Wann muss bei einem Sachschaden die Rechnung vorliegen?

  • Die Privathaftpflicht (wie jede Versicherung) zahlt für nichts wo der Grund vor dem Abschluss lag. Wenn Du zum Zeitpunkt des Vorfalls (der Zeitpunkt der Rechnung oder so ist egal) keine Privathaftpflicht hattest, ist der Zug da eh abgefahren.


    Aber sag mal, was ist denn das für ein Sachschaden im Schwimmbad, bei der Security und Polizei jemanden überrumpeln? Hast Du ein Schwimmbad gesprengt?Es klingt eher so als bräuchtest Du einen Anwalt als eine Versicherung??


    Ich habe den Eindruck da fehlen noch einige Infos. Es macht glaub ich keinen Sinn, so weiter darüber zu reden...

  • noch einmal nachgefragt, haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung oder nicht. Je nach dem könnte ich Ihnen einige Hinweise geben.

    Vermutlich hat er keine PHV. Er hat in seinem recht umfangreichen Eingangsbeitrag nichts davon erwähnt (trotz 2 Monaten Zeitdifferenz seit angebl. Schadentag) und windet sich auch in seinen folgenden Einlassungen um die Beantwortung dieser einfachen, schon bei den ersten Antworten gestellten Frage.


    Inzwischen hat er wohl verstanden, dass er besser eine gehabt hätte.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Samma was ist denn los mit euch. Seid ihr alle Versicherungsvertreter? Ich habe extra gesagt, dass es hier nicht um PH gehen soll. Damit erübrigt es sich doch 10 mal nachzufragen, ob ich eine habe? Natürlich habe ich eine.


    Ich hatte mir erhofft, Ratschläge zu bekommen, ausser es zu melden, bzw. wie die Chancen stehen, nach der Beschreibung des Vorfalls (eigentlich ziemlich gut denke ich).

  • Ich habe sehr genau beschrieben, was passiert ist.

    Was versteht man nicht, wenn man sagt, dass man etwas aus versehen umwerfen kann beim Vorgehen? Man kann etwas mit einer Tasche gestriffen haben etc... :)


    Security hat ohne mich aufmerksam zu machen, dass ich etwas umgestoßen habe, sofort die Polizei gerufen, und die die haben mich auch gleich für schuldig gefunden. Scheinbar hat es gereicht, dass die Security den Vorfall beschrieben hat.

  • Naja, ich wurde halt noch nie von Security UND herbeigerufener Polizei umringt, weil ich einen Schaden verursacht habe ohne es zu bemerken, wobei mir der Schaden erst zwei Monate später mitgeteilt wurde.

    Führt nicht jeder so ein schuldlos unglücklich aufregendes Leben wie Du.

    Da ist man schon mal Neugierig.


    Und es wäre dann auch nicht meine größte Sorge ob vielleicht alles OK ist, wenn die sich 6 Monate nicht gemeldet haben. Mich würde eher interessieren was die richtige Adresse für eine Zivilklage und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist.


    Aber jeder Jeck ist anders... :thumbup:


    PS: Hießt Du nicht bei thread-Start noch anders?

  • Hallo wer auch immer hier fragt:

    • Sind „Trad“ und „Tino80“ einer Person zuzuordnen?
    • Wollen Sie eine Hilfestellung für Ihr Problem?
    • Ihre Ausgangsfrage (Verjährungsfrist) habe ich Ihnen mit #4 beantwortet.

    Sie können hier noch etwas rumtrollen oder, falls Sie Interesse an weiteren Sachantworten haben, noch einmal die Ausgangssituation zusammenfassen und konkrete Fragen formulieren.


    Gruß Pumphut

  • Oh sorry, muss wohl ein alter account sein, da ich an einem anderen Computer bin...


    Also, ich frug ja noch paar Dinge und schilderte ein paar Sachen. Wichtig für mich wäre zB neben den anderen Sachen, ob es weiter schlimm ist, wenn ich mich jetzt erst an die PVH nach 2-3 Monate wende.



    Weiterhin war ich "etwas" alkoholisiert, sodass ich das wirklich nicht mitbekam. Polizei wird auch gemerkt haben, dass ich einem im Tee hatte. Wird das dann anders behandelt von der PVH, wenn man unter Alkohol stand und aus Versehen einen Schaden gemacht hat? Aber Blut abgenommen oder der Alkhoholwert wurde nicht gemacht.


    Wie gesagt, mit Videos könnte man das ja festellen. Ich glaube bis dato gibts nur die Aussagen, der Security und Mitarbeiter. Aber das ist ja sehr einseitig.



    Naja, ich wurde halt noch nie von Security UND herbeigerufener Polizei umringt, weil ich einen Schaden verursacht habe

    Das schrieb ich auch nie. Ich schrieb nur, dass ich mich sehr überrumpelt gefühlt habe...

  • Hallo,


    zum generellen Verständnis: Eine PHV deckt Schäden, die man fahrlässig verursacht hat, auch grob fahrlässig, nicht aber vorsätzlich verursachte Schäden. Die Abgrenzung kann natürlich schwierig sein. So wie Sie es schildern, hat die Security vermutlich gedacht, Sie haben den Schaden vorsätzlich verursacht. Wenn die Polizei da war, wird die bzw. die Staatsanwaltschaft sich melden, ob sie von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung ausgehen und ermitteln oder eben nicht. Wenn Sie nach zwei Monaten von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft nichts gehört haben, stehen die Chancen gut, dass die eine fahrlässigen Sachbeschädigung annehmen. Das Schreiben des Schwimmbadbetreibers (Stadtwerke?) gibt da ggf. auch ein paar Hinweise.


    Ob Sie alkoholisiert waren oder nicht, spielt für die Abgrenzung fahrlässig/vorsätzlich erst einmal keine Rolle.


    Falls es bei der fahrlässigen Sachbeschädigung bleibt, ist es ein Fall für die PHV. Sie haben den Schaden zwar unverzüglich zu melden, aber auch eine verspätete Meldung allein kann nicht zur Versagung des Versicherungsschutzes führen. Die verspätete Meldung müsste es der Versicherungsgesellschaft unmöglich machen oder deutlich erschweren, ihre Aufgabe zu erfüllen. Die Aufgabe ist die Klärung der Haftungsfrage (d.h. waren Sie es überhaupt oder ein anderer oder gab es den Schaden überhaupt nicht), die Abwehr unberechtigter Ansprüche (z.B. der Schwimmbadbetreiber hat keine Beweise, dass Sie es waren bzw. die Schadenrechnung ist zu hoch) und die Befriedigung berechtigter Ansprüche (Bezahlung der Rechnung in angemessener Höhe). D.h. all die Fragen die Sie stellen nach Videobeweis u.ä. stellt die Versicherungsgesellschaft für Sie in qualifizierter Form.


    Also, falls Sie sich einigermaßen sicher sind, es war fahrlässig, melden Sie den Fall Ihrer PHV- Versicherung.


    Gruß Pumphut


    Ps: Den Text habe ich überwiegend für die passiven Mitleser geschrieben.

  • Also das klingt ja schonmal gut. Ich dachte, wenn man alkoholisiert ist, ist man selbst schuld! Aber das war ja definitv keine Absicht, denke sonst hätte die Polizei da auch schon von sich hören lassen.


    Wenn die denken (die Betreiber), dass es doch vorsätzlich war? Müsste das doch die PVH auch herausfinden finden müssen, bzw. Beweise für die Vorsätzlichkeit anfordern oder nicht?


    1 Frage, da die Rechnung vor kurzem gekommen ist. Bezahlen muss/sollte ich noch nicht, wenn ich den Schaden erstmal melde oder?

  • Im Ausgangspost hieß es doch, dass die Rechnung erst noch kommen soll? Was denn nun?


    Wenn Sie die Rechnung bezahlen, würde man das vemutlich als Schuldeingeständnis werten. Ergo: Nicht zahlen, sofort der Versicherung melden. Melden kann man es doch sowieso. Was soll denn mehr passieren, als dass die Versicherung sich nicht kümmern will?