Wann muss bei einem Sachschaden die Rechnung vorliegen?

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  • Hallo,


    Ich habe im Schwimmbad aus Versehen (und ohne dass ich es tatsächlich mitbekommen habe) einen Sachschaden von mir aktueller unbekannter Höhe verursacht. Ich habe nach "Beweisen" wie Video angefragt.


    Ich habe nur Post vor 2 Monaten bekommen, das ich diesen Schaden verursacht haben soll und die Rechnung noch nachfolgt, die ich dann zahlen muss.


    Ich frage mich nun, ob es da eine zeitliche Grenze gibt bis dann eine solche Rechnung zum Ausgleich vorliegen muss?


    Kann in 6 Monaten noch dann die Aufforderung noch kommen, dass ich dann z.B. 1000€ zahlen muss?


    Oder kann ich dann verweigern, da die Rechnung zu spät kam?

  • Die Einrede der Verjährung wäre nach 6 Monaten wohl nicht wirklich berechtigt.


    Ist der Schaden denn belegt? Wenn man ewig nicht in der Lage ist, die Schadenshöhe zu beziffern, lässt es ja den grundlegenden Anspruch nicht im besten Licht erscheinen.

  • Hallo Tino80,

    Kann in 6 Monaten noch dann die Aufforderung noch kommen, dass ich dann z.B. 1000€ zahlen muss?

    Eindeutig ja. Der Schaden wurde Ihnen dem Grunde nach angezeigt. Der Geschädigte hat grundsätzlich bis zum Ende des Jahres 2026 Zeit, Ihnen die konkrete Rechnung zu präsentieren. Allerdings wachsen mit jedem Tag Verzögerung Ihre Argumente, dass Sie den Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe verursacht haben. Das ist dann aber eine Frage der Details.


    Wie DirkHSK schon betont hat, falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben, melden Sie den Fall unverzüglich und nicht erst, wenn Sie eine Rechnung bekommen. Dann könnte die Versicherung ggf. einwenden, Sie haben Ihre Obliegenheiten im Schadenfall verletzt.


    Gruß Pumphut

  • ...

    Ich frage mich nun, ob es da eine zeitliche Grenze gibt bis dann eine solche Rechnung zum Ausgleich vorliegen muss?

    ...

    Gibt es. 31.12.2026, 24:00 Uhr.

  • Ist dann aber für das akute Problem zu spät. Außerdem hat die Entwicklung des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrechts in den letzten Jahren dazu geführt, dass dieser Ratschlag nur noch für bestimmte Konstellationen sinnvoll ist.

  • Ist dann aber für das akute Problem zu spät. Außerdem hat die Entwicklung des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrechts in den letzten Jahren dazu geführt, dass dieser Ratschlag nur noch für bestimmte Konstellationen sinnvoll ist.

    Könntest du das mal konkretisieren anhand von Beispielen oder Links? Danke!

  • Wer kein pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, verliert nichts und kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

    Wer wenig pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, verliert wenig und kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

    Nur wer größere pfändbare Vermögenswerte hat, braucht wirklich eine private Haftpflichtversicherung.

  • Haben ist aber immer besser als brauchen...


    Und bei den Kosten (>10€ im Monat oder 100€ im Jahr) würde sich für mich die Frage nicht stellen. Die paar Euros kann man anderweitig leicht einsparen falls es wirklich so knapp ist.

  • Würde die Kosten eher auf deutlich unter 100€ pro Jahr schätzen und dabei nicht vergessen, dass man bei Verzicht auf eine eigene Haftpflichtversicherung dann auch die versehentlich geschädigte Person völlig im Regen stehen lässt! Auch von den Folgen einer Verbraucherinsolvenz mal abgesehen…

  • Wer kein pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, verliert nichts und kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

    Wer wenig pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, verliert wenig und kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

    Nur wer größere pfändbare Vermögenswerte hat, braucht wirklich eine private Haftpflichtversicherung.

    Also andersherum:

    1) Wer objektiv nicht mal die PHV-Prämie bezahlen kann, der hat auch keine PHV nötig.
    2) Wer sie aber bezahlen kann, sollte auch gleich die Forderungsausfalldeckung einschließen für den Fall, dass sein Schädiger unter 1) firmiert 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich habe im Schwimmbad aus Versehen (und ohne dass ich es tatsächlich mitbekommen habe) einen Sachschaden von mir aktueller unbekannter Höhe verursacht. Ich habe nach "Beweisen" wie Video angefragt.

    Was heißt "Schwimmbad"? Öffentliches Bad? Privates Bad? Wer hält Dich für schadenersatzpflichtig? Du sollst angeblich einen Schaden verursacht haben? Das kann ja jeder sagen. Was soll das denn sein, wenn Du davon noch nicht einmal etwas gemerkt hast?


    Du müßtest Deinen Fall etwas genauer beschreiben.


    Wenn die Sache nicht völlig haltlos ist (Du sollst einen Schaden verursacht haben, warst aber zum fraglichen Zeitpunkt wo ganz anders), dann meldet man den Schaden umgehend an seine Privathaftpflichtversicherung, die nicht zu haben schlichtweg sträflich ist.


    Die Versicherung schickt Dir einen Anhörungsbogen, auf dem Du beschreibst, was aus Deiner Sicht passiert ist, und die Versicherung kümmert sich dann darum. Sie wehrt für Dich auch unberechtigte Ansprüche ab.


    Ich würde in so einem Fall nie irgendwas selbermachen wollen. Genau für diese Fälle hat man die Versicherung ja.

  • Das soll ja nicht in eine Diskussion rund um Haftpflicht werden. Aber obige Aussage mit "zu spät" beunruihgt mich.


    Ich wollte erstmal die Höhe der Rechnung abwarten und vielleicht gäbe es ja solch eine kürzer Frist des Anspruchs (und es wird vergessen).


    Aktuell ist es gute 2 Monate her. Da es noch keine Rechnung gibt, ist das hofentlich nicht schlimm für die Versicherung?


    Öffentliches Bad. Mir wurde das auch so angezeigt (Polizeiwar auch da). Aber so genau kann ich ja hier nicht ins Detail gehen? Es war nicht schlimm. Scheinbar im Rausgehen, habe ich etwas umgestoßen. In der Umkleide kam dann die Security und sagte sie habe schon die Polizei gerufen...

  • Ich wurde sehr stark überrumpelt von Security und Polizei und konnte mich auch nicht wehren, obwohl ich mehrmals sagte ich habe nichts gemacht und weiß von nichts?! Der Polizeit hat scheinbar nur die Aussage der Security interessiert. Daher habe ich "Beweise" gefordert wie Videos, die sie aber aus Datenschutzgründen nicht rausgebeben dürfen...

  • Hallo Tino80,


    noch einmal nachgefragt, haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung oder nicht. Je nach dem könnte ich Ihnen einige Hinweise geben.

    Und noch dazu gefragt: Haben Sie bei Security oder Polizei ein Protokoll unterschrieben?


    Gruß Pumphut