Verpflichtung zur Steuererklärung bei ermäßigt besteuertem Arbeitslohn über mehrere Jahre?

  • Das Finanzamt möchte mich auf Grund von Einkünften über mehrere Jahre, die "ermäßigt" besteuert wurden (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) zu einer Steuererklärung verpflichten. Es handelt sich dabei um RSUs meines Arbeitgebers. Gemeint ist nach meinem Verständnis die Fünftelregelung. Diese Regelung bringt mir aber rein gar nichts, da ich auch ohne die Einkünfte aus Zeile 10 bereits Spitzensteuersatz bezahle, somit da gar nix "ermäßigt" besteuert wurde, sondern mit dem genau gleichen Steuersatz der auch sonst fällig gewesen wäre.

    Hat das Finanzamt trotzdem Recht mit seiner Aufforderung? Mir kommt das widersinnig vor.

  • Das Finanzamt möchte mich auf Grund von Einkünften über mehrere Jahre, die "ermäßigt" besteuert wurden (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) zu einer Steuererklärung verpflichten.

    Diese Frage wirst Du wohl mit Deinem Finanzamt klären müssen.

    Es handelt sich dabei um RSUs meines Arbeitgebers.

    Es wäre schön, wenn Du auf Abk. verzichten könntest, dann weiß man gleich, was das ist, und muß nicht googeln.

    Hat das Finanzamt trotzdem recht mit seiner Aufforderung? Mir kommt das widersinnig vor.

    Meine Erfahrung ist, daß man sich mit dem Finanzamt besser nicht streitet. Meine Steuererklärung ist so einfach geworden, daß ihre Erstellung mich weniger Zeit kostet als jegliche Korrespondenz mit dem Finanzamt. Ich würde die Steuererklärung einfach erstellen und keinen großen Gedanken darauf verschwenden, ob ich überhaupt muß.


    Your mileage may vary.

  • Diese Regelung bringt mir aber rein gar nichts, da ich auch ohne die Einkünfte aus Zeile 10 bereits Spitzensteuersatz bezahle, somit da gar nix "ermäßigt" besteuert wurde, sondern mit dem genau gleichen Steuersatz der auch sonst fällig gewesen wäre.

    Mal genau nachgefragt: Dein Durchschnittssteuersatz liegt also schon bei 42%?
    Falls nein, dann macht es in meinen Augen sehr wohl einen Unterschied, auch wenn dein Grenzsteuersatz (wenn du diesen mit "Spitzensteuersatz" meinst) schon bei 42% liegt.

  • Mal genau nachgefragt: Dein Durchschnittssteuersatz liegt also schon bei 42%?
    Falls nein, dann macht es in meinen Augen sehr wohl einen Unterschied, auch wenn dein Grenzsteuersatz (wenn du diesen mit "Spitzensteuersatz" meinst) schon bei 42% liegt.

    Finde ich spannend - kannst du mir erklären, warum das einen Unterschied macht? Durchschnitt liegt natürlich nicht bei 42%.

  • Tja, Leute gibt es!


    Da stellt man seine Frage ein mit dem Ziel, die Gemeinschaft die Recherche machen zu lassen, und dann gibt man allen Antworten einen Daumen runter, die einem nicht gefallen.


    Unpraktisch nur, daß davon die Wahrheit nicht weggeht.

  • Mal zurück zum Inhaltlichen: Den Hinweis auf den Durchschnittssteuersatz habe ich auch nicht verstanden. Es wird doch nicht der Durchschnittssteuersatz vom um 1/5 erhöhten Einkommen genommen, sondern es wird die Steuer in € auf diesen Fünftelbetrag fünffach genommen.


    Damit ist es in der Tat so, dass die Fünftelregelung keine Auswirkungen hat, wenn bereits vorher der Spitzensteuersatz erreicht wurde.


    Siehe https://de.m.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung


    Vermutlich hat lieberjott diese Regelung mit dem Progressionsvorbehalt verwechselt?

  • Tja, Leute gibt es!


    Da stellt man seine Frage ein mit dem Ziel, die Gemeinschaft die Recherche machen zu lassen, und dann gibt man allen Antworten einen Daumen runter, die einem nicht gefallen.


    Unpraktisch nur, daß davon die Wahrheit nicht weggeht.

    Daumen runter gibts für Kommentare wie deinen, der keinerlei Mehrwert bringt. Wenn man nichts beitragen kann -> einfach gar nicht kommentieren.

  • Manchmal sollte man ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Steuerberater konsultieren, selbst wenn einer zu 100% deine Frage beantwortet ist diese nicht rechtssicher, es ist hier ein Forum in dem Meinungen geschrieben werden und nicht das Finanzamt.

  • Manchmal sollte man ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Steuerberater konsultieren, selbst wenn einer zu 100% deine Frage beantwortet ist diese nicht rechtssicher, es ist hier ein Forum in dem Meinungen geschrieben werden und nicht das Finanzamt.

    Bin ich ganz bei dir. Es geht mir auch gar nicht um Rechtssicherheit, sondern nur eine Einschätzung.


    Zum Glück gibt es vereinzelt auch noch hilfreiche Antworten hier, wie die eine einzelne oben.

    Die restlichen kommentierenden haben nur um des Kommentierens Willen heiße Luft dagelassen, der Experte lieberjott sogar einfach Quatsch.