Das Finanzamt möchte mich auf Grund von Einkünften über mehrere Jahre, die "ermäßigt" besteuert wurden (Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung) zu einer Steuererklärung verpflichten. Es handelt sich dabei um RSUs meines Arbeitgebers. Gemeint ist nach meinem Verständnis die Fünftelregelung. Diese Regelung bringt mir aber rein gar nichts, da ich auch ohne die Einkünfte aus Zeile 10 bereits Spitzensteuersatz bezahle, somit da gar nix "ermäßigt" besteuert wurde, sondern mit dem genau gleichen Steuersatz der auch sonst fällig gewesen wäre.
Hat das Finanzamt trotzdem Recht mit seiner Aufforderung? Mir kommt das widersinnig vor.