Fonds und Festgelder für Ü60-Jährige- was tun?-

  • Es ist jetzt so, wie es ist.

    Logischerweise.

    Es führt nicht weiter, wenn man immer nur zurückschaut.

    Es führt dann weiter und ist sogar zielführend, wenn man sich das (z. B. eigene Fehler) nochmal ganz bewußt macht, daraus lernt und seine Schlüsse zieht - und es dieses Mal anders angeht !


    Ob bei einer Bank, einem Honorarberater, einer VV usw. - auch da benötige ich wenigstens halbwegs fachliche "Augenhöhe", soll es was werden.


    Zu der - nach meinem Dafürhalten - fatalen "Asymmetrie" bei dem Thema (man könnte auch sagen fehlender "Augenhöhe") hatte ich übrigens in Nr. 63 schon mal was geschrieben.


    Das gilt erst recht, wenn jemand erst mit 60 + zum "Selbstmacher" und "Selbstentscheider" werden will. Falls das so kommen sollte.



    Übrigens und ganz generell

    Es führt nicht weiter, wenn man immer nur zurückschaut.

    Bezüglich der Geld-, Währungs- und Finanzgeschichte sehe ich das anders (von nur oder "immer zurückschauen" war bei mir allerdings noch nie die Rede - nur von "auch zurückschauen", um daraus seine "Schlüsse zu ziehen").


    "Geschichte wiederholt sich (natürlich) nicht - aber sie reimt sich" (in weiten Teilen jedenfalls). Und man kann durchaus einige "rote Fäden" erkennen (wenn man denn dazu willens und fähig ist). Das gilt übrigens besonders für das staatliche Geld aber noch mehr für Währungsunionen.


    Das in dem Kontext aber nur am Rande.

  • Von McProfit an Referat Janders

    Hallo lieber Forumsfreund

    Bei Lesen diesen vielen Beiträge oder Kommentare hier ist es so, dass ich persönlich die meisten Antworten zu diesm THEMA schwer verständlich finde.

    Man muss sich miot der Materie damit beschäftigen um den Ratschlägen folgen zu können.

    Es mag sein, dass das nur auf mich zutrifft und andere Forumsfreunde schneller von Begriff sind.

    Es mag aber auch sein, da ich diese Koimmentare nur Interessehalber lese und evlt. noch zur Verbesserung des Allgemeinwissens und mich daher mit dem Thema nicht so sehr beschäftige wie ein direkt Betroffener.

    Dein letzter Beitrag den ich mit verwirrend bezeichnet habe der stand im Grunde genommen für viele andere Beiträge die ich genauso wenig verstanden habe.

    Entscheidend ist aber nicht, dass ich die Antworten verstehe sondern entscheidend ist ,dass dem Fragesteller weitergeholfen wurde.

    Inzwischen dürfte der schon mehr Informationen erhalten haben als er sich je vorgestellt hat.

    Ansonsten lese ich Deine Beträge sets gerne bis zu Ende, weil viel Fachwissen drinsteckt.

    Allerdings ist es nicht immer einfach Fachwissen für den Laien verständlich zu "übersetzen"

    (Siehe Rententhema) Auf weiterhin viele Kommentare von Dir im Jahr 2024. McProfit aus Stuttgart

  • Ich habe mir die Kommentare nun ausgedruckt um mir dann auch Notizen zu machen. Soviele Kommentare habe ich nicht erwartet. Das ist großartig

    Bei weiteren Fragen bitte nicht zögern, hier nachzuhaken. ;)

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Ansonsten lese ich Deine Beträge stets gerne bis zu Ende, weil viel Fachwissen drinsteckt.

    Allerdings ist es nicht immer einfach Fachwissen für den Laien verständlich zu "übersetzen"

    McProfit : Das war für Dich nicht relevant, da Du Deine (kleine) gesetzliche Rente schon länger bekommst und diese für Dich zu einem großen Teil steuerfrei ist.


    Für Dein Allgemeinwissen hier meine Übersetzung: Bei Neurentnern, die 2023 erstmals in Rente gehen, ist 83% der Rente steuerpflichtig. 17% sind also steuerfrei. Dieser Betrag ist für den Neurentner 2023 dauerhaft fixiert.

    Für spätere Neurentner steigt der steuerpflichtige Prozentsatz nach aktueller Gesetzeslage jedes Jahr um 1%.


    Demnach ist Deine Steuerbelastung dauerhaft 1% höher, wenn Du erst diesen Monat in Rente gehst. Es ist also ein keines Steuersparmodell, wenn Du die Rente rückwirkend zum 01.12.2023 beantragst.


    Die steuerliche Seite kann also ein weiterer Grund sein, eine Rente möglichst früh beginnen zu lassen.


    Im geplanten Wachstumsbeförderungsgesetz ist eine Reduzierung der jährlichen Steigerung auf 0,5% vorgesehen. Dann bringt der Trick eben weniger.

  • Irgendwann (muss so 2019 oder 2020 gewesen sein) habe ich mal ausgerechnet, dass bei einer "Eckrente" (aus 45 persönlichen Entgeltpunkten) der Unterschied des Rentenbeginns (entweder 2019 oder 2020) zu einer höheren monatlichen Steuerlast von grob 3 Euro führt, allein durch die 2% Unterschied im steuerpflichtigen Teil der Rente.

    Von 2005 bis 2020 stieg der steuerpflichtigen Anteil der Rente um 2% pro Jahr.

    Seit 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil von Jahr zu Jahr um 1%. Überschlägig wären das etwa 1,5 Euro pro Monat.


    Will heißen: Das Steuergedöns sollte mittlerweile eher kein Argument für die Verschiebung des Rentenbeginns sein, zumindest keines mit tatsächlicher Relevanz.

    Erst recht nicht, wenn der steuerpflichtige Anteil von Jahr zu Jahr um nur 0,5% steigen sollte.

  • Ich habe mir die Kommentare nun ausgedruckt um mir dann auch Notizen zu machen.

    :thumbup: Kleines Kompliment meinerseits. Das spricht für eine solide und seriöse weitere Vorgehensweise - und auch Deine Ernsthaftigkeit das Thema betreffend.

    Soviele Kommentare habe ich nicht erwartet. Das ist großartig

    Wirklich großartig (für Dich) dürfte es (erst) werden, wenn Du a) Dich mal ein bißchen fundierter in das Thema eingelesen und zumindest die Basics verstanden sprich "inhaliert" und damit verinnerlicht hast (wie hier schon empfohlen) und danach b) sei es nun als "Selbstmacher" bzw. "Selbstentscheider" die Dinge selbstbestimmt und eigenverantwortlich in die (eigene) Hand nehmen kannst oder (ein von Dir erwähnter Ansatz; siehe Nr. 46) wenn Du z. B. einen unabhängigen Honorarberater konsultierst, diesem wenigstens ansatzweise auf Augenhöhe begegnen kannst.


    Gut fände ich auch, wenn Du hier den Tenor mitgenommen hast, daß sog. "Bankberater" (heutzutage und in aller Regel) reine "Bankprodukte-Verkäufer" sind (siehe z. B. Deinen Fonds). Ganz wenige Ausnahmen bestätigen nur diese Regel. Und bei den meisten Finanzfragen ( so auch bei Deiner) die Konstruktion bzw. Strukturierung vor der Umsetzung via einzelner Produkte samt deren Konditionen kommen sollte.


    Viel Erfolg dabei und gutes Gelingen !

  • Steuern als "gefühlte" Wahrheit ?


    So oft habe ich mir im Laufe meines Lebens gewünscht, es handelt sich bei den Zahlen auf meinen Gehaltsabrechnungen und Einkommenssteuerbescheiden nur um "gefühlte Wahrheiten" - tatsächlich aber war es stets bittere "Realität" und ich mußte seit 1974 immer mit "echtem" Geld zahlen =O (soweit man Papiergeld als "echtes" Geld bezeichnen will - da bleibt ja nur die Chance auf die noch am wenigsten schlechten dieser Zettelgelder zu setzen).


    Dummerweise (aus meiner persönlichen Sicht) fiel die Veränderung der Volljährigkeit in Deutschland (zum 1. Januar 1975 mit dann 18 Jahren statt wie zuvor erst mit 21 Jahren) auch noch mit meiner erster Einkommenssteuer-Erklärung überhaupt (für das Jahr 1974) zusammen, so daß ich diese als (plötzlich) Volljähriger in 1975 dann auch noch selbst erstellen mußte. "It`s sad, so sad" ...

  • Ist Wahrheit nicht immer gefühlt ? Emotionen und Mathematik passen oft nicht zusammen und wenn dann noch Steuersparscheuklappen aufgesetzt werden kommen oft keine guten Entscheidungen zustande .

    Lieber 100 Euro Beitrag als 42 Euro Steuern zu zahlen ist mathematisch eindeutig.

    Die psychologische Einordnung ist der knifflige Teil.