Die Hausverwaltung hat informiert:
"Für vermietende Eigentümer greift bei der nächsten Nebenkostenabrechnung, also für 2023, das CO²-Kostenaufteilungsgesetz. Je nachdem, wie gut die Gebäude saniert und energetisch ertüchtigt sind, werden die CO²-Kosten auf Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Wir werden dies in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Messdienst für jedes Objekt ermitteln. Bei Objekten mit Gasetagenheizung hat der Mieter Anspruch auf Erstattung des CO²-Anteils, wenn er seinem Vermieter anhand der Tabelle des Stufenmodells den Erstattungsanspruch innerhalb von 12 Monaten nachweist."
Hat jemand mit dem Erstattungsanspruch zu Etagenheizungen schon Erfahrungen gesammelt?