CO²-Kostenaufteilungsgesetz Erstattungsanspruch Mieter Vermieter

  • Die Hausverwaltung hat informiert:
    "Für vermietende Eigentümer greift bei der nächsten Nebenkostenabrechnung, also für 2023, das CO²-Kostenaufteilungsgesetz. Je nachdem, wie gut die Gebäude saniert und energetisch ertüchtigt sind, werden die CO²-Kosten auf Mieter und Vermieter aufgeteilt.

    Wir werden dies in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Messdienst für jedes Objekt ermitteln. Bei Objekten mit Gasetagenheizung hat der Mieter Anspruch auf Erstattung des CO²-Anteils, wenn er seinem Vermieter anhand der Tabelle des Stufenmodells den Erstattungsanspruch innerhalb von 12 Monaten nachweist."


    Hat jemand mit dem Erstattungsanspruch zu Etagenheizungen schon Erfahrungen gesammelt?

  • Es ist vielleicht etwas früh, bereits nach dem neunten Arbeitstag im Jahr nach Erfahrungen zu fragen. Solange sind ja bei uns inzwischen fast schon die normalen Postlaufzeiten.


    Allerdings stimmt es nicht, dass es darauf ankommen soll, wie gut die Gebäude saniert und ertüchtigt sein sollen. Maßgeblich ist allein der Verbrauch an Öl-, Gas- oder sonstigem Energieträger. Je mehr der Mieter heizt, umso geringer wird sein Anteil an den CO2-Kosten.

  • Bei mir macht der Vermieteranteil der CO2-Steuer keine 20 € pro Jahr aus. Ich werde mich vermutlich beherrschen, diesen Betrag meinem Vermieter in Rechnung zu stellen.

  • Also ich vermiete eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung. Demnach müsste mein Mieter binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums auf mich zukommen und von mir eine Erstattung verlangen. Richtig?

    Im Prinzip richtig, nur die Frist stimmt nicht ganz. Es sind 12 Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Mieter die Versorgerrechnung für den Abrechnungszeitraum erhalten hat.

  • Wäre es theoretisch eigentlich möglich, durch individuelle Abrede im Mietvertrag zu regeln, dass der Mieter die die komplette CO2-Abgabe trägt? Frage für einen Freund ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wäre es theoretisch eigentlich möglich, durch individuelle Abrede im Mietvertrag zu regeln, dass der Mieter die die komplette CO2-Abgabe trägt? Frage für einen Freund ;)

    Praktisch nein. Wenn mir als Mieter so was unterkäme, gäbe es Widerstand.

    CO2KostAufG §11 Abs. 1 regelt auch Verträge vor dem 01.01.2023.

  • Praktisch nein. Wenn mir als Mieter so was unterkäme, gäbe es Widerstand.

    CO2KostAufG §11 Abs. 1 regelt auch Verträge vor dem 01.01.2023.

    Bei den Altverträgen ist nicht viel zu machen - aber bei Neuvermietungen könnte man ja mit "Unterschreiben oder anderer Mieter" durchaus Druck ausüben.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Bei den Altverträgen ist nicht viel zu machen - aber bei Neuvermietungen könnte man ja mit "Unterschreiben oder anderer Mieter" durchaus Druck ausüben.

    Dann versuch das mal bei Leuten wie mir. Es wird wohl nicht lange dauern, dass solches Gebaren als gesetzeswidrig deklariert wird.

    Du hast die Aufgabe, perspektivisch für einen energetisch besseren Zustand zu sorgen oder eben dich an den Kosten zu beteiligen.

  • Dann versuch das mal bei Leuten wie mir. Es wird wohl nicht lange dauern, dass solches Gebaren als gesetzeswidrig deklariert wird.

    Du hast die Aufgabe, perspektivisch für einen energetisch besseren Zustand zu sorgen oder eben dich an den Kosten zu beteiligen.

    No front, aber Leute wie du würden bei mir keine Wohnung bekommen.

    Ich würde durchaus sanieren, wenn die Rahmenbedingungen besser wären. Aber solange die Politik nur für Mieter gemacht wird, schaue ich eben, wo ich bleibe.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • No front, aber Leute wie du würden bei mir keine Wohnung bekommen.

    Ich würde durchaus sanieren, wenn die Rahmenbedingungen besser wären. Aber solange die Politik nur für Mieter gemacht wird, schaue ich eben, wo ich bleibe.

    Du weißt gar nicht, wie nett ich sein kann. 😉 Am besten, du verhältst dich gesetzeskonform. Ich kenne beide Sichten. Die Mieter-Vermieter-Diskussion sollten wir jetzt nicht aufmachen.

  • Das muss nicht erst noch "als gesetzwidrig deklariert" werden. Es steht schon klar und deutlich im Gesetz, dass abweichende Vereinbarungen unwirksam sind. Der Mieter kann also bei oder vor dem Einzug lustig alles unterschreiben, was ihm der Vermieter vorlegt, und trotzdem nach dem ersten Jahr den Vermieteranteil einfordern. Als Vermieter würde ich aber nicht nur deshalb gar nicht erst auf solche Ideen kommen, sondern vor allem auch, weil solches Gebahren anständige Mietinteressenten abschreckt.

  • Das muss nicht erst noch "als gesetzwidrig deklariert" werden. Es steht schon klar und deutlich im Gesetz, dass abweichende Vereinbarungen unwirksam sind.

    Aber du siehst ja, dass hier versucht wird, sich am Gesetz vorbei zu hangeln. Vielleicht braucht einer dann auch erst einen Gerichtsbeschluss.

  • Haus + Grund prüft Verfassungsbeschwerde:
    https://www.hausundgrund.de/co…fteilung-purer-populismus

    Der Text der Pressemeldung ist ein Leckerbissen in vielerlei Hinsicht. Lobby pur, na ja, was hätte man von Haus & Grund anders erwartet?

    In der Hauptsache hat er allerdings recht: Die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermieter und Mieter ist schlichter Populismus (wie auch die in meinen Augen absurde Vorstellung, das Aufkommen der CO2-Steuer den Bürgern in Form eines Klimagelds individuell zurückzugeben).


    Es steckt zutiefst in den Köpfen der Deutschen, daß man Kosten nicht selber trägt, sondern sich doch wohl irgendeiner finden muß, der statt seiner bezahlt. Zumindest mitzahlen muß er!


    Der Staat kennt keinerlei Begrenzung für die Bürokratie, wenn es darum geht, der Gerechtigkeit nachzustreben. Wir Geldanleger sehen einen Bürokratieexzeß um die Vorabpauschale, damit nur der Käufer eines thesaurierenden Papiers keinen Vorteil in Form eines Steuerstundungseffekt habe. Wir sehen einen Bürokratieexzeß um minimale Beträge bei der CO2-Steuer-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter. Ich wage nicht, mir vorzustellen, welche Kosten die individuelle Erstattung eines Klimageldes bei den heute schon überlasteten Finanzbehörden verursachen würde. Von "1:1 zurückgegeben" kann jedenfalls angesichts der Kosten keine Rede sein.


    Der Vermieter ärgert sich über den Zusatzaufwand, und auch darüber, daß er für das Verbrauchsverhalten des Mieters in die Pflicht genommen werden soll. Das gibt ihm den letzten Anstoß zur Mieterhöhung (die den Mieter deutlich mehr kostet als die partielle CO2-Kosten-Erstattung). Ob der Mieter einen Vorteil davon hat? Eher nicht.


    Die Beteiligung des bösen Vermieters an den Kosten der CO2-Steuer soll den Vermieter dazu nudgen, etwas für die Reduktion des Heizbedarfs seines Mietshauses zu tun. So jedenfalls die erklärte Absicht der Bundesregierung. Dabei sollte man allerdings nicht aus dem Auge verlieren, daß die energetische Sanierung eines Wohngebäudes allein der Mieter zahlt: Der Vermieter entscheidet, ob er es macht, er finanziert die Maßnahme vor und kann deren Kosten dann in 11 Jahren auf die Mieter umlegen. Kleiner Bonus: Die außerordentliche Mieterhöhung bleibt ihm erhalten, wenn nach 11 Jahren die energetische Sanierung vom Mieter komplett bezahlt worden ist. Wenn der Vermieter sich also nudgen läßt, geht es letztlich dem Mieter an den Geldbeutel.


    Gut gedacht ist halt nicht automatisch gut gemacht (sondern mehr als gelegentlich das glatte Gegenteil).