Mitgliedschaft in der KVdR bei selbstständige Tätigkeit

  • Unter https://gruenderplattform.de/u…bststaendig-als-rentnerin habe ich folgendes gefunden:

    Hauptberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in

    Als Rentner*in hauptberuflich selbstständig ist, wer sich mindestens 20 Wochenstunden mit seiner selbstständigen Tätigkeit beschäftigt und das erwirtschaftete Arbeitseinkommen mehr als 50 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens beträgt.

    Nebenberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in

    Wenn der zeitliche Aufwand der selbstständigen Tätigkeit während der Rente weniger als 20 Wochenstunden beträgt, wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit angenommen. Aber: Sollten die Einkünfte durch die Selbstständigkeit trotz der geringen Zahl der Wochenstunden mindestens 75 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens betragen, dann wird dennoch davon ausgegangen, dass die selbstständige Tätigkeit als Haupteinnahmequelle dient. Sprich: Es wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit als Rentner*in ausgegangen.

  • Vielen Dank für die Recherche!

    Diese Regelung erscheint mir reichlich unsozial: Wer wenig Rente bekommt, kann auch nur wenig hinzuverdienen, ohne die Vorteile der KVdR zu verlieren. :(

  • Unsozial ist höchstens, dass die freiwilligen Mitglieder kräftig zur Kasse gebeten werden und die anderen bei gleichem Einkommen und für gleiche Leistungen weniger, oft sogar sehr viel weniger bezahlen müssen.

  • Vielen Dank für die Recherche!

    Diese Regelung erscheint mir reichlich unsozial: Wer wenig Rente bekommt, kann auch nur wenig hinzuverdienen, ohne die Vorteile der KVdR zu verlieren. :(

    Mit der nebenberuflichen 75%-Grenze kann man doch trotzdem ganz gut hinzuverdienen. Wenn man 1000 € Rente annimmt, wären dies immerhin maximal 3000 € Hinzuverdienst (= 75% von 4000 € Gesamteinkommen).

  • Mit der nebenberuflichen 75%-Grenze kann man doch trotzdem ganz gut hinzuverdienen. Wenn man 1000 € Rente annimmt, wären dies immerhin maximal 3000 € Hinzuverdienst (= 75% von 4000 € Gesamteinkommen).

    Nach 4 Wochen und wöchentlichem Nachfrage habe ich eine Aussage meiner Krankenkasse bekommen (siehe Anhang). Bei 1000 € Rente wären das maximal 1200 € Hinzuverdienst, was offensichtlich deutlich kleiner ist, als die genannten 3000 €.

  • Nebenberufliche Selbstständigkeit als Rentner*in

    Wenn der zeitliche Aufwand der selbstständigen Tätigkeit während der Rente weniger als 20 Wochenstunden beträgt, wird eine nebenberufliche Selbstständigkeit angenommen. Aber: Sollten die Einkünfte durch die Selbstständigkeit trotz der geringen Zahl der Wochenstunden mindestens 75 Prozent des monatlichen Gesamteinkommens betragen, dann wird dennoch davon ausgegangen, dass die selbstständige Tätigkeit als Haupteinnahmequelle dient. Sprich: Es wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit als Rentner*in ausgegangen.

    Eine Bedingung mit den Stunden stimmt, die andere nicht. Mit z.B. 350 Euro Rente, (normalerweise wieviel kann man dazuverdienen, ohne nach Kassenbeurteilung nicht aus der KVR zu fliegen und damit gleich in der Grundsicherung zu landen? 14,6 % KV und auch noch auf Zinsen...

  • also: wer mehr als die Hälfte des Gesamteinkommens als Verdienst (und/oder Kapitalertrag, Mieteinnahmen) erzielt, der/die ist hauptberuflich selbständig.

    Wer aber bis zu 75% des Gesamteinkommens dazuverdient (das sind ja 25% mehr!) soll als nebenberuflich! selbständig gelten?


    Ok, es kommt auf die Stundenzahl noch an. Aber als Selbständige, als Freelancerin fülle ich ja nur selten Stundenzettel aus, bzw. müsste ich wohl???? Im Prinzip müsste man immer nebenberufliche Selbständigkeit annehmen können statt hauptberufliche. Ist aber real gar nicht so, denke ich. Die Kraka entscheidet das.


    Fazit: überall heißt es die Alten sollen länger abeiten, weil es Facharbeitermangel gebe, aber: die Selbständigen werden mit höheren Krankenkassenbeiträgen bestraft. Wie geht das zusammen????

  • Wer (angestellt) mehr arbeitet, verdient mehr und muss mehr Beitrag zahlen.


    Ich glaube, da zeichnet sich ein Muster ab.

  • So isses! Wenn das stimmen würde, würde man als nebenberuflich Selbstständiger trotz geringer Stundenzahl direkt in der Grundsicherung landen und zwar dank der KV!! Was sich weder für den Versicherten, noch für die KV rentieren würde! Auch lohnt sich dann z.B. kein Festgeldkonto mehr - weil man zu viel abgeben müsste, sodass das Geld zum Leben auch nicht mehr reicht.

  • Verstehe ich grade nicht? Es geht hier doch um eine selbständige Tätigkeit als gesetzl. Rentenbezieher

    Ist es tatsächlich Unverständnis oder bist Du nur nicht damit einverstanden, dass ich Deine Verärgerung nicht teile?

    Die Beitragsbemessung mag bei freiwilligen Mitgliedern anders sein als bei Pflichtmitgliedern, in der Gesetzmäßigkeit dass höhere Einkünfte zu höheren Beiträgen führen gleichen sich beide Konstellationen jedoch.

  • Nebenberufliche oder hauptberufliche Tätigkeit

    Wann aber wird eine Tätigkeit nebenberuflich und wann wird sie hauptberuflich ausgeübt? Überprüft wird das mit der sogenannten Vermutungsregel.

    Der Grundsatz lautet, dass eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann hauptberuflich ausgeübt wird, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt.

    Bei Personen, die

    • Vollzeit als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin arbeiten oder
    • die an mehr als 20 Wochenstunden beschäftigt sind und
    • deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 1.767,50 Euro (2024) beträgt,

    wird angenommen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit kein Raum bleibt.

    Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit

    • an mehr als 30 Wochenstunden ausgeübt oder
    • an mehr als 20, jedoch unter 30 Wochenstunden ausgeübt und
    • ist das Einkommen aus dieser selbstständigen Tätigkeit die Haupteinnahmequelle
    • und beträgt dieses Einkommen mehr als 1.767,50 Euro monatlich (2024),

    wird angenommen, dass die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

    Ein weiteres Kriterium dafür, dass eine Tätigkeit hauptberuflich selbstständig ausgeübt wird, ist die Beschäftigung von Mitarbeitenden. Wenn der oder die Selbstständige mindestens einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt, wird angenommen, dass eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vorliegt. Werden mehrere Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen geringfügig beschäftigt, deren Arbeitsentgelte bei Zusammenrechnung die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, wird ebenfalls angenommen, dass eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt.

    so ungefähr... auf der Seite der AOK gefunden!Wahrscheinlich werden diese Bedingungen abgeglichen. Wieviele davon zutreffen oder manche KV reagieren schon ablehnend, wenn eine der Bedingungen nicht zutrifft?

  • Die Beitragsbemessung mag bei freiwilligen Mitgliedern anders sein als bei Pflichtmitgliedern, in der Gesetzmäßigkeit dass höhere Einkünfte zu höheren Beiträgen führen gleichen sich beide Konstellationen jedoch.

    Grundsätzlich bin ich da ganz bei dir. Wer mehr Einkommen hat, kann auch mehr in die (solidarische) KV einzahlen*. Und dass bei selbstständigen Einkünften der Beitragssatz wegfällt, da es keinen AG-Zuschuss gibt, sollte auch für jeden Verständlich sein.

    Der einzige Punkt, wo ich eine gewisse Ungleichbehandlung sehe, sind die Beiträge auf Zinsen, Mieten etc. Darüber kann man in meinen Augen diskutieren, ist aber ein generelles Thema der Beitragserhebung in der GKV.


    *Ich muss da immer an einen Kalenderspruch von vor ein paar Jahren denken.

    Zitat

    Kommt ein Kirchenmitglied zu Pfarrer. "Ich habe ja kein Problem damit, den Zehnten zu entrichten. Als ich noch 100 Euro verdient habe, war das in Ordnung. Als ich 1.000 Euro verdient habe, war es auch noch okay, aber schon schmerzhaft. Aber jetzt, wo ich 10.000 verdiene, ist es mir doch zu viel. Was können wir da machen?"

    Daraufhin fängt der Pfarrer an zu beten." Lieber Gott, mach dass dieser arme Mann wieder nur noch 100 Euro verdient, damit er dir nicht so viel abgeben muss"

  • Dass bei selbstständigen Einkünften der Beitragssatz wegfällt, da es keinen AG-Zuschuss gibt, sollte auch für jeden verständlich sein.

    Ich verstehe nicht, was das bedeuten soll.

    Als Selbständiger zahlt man immer den vollen Beitrag, da es ja keinen Arbeitnehmeranteil gibt.

    Es gibt bei Selbständigen weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmerbeitrag. Das erklärt immer noch nicht, warum bei selbständigen Einkünften der Beitragssatz wegfallen soll.


    Im vorliegenden Fall geht es um eine Ungereimtheit im deutschen Sozialversicherungsrecht.


    Wer als Rentner in der GKV pflichtversichert ist, zahlt nur auf die Rente Beiträge, auf alle anderen Einkünfte zahlt er nichts. Im Zuge der Aufrechterhaltung der Großen Deutschen Soziallegende bekommt er von der Rentenversicherung einen "Arbeitgeberzuschuß" zur Krankenversicherung. Das ist Opium fürs Volk, wie der Arbeitgeberzuschuß generell.


    Wer als Rentner freiwillig in der GKV versichert ist, zahlt auf alle Einkünfte Beiträge. Speziell bei Kapitaleinkünften merkt er ganz deutlich, wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag wirklich ist, denn dafür bekommt er ja keinen "Arbeitgeberzuschuß".


    In diesem Thread geht es darum, wie man als in der GKV pflichtversicherter Rentner möglichst viel Einkünfte nebenher haben kann, ohne das Privileg der Beitragsfreiheit der Nebeneinkünfte zu verlieren. Das heißt, es geht darum, wie man es schafft, sich mit möglichst hohen Nebeneinkünften aus der (sonst so hochgehaltenen) Solidargemeinschaft abzumelden.


    Der Gesetzgeber könnte (und sollte meiner Ansicht nach) diesen Erwägungen einen Riegel vorschieben, indem er diesen künstlichen Unterschied abschafft. Wieso sollte ein wohlbetuchter Rentner aus seine erheblichen Kapitaleinkünften keinen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, nur weil er "pflichtversichert" ist? Sein deutlich weniger betuchter Nachbar, der die ominösen 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens nicht zusammenbringt, aber doch. Weg mit dem alten Zopf! Schon aus Gerechtigkeitsgründen.

  • Im Zuge der Aufrechterhaltung der Großen Deutschen Soziallegende

    sind so manche politischen Einlassungen überhaupt erst zu verstehen, fallen diverse mediokere politische Entscheidungen, kommt es nicht selten zu hochkomplexen Regelungen, die noch dazu in sich - subtil formuliert - nicht ganz "widerspruchsfrei" (sprich nicht kohärent) sind etc. pp.


    Das wäre aber ein eigenes und generelles Thema.

    Der Gesetzgeber könnte (und sollte meiner Ansicht nach) diesen Erwägungen einen Riegel vorschieben, indem er diesen künstlichen Unterschied abschafft.

    In aller Regel reagieren Menschen auf durch gesetzliche Regelungen geschaffene Anreize aber auch Fehlanreize. Von dem komplexen und verminten Terrain des deutschen Sozialstaats (samt Regelungen des SGB) verstehe ich zu wenig, um mich dazu en detail und zu Spezial-Fragen (Beispiel hier: KVdR) valide äußern zu können.


    Ob es sich überhaupt um einen "künstlichen Unterschied" handelt, vermag ich auch nicht zu beurteilen.

    Wieso sollte ein wohlbetuchter Rentner aus seine erheblichen Kapitaleinkünften keinen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, nur weil er "pflichtversichert" ist?

    Dabei käme vermutlich auch die Frage auf (insbesondere für die Betroffenen), warum sollte ein "wohlbetuchter" und "ordentlich bis gut verdienender" Selbständiger, Freiberufler, Klein-Unternehmer usw. überhaupt der GKV treu bleiben (trotz hoher Beiträge bei eher schwachem Angebot) und nicht gleich in die PKV wechseln - wenn er als Rentner dann nicht von dem Status KVdR profitiert ?


    Die Voraussetzungen für diesen Status sind nämlich nach meinen (diesbezüglich extrem bescheidenen) Kenntnissen - neben dem Bezug einer gesetzlichen Rente (in welcher Höhe auch immer) - die Mitgliedschaft in der GKV während 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, sei es als gesetzliche Pflichtversicherter oder als sog. freiwillig gesetzlich Krankenversicherter. Mithin ist also die langjährige Treue zur GKV die Voraussetzung, um den Status KVdR überhaupt zu erlangen ... ? Oder wie es mal ein Versicherungsmensch mir gegenüber als diesbezüglichem Laien formulierte: "Der Status KVdR ist eine Art Treuebonus für die langjährige GKV-Mitgliedschaft" ... Diesbezüglich Kundigere mögen das gerne korrigieren.

  • Ich verstehe nicht, was das bedeuten soll.


    Es gibt bei Selbständigen weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmerbeitrag. Das erklärt immer noch nicht, warum bei selbständigen Einkünften der Beitragssatz wegfallen soll.

    Man sollte morgens nicht vor dem ersten Kaffee schreiben oder zumindest nochmal vernünftig drüber lesen :sleeping:


    Gemeint war es genau so, wie Tenergy geschrieben hat. Ich bezog mich auf den höheren Satz und das es für jeden Verständlich sein sollte, dass der KV Beitragssatz für Selbstständige höher ist, da nicht vom AG / der Rentenkasse mitgetragen. Schließlich preisen sowohl der AG, als auch der Selbstständige diese Kosten z.B. bei Stundensätzen mit ein.

    Ich bitte um Entschuldigung, dass mein Koffeinmangel zu einem solchen Kauderwelsch und Verwirrungen geführt hat.


    Wieso sollte ein wohlbetuchter Rentner aus seine erheblichen Kapitaleinkünften keinen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, nur weil er "pflichtversichert" ist? Sein deutlich weniger betuchter Nachbar, der die ominösen 90% der zweiten Hälfte des Berufslebens nicht zusammenbringt, aber doch. Weg mit dem alten Zopf! Schon aus Gerechtigkeitsgründen.

    Nichts anderes habe ich in meinem Post im weiteren Verlauf auch gesagt. Die Heranziehung von sonstigen Einnahmen nur bei einem Teil der Versicherten ist generell ungerecht. Dies betrifft aber nicht nur die KV-Beiträge im Rentenalter, sondern auch die Arbeitsphase. Wieso soll ein Angestellter mit 36k Brutto Arbeitslohn und 2k Zinserträgen pro Jahr den Beitrag nur auf die 36.000 zahlen, der Selbstständige bei gleichem Einkommen auf die vollen 38k?