Fälligkeit einer privaten zusätzlichen Altersvorsorge: monatliche Rentenzahlung vs. einmalige Kapitalleistung

  • Moin,

    über meinen Arbeitgeber habe ich Anfang des Jahrtausends so etwas wie eine Direktversicherung (als zusätzliche Altersvorsorge zur GRV alternativ zu einem Riestervertrag) abgeschlossen. In diese habe ich im Laufe der Jahre 25.000,00 € eingezahlt.


    In absehbarer Zeit wird die fällig. Folgende Wahlmöglichkeiten habe ich:


    - eine lebenslange monatliche Rentenzahlung von 182,10 € (bei einer Rentengarantiezeit von 10 Jahren) oder

    - eine Einmalzahlung in Höhe von 35.188,49 €


    Wenn ich das richtig verstehe, dann habe ich bei monatlicher Zahlung der garantierten Rente nach 10 Jahren 21.852,00 € ausgezahlt bekommen, danach wird die Rente - meiner Erfahrung nach - vermutlich eher geringer ausfallen. Die zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung (KV) und die Steuer würden sich natürlich bezogen auf die Monatsleistung erhöhen.


    Nach meinen Recherchen hätte eine Einmalzahlung folgenden Effekt: das Geld müsste bei Auszahlung sofort voll versteuert werden und würde in die Berechnung der bis an's Lebensende zu zahlenden Beiträge zur KV einfliessen, sprich: die Krankenkassenbeiträge dauerhaft erhöhen.


    Frage: habe ich dieses kleine Lotteriespiel soweit richtig verstanden?

  • Nach meinen Recherchen hätte eine Einmalzahlung folgenden Effekt: das Geld müsste bei Auszahlung sofort voll versteuert werden und würde in die Berechnung der bis an's Lebensende zu zahlenden Beiträge zur KV einfliessen, sprich: die Krankenkassenbeiträge dauerhaft erhöhen.

    Hallo.


    Streiche "dauerhaft", setze "10 Jahre", dann passt es.


    Ansonsten richtig erfasst.

  • Über meinen Arbeitgeber habe ich Anfang des Jahrtausends so etwas wie eine Direktversicherung abgeschlossen.

    Ziemlich entscheidend ist das Abschlußdatum der Versicherung. Vor dem 1.1.2005 oder danach?


    Hast Du die Beiträge von der Steuer abgesetzt?

    Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist ein Werbeargument, das beim Verkauf solcher Versicherungen sehr hilft. Sie kostet grundsätzlich Rentenhöhe.


    Warum? Eine solche Versicherung besteht zunächst aus 2 Teilen: a) einem Sparvertrag b) einer Sofortrente. Bei Fälligkeit wird das Kapital des Sparvertrags verrentet. Du bekommst daraus eine Rentenzahlung bis zum Lebensende.


    Wenn Du eine Garantiezeit vereinbarst, wird ein Auszahlplan dazwischengeschaltet: Erst Sparvertrag, bei Fälligkeit dann Auszahlplan, nach Ablauf des Auszahlplans Sofortrente.


    Du oder Deine Erben bekommen also bei Fälligkeit sicher 10 Jahre Geld, wohingegen die Rentenzahlung aufhört, wenn Du nach 2 Jahren sterben solltest. Das Restgeld verfällt dann rechnerisch der Versichertengemeinschaft und erhöht deren Rente.


    Daß Deine Rente nach Ende der Garantiezeit sinkt, ist unwahrscheinlich. Vielmehr ist Deine Rentenzusage von Anfang an geringer. Ohne Garantiezeit würdest Du mehr Rente bekommen.

    Die zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung (KV) und die Steuer würden sich natürlich bezogen auf die Monatsleistung erhöhen.

    Grundsätzlich ja. Bei einer Kapitalauszahlung will die Krankenkasse 120 Monate lang mehr Beitrag, bei einer Rentenzahlung will sie sie lebenslang.


    Für Details zur Beurteilung der Lage müßtest Du Details über Deinen Vertrag nachliefern (Zentral das Abschlußdatum - neues Recht oder altes Recht).

  • Darf ich mal fragen, was hier bei Einmalauszahlung mit dauerhafter Erhöhung der Krankenkassenbeiträge gemeint ist?

    Nach meinen Recherchen hätte eine Einmalzahlung folgenden Effekt: das Geld müsste bei Auszahlung sofort voll versteuert werden und würde in die Berechnung der bis an's Lebensende zu zahlenden Beiträge zur KV einfliessen, sprich: die Krankenkassenbeiträge dauerhaft erhöhen

    Ich hatte das bisher so verstanden, das für den Auszahlungsbetrag bei der GKV Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung anfallen, die auf mehrere Jahre umgelegt werden, aber was ist mit dauerhaft gemeint?

  • Moin Nordnordlicht


    Die Rente bekommst du lebenslang und wenn du länger als 16 Jahre deine Rente beziehst bis du im Plus. Rentenfaktor von fast 52.

    Der Freibetrag für Krankenbeiträge liegt mittlerweile bei 176,75€.

    Du müsstest also kaum Krankenkassenbeiträge bezahlen und nur die Entsprechenden Beiträge für die Pflegeversicherung. Ohne Kinder( Kinder würden die Abgabe zur Pflegeversicherung verringern) mit 1,5% Zusatzbeitrag für die Krankenkasse kämen dann 8,13€ monatlich Abzüge auf dich zu.


    Bei der Einmalauszahlung wäre es 10 Jahre monatlich 30,48€.

    Macht über 10 Jahre dann gute 3600€ Abgaben, du könntest also 36 Jahre deine monatliche Betriebsrente beziehen um auf ähnlich hohe Abgaben zu kommen.


    Willst du dir aus deiner Einmalzahlung ( Steuerabzug mit einkalkulieren) eine Rente von 200€ monatlich für 25 Jahre auszahlen lassen musst du mit dem Kapital eine Rendite von mindestens vor Steuern 4,8% erzielen.


    Entnahmeplan online berechnen


    Bei 20% Steuerabzug der Einmalzahlung hättest du nur noch 28000€ zum investieren.

    Da muss die Rendite schon bei über 7% liegen.


    Entnahmeplan online berechnen



    Gibt einen Rechner bei Test.de


    Rechner Sozialabgaben Betriebsrente: Das müssen Betriebsrentner an die Krankenkasse zahlen
    Mit dem Rechner der Stiftung Warentest können Sie prüfen, wie hoch die Abzüge auf Ihre Betriebsrente ausfallen.
    www.test.de



    Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.

  • Darf ich mal fragen, was hier bei Einmalauszahlung mit dauerhafter Erhöhung der Krankenkassenbeiträge gemeint ist?

    Ich hatte das bisher so verstanden, das für den Auszahlungsbetrag bei der GKV Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung anfallen, die auf mehrere Jahre umgelegt werden, aber was ist mit dauerhaft gemeint?

    Ich wurde gewarnt, dass eine Einmalauszahlung den Effekt haben könnte, dass sich dadurch meine Krankenkassenbeiträge bis an‘s Lebensende erhöhen könnten.

  • Ich habe 3 erwachsene Kinder, von denen die Jüngste aktuell noch studiert. Sie sind aber alle aus dem Haus.


    Danke übrigens für die Links zum Rechner! 🙏

  • Das sagt die AOK dazu:

    https://www.aok.de/pk/krankenk…raege/versorgungsbezuege/


    Wer hat denn gewarnt?

    Ein ehemaliger Arbeitskollege, der sich mehrere Betriebsrenten auszahlen ließ.


    Ich habe ja keine Betriebsrente sondern so etwas wie eine Direktversicherung: 100 € vom monatlichen Brutto sind da hineingeflossen. Verwaltet wird das von einer Unterstützungskasse. Das war damals die einzige Alternative zum Riestervertrag…


    Unterstützungskasse – Wikipedia

  • Hallo zusammen,

    vielleicht ist das hilfreich:

    Git

    LG

  • Ein ehemaliger Arbeitskollege, der sich mehrere Betriebsrenten auszahlen ließ.

    Lag zum Zeitpunkt der Warnung die Auszahlung schon mehr als 10 Jahre zurück?


    Jedes Vorsorgeprodukt, das irgendwann einmal über den Arbeitgeber gelaufen ist, wird von der Krankenkasse in gleicher Weise behandelt, egal ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder ein anderer der Durchführungswege.

  • Lag zum Zeitpunkt der Warnung die Auszahlung schon mehr als 10 Jahre zurück?


    Jedes Vorsorgeprodukt, das irgendwann einmal über den Arbeitgeber gelaufen ist, wird von der Krankenkasse in gleicher Weise behandelt, egal ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder ein anderer der Durchführungswege.

    Nein. Er hat sich ausgerechnet, von einer Einmalzahung würden seine Kinder mehr profitieren. Diese Entscheidung hat dann die hohen KV-Beiträge zur Folge gehabt.


    Grundsätzlich auf meine Ausgangsfrage kam ich durch den letzten Newsletter vom 26.01.24 mit dem Titel ‚Gesetzliche Rente reicht nicht: Außer ETFs wirklich alles schlecht?’ Das anfänglich geschilderte Szenario kann ich voll und ganz als korrekt unterschreiben. Jedem jungen Menschen würde ich heute dringend empfehlen, einen ETF-Sparplan auf den MSCI World abzuschliessen. „Keep it simple and stupid“ wie der IT‘ler sagt 😉

  • Ich wurde gewarnt, dass eine Einmalauszahlung den Effekt haben könnte, dass sich dadurch meine Krankenkassenbeiträge bis an‘s Lebensende erhöhen könnten.

    Nicht bis ans Lebensende, sondern "nur" für 10 Jahre. Für 120 Monate wird je 1/120 des ausgezahlten Betrages als beitragspflichtiges Einkommen behandelt.

  • Nicht bis ans Lebensende, sondern "nur" für 10 Jahre. Für 120 Monate wird je 1/120 des ausgezahlten Betrages als beitragspflichtiges Einkommen behandelt.

    Hoffen wir also, daß der Rentner den Eintritt in den Ruhestand um mehr als 10 Jahre überlebt, damit er noch mitbekommt, daß der Anteil der Einmalauszahlung nicht mehr zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird.

  • Rein beitragszahlungstechnisch wäre natürlich der Exitus unmittelbar nach Auszahlung der günstigste Fall. :evil: