Hallo, seit mehr als 20 Jahren nutze ich das Internet. Es ist nie was passiert. Jedoch vergangenen Ausgust hatte ich ein Datingportal gesehen, was sehr reizvoll war. Ich loggte mich ein und bestätigte auch die Geschäftsbedingungen. Ich dachte wenn´s nichts ist, kann ich vom 14-tägigem Rückrufsrecht Gebrauch machen. Zwei Tage später bereute ich alles und wollte Rückrufsrecht ausüben - was jedoch nicht akzeptiert wurde, da dies in den Schäftsbedingungen expizit ausgeschlossen war. Also mußte ich 1 Jahr alle 3 Monate 89,70 EUR zahlen. Ich hatte am WE per Mail das Abo zum 15.08.24 gekündigt - was allerdings nicht bestätigt wurde. Statt dessen bekam ich eine pdf-Datei zugesandt, worauf ich die Datingseite vermerken sollte, sowie mein Vor- und Zunamen und e-mail-Adresse nebst Unterschrift. Ich weiß - ich bin es selber schuld!! Meine Frage ist: ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Würde mich über eine Antwort freuen. Danke
Abo Fallo
- Spider1954
- Erledigt
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Sinnvoller wäre, einfacher nicht mehr zu bezahlen. Das hättest du schon seit einem Jahr machen sollen.
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Zwei Tage später bereute ich alles und wollte Rückrufsrecht ausüben - was jedoch nicht akzeptiert wurde, da dies in den Schäftsbedingungen expizit ausgeschlossen war.
Hast du das einfach so geschluckt oder hast du dir die AGB auch noch mal durchgelesen?
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Na ja, wahrscheinlich steht das dort sogar. Man kann sich alle möglichen unwirksamen Klauseln ausdenken. Einfach mal probieren, ob sich ein paar Dumme finden lassen, kostet ja nichts. Und bei manchen scheint das ja offenbar sogar zu wirken.
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Hallo, seit mehr als 20 Jahren nutze ich das Internet. Es ist nie was passiert. Jedoch vergangenen Ausgust hatte ich ein Datingportal gesehen, was sehr reizvoll war. Ich loggte mich ein und bestätigte auch die Geschäftsbedingungen.
... die Du hoffentlich auch lokal abgespeichert hast, denn dort dürfte unter vielem anderen auch die Kündigungsbestimmungen stehen.
Ich dachte, wenn´s nichts ist, kann ich vom [dem] 14-tägigen Rückrufsrecht Gebrauch machen. Zwei Tage später bereute ich alles und wollte [das] Rückrufsrecht ausüben - was jedoch nicht akzeptiert wurde, da dies in den Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen sei. Also mußte ich 1 Jahr alle 3 Monate 89,70 EUR zahlen. Ich hatte am [Wochenende] per Mail das Abo zum 15.08.24 gekündigt - was allerdings nicht bestätigt wurde. Statt dessen bekam ich eine pdf-Datei zugesandt, worauf ich die Datingseite vermerken sollte, sowie mein Vor- und Zunamen und e-mail-Adresse nebst Unterschrift. Ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?
Du hast letztlich zwei Optionen, eine einfache und eine schwierige. Die einfach ist: Einfach zahlen, am besten ad infinitum. Das ist, was der Anbieter will; er will Dein Bestes, nämlich Dein Geld.
Wenn Du das nicht willst, mußt Du in erster Linie konsequent sein und wach. Die werden Dich vermutlich nicht kampflos ziehen lassen. In meinen Augen warst Du bisher nicht konsequent, sonst hättest Du gleich am Anfang mit Nachdruck versucht, den Vertrag zu widerrufen. Wohlgemerkt: Das alles ist Deine Sache. Es steht mir nicht an, Dir etwa Vorwürfe zu machen. Worte wie etwa "meine/Deine Schuld" sollten daher aus den Überlegungen draußen bleiben.
Erster Schritt: Alles zusammentragen, was Du weißt. Vertrag sorgfältig studieren, Kündigungsmöglichkeit abchecken. Woher kriegen die wie Dein Geld? Wo sitzt das Gegenüber überhaupt? Gilt grundsätzlich deutsches Recht?
Wenn Du kündigen wolltest: Hast Du das denn bereits wirksam getan? Bei einem seriösen Gegenüber reicht eine E-Mail, ob eine Dating-Seite ein seriöser Geschäftspartner ist, kann man hinterfragen. Die angefragten Daten (Dein bürgerlicher Name sowie die betreffende Datingsseite) sollte das Gegenüber bereits haben, schließlich hast Du wohl bereits Geld bezahlt. Auch das mußt Du genauestens prüfen. Man kann seine Rechtsposition durch unglückliche Kommunikation schließlich auch verschlechtern.
Es geht um relativ wenig Geld (etwa 360 €/a). Das ist vermutlich viel für das Gebotene, aber wenig als Grundlage für die Berechnung eines Anwaltshonorar, entsprechend wenig engagiert dürften viele Anwälte agieren. Wenn Du das allein nicht hinbekommst, mag ein Anwalt eine Option sein, das Zauberwort, für das viele Leute es halten, ist "Anwalt" aber nicht.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Kündigung.
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Man kann sich alle möglichen unwirksamen Klauseln ausdenken.
Es ist möglich, dass die Seite explizit nach dem Wegfall vom Widerrufsfrist abgefragt damit, damit die Leistung sofort erbracht werden könnte. Das sieht man manchmal.
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Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nur nach Vertragsabschluss und durch individuelle Vereinbarung wirksam. Verzicht oder Ausschluss des Widerrufsrechts in AGB ist immer unwirksam, Verzicht durch ein Häkchen, Kreuzchen o. ä. vor oder bei Vertragsabschluss auch.
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Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nur nach Vertragsabschluss und durch individuelle Vereinbarung wirksam. Verzicht oder Ausschluss des Widerrufsrechts in AGB ist immer unwirksam, Verzicht durch ein Häkchen, Kreuzchen o. ä. vor oder bei Vertragsschluss auch.
Habe heute schon was gelernt. Danke für die Aufklärung!
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Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nur nach Vertragsabschluss und durch individuelle Vereinbarung wirksam. Verzicht oder Ausschluss des Widerrufsrechts in AGB ist immer unwirksam, Verzicht durch ein Häkchen, Kreuzchen o. ä. vor oder bei Vertragsabschluss auch.
Passend dazu:
"Geld weg Garantie" von ZDF Magazin Royale
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Ein Verzicht auf das Widerrufsrecht ist nur nach Vertragsabschluss und durch individuelle Vereinbarung wirksam. Verzicht oder Ausschluss des Widerrufsrechts in AGB ist immer unwirksam, Verzicht durch ein Häkchen, Kreuzchen o. ä. vor oder bei Vertragsabschluss auch.
Echt?
Da sind die ganzen Onlinehändler, die irgendwas auf Kundenwunsch fertigen und sei es nur eine passend abgeschnittene Länge Klebeband und irgendwann im Bestellprozess schreiben, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet, nicht im grünen Bereich. -
Wenn etwas auf Kundenwunsch gefertigt wird, besteht kein Widerrufsrecht. In diesem und den anderen Ausnahmefällen, die das Gesetz vorsieht, sind sie natürlich im grünen Bereich, wenn ein Widerruf nicht zugelassen wird. Aber der vom Fragesteller geschilderte Sachverhalt gehört nicht zu diesen Ausnahmefällen.
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Hier noch eine Übersicht zu dem Tema der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
Online-Partnerbörsen - Ihre Rechte bei Problemen | Verbraucherzentrale Niedersachsen
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Bei answer.de auch mal in eine Abbofalle geraten, wo ich in Panik - vergeblich übrigens - die Antwort eines Tierarztes erwartet hatte und dafür ca.10 Euro gezahlt habe. Allerdings lief die Zahlung über Paypal. Als ich entdeckte, dass es sich um ein Abbo handelte , war es zu spät. Ich hatte mich mit dieser Einmalzahlung praktisch zu diesem Abbo verpflichtet. Ich versuchte zu kündigen, ohne Antwort. Danach habe ich mich an paypal gewandt und versucht, die Zahlung dort zu kündigen. Außerdem habe ich mit einer Bewertung gedroht, die ich dann auch getätigt habe. Nach 3 Monaten war ich dann endlich da raus.
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... die Du hoffentlich auch lokal abgespeichert hast, denn dort dürfte unter vielem anderen auch die Kündigungsbestimmungen stehen.
Du hast letztlich zwei Optionen, eine einfache und eine schwierige. Die einfach ist: Einfach zahlen, am besten ad infinitum. Das ist, was der Anbieter will; er will Dein Bestes, nämlich Dein Geld.
Wenn Du das nicht willst, mußt Du in erster Linie konsequent sein und wach. Die werden Dich vermutlich nicht kampflos ziehen lassen. In meinen Augen warst Du bisher nicht konsequent, sonst hättest Du gleich am Anfang mit Nachdruck versucht, den Vertrag zu widerrufen. Wohlgemerkt: Das alles ist Deine Sache. Es steht mir nicht an, Dir etwa Vorwürfe zu machen. Worte wie etwa "meine/Deine Schuld" sollten daher aus den Überlegungen draußen bleiben.
Erster Schritt: Alles zusammentragen, was Du weißt. Vertrag sorgfältig studieren, Kündigungsmöglichkeit abchecken. Woher kriegen die wie Dein Geld? Wo sitzt das Gegenüber überhaupt? Gilt grundsätzlich deutsches Recht?
Wenn Du kündigen wolltest: Hast Du das denn bereits wirksam getan? Bei einem seriösen Gegenüber reicht eine E-Mail, ob eine Dating-Seite ein seriöser Geschäftspartner ist, kann man hinterfragen. Die angefragten Daten (Dein bürgerlicher Name sowie die betreffende Datingsseite) sollte das Gegenüber bereits haben, schließlich hast Du wohl bereits Geld bezahlt. Auch das mußt Du genauestens prüfen. Man kann seine Rechtsposition durch unglückliche Kommunikation schließlich auch verschlechtern.
Es geht um relativ wenig Geld (etwa 360 €/a). Das ist vermutlich viel für das Gebotene, aber wenig als Grundlage für die Berechnung eines Anwaltshonorar, entsprechend wenig engagiert dürften viele Anwälte agieren. Wenn Du das allein nicht hinbekommst, mag ein Anwalt eine Option sein, das Zauberwort, für das viele Leute es halten, ist "Anwalt" aber nicht.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Kündigung.
Hallo Herr Weiss, vielen lieben Dank für Ihre Ausführungen. In den Nutzungsbedingungen
heißt es u.a.:
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die vertraglichen Leistungen werden von paidwings für die Laufzeit des Vertrages, das heißt vom Vertragsschluss bis zum Ende des Vertrages,
erbracht.
2. Der Vertrag über eine kostenlose Mitgliedschaft wird unbefristet geschlossen und ist jederzeit kündbar, ohne dass Fristen für die Kündigung
bestehen.
3a Die Laufzeit des Vertrages über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (Premium-Mitgliedschaft) entspricht der Laufzeit, die der User bei seiner
Bestellung gewählt hat. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die bei der Bestellung gewählte Laufzeit, wenn er nicht vor der
jeweiligen Verlängerung fristgerecht gekündigt wird (automatische Vertragsverlängerung). Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
3b. Abweichend von Abs. 3a gilt für kostenpflichtige Verträge, die User mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab dem 1.
März 2022 mit paidwings schließen, folgendes: Die Laufzeit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft (Premium) entspricht dem Zeitraum, der in der
Paketbeschreibung ausgewiesen ist, bzw. dem Zeitraum, den der Nutzer bei der Bestellung des Pakets gewählt hat (Erstlaufzeit). Die Erstlaufzeit
beträgt höchstens zwei Jahre. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit
(Vertragsverlängerung). Die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit beträgt bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von nicht mehr als einem
Monat: 14 Tage, und bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat: 30 Tage. Die Frist für eine Kündigung zum Zeitpunkt
nach einer Vertragsverlängerung beträgt 30 Tage.
4. Sofern in der Kündigung nicht anders angegeben, bleibt die kostenlose Mitgliedschaft nach dem Ende einer Premium Mitgliedschaft bestehen
und bedarf der gesonderten Kündigung. Zum Ende der Mitgliedschaft wird paidwings das Profil des Users sperren und die darin gespeicherten
Daten nur noch eingeschränkt verarbeiten. Die Daten werden gelöscht, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen und die
Daten nicht mehr zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.Am Freitag bekam ich dann eine mail der Fa. nebst Anhang; darin sollte ich die Daingsseite, Benutzername, e-mail und meinen Vor-und Zunamen einsetzen, unterschreiben und per mail zustellen (hab ich bisher noch nicht getan). Weiter heißt es:
Du kannst uns das gescannte Dokument per E-Mail an
support@pwfaq.com zukommen lassen.
Wir führen Deine Kündigung unter Einhaltung der in den
Geschäftsbedingungen vereinbarten Frist zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.Kennst Du schon unseren neuen Hilfebereich? Wir haben hier alle
Fragen und Antworten übersichtlich für Dich bereitgestellt.
Viele GrüßeWie gesagt - ich habe bisher noch nichts unternommen.
Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße
Spider1954
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Wie gesagt - ich habe bisher noch nichts unternommen.
Das ist - solange Du zahlst - das, was der Anbieter von Dir erwartet.
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Na ja, wahrscheinlich steht das dort sogar. Man kann sich alle möglichen unwirksamen Klauseln ausdenken. Einfach mal probieren, ob sich ein paar Dumme finden lassen, kostet ja nichts. Und bei manchen scheint das ja offenbar sogar zu wirken.
Ich vermute mal, da wird einfach die Karte nach § 356 Abs. 5 Var.2 BGB gespielt - leider legal.