Einkommensteuer als Expat = ausländische Einkünfte + deutsche Mieteinnahmen

  • Hallo zusammen,


    entschuldigt bitte, falls das Thema bereits mehrfach aufkam, aber ich habe aktuell die "Qual der Wahl":
    Über meinen Arbeitgeber könnte ich im Laufe des Jahres ins Ausland. Dort würde sich sowohl mein Arbeitsvertrag, als auch mein Aufenthaltsort entsprechend ändern.


    Derzeit wohne ich meiner eigenen Eigentumswohnung. Ich müsste diese (möbliert) für eine definierte Zeit vermieten.


    Nun habe ich allerdings die Sorge, dass ich meine deutschen Mieteinnahmen mit meinem recht hohen Einkommensteuersatz versteuern müsste...

    Ich hatte bereits gelesen, dass dies z.B. im europäischen Ausland der Fall wäre (= Doppelbesteuerungsabkommen).
    In den USA und der Schweiz ist das ganze etwas komplizierter... in anderen Ländern, wie z.B. den vereinigten arabischen Emiraten sieht es wieder anders aus.


    Gibt es denn einen "Tipp", wo man seinen Auslandsaufenthalt durchführen sollte, wenn man Eigentümer ist und möglichst wenig Steuern auf die Mieteinkünfte bezahlen möchte?

    Versteht mich nicht falsch. Ich möchte keine Steuern vermeiden, aber falls bereits die Möglichkeit über meinen Arbeitgeber habe in einem "geschickten" Land zu arbeiten.


    Vielen Dank und viele Grüße,
    Ap0x

  • Ap0x

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer als Expat = auf ausländische Einkünfte + deutsche Mieteinnahmen“ zu „Einkommensteuer als Expat = ausländische Einkünfte + deutsche Mieteinnahmen“ geändert.
  • Hallo.


    Ich kann die Frage nicht beantworten.

    Mich würde aber interessieren, was Du damit meinst, daß es in UA "wieder anders aussieht". Kannst Du das kurz erläutern? Besser/schlechter? Schwieriger?


    Danke sehr.

    ...
    Nun habe ich allerdings die Sorge, dass ich meine deutschen Mieteinnahmen mit meinem recht hohen Einkommensteuersatz versteuern müsste...

    Ich hatte bereits gelesen, dass dies z.B. im europäischen Ausland der Fall wäre (= Doppelbesteuerungsabkommen).
    In den USA und der Schweiz ist das ganze etwas komplizierter... in anderen Ländern, wie z.B. den vereinigten arabischen Emiraten sieht es wieder anders aus.

    ...

  • Dort gibt es keine Einkommensteuer. Was aber auch egal ist, wenn in Deutschland Mieteinnahmen zu versteuern sind. Weitere Kommentare zu dem seltsamen Eingangsthread spare ich mir.

  • Für mein Verständnis haben die UA mit Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen.

    Das bedeutet, dass man sein Einkommen nur mit dem dortigen %-Satz versteuern muss und dass die deutschen Mieteinnahmen nicht dieses Einkommen für die Einkommenssteuer ansetzen können...


    Meine (naive) Beispielrechnung - gerne widerlegen:

    In Deutschland nimmt man Mieteinnahmen von ca. 800 brutto/Monat ein. Das wären 9.600 brutto p.a.

    In Dubai verdient man währenddessen z.B. 100.000 Euro (Dirham-Equivalent) brutto p.a.


    In Deutschland würden nun quasi nicht die zusammengenommenen 109.600 Euro zu versteuern sein, sondern die erwähnten 9.600, was noch unter dem Steuer-Freibetrag sein sollte.


    Hallo zusammen,

    vielleicht ist hier etwas zu finden:

    https://www.finanztip.de/blog/…sserhalb-von-deutschland/

    Oder in der Finanztip App

    LG

    Expat hat mit "Work from abroad" bzw. "Mobiles Arbeiten im Ausland" (bis zu einem Monat) nichts zu tun.

    Als Expat geht man für mehr als einen Monat ins Ausland und "lebt" tatsächlich dort.

  • Bin kein Experte, also keine Gewähr und unbedingt selbst noch mal nachprüfen. Mein Verständnis:


    - Wenn Du als Expat im Ausland wohnst, aber in D Mieteinkünfte hast, dann bist Du in D „beschränkt steuerpflichtig“. Das bedeutet, dass Du in D nur die Mieteinnahmen versteuerst, ohne Einfluss Deines Einkommens im Ausland.


    - Du musst entsprechend eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben


    - Der Steuerfreibetrag beträgt für beschränkt Steuerpflichtige allerdings nur 2.000 EUR, so dass Du Steuern wirst zahlen müssen


    - Im Jahr Deines Wegzugs ins Ausland ist die Sache noch etwas anders, da will das Finanzamt zwecks Progressionsvorbehalt Deine Einkünfte im Ausland für dieses „angebrochene“ Jahr wissen.

  • Nachtrag: ob Du die deutschen Mieteinkünfte zusätzlich auch noch im Ausland versteuern musst, hängt on den dortigen Steuergesetzten und der etwaigen Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens ab. Damit hat das deutsche Finanzamt nichts zu tun.

  • Ist die steuerliche Situation tatsächlich relevant für die Auswahl des Landes, in das man befristet migrieren will?

    Geht es nicht eher darum, die Karriere zu pushen oder den Horizont zu erweitern?


    Die Entscheidung z. B. "Singapur oder Innere Mongolei" vom einem (zeitlich begrenzten) Steueraspekt abhängig machen zu erwägen, scheint mir ein sehr klischeehaft deutsche Herangehensweise zu sein. ?(

  • Ich teile die Einschätzung von Referat Janders.


    Ich meine auch mich zu erinnern, dass wenn man in ein Land umzieht, das gar keine oder eine extrem niedrige Einkommensbesteuerung hat, man noch mehrere Jahre nach Ausreise in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.


    Das solltest du vorher abklären, wenn es für dich vor allem um Steueroptimierung geht, um keine Überraschung zu erleben.


    Ansonsten würde ich mir das Land mit der spannendsten Kultur, dem besten Wetter oder den besten Karriereaussichten aussuchen. Viel Glück!

  • Ich will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber für mich ist es etwas frustrierend, dass ich ca. 10-12 TEUR Mieteinnahmen mit meinem "Spitzensteuersatz" von ca. 42% versteuern soll, wenn ich schon nicht selbst in meinen eigenen Wänden wohnen kann.

    Die Alternative wäre die Wohnung leer stehen zu lassen, womit eigentlich auch dem Deutschen Staat nicht geholfen ist.


    Da ich wie gesagt die "Qual der Wahl" habe um 1-2 Jahre im Ausland arbeiten zu können, finde ich es durchaus interessant, dass man z.B. in manchen Ländern quasi keine Steuer zu befürchten hat und in anderen die besagten 42% "fürchten" muss.


    Vielen Dank euch allen für die konstruktiven Beiträge.

  • Ich will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber für mich ist es etwas frustrierend, dass ich ca. 10-12 TEUR Mieteinnahmen mit meinem "Spitzensteuersatz" von ca. 42% versteuern soll, wenn ich schon nicht selbst in meinen eigenen Wänden wohnen kann.

    Die Alternative wäre die Wohnung leer stehen zu lassen, womit eigentlich auch dem Deutschen Staat nicht geholfen ist.

    Wenn du die Wohnung leer stehen lässt, dann hast du ein Einkommen von 0 Euro.

    Wenn du sie für 10.000 Euro vermietest und 42% Steuer bezahlst, dann verdienst du 5800 Euro.

  • Wenn du die Wohnung leer stehen lässt, dann hast du ein Einkommen von 0 Euro.

    Wenn du sie für 10.000 Euro vermietest und 42% Steuer bezahlst, dann verdienst du 5800 Euro.

    Und habe alle Verpflichtungen und Risiken eines Vermieters ;)


    Fun fact: Würde ich die Wohnung 6 Wochen in AirBnB für ca. 100 Euro/Nacht stellen, komme ich auf ca. 4.200 Euro.

  • Die Verpflichtungen und Risiken eines Vermieters sind im Zweifel abziehbare Werbungskosten und werden natürlich nicht versteuert, sondern nur das, was Du tatsächlich an positiven Einkünften hast.


    Wie gesagt, in einem Land ohne Einkommensteuer musst Du möglicherweise auch Dein Arbeitseinkommen noch voll in Deutschland versteuern, wenn Du nur 1-2 Jahre weggehst (google einfach mal "Wegzug in ein Niedrigsteuerland" und "erweiterte Besteuerung").

  • Ich meine auch mich zu erinnern, dass wenn man in ein Land umzieht, das gar keine oder eine extrem niedrige Einkommensbesteuerung hat, man noch mehrere Jahre nach Ausreise in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

    Man muß sich die Steuersituation immer ganz genau anschauen, wenn man beabsichtigt, ins Ausland umzuziehen. Pauschal läuft da nichts. Wie es läuft, kommt immer ganz genau auf das betreffende Ausland an.


    Anzumerken ist allerdings, daß es möglicherweise günstiger für den Expatriate ist, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben als beschränkt. Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat nämlich erstmal den Grundfreibetrag, der beschränkt Steuerpflichtige versteuert ab dem ersten Euro. Das gilt es vorher abzuklären.


    Ansonsten: Die Steuerfurcht, die hier im Forum oftmals zu Tage tritt, ist in aller Regel kontraproduktiv. Ich persönlich hätte lieber ein Einkommen, von dem ich die Hälfte (normal) oder ein Viertel (Kapitaleinkünfte) abgeben muß, da bleibt mir dann die Hälfte oder drei Viertel. Wenn ich nichts verdiene (im Fall des Threadstarters die Wohnung nicht vermiete), dann zahle ich zwar keine Steuer, aber verdiene auch nichts.


    Allerdings mag das Vermieten der eigenen Wohnung für vermutlich kurze Zeit unabhängig von einer Mieteinnahme aus anderen Gründen eine nicht-triviale Sache sein.

  • Und habe alle Verpflichtungen und Risiken eines Vermieters ;)


    Fun fact: Würde ich die Wohnung 6 Wochen in AirBnB für ca. 100 Euro/Nacht stellen, komme ich auf ca. 4.200 Euro.

    Ob Du wohl mit AirBnB weniger Pflichten und Risiken eines Vermieters hast? Ich möchte es bezweifeln.

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    Ich meine auch mich zu erinnern, dass wenn man in ein Land umzieht, das gar keine oder eine extrem niedrige Einkommensbesteuerung hat, man noch mehrere Jahre nach Ausreise in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt.

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    Wie gesagt, in einem Land ohne Einkommensteuer musst Du möglicherweise auch Dein Arbeitseinkommen noch voll in Deutschland versteuern, wenn Du nur 1-2 Jahre weggehst (google einfach mal "Wegzug in ein Niedrigsteuerland" und "erweiterte Besteuerung").

    Boah, ist das echt so? Das wäre ja ein schöner Schlag.

    Bei mir in der erweiterten Familie ist auch ein junger Mensch, der das tun möchte...
    Daß er jetzt noch im Abreisejahr und sogar auf weitere Jahre hinaus sein Geld, das er in dem 0%-Einkommensteuerland verdient, weiterhin in D versteuern muß, obwohl wegzieht (und dadurch doch eigentlich steuerlich nicht mehr ansässig ist), das ist etwas, das wußte/weiß er bestimmt nicht.

    Ist das echt so?

  • Danke für die Links! :thumbup:


    Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldung und Berichtigung.

    https://www.vlh.de/arbeiten-pe…s-ich-steuern-zahlen.html

    LG


    Interessante Links!


    Wenn Du also Deine ETW leerstehen lässt, behältst Du trotz Auslandsaufenthalt womöglich sogar einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland und bist dann evtl. in beiden Ländern voll steuerpflichtig. Daran könnten auch tageweise oder wochenweise AirBnB-Vermietungen vermutlich nichts ändern, wenn Dir die Wohnung weiterhin zur Verfügung steht.


    Dann vielleicht doch lieber vermieten und ein paar Steuern auf den Überschuss zahlen. Dann kannst Du Dich voll auf Deine Auslandserfahren konzentrieren.

  • Boah, ist das echt so? Das wäre ja ein schöner Schlag.

    Bei mir in der erweiterten Familie ist auch ein junger Mensch, der das tun möchte...
    Daß er jetzt noch im Abreisejahr und sogar auf weitere Jahre hinaus sein Geld, das er in dem 0%-Einkommensteuerland verdient, weiterhin in D versteuern muß, obwohl wegzieht (und dadurch doch eigentlich steuerlich nicht mehr ansässig ist), das ist etwas, das wußte/weiß er bestimmt nicht.

    Ist das echt so?

    Ich weiß es nicht, kann nur Vermutungen anstellen - im Zweifel empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu fragen, vor allem wenn man überraschende Steuern vermeiden möchte oder hofft, Steuern auf einfache Art vermeiden zu können.