Ein Bekannter will seinem Nachbarn das Haus streichen.
Er hat Maler gelernt, übt den Beruf aber nicht mehr aus, sondern ist Angestellter in einem anderen Beruf.
Den zeitlichen Aufwand schätzt er auf eine Woche und er möchte dafür auch einen angemessenen Lohn.
Nach meiner Ansicht übersteigt der Aufwand den Begriff Nachbarschaftshilfe.
Eher ist das Schwarzarbeit. Und natürlich muss er den "Nebenjob" von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen.
Aber was muss er denn machen, damit es keine Schwarzarbeit ist?
Reicht es, das erhaltene Geld als Einkünfte in der EK-Steuer-Erklärung anzugeben? Welche Einkunftsart?
Was ist mit Mehrwertsteuer?
Es kann ja wohl nicht sein, dass er für einen Auftrag ein Gewerbe anmelden und dann wieder abmelden muss?