Vermeidung Schwarzarbeit

  • Ein Bekannter will seinem Nachbarn das Haus streichen.

    Er hat Maler gelernt, übt den Beruf aber nicht mehr aus, sondern ist Angestellter in einem anderen Beruf.


    Den zeitlichen Aufwand schätzt er auf eine Woche und er möchte dafür auch einen angemessenen Lohn.


    Nach meiner Ansicht übersteigt der Aufwand den Begriff Nachbarschaftshilfe.

    Eher ist das Schwarzarbeit. Und natürlich muss er den "Nebenjob" von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen.


    Aber was muss er denn machen, damit es keine Schwarzarbeit ist?

    Reicht es, das erhaltene Geld als Einkünfte in der EK-Steuer-Erklärung anzugeben? Welche Einkunftsart?

    Was ist mit Mehrwertsteuer?

    Es kann ja wohl nicht sein, dass er für einen Auftrag ein Gewerbe anmelden und dann wieder abmelden muss?

  • Den zeitlichen Aufwand schätzt er auf eine Woche und er möchte dafür auch einen angemessenen Lohn.

    Dann dürfte es kaum noch unter den Begriff Nachbarschaftshilfe fallen. ;)

    Es geht nicht nur um Steuern, sondern auch um solche 'Nebensächlichkeiten' wie Versicherung. Was ist, wenn der Bekannte beim Malern der Hauses des Nachbarn von der Leiter/Gerüst fällt und sich verletzt?

    Oder der Nachbar mit der geleisteten Arbeit nicht zufrieden ist?


    M.E. wird Dein bekannter nicht um die Anmeldung eines Gewerbes herum kommen, wenn er es rechtlich wirklich sauber haben will.

  • Was ist mit Kleinunternehmer-Regelung?

    Das Versicherungsproblem hat er doch auch, wenn er ein Gewerbe anmeldet?

    Gäbe es denn eine Versicherung für eine Woche?

    Keine Ahnung.

    Soweit mir bekannt kann ein Bauherr eine Versicherung für die freiwilligen Helfer abschließen. Wurde bei uns in der Nachbarschaft so gemacht. Dort hat man aber auch kein Geld für die Hilfe genommen. Da wurde erst das Haus beim Nachbarn gebaut und dann das eigene Haus.

    Hier ein Link: https://www.vhv.de/versicherun…allversicherung/Bauhelfer

    Wenn Geld fließt ist es i.d.R. immer gewerblich und da gelten dann auch andere Regeln.


    Warum kümmerst Du Dich eigentlich darum, ob Dein Bekannter sein Geschäft sauber abwickeln kann. Sollte er sich nicht selbst darum kümmern oder soll er bei Dir auch etwas malern, wenn Du Ihn im Gegenzug in Fachfragen berätst?

    Frage für einen Freund.;)

  • Dann gehen Lohnsteuer für Steuerklasse 6 + Sozialabgaben runter. Ist die Frage, ob der Nachbar für den Betrag dann noch arbeiten möchte.


    Und wenn du es pauschalieren möchtest (Höchstgrenzen beachten), dann kommen noch mal 25% Lohnsteuer + X% Sozialabgaben + X% Berufsgenossenschaft + Kosten für die Lohnabrechnung auf den Preis drauf.


    Ist die Frage, ob dann ein Handwerker auch im Hinblick auf Versicherung/Garantie nicht schon günstiger wäre.

  • Keine Meldung und keine Beiträge = Schwarzarbeit! Lässt sich beides vermeiden.

    Am besten gelingt dies mit einer moderaten Steuer- und Abgabenbelastung


    "Vermeidung von Schwarzarbeit"


    Wenn man den Blick vom Einzelfall auf die generelle Problematik (Schwarzarbeit bzw. Schattenwirtschaft) lenkt - wie es beispielsweise Prof. Dr. Friedrich Schneider (Johannes Kepler Universität Linz in Österreich) praktiziert, der seit Ende der 70er Jahre zu diesem Thema forscht und der als wohl bekanntester und renommiertester Fachmann zu dem Thema im deutschsprachigen Raum gilt - fällt der signifikante Zusammenhang zwischen einer hohen Steuer- und Abgabenlast und dem Anteil der Schwarzarbeit (in Prozent gemessen vom jeweiligen) BIP auf.


    In einer der jüngsten Studie beispielsweise - seine Studien gelten als eine Art "Bestandsaufnahme der Schattenwirtschaft "- "Die Größe der Schattenwirtschaft 2022", die Prof. Dr. Schneider zusammen mit Prof. Dr. Bookmann (Tübingen) erarbeitet hat, werden die wirtschaftlich größten 20 OECD-Länder diesbezüglich miteinander verglichen.


    Angefangen von Ländern mit einer exorbitant hohen Schwarzarbeits- bzw. Schattenwirtschaftsquote (wie Griechenland (20,9%), Italien (20,3%) und Belgien (16,3%) über die Darstellung der durchschnittliche Quote von 11,4% und Deutschland mit 8,7% bis hin zu den Ländern mit sehr niedrigen Quoten und mit den beiden Spitzenplätzen für die USA (6,1%) und für die Schweiz (5,6%).


    Wer die Studien über die Jahrzehnte verfolgt hat kann feststellen, daß es kein Zufall sondern symptomatisch ist, daß in Ländern mit moderater Steuer- und Abgabenbelastung die Schwarz- bzw. Schattenwirtschaft tendenziell stets am geringsten ausfällt. Auffallend auch, daß diese Länder insgesamt zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Ländern zu zählen sind.


    Wie Prof. Dr. Schneider immer wieder in seinen Studien herausgearbeitet hat: Eine hohe Belastung der Steuerzahler mit Steuern und Abgaben führt dazu, daß diese vermehrt versuchen schwarz zu arbeiten. Eine weitere Rolle spielt zudem die Qualität der staatlichen Institutionen sprich je weniger effizient diese arbeiten und je verschwenderischer mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen wird, desto höher die Bereitschaft in der Schattenwirtschaft tätig zu sein.

  • Da eine Hauptbeschäftigung vorliegt, wird keine Berufsmäßigkeit bei der kurzfristigen Beschäftigung vorliegen, daher kann sie sv-frei (zumindest für den Arbeitnehmer) abgerechnet werden.


    Kurzfristige Beschäftigung
    Für Arbeitgeber fallen bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung an. Alles Wichtige dazu erfahren Sie im…
    www.aok.de

  • Wenn der Nachbar den Bekannten als kurzfristig Beschäftigten anmeldet, dann ist das kein Problem.

    ...

    Dann müsste er ja bekloppt sein. Er haftet dann auch noch selbst für die Qualität der Arbeit und Schwarzarbeit wäre es trotzdem.


    Das Hauptproblem ist in dem Fall die Meisterpflicht. Da gibt es verschiedene Optionen als Lösung.


    Der erste Weg wäre, ganz auf die Gewerbeanmeldung zu verzichten. Eine von vornherein als einmalig beabsichtigte Tätigkeit ist noch kein Gewerbe. Gewerbe ist es nur, wenn es auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Ohne (stationäres) Gewerbe ist keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich und nur dafür ist der Meisterbrief erforderlich. Der Bekannte versteuert dann die Vergütung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und gut ist. Die Vergütung würde ich als Auftraggeber dann eher als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen und nicht als Handwerkerleistung, das gibt weniger Diskussionen. Im Prinzip ginge es aber auch als Handwerkerleistung, der Übergang ist ohnehin oft fließend.


    Zweite Möglichkeit: Reisegewerbe anmelden, auch dafür braucht er keinen Meisterbrief. Rein formal muss dann der Handwerker von sich aus seine Dienste anbieten, aber das wird ja hinzubekommen sein. Problem ist, dass die Reisegewerbekarte in den meisten Gemeinden 200 - 300 € kostet, manchmal auch etwas mehr.


    Dritte Möglichkeit: Wenn das ganze in einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern stattfindet, ist es am einfachsten. Werden Dienst- oder Werkleistungen nur im Gebiet einer solchen Gemeinde erbracht werden, ist nicht einmal ein Reisegewerbeschein erforderlich.

  • Einfache Antwort von einem ehemaligen Kontrolleur in Sachen Schwarzarbeit:


    - Der Bekannte kann den Maler als kurzfristig beschäftigten bei der Knappschaft anmelden. Kostet sehr wenig, dafür ist der Maler versichert und es liegt keine Schwarzarbeit vor.

    - Abzüge für den Maler entstehen dabei keine

    - Man ist definitiv auf der sicheren Seite.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist