Wer muss einen auf verpflichtende Steuererklärung bei KUG hinweisen?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    2021 habe ich anteilig Kurzarbeitergeld bezogen, und wurde dabei von meinem Arbeitgeber nicht unterrichtet, dass bei Bezug von diesem eine Steuererklärung verpflichtend stattfinden muss und nicht optional. Nun ist die Frist für die verpflichtende schon abgelaufen, die Frist für die freiwillige jedoch nicht. Da ich zu keiner Zeit unterrichtet worden bin diese verpflichtend zu machen, ist mir nun der Schaden des Verzugs entstanden. Wer ist rechtlich gesehen in der Pflicht hier gewesen, mich darauf zu unterrichten, dass ich verpflichtend und nicht freiwillig eine Steuererklärung hätte machen müssen? Ich bin seit 12 Jahren im Arbeitsleben und musste noch nie eine machen.


    Dass es bei Bezug von KUG verpflichtende Vorgaben gibt hätte ich daher nicht wissen können. Mein AG hat mich darauf nicht hingewiesen, dass ich pünktlich meiner Frist hätte nachgehen können gewissenhaft.


    Ich bitte sehr um eine Rückmeldung mit Hinweisen auf Gesetzestexten.


    Viele Grüsse

    Christin Heller

  • Niemand musste dich darauf hinweisen. Den Nachweis über den Bezug wirst du ja wohl bekommen haben. Gesetze muss jeder von sich aus beachten. Und natürlich konntest du wissen, dass eine Steuererklärung abzugeben war. Das kann jeder wissen, der sich darüber informiert. Du weisst ja sicher auch, dass du nicht besoffen autofahren darfst, ohne dass dich jemand beim Verkauf des Autos darauf hingewiesen hat.

  • Du bist selbst verantwortlich.


    Das ist manchmal überraschend und unschön, aber es geht nicht anders. Sonst wäre die eine Hälfte des Landes nur noch damit beschäftigt, der anderen die Gesetze hinterherzutragen und auszugsweise vorzulesen.

  • Früher war es aber auch nicht so leicht, versehentlich etwas zu klauen.


    Anflüge des Gesetze Hinterhertragens hatten wir ja schon. Irgendwann zu DM-Zeiten fing man an, den Text Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig in alle Sparbücher zu stempeln. (Das war noch vor 25 % von x sind besser als nix.) Aber wohin führt das?

  • Der Steuerbürger muss doch immer selbst herausfinden, ob er verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.

    Wenn ein Leistungserbringer (BA; KK; etc.) einen Hinweis gibt, dann ist das voll nett, aber verlagert nicht die Verantwortlichkeit.

  • Es steht im Merkblatt der Arbeitsagentur für die Beantragung von Kurzarbeitergeld (Merkblatt 8c , Ziff. 5.9 „Steuerliche Behandlung“); „…besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung…wenn…410 Euro übersteigt.“

  • Es steht im Merkblatt der Arbeitsagentur für die Beantragung von Kurzarbeitergeld (Merkblatt 8c , Ziff. 5.9 „Steuerliche Behandlung“); „…besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung…wenn…410 Euro übersteigt.“

    Das KUG beantragt man halt aber ja nicht selbst, sondern der Arbeitgeber. Insofern liest man das Merkblatt eher nicht selbst.


    Natürlich muss man sich selber kümmern, zumal diese Pflicht bei Lohnersatzleistungen durchaus verbreitet ist (Elterngeld, ALG1, Krankengeld,..) und es bei Corona ja auch überall stand, das ganz viele zum ersten Mal Abgabepflicht haben. Insofern gilt: der Säumnisaufschlag ist Lehrgeld.


    Andereseits spricht es nicht für den Arbeitgeber, wenn er es wirklich nicht kommuniziert haben sollte. Irgendwie gehört das schon auch ein bisschen zur Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter und würde beispielsweise bei mir auch gemacht (auf mein Drängen hin😁)


    Praktischer Tipp: Sachbearbeiter anrufen, sich einsichtig zeigen und es dann schnell machen. Manchmal sind die sogar nett.

  • Ja, die unschöne Situation ist, dass man selbst alle Details kennen muss und wenn man das nicht macht und deswegen (aus Versehen) Steuern hinterzieht, kann man trotzdem Ärger bekommen.

    Aus meiner Sicht entspricht das nicht dem Gedanken, dass der Bürger Kunde des Staates ist und der Staat Dienstleister für seine Bürger. Es ist aber auch den unglaublich kleinteiligen Regelungen geschuldet, dass das Finanzministerium selbst nicht in der Lage ist, z.B. kurze und gut und eindeutig verständliche Leitfäden für einzelne Themen zu veröffentlichen und die Verantwortung für die eigene Gesetzgebung und die eigenen nachgeordneten Behörden zu übernehmen.

  • Naja, man kann es wie folgt zusammenfassen: Es gibt so gut wie nichts umsonst. Immer wenn man eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, sind Steuern darauf fällig.


    Es ist einfacher, sich die 4-5 Ausnahmen von der Regel zu merken, als anders herum zu denken ("der Staat muss mir das sagen").

  • Naja, man kann es wie folgt zusammenfassen: Es gibt so gut wie nichts umsonst. Immer wenn man eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, sind Steuern darauf fällig.


    Es ist einfacher, sich die 4-5 Ausnahmen von der Regel zu merken, als anders herum zu denken ("der Staat muss mir das sagen").

    Das mag in diesem Fall noch einigermaßen so funktionieren, auch weil das Kurzarbeitergeld und dessen Auswirkungen auf die Steuern in den Medien waren.

    Es gibt aber genügend andere Sachverhalte, mit denen eine Privatperson wenige Male, oft wahrscheinlich nur einmal konfrontiert ist und man nicht weiß, was da zu tun ist. Dass der Staat da dann davon ausgeht, dass er nichts sagen muss und der Bürger Geld für einen Steuerberater ausgeben muss, um die fehlende Info seitens des Staates dann doch zu erhalten, finde ich einen wenig serviceorientierten Ansatz des Staates.