Schenkung ETF Anteile an Kinder - Wie latente Steuer ausgleichen?

  • Guten Tag,


    ich möchte meinen beiden Kindern im Rahmen einer Schenkung jeweils eine gleiche Summe zukommen lassen. Dazu habe ich in einem Sparplan über mehrere Jahre ETFs bespart, die ich nun an meine Kinder per Depotübertrag übergeben möchte.


    Beide Kinder möchten die Summe zukünftig für einen Immobilienkauf nutzen. Nun frage ich mich, wie ich den Depotübertrag gestalten muss, um auch die latente Abgeltungssteuer gerecht zu verteilen für den Fall das beide Kinder ihre Anteile verkaufen.


    Beispiel:

    Kind 1 erhält die Summe X. Durch das Fifo Prinzip werden die ältesten Anteile übertragen.

    Kind 2 erhält ebenfalls Summe X, aber die etwas jüngeren ETF-Anteile.


    Wenn Kind 1 nun die Anteile verkauft ist der Abgeltungssteuerbetrag ja deutlich höher als bei Kind 2, da die alten Anteile eine höhere Rendite haben als die neuen Anteile.


    Gibt es da einen Weg auch die Abgeltungsteuer auf beide Kinder gleich zu verteilen? Wie würdet ihr diese Situation lösen?


    Viele Grüße

    Gerrit

  • a) Verkaufen, Steuer selbst zahlen, Verkaufserlös überweisen.

    b) Zum aktuellen Kurs übertragen und ebenfalls Steuer selbst zahlen.

    In beiden Fällen ist auch der Wert der Schenkung geringer. Kann also ggf. Schenkungssteuer oder später Erbschaftssteuer sparen.


    Jedoch beachten: Sind noch Altbestände enthalten? Diese können ja bis zu einem Höchstbetrag von 100.000€ Gewinn steuerfrei verkauft werden. Dieser Freibetrag gilt pro Person. Falls Du diesen Freibetrag überschreitest, lohnt sich eine teilweise Übertragung zum Kaufkurs, da Deine Kinder dann den gleichen Freibetrag nutzen können.

  • Danke für die Antworten!


    Über den Verkauf habe ich auch bereits nachgedacht. Das möchte ich eigentlich vermeiden.


    Ich hatte gehofft, dass es einen Weg gibt es auch mit einer Übertragung der ETFs zu lösen.


    Kind 2 würde den Betrag bspw. voraussichtlich erst in 5-6 Jahren benötigen. Meine ursprüngliche Idee war, dass die ETFs beiden solange noch Rendite bescheren können, bis sie das Geld sinnvoll einsetzen können.

    Beim Übertrag nach Fifo-Prinzip würde sich dann aber eine Ungleichheit bei der Steuerlast ergeben sobald die Anteile verkauft würden.


    Falls doch noch jemand eine alternative Lösung für den Verkauf sieht, gebt mir gerne Bescheid.

  • Falls doch noch jemand eine alternative Lösung für den Verkauf sieht, gebt mir gerne Bescheid

    Spricht etwas dagegen zwei Schenkungen mit unterschiedlichen Buchwerten zu machen, so dass nach fiktiver Versteuerung der Gewinne beiden die gleiche Summe bleiben würde?

  • Um welche Summen geht´s denn überhaupt?


    Schenkungssteuerpflichtig ( bis 400000€ pro Kind) oder reichen 1000€ Steuerfreibetrag der Kinder um Kapitalertragssteuer zu vermeiden?


    Wahrscheinlich irgendwo dazwischen, dann kann jedes Kind pro Jahr auch bis zum Steuerfreibetrag selber Anteile verkaufen ........ und so wie Hornie schon schrieb auf die Steuerfreiheit von Altbeständen von vor 2009 achten.


    Das schöne ist aber das Steuern nur auf Gewinne bezahlt werden müssen, deswegen ist eine hohe Steuerzahlung auch mit hohen Gewinnen verbunden. Man muss auch gönnen können.....

  • Spricht etwas dagegen zwei Schenkungen mit unterschiedlichen Buchwerten zu machen, so dass nach fiktiver Versteuerung der Gewinne beiden die gleiche Summe bleiben würde?

    Das müsste ich ja dann über alle Anteile und ETFs zunächst auswerten und durchrechnen. Das möchte ich eigentlich vermeiden. Zudem würde die Schenkung dann geringer ausfallen und die Kinder profitieren nicht von der vollen bisher erzielten Rendite.


    a) Verkaufen, Steuer selbst zahlen, Verkaufserlös überweisen.

    b) Zum aktuellen Kurs übertragen und ebenfalls Steuer selbst zahlen.

    In beiden Fällen ist auch der Wert der Schenkung geringer. Kann also ggf. Schenkungssteuer oder später Erbschaftssteuer sparen.


    Jedoch beachten: Sind noch Altbestände enthalten? Diese können ja bis zu einem Höchstbetrag von 100.000€ Gewinn steuerfrei verkauft werden. Dieser Freibetrag gilt pro Person. Falls Du diesen Freibetrag überschreitest, lohnt sich eine teilweise Übertragung zum Kaufkurs, da Deine Kinder dann den gleichen Freibetrag nutzen können.

    Mit Variante b) bin ich ebenfalls nicht glücklich, da ich dann auch geringere Beträge schenke und die Kinder nicht mehr von der vollen bisher erreichten Rendite profitieren.


    Da ich die Anteile immer monatlich über einen längeren Zeitraum gekauft habe, wäre es vermutlich eine annähernd faire Lösung, wenn der Übertrag so gestaltet werden könnte, dass bspw. zunächst 10 Anteile an Kind 1 gehen, dann 10 Anteile an Kind 2, dann wieder 10 Anteile an Kind 1, dann 10 Anteile an Kind 2 usw..

    So eine sequenzielle Abarbeitung aller Anteile wird meine Bank vermutlich aber nicht anbieten.

  • Es sind mehr als 1000€. Es geht ja darum, dass beide Kinder vermutlich in den nächsten 5-8 Jahren die Anteile gesamtheitlich verkaufen werden, um bspw. eine Immobilie zu finanzieren.


    Sollten nun beide Kinder bspw. in 7 Jahren verkaufen, hat das Kind mit den älteren Anteilen die höhere Steuerlast zu tragen, obwohl der ursprüngliche Betrag der Schenkung gleich war. Das möchte ich vermeiden und nach Möglichkeit einen Weg finden, dass die Abgeltungssteuer von beiden beim Verkauf der Anteile gezahlt wird und dann nahezu gleich ist.

  • Hallo Lind_GT,

    wenn du die jeweiligen Kaufpreis der ETFs kennst (Abrechnungen, eigene Excel-Liste) kannst du dir zum Zeitpunkt des Depotübertrages doch ausrechnen, welcher Anteil welchen Kursgewinn (nach fiktiver Abgeltungsteuer) erzielt hat. Die Basis wäre dann gleicher Gewinn für beide Kinder. Dementsprechend bekommt das erste Kind weniger Anteile übertragen, da dort der Gewinnanteil höher ist...

    So würde ich das machen.

    Gruß Thomas

  • Ich würde, für den Fall, dass die Kinder für die Gewinne weniger(Spitzen)steuer zahlen als ich, diesen in jedem Jahr unterschiedlich hohe Summen (mit möglichst hohem Gewinnanteil) schenken, wenn diese noch Freistellungs-Freibeträge haben und/oder z.B. als Studenten noch gar nichts verdienen oder ganz niedrige (Spitzen)Steuersätze haben.

    Dabei müssen die Kinder auch willig mitarbeiten und lernen zugleich mit Wertpapieren und Steuern umzugehen.

    Im Hintergrund führe ich die sog. Vorwegerbe-Liste.

    Darin wird als Vorwegerbe der Verkaufserlös (Verkauf spätestens vor Jahresende) nach Abzug der von der Bank an das FA abgeführten Steuern vermerkt und später die tatsächliche Steuererstattung, die sich bei den Kindern ergeben hat, hinzugerechnet.

    Klingt kompliziert, ist es auch, insbesondere bei sechs Kindern (20 - 55 Jahre alt :))

    Gut dem, der viel zu verschenken hat, das hauptsächlich aus zu versteuernden Gewinnen besteht.

    berghaus 23.02.24

  • Mal was anderes:

    Gib den beiden Kindern eine Aufstellung des Gesamtporfolios mit jeweils aktuellem Wert OHNE Steuerlast/Einbuchungswert.

    Erst sucht der eine sich einen Posten, dann der andere und so weiter bis jeder ungefähr den gleichen Betrag hat.


    Wieviel Steuerlast darauf liegt erfahren sie erst danach (evtl. erst beim Verkauf).

    Das ist nicht in dem Sinne gerecht, dass beide gleichviel übrig haben.

    Aber es ist gerecht in dem Sinne, dass niemand durch Dich übervorteilt wurde und das ist ja vermutlich dern springende Punkt.


    Also kurz gesagt: Würzt doch die Schenkung mit einem kleinen Glücksspielanteil.

  • Schenke den Kindern doch erstmal z.B. je 45% des Gesamtvermögens, in Summe also erst nur 90%. Nach Übertrag der Einstandskurse siehst du ja die jeweils enthaltenen Gewinne. Dann kannst du ausrechnen, was jedes der Kinder nach Verkauf tatsächlich netto in der Tasche hätte. Die restlichen 10% verteilst du dann in einem zweiten Schritt so auf die Kinder, dass der Unterschied ausgeglichen wird.