Steuerklasse und Elterngeld

  • Hi,

    ich habe einen speziellen Fall und wüsste gerne wie sich der Wegfall von Steuerklasse 3/5 auswirkt.

    Meine Partnerin befindet sich in Elternzeit und ist vorher (ungünstigerweise) nicht in SK3 gewechselt. Sie bezieht also relativ wenig Elterngeld. Ich bin in SK3 und habe dadurch entsprechend ein höheres Nettoeinkommen.

    Jetzt sollen die SK3/5 nächstes Jahr entfallen was dazu führt, dass ich in der 4 wesentlich weniger verdienen werde, aber meine Frau auch nicht mehr Elterngeld bekommt, richtig?

    Wird in meiner Konstellation es trotzdem nach der Steuererklärung ausgeglichen oder nicht?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Irgendwo habe ich scheinbar einen Denkfehler.

    Wenn meine Frau in SK5 sitzt aber aufgrund der Elternzeit keinen Verdienst hat, dürfte doch keine hohen Steuern abgeführt werden die ich nach der Steuererklärung wieder zurückbekomme?

  • aber meine Frau auch nicht mehr Elterngeld bekommt, richtig

    Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich am Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Elterngeldbezug.

    Wenn deine Frau nächstes Jahr in die 4 wechselt, hat das keine Auswirkung auf ihr Elterngeld. Es sein denn, ihr bekommt ein weiteres Kind. Dann natürlich schon.

  • Wenn meine Frau in SK5 sitzt aber aufgrund der Elternzeit keinen Verdienst hat, dürfte doch keine hohen Steuern abgeführt werden die ich nach der Steuererklärung wieder zurückbekomme?

    Elterngeld wird nicht versteuert. Deine Frau ist zwar in Steuerklasse 5, zahlt aber keine Steuern auf ihr Elterngeld.

    Du bist in der 3 und hast dadurch weniger Lohnsteuerabzug. Wenn ihr nächstes Jahr in 4/4 geht, dann wird dir monatlich mehr abgezogen, bei deiner Frau ändert sich nichts, da wie gesagt Elterngeld nicht versteuert wird.

    Ihr solltet mit 4/4 dann eher eine Erstattung bei der Einkommensteuer bekommen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Irgendwo habe ich scheinbar einen Denkfehler.

    Wenn meine Frau in SK5 sitzt aber aufgrund der Elternzeit keinen Verdienst hat, dürfte doch keine hohen Steuern abgeführt werden die ich nach der Steuererklärung wieder zurückbekomme?

    Elterngeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dies und die Kombination 3/5 fuehrt zur Abgabepflicht der Steuererklaerung:
    https://www.finanztip.de/steuererklaeru…aerung-pflicht/

    Bei 3/5 und Elterngeld wird es vermutlich eher auf eine Nachzahlung hinauslaufen.

  • Jetzt sollen die SK3/5 nächstes Jahr entfallen was dazu führt, dass ich in der 4 wesentlich weniger verdienen werde...

    Nicht weniger verdienen, sondern (vorläufig) weniger ausgezahlt bekommen.

    Die Steuerklassen sind tatsächlich nur für die Bemessung von Entgeltersatzleistungen relevant, ansonsten bestimmen sie maximal den Zeitpunkt, an dem einen der Steuerhammer trifft, aber nicht mit welcher Wucht.

  • Die Änderung der Steuerklasse ist für die Höhe des Elterngeld nur relevant, wenn diese mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutz geändert wurde. Eine spätere Änderung führt auch nicht zur Anpassung des Elterngeld.

    Ansonsten ist hier alles gesagt. Bei 4/4 dürfte es trotz Progressionsvorbehalt noch zu einer Erstattung kommen, bei 3/5 wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Nachzahlung fällig.