Frage zu Kauf einer Immobilie, wenn man die alte verkaufen will

  • Du gibst dich als erfahren aus, glaubst du ernsthaft, dass ich mich hier so plump darstellen würde?


    Bitte meine Beiträge noch mal lesen:


    1) Immer mit Risiko verbunden

    2) Individuell, Individualität

    3) Zu wenig Informationen liegen für eine Expertise vor

    4) Es soll und muss zurecht gemahnt werden

    5) Kein Hexenwerk (Warum? Weil diese Konstellation nicht selten vorkommt

    Usw.usw.usw.


    Das schöne ist, als Finanzierungsmakler bin ich mit Finanzierungen UND mit Immobilien vertraut, zumal wir seit 4 Jahren über meinen Sohn ebenfalls die Makler Tätigkeit für Immobilien übernommen haben.


    Nun ja, ein Rast meiner Expertise ist öffentlich in einem anderen Forum dar-, und offen gelegt. Transparenter geht nicht!

  • Meine laienhafte Empfehlung wäre es, die bestehende Immobilie zunächst auf dem Markt anzubieten, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.

    Sobald potenzielle Käufer gefunden wurden und ein passender Deal ausgehandelt ist, sollte man beim Verkauf notariell festlegen, dass zusätzlich zum Verkauf ein Zeitmietvertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag ermöglicht es dem aktuellen Eigentümer, nach dem Verkauf vorübergehend in der Immobilie zu bleiben, um eine wertvolle Überbrückungszeit während des Baus/ Umbaus des neuen Eigenheims zu erhalten.

    Es ist ratsam, sowohl bei Banken als auch bei einem Notar Rat zur Vorgehensweise einzuholen.

  • Der TE hat sich längst aus diesem Wirrwar an Risikovorschlägen mit „aufgebauten“ Finanzierungen und dergleichen verabschiedet.


    Und mit der Vernunft zweier Beamter längst eingesehen, dass nicht geht, was unglücklich macht, wenn das Ganze übers Knie gebrochen werden soll. Nochmal: das Einkommen liegt nicht bei 7000,- € mtl., sondern nach Abzug Einkommensteuer was weiß ich wie niedrig.


    Die Beiden haben Zeit und können in ein paar Jahren unter neuen Randbedingungen weiter überlegen.

  • Und mit der Vernunft zweier Beamter längst eingesehen

    ?


    "Ein wirklich unbestechlicher Beamter darf nichts annehmen - nicht einmal Vernunft" ...


    Zitat seitens des Mannes - eines mit mir gut befreundeten Beamtenehepaars (Lehrer) - nach einer zähen und langen Auseinandersetzung mit seinem Dienstherren samt ebensolchem Schriftverkehr und diversen Behördengängen.

  • Zeitmietvertrag

    Das Wort Miete sollte auf keinen Fall darin vorkommen, sonst wird es für den neuen Käufer unattraktiv. Mit Miete kommt Mieterschutz. Mit einem zeitlich befristeten Wohnrecht gegen Nutzungsentschädigung ist das ganze Problem umgangen. Wird Auszug im August vereinbart, kann der neue Eigentümer zum 1. September die Zwangsräumung beantragen.

  • Das Wort Miete sollte auf keinen Fall darin vorkommen, sonst wird es für den neuen Käufer unattraktiv. Mit Miete kommt Mieterschutz. Mit einem zeitlich befristeten Wohnrecht gegen Nutzungsentschädigung ist das ganze Problem umgangen. Wird Auszug im August vereinbart, kann der neue Eigentümer zum 1. September die Zwangsräumung beantragen.

    Mit einer notariellen Vollstreckungsunterwerfung abgesichert kann man das dann sogar direkt vollstrecken. Hatten wir damals zu unserer Absicherung als Käufer drin (haben es aber zum Glück nicht gebraucht).