Abfindung etc.

  • Habe ich gemacht, alles okay.

    Mein Arbeitgeber ist ohne zu verhandeln auf meine Forderung der Abfindungshöhe eingegangen. Vertrag ist optimal formuliert. Arbeitsverhältnis wird zum 31.01.25 beendet, ich darf ab 01.08.24 bei vollem Gehalt zuhause bleiben.

    Ich bestand noch auf Aufnahme einer Sprinterklausel, auch das wurde anstandslos mit aufgenommen.

  • Also Du schreibst Beschäftigungsverhältnis bis 01/2025, dann wahrscheinlich Arbeitslosengeld von 02/2025 bis 01/2027 und dann abschlagsfrei in Rente ab 02/2027.

    Aber recht weit vorne schriebst Du, dass die 45 Jahre erst in 2,5 Jahren erfüllt sind.

    Da sehe ich einen möglichen Stolperstein.

  • Da die Zeiten von ALG 1 angerechnet werden, sollte das kein Problem sein.

    Allerdings werde ich die Fühler in Richtung Erwerbstätigkeit ausstrecken. Vielleicht bietet sich mir ja etwas Schönes. In meiner Situation ist man zum Glück frei, eventuell eine weniger gut bezahlte, aber für mich optimale Beschäftigung anzunehmen. Der (finanzielle) Druck ist weg.

    (Ich denke da z. B. nach all den Jahren in der Industrie an eine Tätigkeit bei einer Wohltätigkeitsorganisation o. ä.)

  • Ich möchte wissen welcher "Anwalt" da angeblich beraten hat. Wenn der noch nicht einmal weiß, dass die letzten 24 Monate vor Rentenbeginn bei Bezug von ALG 1 nicht auf die Regelung für die Rente für besonders langjährig Versicherten (45 Jahre) angerechnet werden.............

  • Ein deutsches Sprichwort lautet:

    Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen. :)

  • Zitat

    Was ist das hier? Ein Tribunal?

    Nein, ein Meinungsaustausch.

    Zitat

    Ich habe mich vertan, ich habe die 45 Jahre jetzt schon voll.

    Dann würde ich klar überlegen, jetzt in Rente zu gehen.

    Das ist absolut kein Widerspruch zu der angestrebten Arbeitsstelle. Die kannst Du ja parallel annehmen!

  • Zitat

    Dann würde ich klar überlegen, jetzt in Rente zu gehen.

    Das ist absolut kein Widerspruch zu der angestrebten Arbeitsstelle. Die kannst Du ja parallel annehmen!

    45 Jahre allein reichen ja nicht für die abschlagsfreie Rente. Dazu muss man auch mindestens 64,x Jahre alt sein... ;)

    Ansonsten heißt es abwarten. Soll ja Menschen geben, die nachher fast 50 Jahre voll haben, wenn Sie denn mit 65 in abschlagsfreie Rente gehen dürfen.

  • Ich kenne das Problem.

    Meine Partnerin hätte Ihre 45 Jahre auch schon mit 62 voll. Sie will aber bis 65 arbeiten. Wenn Sie mit 63 die Rente mit Abschlag in Anspruch nehmen würde, werden dann volle 14,4% Abschlag fällig.

    Wäre ganz schön viel Geld für 'nur' 2 Jahre früher in Rente. :/

  • Liebt ihr alle eure Arbeit nicht? Warum macht ihr das mit eurer Ausbildung dann überhaupt noch?

    Mit Intelligenz und guter Ausbildung stehen euch doch alle Tore offen, warum also im verhassten Job bis zur Rente ausharren und die Tage zählen? Kann ich immer nicht nachvollziehen.

  • "Liebt ihr alle eure Arbeit nicht? Warum macht ihr das mit eurer Ausbildung dann überhaupt noch?

    Mit Intelligenz und guter Ausbildung stehen euch doch alle Tore offen, warum also im verhassten Job bis zur Rente ausharren und die Tage zählen? Kann ich immer nicht nachvollziehen."

    Sie sehen das falsch. Ich habe etliche Male den Job gewechselt. Von Verharren kann keine Rede sein. Meine Tätigkeiten haben mit meiner Ausbildung 1980 absolut nichts mehr zu tun. Alles entwickelt sich weiter.

    Wissen Sie, bis vor zwei Jahren war das hier mein Traumjob. Endlich. Aber dann hat sich so viel verändert. Ich hätte es mir nie träumen lassen, hier eines Tages Fluchtgefühle zu entwickeln.