Meins auch, wie oben ja schon geschrieben
Darlehen absichern - Restschuldversicherung
- tommyboy
- Erledigt
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Meins auch, wie oben ja schon geschrieben
Dann ist ja nur noch die Frage, wie wir unsern Achim überzeugt bekommen! Und vielleicht auch abgeholt bekommen in den 1950er Jahren, als der Mann "der Ernährer" der Familie war, die Hinterbliebene weiblich ("Witwe") und offenbar erwerbslos, qualifikationslos und auf Gedeih und Verderb von ihrem Mann abhängig. Und "Anleihen" vielleicht sogar manchmal noch "Renten" genannt wurden...
Man denkt oft an eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, wenn der Tod des Ernährers einer Familie abgesichert werden soll. Im Todesfall des Mannes muß die Witwe mit den Kindern das gemeinsame Haus nicht verlassen.
Im Ernst und Spaß beiseite: Ich würde mich auf den schon zitierten Artikel von Finanztip verlassen! Der ist solide recherchiert und genau so machen es unzählige Paare in Deutschland, unabhängig von Qualifikation, Einkommen, Ehe-Status, etc.!
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Im Ernst und Spaß beiseite: Ich würde mich auf den schon zitierten Artikel von Finanztip verlassen! Der ist solide recherchiert und genau so machen es unzählige Paare in Deutschland, unabhängig von Qualifikation, Einkommen, Ehe-Status, etc.!
Wahrscheinlich auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen mit oder ohne Kinder.
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Dann ist ja nur noch die Frage, wie wir unsern Achim überzeugt bekommen!
Das wird nie passieren
Nur meine persönliche Meinung basierend auf langjährigen Erfahrungen.
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Hallo tommyboy,
ich muss noch einmal von vorn anfangen.
Es geht um eine Immobilienfinanzierung, 350.000 Euro Darlehen.
Keine Partnerschaft, die Immobilie würde im Todesfall an die Geschwister gehen, aber eben auch das Darlehen. Und ich möchte meine Geschwister eben dahingehend absichern, das Darlehen übernehmen zu müssen.
Ich glaube, Sie stellen hier die falsche Frage. Möchte einer Ihrer Geschwister nach Ihrem hoffentlich noch lange ausstehenden Tod die Immobilie dringend haben?
Falls ja, ist #19 sicher eine gute Lösung.
Falls nein, brauchen Sie keine Restschuldversicherung. Die Immobilie hat hoffentlich einen Wert größer als die Restschuld. Dann wird die Immobilie im Erbfall eben verkauft und der Käufer übernimmt das Darlehn bzw. mit dem Verkaufserlös wird das Darlehn abgelöst. Der positive Rest ist das Erbe für die Geschwister. Ist unerwarteterweise die Restschuld größer als der Wert der Immobilie, müssen die Geschwister eben das Erbe ausschlagen. Das Darlehn müssen sie wirklich nur übernehmen, wenn sie die Immobilie haben wollen.
Gruß Pumphut
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Möchte einer Ihrer Geschwister nach Ihrem hoffentlich noch lange ausstehenden Tod die Immobilie dringend haben?
Falls ja, ist #19 sicher eine gute Lösung.
Falls nein, brauchen Sie keine Restschuldversicherung. Die Immobilie hat hoffentlich einen Wert größer als die Restschuld.
Das sollte der Fall sein. Die übliche Immobilienfinanzierung deckt nur einen Teil des Hauswertes ab, den Rest sollte der zukünftige Immobilieneigentümer per Eigenkapital abdecken. Anfänglich gehört die Immobilie ja mehrheitlich der Bank, das ändert sich mit den Jahren mit zunehmender Tilgung).
Ich halte das ganze Ansinnen für seltsam. Der Threadstarter will für sich allein eine Immobilie kaufen, Das steht ihm ja frei. Im Falle seines Todes will er seine Geschwister (als nächste Angehörige) so bedenken, daß diese keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen. Damit diese sich diese Option sichern, sollen sie eine Lebensversicherung auf sein Leben abschließen und auch bezahlen. Der Preis einer solchen Versicherung dürfte von der Laufzeit, von der Versicherungssumme und dem Alter der versicherten Person abhängen. Peilung: 350 T€ Versicherungssumme, Laufzeit 25 J, Alter des Versicherten 40; Jahresbeitrag etwa 350 €, also etwa 1 Promille.
Wäre ich in dieser Situation, würde ich dieses Geld unter normalen Umständen vermutlich nicht ausgeben.
Wozu sollte ich eine Wette auf das Leben meines Bruders eingehen?
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Hatte da eventuell ein Darlehensverkäufer Mal wieder die gute Idee noch mehr zu Verkaufen als nur das Darlehen?
Nein, im Ernst. Ich wurde damals, als ich noch ledig und kinderlos mir eine Wohnung kaufen wollte, auch darauf angesprochen, wer denn im Falle meines vorzeitigen Ablebens die Wohnung erbe um kurz darauf mich darauf aufmerksam zu machen, dass ich meiner Schwester es doch nicht antun könne mit so vielen Schulden...
Meine Antwort "warum, die Wohnung wird, wenn ich nicht mehr bin, sicher verkauft - sonst muss sie halt die Schulden übernehmen" hat dann zu einem Themenwechsel geführt....
tommyboy: Darlehen absichern macht nur dann Sinn, wenn für den Erben mit dem Verlust der Arbeitskraft des Erblassers die Existenz bedroht ist!
Beispiel die Hausfrau stirbt, der erwerbstätige Ehemann muss auf Teilzeit reduzieren um die drei Kinder zu betreuen und gut ins Erwachsenenalter zu begleiten. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit komm auch weniger Geld ins Haus und die Raten können nicht mehr bedient werden. Da macht eine Risikolebensversicherung Sinn!
In Deinem Fall dürfte die Entlastung Deiner Erben durch die Versicherung darin bestehen, dass sie nicht sofort entscheiden müssen, was mit der Immobilie geschehen soll, sondern sich mit der Einigung Zeit (wenn es blöd läuft Zeit zum Streiten) lassen können - der Darlehensgeber hat ja sein Geld schon...
Grüße,
DerDenker
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Hatte da eventuell ein Darlehensverkäufer Mal wieder die gute Idee noch mehr zu Verkaufen als nur das Darlehen?
IchT wurde damals, als ich noch ledig und kinderlos mir eine Wohnung kaufen wollte, auch darauf angesprochen, wer denn im Falle meines vorzeitigen Ablebens die Wohnung erbe um kurz darauf mich darauf aufmerksam zu machen, dass ich meiner Schwester es doch nicht antun könne mit so vielen Schulden.Meine Antwort "warum, die Wohnung wird, wenn ich nicht mehr bin, sicher verkauft - sonst muss sie halt die Schulden übernehmen" hat dann zu einem Themenwechsel geführt.
Interessanter Gedanke. Den hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm.
In Deinem Fall wäre die Lage noch übersichtlich gewesen: 1 Schwester, 1 Erbin.
Im Fall des Threadstarters wären es mehrere Geschwister, mehrere Erben, die sich dann wohl die Darlehenssumme mit ihren (von ihnen selbst bezahlten) Lebensversicherungen aufteilen müßten. Denn hätte nur einer die Lebensversicherung, dann könnte er im Versicherungsfall ja sagen: Ich behalte die Auszahlung steuerfrei für mich, das Erbe ist davon nicht tangiert. Würde tatsächlich eins der Geschwister die Immobilie übernehmen, wollte die Bank sicherlich, daß derjenige (als einziger!) im Darlehensvertrag steht. Da stellen sich viele Fragen, da gibt es viel Ansatz für Streit. Und daß Erbengemeinschaften gern mal streiten, ist allgemein bekannt.
tommyboy: Darlehen absichern macht nur dann Sinn, wenn für den Erben mit dem Verlust der Arbeitskraft des Erblassers die Existenz bedroht ist!Beispiel die Hausfrau stirbt, der erwerbstätige Ehemann muss auf Teilzeit reduzieren um die drei Kinder zu betreuen und gut ins Erwachsenenalter zu begleiten. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit komm auch weniger Geld ins Haus und die Raten können nicht mehr bedient werden. Da macht eine Risikolebensversicherung Sinn!Der schlimmere Fall dürfte sein, daß der Familienernährer stirbt und die Hausfrau und Mutter schlagartig ohne Einkommen dasteht.
Aber grundsätzlich sind das die Fälle, in denen man eine Versicherung erwägen sollte (Übrigens: Nicht nur die Risikolebensversicherung, sondern ggf. auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung).
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Wie die Konstruktion schließlich im Bedarfsfall bewertet würde, zeigt sich dann. Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand.
Wir können auch diskutieren, ob der morgendliche Brötchenkauf ein Kaufvertrag ist. Genauso glasklar ist nämlich auch die Frage, ob ich für eine Versicherung, die ich selbst abgeschlossen habe, Erbschaftssteuer zahlen muss.
Aber klar, Achim aus dem Internet weiß es natürlich (wie immer) am besten.