Guten Tag,
ich benötige Hilfe bei folgendem Problem:
Eine Erbengemeinschaft war zum Stichtag 1.1.22 faktisch Eigentümer eines EFH (und damit auch zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet). Das Haus wurde nicht selbst bewohnt und bereits 8/22 verkauft. Die Erklärung wurde jedoch versäumt. Nun wird die EG vom Finanzamt an die Abgabe erinnert. So weit wohl korrekt.
Bleibt tatsächlich nur der Weg der eigenen Abgabe - auch wenn Kenntnisstand sowie Unterlagen zum Objekt mangelhaft sind?
Auch dürfte der neue Eigentümer ja ein Interesse an einer korrekten Erhebung haben. Allerdings besteht kein Kontakt mehr zwischen Verkäufer/Käufer.
Vielen Dank!