Grundsteuererklärung - Abgabepflicht

  • Guten Tag,


    ich benötige Hilfe bei folgendem Problem:


    Eine Erbengemeinschaft war zum Stichtag 1.1.22 faktisch Eigentümer eines EFH (und damit auch zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet). Das Haus wurde nicht selbst bewohnt und bereits 8/22 verkauft. Die Erklärung wurde jedoch versäumt. Nun wird die EG vom Finanzamt an die Abgabe erinnert. So weit wohl korrekt.


    Bleibt tatsächlich nur der Weg der eigenen Abgabe - auch wenn Kenntnisstand sowie Unterlagen zum Objekt mangelhaft sind?


    Auch dürfte der neue Eigentümer ja ein Interesse an einer korrekten Erhebung haben. Allerdings besteht kein Kontakt mehr zwischen Verkäufer/Käufer.


    Vielen Dank!

  • 1. Man hat ein Objekt verkauft, ohne das Unterlagen wie Grundbuchauszug, Grundriss etc. vorliegen oder wurden diese danach vernichtet?

    2. Und man kann mit dem neuen Eigentümer keinen Kontakt aufnehmen? Es wird ja im Vertrag mindestens eine Adresse stehen. Auch hat man ggf. eine Mailadresse von der Abstimmung des Kaufvertrages etc? Sollte es über einen Makler gelaufen sein, könnte man auch versuchen diesem die Sache zu erklären und darum zu bitten Kontakt herzustellen. Alles natürlich davon ausgehend, dass das Objekt zwischenzeitlich nicht schon weiterverkauft wurde.

  • Profis können die Erklärung fertigen, auch wenn wenig Unterlagen vorliegen.


    Gibt ja nur 8 verschiedene Modelle je nach Bundesland.


    Würde auch soviele Modelle wählen, denn damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eines mal wieder verfassungswidrig ist. :)


    Die Grundsteuer für 59qm WFL ist in Berlin übrigens höher, als für 60qm.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

  • Vielen Dank für die Meinungen. Die aufgezeigten Wege einer Kontaktaufnahme wären sicherlich möglich…

    Von einer Übertragung/Delegierung der Abgabepflicht ist dann sicherlich nicht die Rede, eher von einer Zusammenarbeit beim Zusammenstellen der Informationen, korrekt?

    Ansonsten bleibt dann tatsächlich die Erledigung mit fachlicher Hilfe.

  • Vielen Dank für die Meinungen. Die aufgezeigten Wege einer Kontaktaufnahme wären sicherlich möglich…

    Von einer Übertragung/Delegierung der Abgabepflicht ist dann sicherlich nicht die Rede, eher von einer Zusammenarbeit beim Zusammenstellen der Informationen, korrekt?

    Ja.

    Wäre ich der Käufer, würde ich Dir sicherlich alle Arbeit abnehmen.

    Ansonsten bleibt dann tatsächlich die Erledigung mit fachlicher Hilfe.

    Da sehe ich keinen Vorteil. Der Fachmann braucht die gleichen Daten, wie Du.