Depotbank pleite

  • Hallo,


    habe eine Frage zu diesem Artikel: https://www.finanztip.de/daily…e-ist-dein-geld-dann-weg/


    Ich bin beim Durchlesen des Basisinformationsblattes des IE00BK5BQX27 (Vanguard FTSE Developed Europe UCITS ETF) auf folgende Passage gestoßen:


    Zitat

    Die Vermögenswerte des Fonds werden von seiner Verwahrstelle verwahrt. Im Falle einer Insolvenz von VGIL bleiben die von der Verwahrstelle verwahrten Vermögenswerte des Fonds unberührt. Im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle oder einer Stelle, die in ihrem Namen handelt, kann der Fonds jedoch einen finanziellen Verlust erleiden. Dieses Risiko wird zu einem gewissen Grad dadurch gemildert, dass die Verwahrstelle durch Gesetze und Vorschriften verpflichtet ist, ihre eigenen Vermögenswerte von den Vermögenswerten des Fonds zu trennen. Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und den Anlegern auch für Verluste, die unter anderem durch Fahrlässigkeit oder Betrug ihrerseits oder durch vorsätzliche Nichterfüllung ihrer Pflichten entstehen (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen). Es gibt keine Entschädigungs- oder Garantieregelung, die Sie vor einem Ausfall der Verwahrstelle des Fonds schützt.

    Diese Aussage von Vanguard widerspricht dem Artikel von Finanztip. Weiß einer hier, woher dieser Gegesatz rührt?


    Danke und Gruß

    toim

  • Hallo,


    Vanguard muss sicher erweiterte Vorschriften hinsichtlich ihrer Risikoabsicherung beachten.


    Dadurch weisen sie sicherheitshalber auf unbekannte Risiken hin, damit sie im Fall des Falles keine Haftungsrisiken eingegangen sind.


    Finanztip geht hier im Gegensatz zu Vanguard davon aus, dass die Depotbanken ihre Auflagen und gesetzliche Vorgaben erfüllen und einhalten. Dadurch kommen sie zum Ergebnis, dass Deine Anteile sicher sind.

  • Hallo,


    interessanterweise habe ich ähnlich klingende Passsagen auch bei anderen ETF-Anbietern gefunden:


    Zitat

    Für jeden Teilfonds von AMUNDI ETF ICAV wird ein gesonderter Pool von Vermögenswerten angelegt und unterhalten. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Teilfonds sind von denen anderer Teilfonds sowie von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt, und es besteht keine gegenseitige Haftung. Der Teilfonds ist nicht haftbar, wenn die Verwaltungsgesellschaft oder ein beauftragter Dienstleister ausfällt oder in Verzug gerät.

    aus dem Basisinformationsblatt des IE0009HF1MK9 von Amundi



    Zitat

    Die Vermögenswerte des Fonds werden verwahrt durch seine Verwahrstelle, die State Street Custodial Services (Ireland) Limited (d„Verwahrstelle“). Im Falle einer Insolvenz der Verwaltungsgesellschaft sind die Vermögenswerte des Fonds, die von der Verwahrstelle verwahrt werden, nicht betroffen. Dennoch kann der Fonds im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle oder einer in ihrem Namen handelnden Person einen finanziellen Verlust erleiden. Dieses Risiko wird allerdings zu einem gewissen Grad abgemildert durch die Tatsache, dass Verwahrstelle rechtlich verpflichtet ist, ihre eigenen Vermögenswerte von denen des Fonds zu trennen. Die Verwahrstelle ist zudem gegenüber dem Fonds und den Anlegern haftbar für jeden Verlust, der unter anderem aus ihrer Fahrlässigkeit, ihrem Betrug oder ihrer vorsätzlichen Nichterfüllung von Pflichten entsteht (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen). Als Anteilinhaber des Fonds können Sie keinen Anspruch auf das britische Financial Services Compensation Scheme oder einen anderen Entschädigungsplan in Bezug auf den Fonds geltend machen, falls der Fonds nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen.

    aus dem Basisinformationsblatt des IE00B4L5Y983 von iShares



    Xtrackers formuliert es verklausuliert; in etwa so: "Das Sondervögen sollte geschützt sein" aber nicht explizit "Das Sondervermögen ist geschützt". Kleiner aber feiner Unterschied.

    Zitat

    Das Sondervermögen wird vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. getrennt gehalten. Die Insolvenz oder ein Zahlungsausfall der Verwaltungsgesellschaft sollten nicht dazu führen, dass der Fonds einen finanziellen Verlust in Bezug auf sein Vermögen erleidet. Im Fall der Insolvenz oder eines Zahlungsausfalls der Verwahrstelle State Street Custodial Services (Ireland) Limited, Irland sollten die von der Verwahrstelle für den Fonds gehaltenen Wertpapiere geschützt sein; allerdings kann der Fonds einen Verlust im Zusammenhang mit Barmitteln und bestimmten anderen nicht gesicherten Vermögenswerten erleiden. Durch Bareinlagen des Fonds bei anderen Kreditinstituten kann Anlegern ebenfalls ein finanzieller Verlust entstehen, wenn diese Anlagen nicht durch bestehende Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Die Anlagen des Fonds sind nicht durch ein Anlegerentschädigungs- oder -sicherungssystem geschützt

    aus dem Basisinformationsblatt des IE00BJ0KDQ92von Xtrackers

  • Hallo,


    der Unterschied liegt in einer philosophischen Binse: Im Leben gibt es nur eine einzige absolute Sicherheit – den Tod. Alles andere sind Wahrscheinlichkeiten, wobei man im normalen Leben die sehr unwahrscheinlichen Ereignisse ausblendet und den Rest als Sicherheit bezeichnet.


    Im konkreten Fall bedeutet das, ein Verlust kann nicht absolut ausgeschlossen werden, z.B. wenn die Verwahrstelle als Institution oder einzelne entscheidende Mitarbeiter kriminell handeln, z.B. die ETF schwarz verkaufen aber immer noch in den Büchern führen.


    Nun kann man darüber streiten, welches Risiko größer ist, ein kriminelles Handeln der Verwahrstelle oder z.B. die bedruckten Zettel haben keinen Wert mehr, oder…


    Die Hinweise der Fondsgesellschaften sind dem US- Recht geschuldet, wo eben dem Fastfood- Kunden gesagt werden muss, dass frisch gebrühter Kaffee heiß ist. Sonst droht ein Schadenersatzprozess mit punitive damages.


    Gruß Pumphut

  • Das heißt also:

    - Wenn der Broker pleite geht, dann liegen die Etf´s bzw Fonds ja in der Verwahrstelle.

    Dem Anleger gehören die Fonds und er kommt über einen anderen Broker daran.


    - Wenn die Verwaltungsgesellschaft pleite geht, dann liegen die Etf´s bzw Fonds ja in der Verwahrstelle. Dem Anleger gehören die Fonds und er kommt über einen anderen Broker daran. (Kann aber Verluste erleiden, da die Verwaltungsgesellschaft nicht mehr arbeitet)


    - Wenn die Verwahrstelle kriminell handelt, sind Teile oder ganze Positionen weg und der Anleger hat Pech gehabt. (Verliert etwas oder alles, es gibt keine weitere Haftung.)


    Sehe ich das so richtig?

  • Sehe ich das so richtig?

    Der Broker könnte auch schlichtweg kriminell handeln und Deine Wertpapiere verkaufen Dir aber durch Depotauszüge bzw. eine 'Schatten-IT' weiter ein vorhandenes Depot ausweisen.

    Das dürfte auch die übliche Art und Weise sein, wie größere Anleger betrogen werden (siehe Bernie Madoff oder in Deutschland Phoenix Kapitaldienst).


    Wie wahrscheinlich ein solches Vorgehen bei großen Direktbanken und deren Brokern ist mag sich jeder Kunde selbst ausmalen.

    Der Aufbau einer kompletten 'Schatten-IT' um Millionen von Kunden zu betrügen dürfte m.E. um einiges komplexer und vor allem auffälliger sein als sich darauf zu konzentrieren verhältnismäßig wenige vermögende Menschen zu betrügen. :/

    Ist aber nur meine persönliche Meinung.

  • Wobei es in Deutschland regelmäßig strenge Depotprüfungen durch die Aufsicht gibt, vermutlich in anderen westlichen Ländern analog.


    Außerdem müssten die Papiere ja irgendwie übertragen worden sein, das sollte nachvollziehbar sein.

  • Wobei es in Deutschland regelmäßig strenge Depotprüfungen durch die Aufsicht gibt, vermutlich in anderen westlichen Ländern analog.


    Außerdem müssten die Papiere ja irgendwie übertragen worden sein, das sollte nachvollziehbar sein.

    Hat ja einen Bernie Madoff nicht an einem Betrug gehindert.

    Gab mal einen längeren Podcast wie Madoff es gemacht hat. Es konnte sich schlichtweg niemand vorstellen, dass er ein Betrüger war. Daher konnte sein System so lange funktionieren, obwohl es schon Jahre vor dem Zusammenbruch Hinweise auf den Betrug gab.

    Komisch, war das nicht bei wirecard auch so? :/