Hallo liebe Community,
vielleicht eine ganz einfache Frage und vielen Dank vorab für Eure Antworten!
Angenommene Situation:
Im Steuerjahr gibt es keinerlei steuerpflichtigen Einkünfte, außer Zinseinkünfte aus Fest- und Tagesgeldern.
Die Zinseinkünfte im Steuerjahr betragen z.B. 10.000€.
Von allen Zinseinkünften wurde seitens der Banken bereits Kapitalertragssteuer (25%) ans FinA überwiesen.
Frage:
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt ja ca. 11.600€, die vorab abgeführte Kapitalertragssteuer liegt bei 10.000€ und somit unter dem Grundfreibetrag.
Kann man sich dann in der Steuererklärung die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt komplett zurückholen, weil das steuerpflichtige Einkommen ja unter dem Freibetrag liegt?
Vielen Dank für Antworten und Grüße!