Wie AfA ansetzen, wenn Anschaffungskosten unbekannt

  • Liebe Community!

    Angenommen, jemand hat ein Mietshaus (Bj 1983) geschenkt bekommen, und es liegen keine Infos vor, wie der Schenker das Gebäude abgeschrieben hat (also die Herstellungskosten); diese Infos sind auch (zumindest vom Schenker und seinen Angehörigen) nicht zu beschaffen. Wie kann der Beschenkte die Abschreibung ansetzen?

    Danke und beste Grüße! S.

  • Der Beschenkte kann beim Finanzamt fragen.

    Durch eine Schenkung entsteht ja keine neue Afa, sondern es wird die bestehende Tabelle weiter abgearbeitet.

    Wenn natürlich die ganzen Anschaffungskosten bereits abgegolten sind (weil das Haus vor Ewigkeiten bereits angeschafft wurde), dann wird der mit einem Haus Beschenkte nicht auch noch vom Finanzamt beschenkt.

    Aber das weiß das Finanzamt ja auch. Also einfach mal dort anrufen oder schreiben.

  • Bei Baujahr 1983 sollte mit 2 % linear auf 50 Jahre abgeschrieben worden sein und entsprechend noch knapp 10 Jahre Abschreibung übrig sein, wenn nicht die degressive Abschreibungsmethode gewählt oder Sonderabschreibungen getätigt wurden.


    Wenn der Schenker nichts dazu sagen kann, dann hat er zu 99 % linear abgeschrieben. Oder wenn er keine Ahnung und keinen Steuerberater hatte, die Abschreibung gar nicht genutzt. Ob man in letzterem Fall Abschreibungen vergangener Jahre nachholen kann, ist mit nicht bekannt.


    Bei der Übertragung des Hauses hätte ein Wert ermittelt sein sollen, denn irgendwie musste man ja herausfinden, ob man Schenkungssteuer-pflichtig war, und die Schenkung auch beim Finanzamt melden.


    Wenn der Beschenkte Kind des Schenkers ist und es sich um ein kleineres Objekt in einer nicht sehr teuren Gegend handelt, könnte man genaue Wertermittlung und Meldung der Schenkung ganz entspannt nachholen. Andernfalls sollte man sich mit Hochdruck und unter Hinzuziehung von Fachleuten aus der Steuer- und Rechtsberatungsbranche darum kümmern.

  • Danke für Euren Input. Die Immobilie wurde bereits vor einigen Jahren übertragen, klar stand im Notarvertrag ein entsprechender Wert. Da wird aber z.B. nicht zwischen Haus- und Bodenwert unterschieden. Außerdem war das ja der Wert zur Zeit der Schenkung, nicht die Herstellungskosten. Das Objekt wurde bis vor Kurzem überwiegend selbst genutzt und ist nun voll vermietet, weswegen sich die Frage nach der Abschreibung nochmal stellt. Ich glaube, ich hatte schonmal beim Finanzamt angefragt, wie der Schenker abgeschrieben hat; man hat damals eine Auskunft, soweit ich mich erinnere, mit Verweis auf Datenschutz abgelehnt. Meint Ihr es lohnt sich nochmal nachzufassen? Ist halt vermutlich eine seltene Konstellation, dass man in die Akten des Schenkers so gar keinen Einblick erhält.

    Danke und Gruß! S.

    p.s. Schenkungssteuer etc. ist natürlich alles lege artis gelaufen

  • Bei Baujahr 1983 sollte mit 2 % linear auf 50 Jahre abgeschrieben worden sein und entsprechend noch knapp 10 Jahre Abschreibung übrig sein, wenn nicht die degressive Abschreibungsmethode gewählt oder Sonderabschreibungen getätigt wurden.

    Damals wurde sicherlich kein Neubau linear abgeschrieben.

    Bei der Übertragung des Hauses hätte ein Wert ermittelt sein sollen, denn irgendwie musste man ja herausfinden, ob man Schenkungssteuer-pflichtig war, und die Schenkung auch beim Finanzamt melden.

    Wert der Schenkung und Schenkungssteuer sind doch irrelevant für die AfA.

    es liegen keine Infos vor, wie der Schenker das Gebäude abgeschrieben hat

    Hat der Schenker die letzte Steuererklärung nicht mehr? Oder hat er nie eine gemacht, trotz vermietetem Objekt?


  • Hat der Schenker die letzte Steuererklärung nicht mehr? Oder hat er nie eine gemacht, trotz vermietetem Objekt?

    Etwas kompliziert. Sicher hat der Schenker abgeschrieben; er hatte einen Steuerberater (und mehrere Immobilien in der Vermietung). Nach der Schenkung ist der Schenker jedoch irgendwann verstorben, und der Beschenkte ist nicht Erbe. Zwischen den Erben und dem Beschenkten gab es... sagen wir Unstimmigkeiten. Es ist aussichtslos, z.B. an alte Steuerbescheide zu gelangen. Jedenfalls über die Erben. Ich lass die AfA also bei 0 Euro, auch wenn mein WISO noch so meckert.

  • In den 1980er gab es mal eine Sonder-AfA von 10% p.a. für neu geschaffen Wohnraum, wenn man Mieten in den ersten 10 Jahren nur auf Höhe der Sozialmiete (Sozialer Wohnungsbau) erhob.


    Diese Informationen sollten alle in den jährlichen Einkommenssteuerbescheiden stehen, die man eigentlich ein Leben lang aufheben sollte.


    Ansonsten ist es mir persönlich unbegreiflich, wie man solch grundlegende Informationen (Bauantrag, Genehmigung, Herstellkosten, etc.) nicht mehr hat... ich persönlich habe dies alles für noch ältere Immobilien, allesamt nicht selbst gebaut.


    Vielleicht hilft für eine Größenordnung auch eine grobe Rückrechnung anhand des Einheitswerts aus der Gebäudeversicherung in Verbindung mit dem Bauprisindex von 1983? Daraus könnte man ableiten, wie hoch den in etwa die 2% wären und die dann ersparten Steuern für maximal 10 Jahre.

  • Ansonsten ist es mir persönlich unbegreiflich, wie man solch grundlegende Informationen (Bauantrag, Genehmigung, Herstellkosten, etc.) nicht mehr hat... ich persönlich habe dies alles für noch ältere Immobilien, allesamt nicht selbst gebaut.

    Kaufen, insbesondere als Objekt zum Vermieten, sollte man in so einem Fall eher nicht, und wenn, dann schon mit entsprechend erheblichem Preisnachlass als Kompensation für das Fehlen solcher Basics.


    Andererseits gilt aber auch angesichts des Eingangsbeitrages

    Liebe Community!

    Angenommen, jemand hat ein Mietshaus (Bj 1983) geschenkt bekommen, und es liegen keine Infos vor, wie der Schenker das Gebäude abgeschrieben hat (also die Herstellungskosten); diese Infos sind auch (zumindest vom Schenker und seinen Angehörigen) nicht zu beschaffen. Wie kann der Beschenkte die Abschreibung ansetzen?

    Danke und beste Grüße! S.

    die uralte Erkenntnis "einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul".

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wert der Schenkung und Schenkungssteuer sind doch irrelevant für die AfA.

    Das ist richtig. Ich bin nur darauf gekommen, dass wenn das eine nicht bedacht wurde, auch das andere nicht bedacht wurde. Die Folgen einer nicht gezahlten Schenkungssteuer wären aber deutlich unangenehmer als die Folgen von nicht getätigten Abschreibungen. Darum habe ich das erwähnt. Die Themen hätte ich deutlicher abgrenzen sollen.

  • oder man könnte den Schenker zur Auskunft verklagen.

    Also einen großzügigen Schenker zu verklagen, wäre mir als letztes Eingefallen. Ich wüsste auch nicht, warum der zur Auskunft verpflichtet sein sollte.

    Vermutlich weiß er es doch gar nicht.


    Warum der Schenker diese Information nicht liefert, könnte nur Sealwolf beantworten, der aber den Großteil dieser Diskussion noch gar nicht gelesen hat.


    Also bleiben wir einfach ruhig und gelassen und warten hier ab, ob die noch fehlende Information nachgeliefert wird.

  • Liebe Foristen,


    au contraire: ich lese Eure Antworten mit Interesse und antworte auch... meine Beiträge sind aber inaktiviert und müssen freigegeben werden; das dauert derzeit immer ca. 3 Tage. Vermutlich weil ich neu bin.


    Zu Euren Fragen: Der Schenker kann nicht mehr antworten, da verstorben. Die Konstellation war: Schenker hat mehrere Kinder, verschenkt seine Immobilien mit Nießbrauch (und verwaltet Alles weiter selber). Das war vor 20 Jahren. Im Laufe der Jahre wird Schenker leider dement, die Kinder fetzen sich, es besteht kein Kontakt mehr untereinander. Irgendwann verstirbt Schenker, Nießbrauch erlischt und der Beschenkte steigt in die Verwaltung der Immobilie ein. Alle Akten (die sicherlich existieren) sind auf der "Gegenseite" (also bei den Geschwistern, zu denen kein Kontakt mehr besteht).


    >die uralte Erkenntnis "einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul".


    Wahre Worte.


    Schönes Wochenende noch! (bzw. schöne Woche, Antwort erscheint vermutlich erst in einigen Tagen).

  • Eigentlich nur beim allerersten neuen Beitrag eines neuen Benutzers. Hat Janina_finanztip sich vielleicht verklickt und Dir versehentlich eine strengere Regel aufgedrückt?

    Scheinbar ist es grundsatzlich so, dass es mehr als ein Beitrag sein muss. Hatte ich schon mehrfach gelesen, dass man nach der ersten Freigabe unbegrenzt posten kann. Ich vermute mal 3 oder 5 Posts, danach ist der User dann allgemein freigeschaltet.

    Hintergrund war glaube ich, dass man in der ersten Version einen "vernünftigen" Post machen musste und danach lustig rumspammen konnte.