Der zitierte Grundgesetzartikel verbrieft die Meinungsfreiheit und nicht etwa das Recht, anderen Leuten Dinge unterzuschieben, die sie nicht gesagt haben.
Daß ich hier jemand "Dinge untergeschoben" habe läßt sich schon nicht aus Nr. 35 ableiten präziser da hineininterpretieren. Nach Nr. 37 ist jede diesbezügliche Diskussion abwegig.
Apropos "anderen Leute Dinge unterschieben, die sie nicht gesagt haben": Fällt da auch aus einem expressis verbis "nicht mögen" ein "heißgeliebt" zu machen darunter ... ?
Vielen Dank übrigens für Deine Aufklärung in Sachen "Grundgesetzartikel". Für meinen Teil glaube ich zum einen nicht, daß für eine juristische Exegese des Art. 5 GG hier der richtige Ort ist und zum anderen auch nicht, daß Du diese gerne ausgerechnet mit mir und zudem auch noch coram publico führen würdest ...
Und damit Schluß hier.
In dem Ton a la "Feldwebel" kannst und magst Du gerne mit Dir selbst kommunizieren. Für meinen Teil pflege ich selbst zu entscheiden, wann für mich mit einer Sache "Schluß" ist.
Nichtsdestotrotz Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen Finanzen !