Geld wird frei - meine Überlegungen

  • Manfred Ernst

    Du sagst denen bei der DRV, dass du vorhast mit 63 in Rente zu gehen. Voraussetzung ist, dass du dann schon zumindest 35 Jahre eingezahlt hast. Die rechnen dir dann aus wieviel du durch den vorzeitigen Renteneintritt nicht mehr einzahlen kannst. Diesen Betrag darfst du dann in mehreren Raten über mehrere Jahre in die Rentenkasse einzahlen um die Rentenminderung zu kompensieren.

    Nach dem Antrag und dem Bescheid musst du nicht einzahlen, du kannst. Und du musst nicht mit 63 in Rente gehen, du kannst.

    Das eingezahlte Geld bringt dir auf jeden Fall Rentenpunkte, die deine zukünftige Rente erhöhen. Spätestens dann zur oder nach der Regelaltersgrenze.

    Die Beträge, die du einzahlst kannst du bei der Steuer ansetzen und dadurch noch deine Steuer reduzieren (Darum ggf. auch über mehrere Jahre einzahlen.)

  • ist natürlich eine Wette aufs Alt werden.

    Irgendeine Wette muß man halt eingehen. :)

    Und diese ist auf jeden Fall eine der positiveren Seite.

    Ich bin die Wette eingegangen, mit 63 und 2 Monaten in Rente. Teile der Abfindung und LV-Auszahlungen in die Rente investiert. Und fühle mich wohl damit.

  • Ich halte eine ganze Menge von der gesetzlichen Rente. Neben Riester-Rürup-bAV steht sie ziemlich gut da.


    Allerdings hat die Sache zwei Haken:


    1) Es ist als Angestellter nicht ganz einfach, Geld freiwillig einzuzahlen, das Volumen ist auch begrenzt (Ist es bei Riester auch). Eine Methode dazu, wie es trotzdem geht, hast Du oben schön beschrieben.


    2) Die Auszahlung ist bei gesetzlich Krankenversicherten beitragspflichtig. Die Beiträge machen momentan etwa 12% aus (halber KV-Beitrag, voller Pflegebeitrag). Das reduziert den Steuervorteil. Ich habe gerade im Parallelthread ausgerechnet, daß der Steuervorteil durch die nachgelagerte Besteuerung 15% ausmachen kann. Wenn von diesen 15% die Krankenversicherung 12% will, ist der Vorteil fast weg.


    Dann bleibt nur noch im Vergleich zu Riester entscheidend bessere Rentenfaktor, die Dynamik und die Hinterbliebenenversorgung.


    Mit der Leistungsdauer einer Rentenversicherung (welcher Art auch immer) argumentieren zu wollen, führt zu nichts. Wer früh stirbt, hat ein anderes Problem, als die schlechte Rendite seiner Rentenversicherung auszurechnen.

    Ich bin die Wette eingegangen, mit 63 und 2 Monaten in Rente. Teile der Abfindung und LV-Auszahlungen in die Rente investiert. Und fühle mich wohl damit.

    Anderes Thema, aber auch wichtig. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, die gesetzliche Rente so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen, egal ob man dann in den Ruhestand geht oder weiterarbeitet (was mittlerweile ja ohne finanziellen Nachteil geht).


    Der geschätzte Georg Wieninger hat sogar ausgerechnet, daß eine Rente für langjährig Versicherte auch für die Ruheständler günstig ist, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen könnten.

  • Man kann die Abschläge (0,3 - 14,4%) ausgleichen, das geht auch im Vorfeld. Das ist für jemanden, der laufend pflichtversichert ist, regelmässig die einzige Möglichkeit noch etwas an der Rentenhöhe zu drehen, es sei denn man verdient mehr oder arbeitet länger.

    Dass man früher in Rente geht, verschiebt ja den Stichtag, bis zu dem Einzahlungen berücksichtigt werden, diesen Umstand kann man nicht im Vorfeld ausgleichen, jedoch nach Rentenbeginn noch.

  • Man kann die Abschläge (0,3 - 14,4%) ausgleichen, das geht auch im Vorfeld. Das ist für jemanden, der laufend pflichtversichert ist, regelmässig die einzige Möglichkeit noch etwas an der Rentenhöhe zu drehen, es sei denn man verdient mehr oder arbeitet länger.

    Dass man früher in Rente geht, verschiebt ja den Stichtag, bis zu dem Einzahlungen berücksichtigt werden, diesen Umstand kann man nicht im Vorfeld ausgleichen, jedoch nach Rentenbeginn noch.

    Würdest du dies bitte etwas erläutern?

  • Hallo ,


    Bedanke mich an Alle für die rege Beteiligung und für die Infos.

    Teils wusste ich es, aber auch nicht wirklich richtig somit war vieles

    erleuchtend für mich. Und habe auch kein Problem damit offen ehrlich zu schreiben, dass ich in dem Thema maximal erweiterter Laie bin.


    allen schöner Sonntag

  • Bin in Sachen GRV nur Laie, wenn auch ein an solchen Finanz-Themen Interessierter.


    Allerdings hat die Sache zwei Haken:

    Mal angenommen bzw. unterstellt dies stimmt so mit den zwei Haken (mir fehlt da die Sach- und Fachkompetenz). Aus meiner Sicht gibt es einen offensichtlichen dritten Haken.


    Die dort (zusätzlich) eingezahlten Mittel sind meinem Zugriff dauerhaft sprich für immer entzogen und damit sozusagen "verschlossenes Vermögen" an das man nicht (nie) mehr herankommt. Das "gelingt" nur in "homöopathischer" Dosierung via der monatlichen Auszahlung. Für eine Tante von mir hat sich das vermutlich (sehr) gelohnt (sie ist jetzt im 99. Lebensjahr) - für einen Onkel von mir war es ein dramatisches Verlustgeschäft (er ist mit 68 verstorben).


    Für unsichere und/oder konsumfreudige Kantonisten mag der fehlende Zugriff auf die (zusätzlich) eingezahlten Mittel ein vorteilhaftes Instrument der Disziplinierung sein - ein eigenverantwortlicher und diszipliniert handelnder Anleger, der seine Finanzen im Griff hat wird das möglicherweise (ganz) anders sehen.


    Zumal sich auch im Alter Schwerpunkte ändern und/oder Situationen eintreten können in denen der Zugriff auf das Vermögen (samt Liquidierbarkeit) wichtig wird.


    Ein vierter Haken wäre die Überlegung, daß man sich freiwillig (noch) weiter mit seinen Mitteln in ein System begibt, welches besonders stark politischen Einflüssen ("politische Verteilungsmasse") und der demographischen Entwicklung (als Umlagesystem) hierzulande ausgesetzt ist. Die große Zahl von Rentnern sprich natürlich dafür, daß man ein solches System immer irgendwie am Leben erhalten muß und daher auch wird. Wie man gerade sehen kann (Rentenpaket 2) im Zweifel auch zu Lasten der Jüngeren (Aufgabe des Nachhaltigkeitsfaktor mit der Folge künftig stark steigender Renten-Beiträge für die Erwerbstätigen) und/oder der Steuerzahler (Stichwort: Bundeszuschuß zur Rente). Politische Machtverhältnisse können sich aber zum einen auch verschieben oder ganz ändern und zum anderen kann die Macht des Faktischen auch irgendwann eine Politik generell zum Handeln zwingen (Beispiel: Gerhard Schröder (SPD) und die Agenda-Politik).


    Auch das Handeln der jüngeren Generation (Abstimmung mit den Füßen) könnte in dem Kontext irgendwann ein Thema werden. Erinnert mit an einen Fall vor vielen Jahren: Ein ziemlich prominenter und einstmals ehrwürdiger Club (bzw. Verein) bekam sukzessive finanzielle Schwierigkeiten und Probleme. Hintergrund und Auslöser waren strategische Fehleinschätzungen des Vorstandes in der Vergangenheit samt Zögern und Zaudern desselben in Sachen strukturell nötiger Veränderungen. Um das Ganze am Laufen zu halten begann man mit Beitragserhöhungen. Diese hatten zur Folge, daß vermehrt Mitglieder sich entweder von "aktiv" auf "passiv" meldeten (mit der Folge stark reduzierter Beitragszahlung) oder ganz austraten. Mit der Folge, daß der Beitrag komplett ausfiel. Was den Verein wiederum zwang die Beiträge noch weiter zu erhöhen, um den Verein am Laufen zu halten. Was in der Folge noch mehr Mitglieder veranlaßte ... usw.

  • Würdest du dies bitte etwas erläutern?

    Ich glaube das ist wie folgt gemeint:


    #1: bei mir war das ab Alter 55 möglich, jetzt soll es ab 50 möglich sein

    #2: wenn man durch die zus. Einzahlungen Rentenpunkte erwirbt gelten die für immer

    #3: das geht nur bis zur BBG für die Rente.

    #4: ja jeder Monat über die Regelaltersgrenze hinaus keine Rente beantragt/erhalten zu haben, bringt 0,5% mehr Rente. (Rente 1 Jahr später beantragen bringt 6% mehr Rente)

    #5: wenn man in vorgezogener Rente ist, dann werden von da an bis zur Regelaltersgrenze alle Renteneinzahlungen (Job, Pflege, etc.) jedes Jahr gesammelt und und zum Start der Regelrente dann ohne Abzug dem aktuellen Rentenkonto gutgeschrieben.

    Und wenn man dann zum Start der Regelrente auf Teilrente/Flexirente, z.B.: 99,99% geht (einfacher Antrag bei der DRV), dann werden auch weitere Rentenbeiträge (z.B. aus Pflege, Job,..) dann im jeweiligen Folgejahr zum 1.7. angerechnet.

    #5: Die Abschlags-Ausgleichszahlungen kann man bis zum Eintritt in die Regelrente/Erreichen der Regelaltersgrenze tätigen.


    Geht man zur Regelaltersgrenze in Vollrente, ist die Rentenanwartschaft quasi "eingeschweißt" und nix mehr aus Rentenkonto einzahlbar.

  • In Ergänzung zu Fred_ :


    Wenn ich mit 63 zum 01.01.2063 in Rente gehe, dann habe ich 14,4% Abschlag, die ich im Vorfeld (oder auch nach Rentenbeginn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) ausgleichen kann.

    Dass bei dem Rentenbeginn nur meine Einzahlungen bis 31.12.2062 bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden, kann ich nicht ausgleichen. Ich kann aber im Zeitraum 01.01.2063 bis 31.12.2066 weitere Einzahlungen vornehmen (z. B. auch durch Weiterarbeit), die sich dann ab 01.01.2067 rentensteigernd auswirken.

  • Und habe auch kein Problem damit offen ehrlich zu schreiben, dass ich in dem Thema maximal erweiterter Laie bin.

    Entscheidend ist, dass man lernwillig ist!

    Man kann ja auch eine Mischung verschiedener Ansätze angehen.

    Freiwillige Zahlungen an die GRV ist durchaus auch eine sinnige Lösung. Insbesondere, wenn man keinen langen Anlagehorizont bis zur eigentlichen Kapitalentnahme mehr hat.


    Georg Wieninger hat auf seinem Blog in diesem Beitrag 'vorgerechnet', dass ab dem Alter von 58 eher eine Investition in die GRV gegenüber einer Fondsinvestition sinnvoll ist.

    Aktien-ETF mit Entnahmestrategie oder gesetzliche Rente – was ist vorteilhafter?
    Nach 7 Wochen Pause setzen wir jetzt die Serie zum Thema freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fort. In diesem Artikel vergleichen wir die
    www.finanzen-erklaert.de


    Das bezieht sich natürlich auf einen Beginner und nicht auf jemanden, der dann schon 20 Jahre Depotvermögen aufgebaut hat.

  • Georg Wieninger hat auf seinem Blog in diesem Beitrag 'vorgerechnet', dass ab dem Alter von 58 eher eine Investition in die GRV gegenüber einer Fondsinvestition sinnvoll ist.

    ... wobei bei solchen Prognoserechnungen die Renditeannahme entscheidend ist - und Prognosen sind ja bekanntlich immer schwierig, vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.


    Wenn man in Georgs Rechnung die Parameter verdreht (etwa nicht die historisch schlechteste Aktienrendite annimmt, sondern die durchschnittliche), dann kommt vermutlich etwas anderes dabei heraus.


    Ich bin bekanntlich ein großer Freund der Geldanlage in Aktien, aber die Menschen sind ja nun mal verschieden. Meines Erachtens hat die gesetzliche Rente gegenüber aller Riester-Rürupperei die Nase vorn, wobei ihr entscheidender Vorteil die Inflationsanpassung ist. Georg schreibt das in seinem eigenen Kommentar zu seinem Artikel ganz unmißverständlich. Als Pflichtversicherter kann man ohnehin nur in einem sehr engen Rahmen freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente leisten. Ich halte es für eine gute Idee, diese Option zu prüfen und vermutlich mit Verstand zu nutzen (Steuergrenze beachten!).


    Aktien stehen auf einem anderen Blatt, auch mit 58 noch. Ich würde auch in diesem Alter noch ein ETF-Portfolio aufbauen, der Anlagehorizont ist noch lang genug. Andererseits sollen die Menschen im Alter unflexibler werden, und wenn ein Anleger jahrzehntelang auf Festzinsanlagen festgetackert war, stellt sich die Frage, ob er sich gedanklich noch auf die Börse einstellen kann oder mag.

  • Wenn man in Georgs Rechnung die Parameter verdreht (etwa nicht die historisch schlechteste Aktienrendite annimmt, sondern die durchschnittliche), dann kommt vermutlich etwas anderes dabei heraus.

    Das ist richtig.

    Nur kannst Du Dir davon eben im Zweifel nix kaufen, wenn Du gerade die historisch zweitschlechteste oder drittschlechteste Aktienrendite erwischt. ;)

    Es macht eben einen Unterschied, wenn ich ab Rentenbeginn jeden Monat 200€ im Monat zusätzlich brauche um über die Runden zu kommen oder ich 200€/Monat als Spielgeld betrachten kann.

    Das Aktienmarktrisiko ist immer gleichzeitig auch eine Renditechance.

    Ich versuche für mich eher mit einer unterdurchschnittlichen Rendite zu rechnen und meine Ziele zu erreichen. Mehr geht ja bekanntlich immer und damit kann ich dann auch leben. :D

    Aktien stehen auf einem anderen Blatt, auch mit 58 noch. Ich würde auch in diesem Alter noch ein ETF-Portfolio aufbauen, der Anlagehorizont ist noch lang genug.

    Ich stimme Dir da zu. Aber ich kenne mein vorussichtliches Einkommen der nächsten Jahre und kann meinen voraussichtlichen Finanzbedarf in der Rentenzeit einschätzen (hoffentlich richtig).

    Ich und Du sind aber aber nicht Manfred Ernst ;)

  • Georg Wieninger hat auf seinem Blog in diesem Beitrag 'vorgerechnet', dass ab dem Alter von 58 eher eine Investition in die GRV gegenüber einer Fondsinvestition sinnvoll ist.

    Georg schreibt eigentlich etwas anderes.


    Er schreibt, daß bis zum Alter von 58 Jahre eine langfristige Geldanlage in Aktien sinnvoller ist als die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn man die schlechtmöglichste Aktienrendite annimmt, wendet sich das Blatt um das 58. Lebensjahr. Wenn nicht, ist die Anlage in Aktien auch nach dem 58. Lebensjahr günstiger, als Geld in die gesetzliche Rente zu stecken.


    Für die meisten von uns (nämlich alle Angestellten) ist die gesetzliche Rente ohnehin keine Option, sondern Pflicht (und ob die wenigen Angestellten in berufsständischen Altersversorgungssystemen wirklich besser dastehen als die gesetzlichen Versicherten, ist noch nicht heraus). Das heißt: Dem Großteil der Bevölkerung werden die "Sicherheitsbausteine" ohnehin aufs Auge gedrückt.


    Selber anlegen kann man nur das frei investierbare Vermögen.


    Und dabei gibt es dann die Wahl zwischen einem Strauß von Anlagemöglichkeiten.


    Sicherheitsfreunde werden immer "sicherheitsorientierte" Anlagen wählen (auch von denen gibt es ja einen ganzen Strauß). Aktionäre werden auch im Alter von Aktien nicht lassen (Hallo @McProfi! Gruß in den Urlaub!). Anleger zwischendrin wählen das eine oder andere. Denen gibt Georgs Artikel eine Entscheidungshilfe.

  • Ohne den besagten Artikel (Stichwort: "Georg") gelesen zu haben ...

    Georg schreibt eigentlich etwas anderes.

    Das kann ich daher nicht beurteilen.

    Er schreibt, daß bis zum Alter von 58 Jahre eine langfristige Geldanlage in Aktien (und Immobilien als Kapitalanlage) sinnvoller ist (sind) als die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn man die schlechtmöglichste Aktienrendite (Immobilienrendite) annimmt, wendet sich (möglicherweise) das Blatt um das 58. Lebensjahr. Wenn nicht, ist die Anlage in Aktien (und Immobilien) auch nach dem 58. Lebensjahr günstiger, als Geld in die gesetzliche Rente zu stecken.

    (kursiv = nachträglich von mir eingefügt)


    Dieser leicht modifizierte Tenor deckt sich aber auch mit meinen Beobachtungen, Berechnungen und Erfahrungen.

    Für die meisten von uns (nämlich alle Angestellten) ist die gesetzliche Rente ohnehin keine Option, sondern Pflicht ...

    Es bestehen aber völlig legale Möglichkeiten dieser "Pflicht" (präziser diesem "Zwang") - so man denn will und kann - auf verschiedenen Wegen zu entkommen. Sei es über den generellen Weg in eine Selbständigkeit (geringste Hürde), als Freiberufler (ggf. etwas höhere Hürde), als Geschäftsführer (Hürde kann hoch oder niedrig sein) oder als Vorstand eines Unternehmens (in der Regel ziemlich hohe bzw. höchste Hürde).

    Das heißt: Dem Großteil der Bevölkerung werden die "Sicherheitsbausteine" ohnehin aufs Auge gedrückt.

    Dem ist de facto so.


    Wer sich aber weniger als vom Staat zu leitender, zu lenkender, zu betreuender oder gar zu bevormundender Untertan sieht und mehr als eigenverantwortlich handelnder Bürger und mündiger Verbraucher sowie ebensolcher Sparer, Anleger und für das eigene Alter Vorsorgender - wird diese Pflicht (diesen Zwang) ggf. eher kritisch sehen. Das gilt schon generell und zusätzlich dann auch speziell, wenn die perspektivischen Aussichten für ein solches umlagefinanziertes System (schon aus demographischer Sicht) bestenfalls als medioker einzustufen sind.


    Dazu kommt die Auffälligkeit, daß die Entscheider "über das System" GRV oftmals selbst dann "von diesem System" nicht (direkt jedenfalls - höchstens über den Umweg als Steuerzahler) betroffen sind - als Politiker, Beamte, Freiberufler usw. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...

    Sicherheitsfreunde werden immer "sicherheitsorientierte" Anlagen wählen ...

    (Überzeugte) Aktionäre (und überzeugte Immobilienanleger) werden auch im Alter von Aktien (und Immobilien) nicht lassen ...

    Anleger zwischendrin wählen das eine oder andere. (bzw. eine Mischung aus beidem)

    (kursiv = nachträglich von mir eingefügt)

  • [Georg] schreibt, daß bis zum Alter von 58 Jahre eine langfristige Geldanlage in Aktien (und Immobilien als Kapitalanlage) sinnvoller ist (sind) als die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn man die schlechtmöglichste Aktienrendite (Immobilienrendite) annimmt, wendet sich (möglicherweise) das Blatt um das 58. Lebensjahr. Wenn nicht, ist die Anlage in Aktien (und Immobilien) auch nach dem 58. Lebensjahr günstiger, als Geld in die gesetzliche Rente zu stecken.

    (kursiv = nachträglich von mir eingefügt)

    Ein Zitat geht natürlich anders, werter Sovereign.


    Ich habe aus einem Artikel von Georg Wieninger zitiert, der eine Anlage in Aktien-ETFs mit der gesetzlichen Rente verglichen hat. Daraus machst Du etwas völlig anderes, damit Du nur mal wieder Deine heißgeliebten Immobilien unterbringen kannst. Damit zerstörst Du den Sinn völlig.


    Das hat mit Zitieren nichts mehr zu tun.


    Nein, Georg hat nicht eine Immobilienanlage mit der freiwilligen Aufzahlung der gesetzlichen Rente verglichen.

  • Ein Zitat geht natürlich anders, werter Sovereign.

    Echt jetzt ?



    Mit den ausdrücklichen Hinweisen in Nr. 35 siehe zum einen hier

    (kursiv = nachträglich von mir eingefügt)

    sowie hier

    modifizierte Tenor

    war für mich hinreichend deutlich und transparent gemacht, daß es sich hierbei ausdrücklich um meine Sicht der Dinge handelt, die teilweise mit der von "Georg" übereinstimmt (den aus meiner Sicht fehlenden Teil hatte ich ergänzt und dies sowohl im Text als auch von der Schriftart (kursiv) kenntlich gemacht).


    Mehr daneben liegen als Du kann man auch diesbezüglich nicht:

    damit Du nur mal wieder Deine heißgeliebten Immobilien unterbringen kannst.

    Wie schon diverse Male und explizit betont und um nur ein Beispiel dafür zu nennen:

    Vorab und zum wiederholten Male: Zum einen mag ich weder Aktien noch (vermietete) Immobilien ...

    Für Dich auch noch mit Begründung (nachträglich gefettet); siehe beispielsweise hier:

    Für meinen Teil mag ich weder Aktien noch vermietete Immobilien besonders - wie an anderer Stelle schon erwähnt (bei Aktien empfinde ich insbesondere die Schwankungen und die in größeren zeitlichen Abständen auftretenden extremen MDDs als sehr unangenehm sowie die Tatsache auf die Führung des Unternehmens (so gut wie) keinen Einfluß zu haben - bei Immobilien stört mich, daß sie eben immobil sind, Aufwand und Betreuung verlangen und ständigen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen). Da aber unser Geldsystem ist, wie es ist, bilden Aktien und vermietete Immobilien nichtsdestotrotz den Schwerpunkt (ca. 60%) meines Vermögens.

    Von "heißgeliebt" kann ich da nix finden ... außer dem Gegenteil.



    Wünsche Dir daher aufrichtig, daß Du mit Deinen finanziellen Entscheidungen nicht eine ähnliche "Treffsicherheit" und "Präzision" aufweist ...



    Eine Einlassung Deinerseits zum "Zwangssystem" GRV, zum Verständnis des Verhältnisses Bürger/Staat sowie der spannenden Tatsache, daß die Entscheider über das System GRV selbst darauf achten eher in anderen Systemen (oder ganz von diesem System befreit) für ihr Alter vorzusorgen - hätte jedenfalls ich deutlich interessanter und sachdienlicher gefunden.



    Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen Finanzen !

  • Es steht Dir jederzeit frei, Deine Überzeugungen zu äußern. Das mache aber bitte in eigenen Texten und modele nicht Zitate sinnwidrig um, bis sie zu Deinen Überzeugungen passen.

  • Es steht Dir jederzeit frei, Deine Überzeugungen zu äußern.

    Generös von Dir. Vielen Dank für Dein diesbezügliches Placet.


    Für meinen Teil baue ich da - statt auf die Erlaubnis von Achim Weiss - eher auf Art. 5 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Dafür bitte ich um Dein Verständnis.

    modele nicht Zitate sinnwidrig um, bis sie zu Deinen Überzeugungen passen.

    Das war schon in Nr. 35 nicht so. Und dazu ist spätestens nach Nr. 37 nix mehr weiter zu sagen.


    Apropos "Überzeugungen": Wie schon in Nr. 37 dargestellt bist Du auch diesbezügliche einer völligen Fehleinschätzung unterlegen (aus einem expliziten "nicht mögen" meinerseits hast Du Deinerseits ein "heißgeliebt" gemacht ... ).



    Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen Finanzen !

  • Zitat von Sovereign
    Für meinen Teil baue ich da - statt auf die Erlaubnis von Achim Weiss - eher auf Art. 5 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.

    Der zitierte Grundgesetzartikel verbrieft die Meinungsfreiheit und nicht etwa das Recht, anderen Leuten Dinge unterzuschieben, die sie nicht gesagt haben.


    Und damit Schluß hier.