Erbschaftsteuer

  • Hallo,

    wir beschäftigen uns gerade mit dem Thema erben und Erbschaftsteuer.

    Wir besitzen ein Haus. Besitzer sind meine Eltern zu gleichen Teilen. Wenn nun einer von beiden stirbt erbt der Ehepartner und hat einen Steuerfreibetrag von 500.000€, richtig? Wenn das Haus also ca 1.3 Millionen wert ist muss der Hinterbliebene auf 800.000€ Steuern zahlen, richtig?

    Wenn nun auch der Hinterbliebene stirbt und die Kinder das Haus erben, haben sie jeweils 400.000€ Steuerfreibetrag, also bei zwei Kindern insgesamt 800.000€, richtig?

    Unsere Fragen:

    - müssen die Kinder noch einmal Steuern auf das Erbe zahlen wenn schon der hinterbliebene Ehepartner das Erbe versteuert hat?

    Lieben Dank für eure Infos…

  • Franziska_FT 30. September 2024 um 14:15

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn das Haus deinen Eltern zusammen gehört, gehört jedem 650k, also müsste nur auf 150k (650k geerbter Teil abzüglich 500k Freibetrag) Schenkungssteuer bezahlt werden.

    Und wenn dann das verbliebene Elternteil stirbt, werden die 1300k zu gleichen Teilen an die beiden Kinder vererbt, also zahlt dann jeder auf 250k (650k - 400k Freibetrag pro Kind) Erbschaftssteuern.

    Also ja, die Steuern werden pro Erbvorgang fällig.

    Moglichkeiten das zu umgehen (ganz grob, das sind Themen für Steuerberater + Notar):

    - Kinder bekommen jetzt das Haus je zu einem Viertel geschenkt, damit fallen jetzt keine Steuern an (1300k/4=325k) und wenn das letzte Erbe dann in mehr als 10 Jahren Eintritt, hat man wieder den Freibetrag zur Verfügung und erbt kostenlos.

    - Kinder bekommen das Haus jetzt zu gleichen Teilen geschenkt, Eltern behalten aber den Nießbrauch (also dürfen lebenslang das Haus nutzen, als gehörte es noch ihnen). Das mindert den Wert des Hauses (weil ihr dann zwar im Grundbuch steht aber nix mit dem Haus anfangen könnt bis die Eltern sterben), vermutlich soweit*, dass es rechnerisch für die beschenkten Kinder unter 800.000 Wert ist und somit steuerfrei.

    Letzteres entspricht vielleicht eh den Gepflogenheiten, also die Eltern sollen da bis zum Tod wohnen bleiben können, aber die Kinder müssen sich mehr und mehr um den Erhalt der immobilie kümmern, weil die Eltern nicht mehr in der Lage dazu sind.


    Das setzt aber voraus, dass die Eltern rational genug sind, sowas mitzumachen (ich glaube man fühlt sich dann sehr alt und abgeschrieben, bestimmt nicht leicht) und vor allem müssen die Kinder dann über vermutlich Jahrzehnte zusammen ein Haus bewirtschaften, dass geht ganz ganz selten mal gut.

    Besser wäre es, wenn nur ein Kind das Haus erhält, aber dann muss/sollte es natürlich einen Ausgleich für das andere Kind geben.

    Das nur als grobe Skizze, die konkrete Situation (Alter Eltern, Gesamzvermögen, Verhältnis der Kinder untereinander) kennst nur Du. und für die Konkrete Ausarbeitung auf jeden Fall die oben genannten Experten einbinden.

    * Der Wert des Nießbrauchs, der den Schenkungswert mindert, hängt vor allem vom Alter der Eltern ab.

  • Wir beschäftigen uns gerade mit dem Thema Erben und Erbschaftsteuer.

    Wir besitzen ein Haus. [Eigentümer] sind meine Eltern zu gleichen Teilen. Wenn nun einer von beiden stirbt, erbt der Ehepartner und hat einen Steuerfreibetrag von 500.000€, richtig?

    Nein. Wenn Deine Eltern das so haben wollen, müßten sie es testamentarisch so festlegen. Die gesetzliche Erbfolge sagt: Hinterbliebener Ehepartner die Hälfte, Kinder die Hälfte.

    Häufig haben Ehepartner ein sog. Berliner Testament, das die Kinder zunächst in der Erbfolge zurückstellt und dem Ehepartner zunächst das ganze Erbe zuschiebt. Die Kinder erben in diesem häufigen Fall erst nach dem zweiten Todesfall.

    Wenn das Haus also ca 1.3 Millionen wert ist, muss der Hinterbliebene auf 800.000€ Steuern zahlen, richtig?

    Nein. Ein häufiges Berliner Testament vorausgesetzt und die Tatsache, daß Einfamilienhäusern häufig beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören, steht nur das halbe Haus zur Debatte, das 650 T€ wert ist. Die andere Hälfte gehört dem Hinterbliebenen ja bereits. In dieser Konstellation würde auf 150 T€ Erbschaftsteuer fällig.

    Wenn nun auch der Hinterbliebene stirbt und die Kinder das Haus erben, haben sie jeweils 400.000€ Steuerfreibetrag, also bei zwei Kindern insgesamt 800.000€, richtig?

    Das ja. Nun besteht die Erbmasse aus dem ganzen Haus. Beide Kinder haben je 400 T€ Freibetrag, zu versteuern wäre beim zweiten Erbfall also 500 T€.

    Müssen die Kinder noch einmal Steuern auf das Erbe zahlen, wenn schon der hinterbliebene Ehepartner das Erbe versteuert hat?

    Ja.

    Es könnte in Eurem Fall sinnvoll sein, daß das Elternteil auf sein Erbe verzichtet, das halbe Haus also gleich beim ersten Todesfall auf die Kinder übergeht (die dann je 400 T€ Freibetrag haben - erbschaftsteuerfrei). Stirbt das zweite Elternteil auch, gibt es nochmal je 400 T€ Freibetrag für beide Kinder - wieder erbschaftsteuerfrei. Allerdings stellt sich die Frage, was das verbliebene Elternteil dazu sagt, denn der Ehepartner ist tot und das halbe Haus gehört den Kindern (Stichwörter: Wohnrecht, Kosten des Unterhalts des Hauses).

    Du siehst also: Der Weg zum Anwalt für Erbrecht (und/oder einem Notar) lohnt sich in Eurem Fall.

  • gcmv hat Recht. Das Erben des sog. Familienheims ist unter den in § 13 Abs. 1 Nr. 4b (Ehepartner) und 4c (Kinder) genannten Voraussetzungen steuerfrei.

    Wenn sich eine Steuerfreiheit darüber nicht für beide Erbfälle sicher erzielen lässt, könnte man auch überlegen, ob die Eltern so testieren, dass dem überlebenden Ehepartner im Hinblick auf die Immobilie nur ein Vermächtnis mit einem Nießbrauchsrecht ausgesetzt wird und ansonsten die Kinder erben.

    Bei einer Gestaltung unter Lebenden könnte man die Immobilie auch in eine GbR einbringen und den Gesellschaftsvertrag so gestalten, dass die Kinder hinsichtlich der Immobilie zu Lebzeiten auch nur eines Elternteils nichts zu melden haben, obwohl ihnen bereits die Mehrheit der Anteile gehört.

    Für beide Gestaltungen empfiehlt sich die Beratung durch einen (guten) Notar - ggf. auch durch einen Steuerberater im Vorfeld.

    Wichtig ist natürlich auch, dass die Gestaltung nicht nur steuervermeidend, sondern auch ansonsten zu den Vorstellungen Beteiligten - insbesondere der Eltern - passt.

  • Moin,

    auch ich würde raten, einen Notar für Erbrecht zu Rate zu ziehen, im günstigsten Fall einen mit eigener Steuerberatung in der eigenen Kanzlei. (= kurze Wege bei steuerlichen Fragen!)

    Warum das so ist, kannst Du auf dieser Seite nachlesen, insbesondere den Abschnitt "Die Erbschaftsteuer im Auge behalten", dort ist das in aller Kürze anschaulich dargelegt.

    Pflichtteil Berliner Testament
    Informationen und bundesweite Beratung rund um Pflichtteilsfragen des Berliner Testaments von Ehegatten - Fachanwaltskanzlei ROSE & PARTNER
    www.rosepartner.de
  • Hallo ManMar,

    zur einfachen Frage:

    Unsere Fragen:

    - müssen die Kinder noch einmal Steuern auf das Erbe zahlen wenn schon der hinterbliebene Ehepartner das Erbe versteuert hat?

    Jeder Erbfall wird für sich allein betrachtet und ist soweit zutreffend steuerpflichtig.

    Ansonsten lassen sich Ihre weiteren Fragen derzeit kaum beantworten, dazu fehlen noch Informationen:

    • Wer ist Eigentümer des Hauses – die Eltern zu gleichen Teilen?
    • Wer wohnt im Haus – ist Besitzer? Wer soll nach dem Tod eines Elternteils bzw. beider Eltern im Haus wohnen?
    • Gibt es noch weiteres Vermögen?
    • Gibt es ein Testament mit welchen Regelungen oder soll die gesetzliche Erbfolge gelten?

    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut

    - Eigentümer sind beide Eltern zu gleichen Teilen ( 71 und 75 Jahre alt).

    - Im Haus wohnen, in getrennten Wohnungen, meine Eltern , meine Schwester und ich. Bei Tod eines Elternteiles soll der andere im Haus wohnen bleiben können oder in dem Haus im Ausland. Das wird sich zeigen… gewollt ist es ebenso, dass meine Schwester und ich im Haus wohnen bleiben.

    - es gibt noch weiteres Vermögen: ein Haus im Ausland

    - es gibt ein Testament. Erben werden meine Schwester und ich zu gleichen Teilen ( nicht die Ehepartner).

    Grüße

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