Vorabpauschale in Jahressteuerbescheinigung

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  • In deiner Steuerbescheinigung findest du folgenden Punkt:


    Höhe der Kapitalerträge XXX,XX

    Zeile 7 Anlage KAP

    nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG


    Genauer werden die Beträge in der Erträgnisaufstellung ausgewiesen, sofern dein Broker diese (hoffentlich) mitliefert. Dort findest du dann die Höhe der Investmenterträge und die steuerpflichtige Vorabpauschale nach Teilfreistellung.

  • Planschkuh

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  • Es sind zwei Dinge zu unterscheiden, die von dem Broker geliefert werden:

    Erträgnisaufstellung:

    Die Erträgnisaufstellung beinhaltet die Erträge zu jedem einzelnen Wertpapier.
    Diese Unterlage ist nur für dich zur Übersicht und muss nicht dem Finanzamt geliefert werden.


    Vorabpauschale gem. § 18 InvStG XX.XX EUR das ist der Gesamtbetrag der Erträge

    abzgl. Teilfreistellungsbetrag 30,00 % XX.XX EUR das ist der Betrag, der steuerfrei ist

    Vorabpauschale nach Teilfreistellung XX.XX EUR das ist der steuerpflichtige Betrag

    KapSt-pflichtiger Kapitalertrag XX.XX EUR das ist der steuerpflichtige Betrag

    Jahressteuerbescheinigung:
    In der Jahressteuerbescheinigung findest du nur die Summe aller Kapitalerträge und gezahlten Steuern. Die einzelne Quelle der Erträge wird hier nicht aufgeführt.


    Die Summe beinhaltet den kapitalsteuerpflichtigen Ertrag nach der Teilfreistellung, also den Ertrag, der auch tatsächlich zu versteuern ist, bzw. versteuert (event. auf den Freistellungsauftrag angerechnet) wurde. Bei ETF's ist dieser Betrag also um die jeweilige Teilfreistellung vermindert.

    Nur diese Unterlage ist für das Finanzamt bestimmt.

  • Ich trage da ehrlich gesagt immer in meinem Steuerprogramm einfach nur alle Werte in die Zeilen ein, die auf der Steuerbescheinigung der Bank stehen.

    Damit machst du auch alles richtig, denn genau das sind ja auch die Werte, die vom Finanzamt gefordert werden.

  • Hallo, in diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage: Ich habe die Vorabpauschale nach Teilfreistellung fiktiv berechnet, da mein Broker (Scalable) bis Mai 2025 braucht, bis er mir die Steuerbescheinigung für 2024 zuschickt.


    Jetzt meine Frage: Die fiktiv ermittelte Vorabpauschale nach Teilfreistellung trage ich dann nur in Zeile 7 der Anlage Kap ein, oder auch noch an anderer Stelle, z.B Zeile 11 der Anlage Kap (Ersatzbemessungsgrundlage) ? Also gibt es ein extra Feld in der Anlage Kap für die Vorabpauschale?

  • ...habe die Vorabpauschale nach Teilfreistellung fiktiv berechnet, da mein Broker (Scalable) bis Mai 2025 braucht, bis er mir die Steuerbescheinigung für 2024 zuschickt....

    Ich würde lieber mit der Steuererklärung warten, bis alle Bescheinigungen da sind. Sonst mußt du evtl. nach-tarocken.