Aus meiner Sicht sollte man nicht Erbschaftssteuer und Spekulationsfrist in einen Topf legen.
Korrekt. Über Erbschaftssteuer habe ich auch nichts geschrieben.
Die Spekulationsfrist läuft bitte erst ab Antritt des Erbes.
Nein. Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Hauskauf und geht auf den Rechtsnachfolger unverändert über.
Ursprung meiner Aussage war die Frage, wieso es eine Spekulationsfrist bei Immobilien (im Gegensatz zu Wertpapieren) gibt. Gäbe es sie nicht, müsstest Du ggf. den Kaufpreis Deines Opas von vor zig Jahren wissen/belegen.