Mit 14 schon Kleingewerbe anmelden

  • Hallo Forum,

    mein Sohn ist 14 Jahre alt und kauft und verkauft schon verschiedene waren mit gewinnerzielungsabsicht. Hierfür bestellt er in China elektronische Artikel und verkauft sie in Deutschland mit Gewinn weiter.

    Sein jahresumsatz beträgt so ca 20 000 €. Gewinn macht er damit etwa 10.000 €.


    Jetzt meine Frage:

    Ist das mit 14 Jahren in Ordnung?

    Hat er mit 14 Jahren auch den gleichen steuerfreibetrag wie Erwachsene? Das heißt diese 10.000 € wären also steuerfrei?

    Nur das mit der steuererklärung bekommt er nicht hin, das müsste ich dann wohl für ihn machen.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Vater muß halt den Namen dafür hergeben, weil der Sohn ja minderjährig ist.

    Hat er mit 14 Jahren auch den gleichen Steuerfreibetrag wie Erwachsene? Das heißt diese 10.000 € wären also steuerfrei?

    Auch ein Kind hat den gleichen Grundfreibetrag wie ein Erwachsener. 10.000 € Gewinn wären somit steuerfrei. Allerdings könnte es sein, daß die Krankenkasse sich für Deinen Sohn interessiert, sofern dieser bisher über ein Elternteil familienversichert ist.

  • Wie kann ein beschränkt geschäftsfähiger junger Mensch wechselseitige Geschäfte mit China machen?

  • Das habt ihr denkbar schlecht aufgezogen.


    Eine Gewerbeanmeldung ist ab 14 Jahren möglich, wenn die Eltern dem zustimmen. Ich vermute mal, dein Sohn hat diese Anmeldung nicht vorgenommen (Unterlassung kann teuer werden)?


    Wenn eine Gewerbeanmeldung erfolgt, dann meldet sich automatisch das Finanzamt mit einem Betriebseröffnungsfragebogen und ggfls. der Erteilung einer (neuen) Steuernummer.


    Bei 10.000 Euro Gewinn dürfte dein Sohn aus der Familienversicherung herausfallen und selber KV-pflichtig werden. Teures Vergnügen.


    Ebenfalls muss dein Sohn eine eigene Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung (Kleinunternehmer ankreuzen), eine Gewerbesteuererklärung (u.a. auch um den korrekten IHK-Beitrag zu ermitteln) und eine EÜR elektronisch beim Finanzamt einreichen.


    Und bei der ganzen Sache sollte dein Sohn tunlichst nichts vergessen anzugeben, denn gerade die Umsätze auf Handelsplattformen z.B. beim Dropshipping werden an die Finanzverwaltung zwecks Querprüfung gemeldet.

  • Hierfür bestellt er in China elektronische Artikel und verkauft sie in Deutschland mit Gewinn weiter.

    Mal abgesehen vom Thema Steuern. Das Thema ElektroG ist Dir bzw. deinem Sohn bekannt?

    Sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da Dein Sohn als Gewerbetreibender dann u.a. auch für Gewährleistungen und Sachmängelhaftung verantwortlich ist.

    Import im Nebenerwerb/Kleingewerbe - Das neue Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) 2024


    Da reicht dann schon eine Anzeige eines Mitbewerbers um unliebsame Konkurrenz auszuschalten.

  • Wie kann ein beschränkt geschäftsfähiger junger Mensch wechselseitige Geschäfte mit China machen?

    Jedes Kind kann bei Ebay kaufen und genau so auch beim chinesischen Amazon/Ebay-Clone Aliexpress, Banggood, Doba. Man braucht nur den Haken setzen, Ja ich bin 18 und alles andere Interessiert diese Plattformen nicht, solange man brav seine Rechnungen bezahlt.


    Problematisch wird die Sache, wenn es um die Garantie geht oder Haftungsfragen bei gefälschten Markenprodukten oder lebensgefährlichen Artikeln.

  • Jedes Kind kann bei Ebay kaufen und genau so auch beim chinesischen Amazon/Ebay-Clone Aliexpress, Banggood, Doba.

    Ganz und gar nicht. Man darf mit 14 nicht mal einen Internetanschluss/SIM-Karte haben/kaufen. Das geht über die Eltern, die damit verantwortlich sind.

    Bei ebay darf man erst mit 18 ein Konto eröffnen.


    Das sind also schon zwei Dinge wo die Eltern im Boot sind und/oder ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.


    Dann kann man (Erwachsener) zwar bei ebay kaufen und verkaufen, aber halt nur im Rahmen eines Konsumenten, also ohne Gewinnerziehlungsabsicht und im überschaubaren Rahmen.

    Weil viele Menschen gerne Gewinne einfahren, aber nicht dafür in Verwantwortung gehen wollen (Steuern, Gewährleistung, Versicherung...) sind die Plattformen ja inzwischen verpflichtet, die Verkäufe zu melden.


    Es mag sein, dass das Ebay erstmal nicht interessiert. Es interessiert aber ganz sicher die Mitbewerber, die einen Nachteil haben, weil sie sich an Gesetze halten; den Staat, der Steuerbetrug nicht so gerne sieht; die Kunden, die ungern auf ihre Rechte wie Rückgabe, Nachbesserung... verzichten.

    Und wenn jemand wegen eines fehlerhaften Produkts zu Schaden gekommen ist, interessiert es auch die Staatsanwaltschaft und wenn man dann mit 14 (bzw. die Eltern) auf Millionenschulden sitzt weil natürlich keine Unternehmenshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist...


    Besser man merkt das bevor die Ernstfälle eingetreten sind.

  • Hallo funsurfer,


    kleine Ergänzung zu @ monstermania: Als Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum haftet Ihr Sohn wie der und für den Hersteller für Personen- und Sachschäden aus dem Produkt. Zum ersten Einlesen, z.B. https://www.anwalt.de/rechtsti…aftungsgesetz-218580.html. Beim Personenschaden ist schnell die Mio.- Grenze überschritten. Rosige Aussichten für einen 14- Jährigen, der mit so einem Rucksack ins Leben startet.


    Ganz so leicht, wie es beim Tiktok- Influencer aussieht, ist Geldverdienen in Deutschland nicht, es sei denn, man ist sehr risikoaffin.


    Gruß Pumphut

  • Ganz und gar nicht. Man darf mit 14 nicht mal einen Internetanschluss/SIM-Karte haben/kaufen. Das geht über die Eltern, die damit verantwortlich sind.

    Bei ebay darf man erst mit 18 ein Konto eröffnen.


    Man beachte den kleinen Unterschied zwischen "Kann" und "darf". Vieles darf man nicht, manche machen es trotzdem... wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Man beachte den kleinen Unterschied zwischen "Kann" und "darf". Vieles darf man nicht, manche machen es trotzdem... wo kein Kläger, da kein Richter.

    Die Spanne zwischen "Darf" und "Kann" ist eben das Risiko.


    Das ist so vom Diebstahl im Supermarkt bis zum bewaffneten Kidnapping einer Lufthansa-Maschine.


    Kann(!) man alles machen, man ist dann aber mit Sicherheit ein asoziales A*schl*ch und hat halt das Risiko von Elternschelte/Schadensersatz/Gefängnis/Tot.

    Es gibt leider sehr viele Menschen, die nur bis Morgen denken und sich der risiken nicht bewusst sind.

  • Hierzu auch noch eine Info der IHK:


    https://www.ihk.de/regensburg/fachthemen/recht/wirtschafts-und-gewerberecht/gewerberecht/gewerbeausuebung-durch-minderjaehrige-1350604#:~:text=Auch%20Minderjährige%20können%20unter%20bestimmten%20Voraussetzungen%20ein%20Gewerbe%20ausüben.&text=Als%20beschränkt%20geschäftsfähig%20im%20Bürgerlichen,das%20achtzehnte%20Lebensjahr%20vollendet%20haben.


    Sofern euer Sohn das noch weiter verfolgen will, habt ihr mehr als genug Punkte abzuarbeiten.


    - Zustimmung Vormundschaftsgericht

    - Gewerbeanmeldung

    - Krankenversicherungspflicht

    - Steuerdeklaration

    - Aufzeichnungspflichten erfüllen

    - Sonstige Bestimmungen abarbeiten (siehe vorhergehende Beiträge)

    - Euren Sohn über alle Rechte und Pflichten aufklären (siehe IHK)


    Da mein Sohn auch in dem Alter ist, wünsche ich euch bei den folgenden Gesprächen viel Kraft.

  • Hallo funsurfer und funsurferson,


    lasst euch zunächst nicht all zu dolle vom Tenor 'geht nicht' irritieren. Wenn ihr zwei beiden der Meinung seid, dass dieses Geschäftsmodell auch noch ein paar Tage länger funktionieren kann und wird, weil der zeitliche Einsatz möglich ist und die Logistik passt, dann informiert euch gründlich... auch wenn es durchaus ein paar Öcken kosten kann (Steuerverbrater).

    Das BMWI hält auf seiner web site umfangreiche Informationen (für angehende Selbständige etc.) zum download bereit.

    Erstellt mal grob einen businesss plan. Vorlagen dazu findet ihr u.a. auch bei den IHKen.


    Ich habe selbst einige Jahre lang wegen Kindererziehung weniger außerhalb gearbeitet und in der freien Zeit (wenn der Nachwuchs im Bett war) Waren aus Asien 'gesourct' und jene hier vertickert. Damit ließ sich das niedrigere 'Arbeitseinkommen' aufpeppen. Bei deinem Sohn wird dieser Aspekt wohl jetzt keine Rolex spielen.

    Interessant waren die Renditen, sowohl vor, als auch nach Kosten... besonders in Relation zum Kapitaleinsatz. Kritisch dabei ist allerding irgendwann die Skalierbarkeit; du bzw. er kannst/kann das Volumen unter den üblichen Umständen nicht beliebig steigern.


    Egal erst mal...


    Wenn ihr also nach der Lektüre (wozu ihr bereits einige Vorschläge bekommen habt) und einem Gespräch mit einem der netten Mitarbeiter bei eurer IHK und einem versierten Steuerberater der Meinung seid, dieses Modell weiter zu forcieren, dann denkt, falls diese Thematik nicht ohnehin schon an euch herangetragen wird, über eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach. Damit lassen sich Einkünfte für natürliche Personen (z.B. formal ein Minijob für'n Sohn) dosieren und sowohl das Thema KV als auch Steuern so anpassen, bis und dass es passt.


    Viel Erfolg!