EUWAX Gold lI

  • Mal eine praktische Frage: wie handhabt ihr das mit der Steuer beim Verkauf? Insbesondere bei einem sparplan auf euwaxx ii bei scalable capital? Wird das im Falle des Verkaufs korrekt unter berücksichtigung der steuerfreiheit nach einem Jahr abgerechnet? Hat da jemand Erfahrung mit?

  • Mal eine praktische Frage: wie handhabt ihr das mit der Steuer beim Verkauf? Insbesondere bei einem sparplan auf euwaxx ii bei scalable capital? Wird das im Falle des Verkaufs korrekt unter berücksichtigung der steuerfreiheit nach einem Jahr abgerechnet? Hat da jemand Erfahrung mit?

    Meine Bank hat da gar nichts gemacht. Eine eventuelle korrekte Angabe in der Einkommensteuererklärung musst du selbst erledigen.

  • Als Sparplan gibt es ja Euwax Gold II bei wenigen Anbietern, bei Scalable wird dann wohl Gettex als Börse verwendet, wo evtl. der Spread höher ist.

    Sollte man anstatt einem Sparplan bei SC einen Broker verwenden mit mehr Handelsplätzen und dann immer als Einmalanlage kaufen oder macht dies wenig sinn? Wenn ja welcher Handelsplatz ist am sinnvollsten?

  • Als Sparplan gibt es ja Euwax Gold II bei wenigen Anbietern, bei Scalable wird dann wohl Gettex als Börse verwendet, wo evtl. der Spread höher ist.

    Sollte man anstatt einem Sparplan bei SC einen Broker verwenden mit mehr Handelsplätzen und dann immer als Einmalanlage kaufen oder macht dies wenig sinn? Wenn ja welcher Handelsplatz ist am sinnvollsten?

    Ich mache es via Sparplan bei Scalable. Woanders via Einzelorder wären mir die Einmalorderkosten zu hoch … das hängt aber sicher davon ab, welches Volumen man ordern will und wo.

  • Ich mache es via Sparplan bei Scalable. Woanders via Einzelorder wären mir die Einmalorderkosten zu hoch … das hängt aber sicher davon ab, welches Volumen man ordern will und wo.

    Die Frage bei SC ist nur wie hoch der Spead beim Kauf über gettex immer ist. Evtl. Aber z.B. einem 200€ Sparplan dürfte es nicht so viel aus machen als wenn man z.B. TradersPlace als Einzelkauf und den Handelplatz Tradegate oder Stuttgart nimmt.

  • Ich habe mal bei mehreren Banken unter anderem Postbank Commerzbank comdirect nachgefragt, die unterstützen nicht das Verfahren zur physischen Auslieferung aus dem Depot heraus, selbst der Emittent konnte mir nicht sagen welche Banken das unterstützen, deshalb noch mal die Frage hat jemand aus dem Forum Erfahrung ? Mit welcher depotführenden Bank? sonst taugt das auslieferungsangebot nichts.

  • Ich habe mal bei mehreren Banken unter anderem Postbank Commerzbank comdirect nachgefragt, die unterstützen nicht das Verfahren zur physischen Auslieferung aus dem Depot heraus, selbst der Emittent konnte mir nicht sagen welche Banken das unterstützen, deshalb noch mal die Frage hat jemand aus dem Forum Erfahrung ? Mit welcher depotführenden Bank? sonst taugt das auslieferungsangebot nichts.

    Das sollte der Emittent aber wissen.
    Das ist ein ganz dünnes Brett: ohne den verbrieften Auslieferungsanspruch + reale Auslieferung dürfte die Steuerfreiheit ganz fix weg sein.

  • Das ist anscheinend bereits seit Jahren so. Dem Finanzprodukt fehlen klar die zugesicherten Eigenschaften. Warum viele Banken “nein” sagen:
    In der Praxis scheitert es oft daran, dass die Depotbank den Ausübungsantrag nicht anbietet oder keine Filiale als Lieferpunkt/Annahmestelle benennen will; formal ist es aber Teil des vorgesehenen Abwicklungswegs, dass die Depotbank diese Rolle übernimmt. Die Produktseite und FAQ von EUWAX Gold II bestätigen die nur die theoretische Auslieferbarkeit ab 1 g und die gebührenfreie Lieferung ab 100 g in geeigneten Stückelungen, nennen aber keine Bankliste. Geht Richtung Anlegertäuschung.

    Juristische Prüfung meiner KI ergibt:

    Prospekt-Check: Basisprospekt/Final Terms und Produktunterlagen gegen die tatsächliche Umsetzbarkeit halten; bei Diskrepanzen anwaltlich prüfen lassen, ob prospektrechtliche Ansprüche (z. B. §§ WpPG a. F./ProspektVO/Prospekthaftung im engeren/weiteren Sinne) oder vertragliche Ansprüche greifen.

    Eskalation staffeln: Zunächst formelle Mängelrüge an Emittenten mit Fristsetzung zur Lieferung per prospektiertem Verfahren; bei Nichterfüllung Optionen wie Ombudsmannverfahren/Schlichtung und sodann Klage prüfen.

    Maßgeblich sind die konkret gültigen Prospektdokumente und die Beweislage, dass die prospektierte Lieferung trotz ordnungsgemäßer Ausübung objektiv nicht erbracht werden kann; ohne solche Anhaltspunkte ist eine Haftung des Emittenten wegen fehlender “Bankenliste” oder Bankverweigerungen regelmäßig schwer durchzusetzen.

    Mein Ergebnis: den Aufwand scheut jeder Anleger, er verkauft dann lieber. Deshalb Wunsch an Finanztip.de: Könnt Ihr in diesem grundsätzlichen Investoranliegen nicht an den Emittenten von EWG2LD herantreten ?

  • Ja, Auslieferung sollte, anders als bei Xetra(?) direkt durchgeführt werden.

    Was für mich nicht klar ist, wieviel die Bank für die Weiterleitung der Auslieferungs-Order nimmt. Dazu findet man nichts in den Preislisten und der Support ist auch nicht hilfreich.