Neues Scalable Depot

  • Meine Recherchen auf der Internetseite der BAFIN hat ergeben, dass dort SC als sog. Wertpapierinstitut nach dem Wertpapierinstitutsgesetz benannt wird. Unter anderem wurden


    erteilt. Die Finanzportfolioverwaltung wurde bereits erteilt:

    Gewährung von Darlehen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 WpIG) 11.04.2023
    Platzierungsgeschäft (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 WpIG) 11.04.2023
    Verwahrung und die Verwaltung von Finanzinstrumenten (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WpIG) 11.04.2023

    Offensichtlich ist also SC keine klassische Bank.

    Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG) 26.06.2021
  • Hier noch eine Kopie der FAQ von der Internetseite der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken:

    "Bei Treuhandkonten, welche ein Kontoinhaber für einen Dritten angelegt hat, wird hinsichtlich der Deckungssumme nicht auf den Kontoinhaber, sondern auf den Dritten als Einleger abgestellt, sofern das Treuhandverhältnis eindeutig als solches gekennzeichnet ist."


    Insofern dürften also die Tagegelder auch abgesichert sein.

  • Und hier noch die Antworten aus den FAQ von SC:


    Ist Scalable jetzt eine Bank?

    Nein. Wir sind ein Wertpapierinstitut, was bedeutet, dass wir Ihr Wertpapierdepot und alle investitionsbezogenen Dienstleistungen verwalten können. Für Ihr Guthaben arbeiten wir mit Partnerbanken und Geldmarktfonds zusammen. Wir haben einen Erlaubnisantrag für das Einlagengeschäft gestellt, um neben der Depotführung künftig auch selbst Einlagen annehmen zu können.


    Was passiert im Falle einer Insolvenz von Scalable Capital oder den Partnerbanken?

    Die Guthaben werden bei Partnerbanken und bei Geldmarktfonds verwahrt. Anfänglich sind die Deutsche Bank, J.P. Morgan Asset Management, DWS und BlackRock dabei. Die gesetzliche Einlagensicherung bei Partnerbanken beträgt bis zu 100.000 Euro je Kunde. Bei Geldmarktfonds gelten die europaweit gesetzlichen Standards für den Anlegerschutz unabhängig vom Anlagebetrag.

  • Was passiert im Falle einer Insolvenz von Scalable Capital oder den Partnerbanken?

    Die Guthaben werden bei Partnerbanken und bei Geldmarktfonds verwahrt. Anfänglich sind die Deutsche Bank, J.P. Morgan Asset Management, DWS und BlackRock dabei. Die gesetzliche Einlagensicherung bei Partnerbanken beträgt bis zu 100.000 Euro je Kunde. Bei Geldmarktfonds gelten die europaweit gesetzlichen Standards für den Anlegerschutz unabhängig vom Anlagebetrag.

    Und genau da wird es dann schwammig.

    Was heißt das für die Geldmarktfonds? Ist das über die 100.000 € Einlagensicherung abgedeckt oder als Sondervermögen?

    Falls es klar sein sollte, wer wann einspringt - warum schreibt Scalable das dann nicht deutlich und für jeden verständlich hin?

    Das ist genau dieses undurchsichtige Konstrukt, was mir auch bei TR Bauchschmerzen bereitet.

  • Im Zuge meiner Recherchen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich das Angebot von TR annehme. Barmittel halte ich ohnehin wenig bei SC. Nur soviel, dass ich mal kurzfristig am Aktienmarkt kaufen könnte, wenn sich eine Gelegenheit ergibt.

    Alle Fonds sind im übrigen Sondervermögen - egal ob Immobilien, Aktien oder Geldmarktfonds.

  • Alle Fonds sind im übrigen Sondervermögen - egal ob Immobilien, Aktien oder Geldmarktfonds.

    Das stimmt sicher.

    Allerdings stellt sich im Falle von TR (und zukünftig auch bei Scalable) die Frage, wie das ist, wenn der Kunde gar nicht in Geldmarktfonds anlegt, das nicht beeinflussen kann und auch nicht weiß, welcher Fonds das bei welchem Anbieter und welcher Lagerstelle ist und welcher Betrag seines Gesamtkapitals dort liegt.

  • und auch nicht weiß, welcher Fonds das bei welchem Anbieter und welcher Lagerstelle ist und welcher Betrag seines Gesamtkapitals dort liegt.

    Was bringt es dem Kunden, wenn er weiss, in welchen Fond das Geld geparkt wird? Eingetümer der (Sammmel-)Fonds ist nicht der Kunde, sonden SC. SC gibt auch nicht die Realrendite des Fonds an den Kunden weiter, sondern die genannten Zinsen.


    Also müsste es eine rechtssichere Vorschrift/AGB (oder was auch immer) geben, nach der diese Sammel-Fonds nicht in die Konkursmasse von SC einfließen sondern gemäß der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Kunden ausgezahlt werden.


    Durch die neuen AGB ist jedem Kunden bewusst, dass Teile seiner "Bareinlage" von SC in Geldmarkt-Sammlefonds angelegt werden (für ihn kostenlos und ihne Handelskosten, auch beim Free-Broker).


    Für mich relevant ist daher nur, ob SC angibt, wieviel meines Geldes bei der Partnerbank in der Einlagensicherung ist. Denn genau das muss ich ggf zu dem Betrag addieren, den ich bei der selben Bank (und den dazu gehörenden Instituten) anderweitig als Bareinlagen habe.


    U.U. ist auch noch interessant, wo das Geld geparkt wird, das ein paar Tage vor Sparplanausführung vom Referenzkonto abgebucht wird.

  • Im aktuellen Marktgeflüster Podcast (ab min 30) wird auf die Frage, was im Insolvenzfall mit diesen Konstruktionen passiert, eingegangen. (Wenn auch nicht abschließend beantwortet.)


    Ich verstehe nicht, warum man sich auf soetwas einlassen sollte. Wenn man mit dem EZB Zins zufrieden ist, kann man doch direkt in den DBX0AN gehen. Der ist praktisch ohne Spread handelbar.

  • Was heißt das für die Geldmarktfonds? Ist das über die 100.000 € Einlagensicherung abgedeckt oder als Sondervermögen?

    Natürlich Sondervermögen (siehe neues AGBs):



    Was bringt es dem Kunden, wenn er weiss, in welchen Fond das Geld geparkt wird? Eingetümer der (Sammmel-)Fonds ist nicht der Kunde, sonden SC. [...]


    Also müsste es eine rechtssichere Vorschrift/AGB (oder was auch immer) geben, nach der diese Sammel-Fonds nicht in die Konkursmasse von SC einfließen sondern gemäß der ursprünglichen Aufteilung an die jeweiligen Kunden ausgezahlt werden.

    Sowohl das Geld auf den Konten der Partnerbanken als auch das in den Geldmarktfonds wird treuhänderisch verwahrt (siehe Screenshot aus den neuen Kundendokumenten). Durch eine treuhänderische Verwahrung wird sichergestellt, dass die Gelder ausschließlich den Anlegern gehören. Wegen der rechtlichen Zuordnung der Gelder würde ich mir weniger Sorgen machen, die Frage ist vielmehr, wie reibungslos das alles abläuft und wie lange die Prozesse dauern, wenn es tatsächlich zu einer Insolvenz kommen sollte.


  • Hier noch eine Kopie der FAQ von der Internetseite der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken:

    "Bei Treuhandkonten, welche ein Kontoinhaber für einen Dritten angelegt hat, wird hinsichtlich der Deckungssumme nicht auf den Kontoinhaber, sondern auf den Dritten als Einleger abgestellt, sofern das Treuhandverhältnis eindeutig als solches gekennzeichnet ist."


    Insofern dürften also die Tagegelder auch abgesichert sein.

    wie ich schon schrieb:

  • Ich verstehe nicht, warum man sich auf soetwas einlassen sollte. Wenn man mit dem EZB Zins zufrieden ist, kann man doch direkt in den DBX0AN gehen. Der ist praktisch ohne Spread handelbar.

    So, wie ich das bisher verstehe, hat man sofort Zugriff auf das Geld. Also im trivialen Fall sowas wie:

    (1) man hat irgendwo 20000€ her, die man investieren möchte.

    (2) man überweist das Geld auf das Verrechnungskonto.

    (3) SC teilt das Geld ggf sofort so auf, wie es ihnen gefällt. Und zwar die exakten 20.000€ und nicht nur in der Stückelung, die gerade zufällig zum Xtrackers ETF passt.

    (4) ein paar Tage später investiert man das Geld dann in die gewünschten ETFs.


    Einerseits kostet (3) nichts. Beim Free-Broker müsste man 99 Ct für den Verkauf der Geldmarktfonds zahlen und dabei wieder mit der Stückelung des ETFs vorlieb nehmen.


    Wie schnell des Geld bei SC nach dem Verkauf von ETFs zum Handel zur Verfügung steht, weiss ich nicht. Wenn das so lahm ist wie bei Ausschüttungen von ETFs, dann liegt zwischen dem händischen Verkauf und dem neuen Kauf mind. eine Nacht. Meine Ausschüttungen landen bei SC jedenfalls immer erst nach Xetra-Schluss auf dem Konto.


    Geht nun zwischen (3) und (4) SC pleite oder stellt den Handel temporär ein, liegen Teile des Geldes bei SC oder dem Treuhänder und nicht zwingend vollständig bei der Kontoführenden Partnerbank.


    Umgehung ist unmöglich, außer man geht von SC weg.

  • Wer sich aktuell vielleicht fragt, wieso beim neuen Scalable in der App nirgendwo eine Möglichkeit zum (eingehenden) Depotübertrag zu finden ist: da wird wohl noch dran gearbeitet.

    Depotüberträge bald verfügbar: Jetzt Depot eröffnen und Übertrag in Kürze beauftragen.

  • Ich nehme das einfach mal als Anlass mir einen neuen Anbieter anzuschauen und werde jetzt mal Finanzen net zero testen :)

    Hab im anderen Thread gelesen, dass Du bei c24 bist. Ich habe am 12.12. Diese Nachricht erhalten, dass da ein Lastschrifteinzug von c24 derzeit nicht geht. Ich hab mal nachgefragt, was "bis auf weiteres" heisst.

  • Hab im anderen Thread gelesen, dass Du bei c24 bist. Ich habe am 12.12. Diese Nachricht erhalten, dass da ein Lastschrifteinzug von c24 derzeit nicht geht. Ich hab mal nachgefragt, was "bis auf weiteres" heisst.

    Danke, aber tatsächlich mag ich den Lastschrifteinzug vom Girokonto eh nicht ^^

  • Mal eine kurze Frage an die, die schon den neuen SC-Broker-Zugang (ab 10.12.24) erhalten haben: Sind Einzahlungen auf das Verrechnungskonto mittels Standard- Echtzeitüberweisung möglich?


    Damit meine ich nicht die von SC angebotene sogenannte Instant-Einzahlung, die beim Prime Broker plus - Modell mit hohen Kosten von 0,69% des Einzahlungsbetrags verbunden ist.

  • Sind Einzahlungen auf das Verrechnungskonto mittels Standard- Echtzeitüberweisung möglich?

    Habe das jetzt einfach mal probiert. Überweisung per SEPA Instant / Echtzeitüberweisung auf das Verrechnungskonto wird von scalable angenommen. Soweit erstmal gut.


    Bisher ist aber noch keine sichtbare wertstellung in der App erfolgt. Ich gehe davon aus, dass das daran liegt, dass mein Giro noch verifiziert werden muss. Mal sehen wie es dann regulär klappt.