Wechsel aus der GKV in die PKV - schwierige und zeitnahe Entscheidung

  • Die PKV lohnt sich nur für Beamte in Kombination mit der Beihilfe oder wenn Geld wirklich gar keine Rolle spielt .... Im Alter haut dir der Beitrag nach oben ab und du kommst nicht mehr aus der PKV raus, sehe ich oft, dass dann im Alter in die beschissensten Tarife gewechselt wird mit immesnen Eigenbeteiligungen um die Beitragshöhe irgenwie zu drücken.

    Solche pauschalen Aussagen sind m.E. vollkommen ungeeignet, in so einer Situation zu helfen.

    Ich würde auf jedem Fall einen neutralen Berater aufsuchen, der von Finanztip empfohlen wird, z.B. Dr. Schlemann   Dr. Schlemann oder vergleichbar. Das Produkt KV ist zu kompliziert, als dass man sich da eben mal schnell einlesen könnte.

    Ein Einfirmenvertreter ist bei dieser Entscheidung der schlechtmöglichste Ansprechpartner.

    Dem stimme ich voll zu, der ist kein "Berater", sondern Verkäufer!

    Ich selbst bin übrigens auch kein neutraler Berater, sondern seit über 30 Jahren überzeugter PKV-Versicherter. Mein Beitrag war immer geringer, als in der GKV, inklusive 2 Kinder (ca. 20 Jahre lang). Aktuell bin ich in einer gesundheitlichen Situation, dass ich gerade im Alter die PKV-Leistungen nicht missen möchte.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für das wirklich ausführliche Feedback aus verschiedenen Sichtweisen! In Summe fühle ich mich in meinem Bauchgefühl bestätigt, das in meinem individuellen Fall die freiwillige GKV die bessere Entscheidung ist. Auch wenn die Leistungen im Fall der Fälle geringer sein mögen, gibt mir das GKV System dann doch am Ende eine gewisse Sicherheit.

    Hoffen wir einfach mal, dass am Ende beide Systeme in Leistungen sowie Kosten für uns alle halbwegs tragbar bleiben ;).

    PS: Die Anwartschaft sieht in den Bedingungen in der Tat eine 2 Monatsfrist vor. Die Kommunikation beim PKV Berater vor Ort habe ich da etwas anders mit "Jahresende" im Kopf. Nicht so wirklich vertrauenserweckend, aber vielleicht auch mein Missverständnis.

  • Auch wenn die Leistungen im Fall der Fälle geringer sein mögen, gibt mir das GKV System dann doch am Ende eine gewisse Sicherheit.

    Falls du (insb. ab dem Alter von 55 Jahren) in Schwierigkeiten gerätst, also länger den Job verlierst, chronisch krank wirst oder die Rente im Alter nicht wirklich ausreichend (auch für die absehbar steigenden PKV-Beiträge) ausfällt, dann wirst du merken, dass diese Sicherheit über etwas „gewisses“ ziemlich hinausgeht und geradezu existenziell werden kann.

    PS: Die Anwartschaft sieht in den Bedingungen in der Tat eine 2 Monatsfrist vor. Die Kommunikation beim PKV Berater vor Ort habe ich da etwas anders mit "Jahresende" im Kopf. Nicht so wirklich vertrauenserweckend, aber vielleicht auch mein Missverständnis.

    Das ist interessant! Ich hatte aus einem anderen Thread von Dr. Schlemann noch die Aussage im Kopf, dass die Anwartschaft eine gesetzliche Grundlage hat und gerade nicht von den Versicherungsgesellschaften nach Gutdünken abgelehnt oder zeitlich beschränkt werden kann.

    Dr. Schlemann: Wie verhält sich das denn jetzt an dieser Stelle? Ist so eine relativ kurze 2-Monatsfrist zulässig und üblich? :/

  • Die private Krankenversicherung scheidet auch noch aus einem ganz einfachen Grund aus:

    Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst wurde die Bemessungsgrenze gerade jetzt überschritten.

    Weitere massive Gehaltserhöhungen, wie die theoretisch in bestimmten Positionen der freien Wirtschaft möglich sind, sind im öffentlichen Dienst nicht zu erwarten.

  • Falls du (insb. ab dem Alter von 55 Jahren) in Schwierigkeiten gerätst, also länger den Job verlierst, chronisch krank wirst oder die Rente im Alter nicht wirklich ausreichend (auch für die absehbar steigenden PKV-Beiträge) ausfällt, dann wirst du merken, dass diese Sicherheit über etwas „gewisses“ ziemlich hinausgeht und geradezu existenziell werden kann.

    Genau DAS wäre auch meine Befürchtung… und so ganz aus der Luft gegriffen scheint das Thema „erhebliche Preiserhöhungen bei der PKV“ nicht zu sein, wenn ich an den aktuell laufenden parallelen Thread, in dem eine massive Erhöhung per 01.01.2025 thematisiert wird, denke.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Die private Krankenversicherung scheidet auch noch aus einem ganz einfachen Grund aus:

    Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst wurde die Bemessungsgrenze gerade jetzt überschritten.

    Weitere massive Gehaltserhöhungen, wie die theoretisch in bestimmten Positionen der freien Wirtschaft möglich sind, sind im öffentlichen Dienst nicht zu erwarten.

    Das ist kein Argument.

    Wer über der JAEG verdient, hat die Option, sich privat zu versichern. Ob dieses nicht unerhebliche Gehalt im öffentlichen Dienst bezahlt wird oder in der "freien Wirtschaft", ist letztlich egal.

  • Genau DAS wäre auch meine Befürchtung… und so ganz aus der Luft gegriffen scheint das Thema „erhebliche Preiserhöhungen bei der PKV“ nicht zu sein, wenn ich an den aktuell laufenden parallelen Thread, in dem eine massive Erhöhung per 01.01.2025 thematisiert wird, denke.

    Meine PKV erhöht die Beiträge zum 01.01.2024 um 20%. Die GKV erhöht sie zum Jahreswechsel um 10%. Das ist deutlich weniger, aber nichts ist das auch nicht.

  • Dr. Schlemann: Wie verhält sich das denn jetzt an dieser Stelle? Ist so eine relativ kurze 2-Monatsfrist zulässig und üblich?

    Auch ohne Dr. Schlemann zu sein, versuche ich mich an einer Antwort:
    Die 2-Monats-Frist für den Ablauf von Anwartschaften ist üblich und in den Bedingungen geregelt, um Missbrauch - oder, um den Ball etwas flacher zu spielen - Trittbrettfahrerei auszuschließen.

    Ein Beispiel: Nach dem Ende der Versicherungspflicht wegen Aufnahme einer selbständigen Tätigjeit vergleicht der Versicherte die Beiträge und stellt fest, dass er z.B. im Mindestbeitrag der GKV zusammen mit der weiterlaufenden kleinen Anwartschaft etwas niedrigere Beiträge zahlt, als wenn er jetzt den Anwartschaftsjoker zieht und in die PKV wechselt.

    Erst wenn (viel) später die GKV-Beiträge neu eingestuft werden und/oder der Arzt ihm die gelbe Gesundheitskarte zeigt, wechselt er mittels Anwartschaft ohne neue Gesundheitsfragen in die PKV. Seine "gesunden" Beiträge hält er monate- oder gar jahrelang der PKV vor; sobald es sich aber um "kranke" Beiträge handelt, kommt er mit denen flugs um die Ecke.

    Damit diese - durchaus verständliche - Taktik nicht aufgeht, gibt eben diese 2-Monats-Frist.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das ist kein Argument.

    Wer über der JAEG verdient, hat die Option, sich privat zu versichern. Ob dieses nicht unerhebliche Gehalt im öffentlichen Dienst bezahlt wird oder in der "freien Wirtschaft", ist letztlich egal.

    Ja, nur ist es oftmals in der so genannten freien Wirtschaft realistisch von brutto 70.000 € auch noch in die Regionen 90.000 oder 100.000 € vorzustoßen.

    Dies ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes nicht möglich.

  • PKV ist nur für Topverdiener mit Jobgarantie. Wenn man Topverdiener ohne Jobgarantie ist, dann sollte man besser in der GKV bleiben, weil man dann im Alter nicht den Knatsch hat, wenn man wieder rüberwechseln möchte, was schier unmöglich ist. Am besten in der GKV bleiben, dann hat man die Probleme nicht.

  • In der sogenannten freien Wirtschaft [ist es] realistisch, von brutto 70.000 € auch noch in die Regionen 90.000 oder 100.000 € vorzustoßen.

    Dies ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes nicht möglich.

    Als höherer Beamter schaffst Du das (wenngleich das Bruttogehalt eines Beamten anders bewertet werden muß als das eines Angestellten, außerdem sind höhere Beamte fast alle PKV-versichert), als älterer E15 bist Du in der Region und auch als Arzt im Krankenhaus. Alles öffentlichet Dienst, wohlgemerkt.

  • Dr. Schlemann: Wie verhält sich das denn jetzt an dieser Stelle? Ist so eine relativ kurze 2-Monatsfrist zulässig und üblich? :/

    Sorry, zum Jahresende ist bei uns immer viel zu tun.

    Man muss hier differenzieren: Handelt es sich um a) eine Anwartschaft aus einer Vorversicherung oder b) um einen Optionstarif für einen späteren Wechsel in die PKV.

    In Fall a) gibt's einen gesetzlichen Anspruch aus § 204 Abs. 5 VVG. Da täte ich mich mit einer kurzen Ausschlussfrist etwas schwer.

    Fall b) kann die Gesellschaft per AGB regeln. Fristen zur Aktivierung der Option / Anwartschaft sind üblich. Häufig beträgt die Frist zwei Monate, "gute" Tarife lassen den Versicherten dafür sechs Monate Zeit.

    Hilft das?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • MT700 : mehr oder minder zufällig bin ich gestern über einen mittlerweile 17 Jahre alten Oscar-prämierten Film gestolpert, den der Regisseur gratis bei YT eingestellt hat. Vielleicht hilft der bei der Entscheidungsfindung 🤷🏼‍♂️

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  • @ Achim Weiss: Eine E15 in der letzten Stufe nach x Dienstjahren kann bis zu 98k€ bedeuten, da bin ich aber nicht eingruppiert. Meine Entgeltgruppe wird immer so knapp um die JAEG schwanken, je nachdem ob der TVÖD oder die JAEG erhöht wird :).

    @ Dr. Schlemann: Es handelt sich um eine Anwartschaft aus einer Vorversicherung, in den Bedingungen sind 2 Monate genannt. Der PKV Berater hatte es im persönlichen Gespräch allerdings als Entscheidung bis Jahresende dargestellt, daher meine Annahme der Zeitnot.

    Nichtsdestotrotz, ob 2 oder 6 Monate, meine finanzielle Lage wird sich in diesem Zeitraum nicht grundlegend substantiell ändern und ich werde daher die Anwartschaft verstreichen lassen und in der freiwilligen Krankenversicherung im gesetzlichen System verbleiben. Bin dort bisher eigentlich auch ganz zufrieden, bis auf die Terminvergabe bei Neupatienten speziell beim Facharzt.

    Großes Dank noch einmal allen Beitragenden, eine super Hilfe!

  • @ Achim Weiss: Eine E15 in der letzten Stufe nach x Dienstjahren kann bis zu 98k€ bedeuten, da bin ich aber nicht eingruppiert. Meine Entgeltgruppe wird immer so knapp um die JAEG schwanken, je nachdem ob der TVÖD oder die JAEG erhöht wird :).

    Tomarcy hatte behauptet, im öffentlichen Dienst gebe es keine Gehälter in der Gegend von 90 oder 100 T€. Das ist aber sehr wohl der Fall, wenngleich nur für Spitzenpositionen. In der "freien Wirtschaft" geht es sicher höher, aber der Lagerist wird dennoch auch in der "freien Wirtschaft" keine 100 T€ verdienen.

  • Ohne persönliche Details nennen zu sollen, kannst du mitteilen, welche Leistungen das sind?

    Im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung wurde ein größeres, potentielles Problem entdeckt. Einen MRT-Termin hatte ich innerhalb von 24 Stunden, weitere Untersuchungen innerhalb 1 Woche, einen OP-Termin weitere 4 Wochen später. Nicht in der nächsten Uniklinik mit zweifelhaftem Ruf, sondern in der Wunschklinik. Gute Kontakte des Privat-Facharztes haben sehr geholfen.

    Es stellte sich später heraus, dass es höchste Eisenbahn war.

    Ich kenne den Vergleich bei meiner Ehefrau als meine GRV-Referenz. Das ist klare 2-Klassen-Medizin.

    Die Wahlleistungen im Krankenhaus waren nicht unangenehm, aber für mich nachrangig ("Möchten Sie am Abend vielleicht noch einen frischen Salat dazu, groß oder klein, oder mal Lachs mit Meerrettichsahne?"). Auch Zweibettzimmer und Oberarzt reichen mir vollkommen.

  • Tomarcy hatte behauptet, im öffentlichen Dienst gebe es keine Gehälter in der Gegend von 90 oder 100 T€. Das ist aber sehr wohl der Fall, wenngleich nur für Spitzenpositionen. In der "freien Wirtschaft" geht es sicher höher, aber der Lagerist wird dennoch auch in der "freien Wirtschaft" keine 100 T€ verdienen.

    Ich habe das überhaupt nicht behauptet. Vielmehr wollte ich genau die Situation aufzeigen., in der sich der Fragende befindet.

    Nur so war mein Hinweis zu verstehen. Und genauso ist es offenbar auch richtig.

  • Ich habe das überhaupt nicht behauptet.

    Was Du behauptet hast, kann jeder nachlesen, nämlich das hier:

    Ja, nur ist es oftmals in der so genannten freien Wirtschaft realistisch von brutto 70.000 € auch noch in die Regionen 90.000 oder 100.000 € vorzustoßen.

    Dies ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes nicht möglich.

    Du hast behauptet, daß man im öffentlichen Dienst nicht in Gehaltsregionen von 90 und 100 T€ "vorstoßen" könne. Und das stimmt halt nicht. Man kann durchaus (wenngleich sicher nicht jeder, so wie auch in der "freien Wirtschaft" nicht jeder in diese Regionen vorstoßen kann).