Widerspruch Fondsgebundene R u. V Rentenversicherung (Rürup Rente)

  • Hallo zusammen,

    Versicherungsbeginn : 01.12.2007

    Anlage in UniGlobal.

    Rentenbeginn: 01.10.2029

    Aktuell keine Einzahlungen.

    Keine Dynamik.

    Kein Risikoschutz.

    Eingezahlt: 98.000 Euro

    Wert am 27.12.2024: 293.000 Euro

    Verwaltungskosten Fond für 2023: 3100 €

    Verwaltungskosten Vertrag f. 2023: 570 €

    Bis 2040 begrenzt Steuerpflichtig.

    Erhaltene Steuervergünstigungen müssen zurückgezahlt werden.

    (Das dürfte einiges sein. Kann man das leicht berechnen).


    Der Vertrag ist in der „richtigen Zeit“ abgeschlossen worden in der häufig falsche Widerspruchbelehrungen erteilt wurden.


    Bei Anlage in Welt ETF Kosten 0,2: 590 Euro


    Da ist ein Widerspruch sinnvoll.

    Oder übersehe ich da etwas.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    LG

  • Rürup ist ja nochmal ein ganz anderes Ding als eine private Rentenversicherung.

    Ob ein Widersprich sinnvoll ist wird Dir hier niemand sagen können!

    Wende Dich an die üblichen Verdächtigen um den konkreten Vertragstext prüfen zu lassen.

    Z.B. Verbraucherzentrale HH oder den Bund der Versicherten. Die können Dir dann zumindest für kleines Geld sagen, ob ein Widerruf überhaupt chancen auf Erfolg hat.

    Zunächst mal muss ja Dein Vertrag überhaupt erstmal eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten sein.

    Und selbst das ist ja keine Garantie dafür, dass die Versicherung einfach so einen Widerruf akzeptiert.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    Sehe ich auch so.

    Die üblichen Grundbedingungen werden laut Finanztip Bericht erfüllt.

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    Ich habe meine Frage nicht richtig gestellt.

    Abgesehen davon ob dem Widerspruch abgeholfen wird

    ist es günstiger das Geld selbst anzulegen?

    Im Rechner von Finanztip ist die Rendite höher.

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    (Für die Steuernachzahlung habe ich 20.000 Euro von der Investitionssumme abgezogen.

    (Berücksichtigt habe ich auch die Kosten für einen Welt ETF von 0,2 Prozent).

    Der Vertrag und UniGlobal haben ca. 3.700 Euro in 2023 gekostet.

    Steuerlich wird der Vertrag bis 2040 nicht vollbesteuert aber natürlich zum Teil.

    Ab 2040 vollständig versteuert.

    LG

  • Hallo zusammen,

    die Versicherung hat geantwortet:


    „wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 12.01.2025.

    Wir übersandten Ihnen am 29.11.2007 den Versicherungsschein zu dem oben genannten Vertrag. Der Versicherungsschein enthält die Verbraucherinformationen nach § 10 a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

    Diese können nach § 5 a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) a. F. mit dem Versicherungsschein übergeben werden, wenn in drucktechnisch hervorgehobener Form auf das 30-tägige Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers hingewiesen wird. Dieser Hinweis ist in dem Versicherungsschein enthalten.

    Die von uns verwendete Belehrung über das Widerspruchsrecht wurde bereits im Rahmen mehrerer Verfahren überprüft. Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 10.06.2015 (Az. IV ZR 89/13 und IV ZR 70/13) und 24.06.2015 (Az. IV ZR 57/12) geklärt, dass die von uns verwendete Widerspruchsbelehrung rechtlich korrekt ist.

    Sie haben somit die erforderlichen Verbraucherinformationen erhalten und wurden ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. Ihnen steht daher kein ewiges Widerspruchsrecht zu.

    Ergänzend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Verwirkung nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingetreten ist, da Sie mehrfach auf den Vertrag eingewirkt haben.

    Mit freundlichen Grüßen R+V Lebensversicherung AG“


    Hört sich schlüssig an.

    LG

  • Hast Du den einfach so (kann reichen) erklärt oder mit zuvohriger Formulierungshilfe der VZ HH oder ähnlichem?
    Auf Grund der kurzen Zeitabläufe wohl eher nicht.
    Dann solltest Du noch das Gutachten der VZ HH einholen und dann erneut widersprechen.

  • Hallo zusammen,

    danke für die Rückmeldung.


    Das Musterschreiben von Finanztip ist die Grundlage gewesen.


    Was meinen Sie mit (kann reiche)“, wenn ich fragen darf.


    Ein guter Hinweis: VZ HH

    Macht das noch was aus? Die Begründung der R u. V ist recht klar.

    Danke für Ihre Zeit.

    LG

  • Begründung von Finanztip ist notgedrungen pauschal.


    Beim Gutachten der VZ HH prüfen Volljuristen, die Hunderte Fälle hierzu sahen und sowohl das Verhalten der speziellen Versicherung als auch des einzelnen Vertrages individuell prüfen.
    Gut angelegte 100€. Dauert aller Dings.

  • Hallo zusammen,

    guter Punkt.

    Danke für die Rückmeldung.

    Es gibt schlechtere Ergebnisse.

    Ein Welt ETF hätte mehr gebracht.

    Ab 2040 ist der Ertrag voll steuerpflichtig.

    Auch ist der UniGlobal zur Zeit gut. In der Zukunft wohl ehr nicht.

    Kaufen würde man(n) den heute nicht mehr

    Das Kapitel ist gebunden.

    LG

  • Hallo zusammen,

    nicht speziell zur R und V habe ich es so verstanden:


    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wegweisende und sehr verbraucherfreundliche Urteile gesprochen (Urt. v. 11.10.2023 – IV ZR 41/22 und IV ZR 40/22). Der BGH bestätigte, dass Versicherungsnehmer aus einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) austeigen und sich diese auszahlen lassen können. Dies dürfte sehr viele Kunden freuen, da sie nach einem Weg aus den meist nachteiligen Verträgen suchen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

    Konkret ging es um einen Vertrag bei der Allianz Lebensversicherung aus dem Jahr 2009. Den dort befindlichen Fehler konnten wir jedoch bei nahezu jedem Versicherer bereits feststellen. So findet er sich auch in Verträgen der Nürnberger Lebensversicherung, Zurich Deutscher Herold, Generali Deutschland (vorm. AachenMünchener), Canada Life, Standard Life uvm.. Betroffen ist hauptsächlich der Zeitraum von 2008-2010, aber auch darüber hinaus lassen sich auch in Verträgen ab 2011 immer wieder Fehler finden.

    Warum ist das Urteil so wichtig?

    Gerne haben Versicherer bei einem Widerruf eines Basisrentenvertrages, welche ab dem 01.01.2008 abgeschlossen wurde, behauptet, dass hier ein Widerruf nicht möglich sei, da der Bundesgerichtshof diesen Weg bisher nur für Verträge bis zum 31.12.2007 bestätigt hätte. Auch zogen die Versicherer sich gerne auf den Standpunkt zurück, dass der Widerruf rechtsmissbräuchlich wäre, da der Kunde Steuervorteile genossen hätte.

    Beiden Argumenten hat der Bundesgerichtshof mit der neusten Entscheidung den Boden entzogen. Er bestätigte die von uns schon lange vertretene Ansicht, dass auch bei Verträgen ab 2008 ein Ausstieg möglich ist und die evtl. gewährten Steuervorteile daran nichts ändern. Damit dürften den Versicherern die Argumente langsam ausgehen.

    Was ist die Rechtsfolge eines Widerrufs?

    Erklärt man den Widerruf eines Basisrentenvertrages, hat man mindestens Anspruch auf die Auszahlung des Rückkaufswertes zuzüglich der am Anfang angefallenen (sehr hohen) Abschluss- und Vertriebskosten. Sollte der Versicherungsschutz erst über einen Monat nach Abschluss des Vertrages beginnen führt der Widerruf zur kompletten Rückabwicklung des Vertrages.

    Da die Kündigung eines Basisrentenvertrages lediglich zur Beitragsfreistellung, nicht aber zur Auszahlung führt, ist der Widerruf der bessere Weg.


    Könnte eher darauf hindeuten, dass bei der R und V die Widerspruchsbelehrung korrekt war.

    LG

  • Könnte eher darauf hindeuten, dass bei der R und V die Widerspruchsbelehrung korrekt war.

    Daher den Vertrag prüfen lassen!

    Kostet zwar etwas Geld, aber dann hat man zumindest die Gewissheit, ob der Vertrag heute widerrufen werden könnte.

    Auf dem Blog von Prof. Walz wurde das auch auch schon thematisiert und auch entsprechende Adressen für die Prüfung genannt.

    Ausstieg aus Rürup-Verträgen - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Rürup-Renten-Verträge sind intransparent, teuer und unflexibel. Viele wollen daher raus aus ihrem Rürup-Vertrag. Viele Möglichkeit gibt es dafür nicht.
    hartmutwalz.de