Vorabpauschale wann fällig

  • Hi,


    Ich habe mal folgende Frage:


    Ich habe letztes Jahr im Dezember (2024) angefangen per Trade Republic 30 Euro in den MSCI World von Ishares zu investieren. Somit habe ich jetzt circa 60 Euro investiert. Nun habe ich eine Meldung von meinem Depotanbieter bekommen, dass ab dem 13.01 die Vorabpauschale eingezogen wird. Ich verstehe dass ganze jedoch noch nicht, explizit wie hoch die Steuer bei mir ungefähr ausfallen würde und hoffe deshalb, dass mir jemand helfen kann.


    Vielen Dank im Voraus :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Pro 10.000 Euro, die in einem Aktien ETF investiert sind, sind laut Finanztip ca. 31 Euro Steuer fällig. Und das auch nur, wenn man den ETF das ganze Jahr gehalten hat.

    Du solltest also 1 bis 2 Cent für die Steuer einplanen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du auch auf 10 Cent aufrunden.

  • Pro 10.000 Euro, die in einem Aktien ETF investiert sind, sind laut Finanztip ca. 31 Euro Steuer fällig. Und das auch nur, wenn man den ETF das ganze Jahr gehalten hat.

    Du solltest also 1 bis 2 Cent für die Steuer einplanen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du auch auf 10 Cent aufrunden.

    Zehn Cent sind bei dieser Konstellation eindeutig zu viel. Mutig zwei Cent bereithalten.

    Oder aber einen Freistellungsauftrag erteilen

  • Ich hänge mich mal hier dran...

    Die Deutsche Bank hat bei mir Ende Januar 2025 die Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht.

    Vor wenigen Tagen - Ende März - hat man mir Überziehungszinsen (wenige Cent...) abgebucht. Ich wollte natürlich wissen, warum sie das tun, da das Konto weder nach meiner Erinnerung noch nach den Kontoauszügen je überzogen war.

    Antwort:
    Die Vorabpauschale (sic!) wurde Ende Januar mit Wertstellung 2.1.2025 gebucht. Da ich erst Mitte Januar das Verrechnungskonto mit Guthaben versorgt habe, ist vom 2.1. bis zu diesem Tag Mitte Januar eine Überziehung entstanden, für die mir Überziehungszinsen abgebucht wurden.


    Spannende Ansicht - sie buchen irgendeinen Betrag zu irgendeinem Wertstellungstag und weil sie mir das weder am Tag der Wertstellung (2.1.) noch irgendwann später bis zur tatsächlichen Abbuchung der Steuer mitteilen, sehen sie eine Überziehung des Kontos.

    Andere Banken buchen die Steuer zwar auch ohne Ankündigung von Datum und Höhe, aber immerhin ist das Konto dort erst am Tag der tatsächlichen Buchung überzogen und nicht ab einem Zeitpunkt, der mir Monate später auf Nachfrage genannt wird.

    Mich kosten ein paar E-Mails wenige Minuten. Der Aufwand, den die zur Bearbeitung meiner ersten Anfrage hatten, war teurer als die paar Cent zu erstatten ;)

  • Andere Banken buchen die Steuer zwar auch ohne Ankündigung von Datum und Höhe, aber immerhin ist das Konto dort erst am Tag der tatsächlichen Buchung überzogen und nicht ab einem Zeitpunkt, der mir Monate später auf Nachfrage genannt wird.

    Seltsam. Ich habe auch @andere Banken“, die ganz klar im alten Jahr per Nachricht mitgeteilt haben, dass man doch bitte ab dem 2. Januar für Deckung des so genannten Verrechnungskonto sorgen solle falls kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt wurde.

  • Seltsam. Ich habe auch @andere Banken“, die ganz klar im alten Jahr per Nachricht mitgeteilt haben, dass man doch bitte ab dem 2. Januar für Deckung des so genannten Verrechnungskonto sorgen solle falls kein ausreichender Freistellungsauftrag erteilt wurde.

    Nun, ich halte es für einen gravierenden Unterschied, ob die Deckung erfolgen soll, weil am 2.1.2025 ein Betrag in unbekannter Höhe abgebucht wird (ohne den Betrag am Tag der Buchung konkret zu nennen), oder ob sie erfolgen soll, weil irgendwann später eine Buchung erfolgt, die in der Höhe am Tag der Buchung im Onlinebanking sichtbar ist.

  • Es ist auch bei beiden von mir genutzten Banken (comdirect und ING), so dass die Steuer auf die Vorabpauschale mit Wertstellung 2.1. abgebucht wird. Das ist meines Wissens nach Standard.

    Und es ist, wie schon geschrieben, deine Aufgabe, für ausreichend Deckung zu diesem Datum zu sorgen.

    Und dass dir der Betrag unbekannt ist, ist nicht das Verschulden der Bank, sondern deines. Die Berechnung der Vorabpauschale ist kein Hexenwerk. Und wenn einem die detaillierte Berechnung auf Monatsbasis zu komplex ist, dann rundet man halt auf, damit man definitiv genug Geld auf dem Konto hat.

    Oder man lässt es eben bleiben und zahlt ein paar Euro Zinsen.

  • Vor wenigen Tagen - Ende März - hat man mir Überziehungszinsen (wenige Cent...) abgebucht. Ich wollte natürlich wissen, warum sie das tun, da das Konto weder nach meiner Erinnerung noch nach den Kontoauszügen je überzogen war.

    Antwort:
    Die Vorabpauschale (sic!) wurde Ende Januar mit Wertstellung 2.1.2025 gebucht. Da ich erst Mitte Januar das Verrechnungskonto mit Guthaben versorgt habe, ist vom 2.1. bis zu diesem Tag Mitte Januar eine Überziehung entstanden, für die mir Überziehungszinsen abgebucht wurden.

    Danke, das erklärt auch warum ich heute bei Scalable plötzlich einen Saldo von -0,25€ hatte, obwohl das Verrechnungskonto davor immer ausgeglichen, sprich bei 0 war.

    Eine Benachrichtigung darüber habe ich bisher noch nicht gefunden.


  • Und dass dir der Betrag unbekannt ist, ist nicht das Verschulden der Bank, sondern deines. Die Berechnung der Vorabpauschale ist kein Hexenwerk.

    Die Berechnung der Rate einer Immobilienfinanzierung ist ebenfalls kein Hexenwerk. Dennoch berechnet die Bank einen detaillierten Tilgungsplan und übergibt den. In einem Fall kann sie es, im anderen kann sie es nicht. Das hat nichts mit meinen Fähigkeiten zu tun.

  • Der Unterschied ist folgender: Dein Tilgungsplan wird berechnet, bevor du anfängst zu tilgen.

    Damit kann dir die Bank das auch ausrechnen.


    Die Steuer auf die Vorabpauschale ist aber per Gesetzt am ersten Arbeitstag des Jahres fällig. Im InvStG steht dazu:

    Zitat

    Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

    Das ist üblicherweise der 2.1.

    Für die Berechnung der Vorabpauschale ist die Bank aber auf Daten von Dritten angewiesen, die am 2.1. noch nicht zur Verfügung stehen.

    Also kann dir die Bank nicht schon am oder vor dem 2.1. mitteilen, wie hoch deine Steuerlast sein wird. Trotzdem ist die Bank verpflichtet, die Steuer mit Valuta 2.1. ans Finanzamt zu schicken.

    Ich will hier gar nicht die Bank verteidigen, aber man könnte eher den Gesetzgeber für dieses Konstrukt kritisieren.

  • Das ist üblicherweise der 2.1.

    Für die Berechnung der Vorabpauschale ist die Bank aber auf Daten von Dritten angewiesen, die am 2.1. noch nicht zur Verfügung stehen.

    Also kann dir die Bank nicht schon am oder vor dem 2.1. mitteilen, wie hoch deine Steuerlast sein wird. Trotzdem ist die Bank verpflichtet, die Steuer mit Valuta 2.1. ans Finanzamt zu schicken.

    Ich will hier gar nicht die Bank verteidigen, aber man könnte eher den Gesetzgeber für dieses Konstrukt kritisieren.

    Das ist doch genau mein Punkt.

    Dann möge die Bank das doch mit dem Gesetzgeber klären.

    Ich denke schon, dass die Bank das vorab berechnen kann, da ihr die Kurse vom 2.1. und 31.12. des Vorjahres bekannt sind. Das gibt dann immerhin einen Betrag, der nahe an der Realität ist. Ich sehe nicht, was dagegen spricht, diesen Betrag im Onlinebanking vor der Buchung anzuzeigen.

  • Das Problem wird sein, dass die Bank die keinen Betrag nennen möchte/darf, der "nahe an der Realität ist". Wenn dir die Bank Beträge nennt müssen diese exakt stimmen. Und bevor die Bank sich in rechtliche Schwierigkeiten bringt, macht sie halt einfach nur das, was der Gesetzgeber fordert.

    Aber ich denke wir sind uns zumindest einig, dass die Vorabpauschale - vorsichtig gesagt - "nicht optimal" umgesetzt ist.

  • Das Problem wird sein, dass die Bank die keinen Betrag nennen möchte/darf, der "nahe an der Realität ist".


    Ich habe von mehreren Banken die Steuer auf die Vorabpauschale im Januar abgebucht bekommen und im März kamen dann noch nachträgliche Korrekturbuchungen. Die Banken buchen also sogar Beträge, die nur nahe an der Realität liegen ;)

  • Ist es nicht schön, wie rege sich die Diskussion entwickelt, bei der es letztlich nur um ein paar Cent geht? Gutes Preis-Leistungsverhältnis, würde ich mal sagen. Und dabei geht es ja um nichts Neues, sondern um altbekannte Dinge, die jedes Jahr wieder neu aufgewärmt werden.


    Die Vorabpauschale ist am jeweiligen ersten Bankarbeitstag des Jahres fällig, das ist meistens der 2.1.


    Ein informierter Anleger kann die Höhe der Vorabpauschale peilen somit auch die darauf fällig Steuer darauf errechnen und einen passenden Betrag dafür bereitstellen.


    Die Banken bekommen die relevanten Kurse irgendwann Mitte Januar offiziell mitgeteilt. Das Verfahren ist computerisiert, deswegen geht das so schnell.


    Sie rechnen dann die Vorabpauschale und die zugehörige Steuer für jeden Kunden aus und brauchen dafür nochmals einige Wochen. Dieser Vorgang ist nämlich auch computerisiert, deswegen geht das so schnell.


    Sie buchen dann die Steuer mit Wertstellung fernere Vergangenheit (also z.B. 2.1.), wodurch die Konten knapp kalkulierender Kunden im nachhinein ins Soll geraten. Also berechnen sie darauf Sollzinsen, die sie den Kunden dann meistens zum Ende des 1. Quartals in Rechnung stellen.


    Die betroffenen Kunden ereifern sich darob, fühlen sich zu Unrecht ausgeplündert und beklagen sich wortreich an einer dafür völlig ungeeigneten Stelle, nämlich hier im Forum.


    Daß die Vorabpauschale derart gnadenlos zuschlägt, damit konnte schließlich keiner rechnen! Man konnte über das Thema bisher ja auch so gut wie nichts lesen. Google, was ist das? Meine Depotbank hätte mir das schließlich rechtzeitig sagen können!


    Und nächstes Jahr erleben wir das alles wieder ...

  • Ich hab das Gefühl, dass ich undeutlich schreibe ;)

    Mein Punkt ist doch überhaupt nicht, dass ich es nicht rechnen kann oder rechnen will.

    Mein Punkt ist, dass die Banken, obwohl sie alle Infos haben, die nötige Transparenz nicht vorab herstellen.

  • Vor wenigen Tagen - Ende März - hat man mir Überziehungszinsen (wenige Cent...) abgebucht. Ich wollte natürlich wissen, warum sie das tun, da das Konto weder nach meiner Erinnerung noch nach den Kontoauszügen je überzogen war.

    Antwort:
    Die Vorabpauschale (sic!) wurde Ende Januar mit Wertstellung 2.1.2025 gebucht. Da ich erst Mitte Januar das Verrechnungskonto mit Guthaben versorgt habe, ist vom 2.1. bis zu diesem Tag Mitte Januar eine Überziehung entstanden, für die mir Überziehungszinsen abgebucht wurden.


    Spannende Ansicht - sie buchen irgendeinen Betrag zu irgendeinem Wertstellungstag und weil sie mir das weder am Tag der Wertstellung (2.1.) noch irgendwann später bis zur tatsächlichen Abbuchung der Steuer mitteilen, sehen sie eine Überziehung des Kontos.

    Ich frage mal in die Runde über welche Zinsbeträge wir hier diskutieren.


    Die meisten "FinanzenSelbstentscheider" werden wissen, dass es eine Vorabpauschale gibt. Wie man sie berechnet ist eigentlich auch bekannt. Achim Weiss hat zu Beginn diesen Jahres noch einmal ausführlich dargestellt, wie es denn geht.


    Gehen wir mal davon aus, dass zum Jahresende die Aktienkurse doch noch ins Plus und damit auch die ETFs auf den Weltindex positiv enden, dann weiß ich heute schon so ziemlich auf den Cent genau, mit welcher Belastung ich am 2.1.2026 zu rechnen habe. (Excel sei dank...)

    Wem das aber zu stressig ist, der kann die Vorabpauschale auch schätzen. Und sollten da tatsächlich mehrere Hundert Euro Steuern bei rumkommen (wir reden dann über sechsstellige Anlagesummen) dann wundert es mich wirklich, dass auf dem Verrechnungskonto solche Beträge nicht vorhanden sind.


    Selbst wenn dann das Konto keinen Bestand aufweist und tatsächlich Steuern in einer Größenordnung von € 1.000,00 anfallen sollten und das Verrechnungskonto dann für 1 1/2 Monate mit diesem Betrag im Minus ist, dann reden wir mal gerade über einen Zinsbetrag von ca. € 10,00.


    Das wäre mir dann sch....egal.