Krankenversicherung in der Elternzeit Kostenlos versichert in der Elternzeit – so geht‘s
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Der Rechtsanspruch auf Elternzeit erleichtert vielen Müttern und Vätern den Entschluss, nach der Geburt des Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Doch wer für die Familie vorübergehend daheimbleibt, sollte sich auch Gedanken um den Krankenversicherungsschutz machen.
Ob Du gesetzlich oder privat krankenversichert bist, ist entscheidend für die Frage, wie viel Du für Deine Krankenversicherung während der Elternzeit zahlen musst.
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen während der Elternzeit keine Beiträge zahlen, sofern sie kein Einkommen haben. Die Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst und nicht für andere Einnahmen, die möglicherweise darüber hinaus erzielt werden. Falls Du also während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, zahlst Du gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf das Gehalt für die Teilzeitstelle.
Falls Du familienversichert bist, musst Du auch in der Elternzeit keine Beiträge zahlen. Pflichtversicherte Studierende zahlen hingegen weiter den Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, bleibt während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit in der gesetzlichen Versicherung. Allerdings musst Du als freiwilliges GKV-Mitglied in dieser Zeit grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen. Dafür ist Dein Elterngeldanspruch oft etwas höher. Denn bei Pflichtversicherten zieht der Staat eine Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, bevor er das Elterngeld auszahlt. Bei freiwillig Versicherten tut er das nicht.
Falls Dein Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und Du Anspruch auf Familienversicherung hättest, kannst Du die freiwillige Mitgliedschaft während der Elternzeit beitragsfrei weiterführen. Als freiwillig versicherter Selbstständiger hast Du zwar keinen Anspruch auf Elternzeit. Du kannst Dich aber unter Umständen familienversichern, wenn Deine selbstständige Tätigkeit wegen einer beruflichen Auszeit ruht und Du nichts verdienst.
Sofern Du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, etwa weil Du ledig bist, zahlst Du in diesem Jahr für die Krankenversicherung in der Regel den Mindestbeitrag von rund172 Euro im Monat plus Zusatzbeitrag Deiner jeweiligen Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du im Monat nicht mehr als 1.178 Euro einnimmst.
Ist Dein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner privat versichert, kann es sein, dass sein Einkommen anteilig bei der Berechnung der Beiträge für die freiwillige Versicherung berücksichtigt wird. Das Elterngeld zählt hingegen nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern entfällt in der Elternzeit der Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Mütter und Väter müssen in der privaten Krankenversicherung daher ihre Versicherungsprämie in der Elternzeit komplett selbst tragen. Die Versicherungskosten können sich dadurch schlimmstenfalls verdoppeln.
Allerdings zahlt der Arbeitgeber Deines Partners einen höheren Zuschuss, sofern dieser den maximalen Zuschuss für seinen Beitrag noch nicht voll ausgeschöpft hat. Denn auch Familienmitglieder haben ein Recht auf den Arbeitgeberzuschuss.
Als Ausgleich für die höheren Versicherungskosten bekommen privat Versicherte in der Regel etwas mehr Elterngeld. Grund dafür ist, dass der Staat bei gesetzlich Pflichtversicherten bei der Berechnung des Elterngeldes eine Pauschale abzieht für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Privatversicherte gilt das nicht, deshalb ist ihr Anspruch auf Elterngeld ebenso wie bei freiwillig gesetzlich Versicherten entsprechend höher.
Falls Du privat versichert bist und während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, hast Du unter Umständen die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Ist Deine Teilzeittätigkeit kein Minijob und Du verdienst weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wirst Du versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Willst Du stattdessen in der privaten Krankenversicherung bleiben, kannst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, können sie ihr Kind einfach bei der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichern. Sind dagegen beide Elternteile privat versichert, müssen sie auch ihre Kinder privat versichern.
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und der andere privat, dann richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes danach, wie der Hauptverdiener der Familie versichert ist. Ist beispielsweise die Mutter in der PKV, übersteigt ihr Einkommen die Jahresentgeltgrenze und verdient sie regelmäßig mehr als der Vater, kann das Kind nicht in die gesetzliche Krankenkasse des Vaters. Die Eltern müssen dann für das Kind einen eigenen Vertrag in der privaten Krankenversicherung abschließen.
Ist hingegen der gesetzlich krankenversicherte Vater der Hauptverdiener, kann die Familie das Kind kostenfrei in seiner gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
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