Was passiert im Pflegefall des Ehepartners mit einer ETF-Altersvorsorge?

  • Hallo zusammen,


    überall wird geraten, Riester ist quatsch, nimm ein ETF-Sparplan, der bringt mehr Rendite (oder Ähnliches). Grundsätzlich stimme ich dem zu. Aber eine Frage, auf die leider nie eingegangen wird, hält mich noch davon ab, von Riester komplett auf ETF zu wechseln:


    Was passiert mit meinem ETF-Depot (bzw. dem Gemeinschaftsdepot), wenn beispielsweise der Ehepartner zum Pflegefall wird?

    (oder in ähnlichen Fällen, bei denen das Vemögen angetastet wird)


    Soweit ich weiß, wäre mein Riester-Vermögen besonders geschützt. Mein Depot aber nicht. Was dann bedeutet, dass sich meine eigene Altersvorsorge in Luft auflösen würde. Selbst mit getrennten Depots für beide Ehepartner muss der eine für den anderen einspringen.


    Was übersehe ich hier? Warum wird auf ein solches Szenario nie eingegangen, es sollte doch nicht so abwegig sein?



    Viele Grüße

    doppeleins

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Riester. Rürup, eventuell private Rentenversicherungen sind insolvenzsicher. Das Geld ist schon von vornherein weg, das kann einem der Staat also hinterher nicht im Block abnehmen, die Einzelzahlungen aber vielleicht doch.


    Das ist aber alles bekannt, darauf wird sehr wohl eingegangen.

  • Der Pflegefall als Horrorszenario..,


    Ja.,,,da muss man eben auch sein eigenes Geld für die Pflege aufwenden !!!


    J-FMJ Merz hat im TV-Duell mit O. Scholz ganz klar gesagt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur eine Teilversicherung war.

  • Soweit ich weiß, wäre mein Riester-Vermögen besonders geschützt. Mein Depot aber nicht. Was dann bedeutet, dass sich meine eigene Altersvorsorge in Luft auflösen würde. Selbst mit getrennten Depots für beide Ehepartner muss der eine für den anderen einspringen.

    In einer Ehe stehen sich die Ehepartner gegenseitig bei. Passiert etwas dem einen Partner, geht es am anderen Partner nicht schmerz- oder folgenlos vorbei. Das ist eben EHE. :saint:


    Und: Was nutzt dir ein Riestervertrag, wenn da so gut wie nix rauskommt, später. 8)

  • Selbst mit getrennten Depots für beide Ehepartner muss der eine für den anderen einspringen.

    Das würde Dir aber auch mit deinem Riester/Rürup oder einer anderen privaten RV passieren. Sprich, wenn Dein Partner zum Pflegefall wird, musst Du im Rahmen Deiner finanziellen Möglichkeiten für die Pflege Deines Partners aufkommen.

    Das heißt also, dass Du auch von evtl. Rentenzahlungen aus Rürup/Riester oder privaten RV bis zur Selbstbehaltsgrenze abgeben müsstest.

    Kosten im Pflegeheim: Wer zahlt was?
    Pflegebedürftige müssen einen Großteil der Kosten für das Pflegeheim selbst zahlen. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung übernimmt nicht alles.
    www.finanztip.de


    Einzig, wenn Du noch im Vermögensaufbau wärst, also noch keine Rente(n) beziehst wäre ein obiges Konstrukt von Vorteil. Insgesamt aber doch eher unrealistisch, da man eher davon ausgeht im Alter 70+ zum Pflegefall zu werden und dann er beide Partner auch im Rentenalter sind.

  • Der Pflegefall als Horrorszenario..,


    Ja.,,,da muss man eben auch sein eigenes Geld für die Pflege aufwenden !!!

    Horrorszenario ist jetzt übertrieben. Ich kenne mich mit den Gegebenheiten wenig aus und stelle deshalb halt Fragen, damit es später keine Überraschungen gibt.


    Ich habe kein Problem damit, dass das eigene Geld für die Pflege aufgewendet wird. Allerdings schon eher, wenn es Konstrukte gibt, mit denen das umgangen werden kann (auch wenn diese weniger Rendite erbringen).



    Das würde Dir aber auch mit deinem Riester/Rürup oder einer anderen privaten RV passieren. Sprich, wenn Dein Partner zum Pflegefall wird, musst Du im Rahmen Deiner finanziellen Möglichkeiten für die Pflege Deines Partners aufkommen.

    Das heißt also, dass Du auch von evtl. Rentenzahlungen aus Rürup/Riester oder privaten RV bis zur Selbstbehaltsgrenze abgeben müsstest.

    https://www.finanztip.de/pflege/kosten-pflegeheim/


    Einzig, wenn Du noch im Vermögensaufbau wärst, also noch keine Rente(n) beziehst wäre ein obiges Konstrukt von Vorteil. Insgesamt aber doch eher unrealistisch, da man eher davon ausgeht im Alter 70+ zum Pflegefall zu werden und dann er beide Partner auch im Rentenalter sind.

    Klar müsste ich aus den Rentenzahlungen für den Partner aufkommen, kein Problem. Das dürfte aber eine andere Hausnummer sein, als wenn ich für das Altersvorsorgevemögen maximal den Freibetrag von 10.000 € behalten darf. Damit kommt man als Rente nicht weit.


    Auf der anderen Seite... Das Vermögen wird ja nicht instant auf den Freibetrag zusammengeschrumpft, sondern muss nach und nach angegangen werden. Das war wahrscheinlich mein Denkfehler bei dem ganzen.

  • In einer Ehe stehen sich die Ehepartner gegenseitig bei. Passiert etwas dem einen Partner, geht es am anderen Partner nicht schmerz- oder folgenlos vorbei. Das ist eben EHE. 😇

    Mist! Also dass meinte der Pfarrer/Standesbeamtin damals als es hier "in guten und in schlechten Zeiten". 😲


    Jetzt habe ich extra mein Haus an die Kinder verschenkt damit später die Pflegekasse nicht drankommt und jetzt sagst du mir, dass ich mich auch noch scheiden lassen muss, bloss damit ich mit vollen Taschen sterben kann. 😉


    Es bleibt schwierig!

  • Auf der anderen Seite... Das Vermögen wird ja nicht instant auf den Freibetrag zusammengeschrumpft, sondern muss nach und nach angegangen werden. Das war wahrscheinlich mein Denkfehler bei dem ganzen.

    Jup. Das ist der Denkfehler.

    Wenn Dein Partner ins Pflegeheim geht musst der Partner (und Du) den Eigenanteil der Pflege zahlen. So lange Ihr (und Du) über genügend Vermögen verfügt wird es eben daraus bezahlt.

    Wenn das Vermögen dann bis zur Schongrenze aufgebraucht ist, springt das Sozialamt ein.

    Es ist aber nicht so, dass das Amt zu Euch kommt und Euch erstmal Eure gesamten Ersparnisse abnimmt, so Bald einer von Euch ins Pflegeheim geht. ;)

  • Der Unterschied wird aber deutlich werden, wenn der Partner nach 10 Jahren im Pflegeheim stirbt.

    Dann dürfte das Vermögen zusammengeschmolzen sein und der Überlebende hat als Vermögen für seine restliche Lebenszeit nur noch diese 10.000 Euro zur Aufbesserung der Rente zur Verfügung.

    Wenn die Frau übrig bleibt, ohne eigene Rente und mit nur geringer Witwenrente, wird das hart, wenn sie dann auch ins Pflegeheim muss, wird sie zwangsläufig zum Sozialfall.


    Dann wäre doch eine lebenslange (private, Rürup, Riester-) Rentenzahlung von Vorteil? Denn dann hätte der Überlebende diese doch dann weiterhin zur Verfügung?


    Wie sieht das mit einer selbstbewohnten Immobilie aus? Die müsste doch auch nicht verkauft werden, wenn sie beiden gehört?

    Dann hätte der Überlebende doch auch als Witwer noch den Vorteil des mietfreien Wohnens?

    Und später die Möglichkeit diese für seine eigene Pfege zu verwenden?


    Ich habe eine private Pflegeversicherung für mich abgeschlossen, zum einen schützt diese meinen Mann, weil er im Falle eines Falles keine Riesensummen für mich aufbringen muss, zum anderen, schützt sie mich, damit ich mir, wenn ich als Witwe auch noch pflegebedürftig würde, noch ein anständiges Heim leisten kann, ohne vom Taschengeld und Sozialhilfe leben zu müssen.


    Klar, in der Ehe ist man für einander verantwortlich. Aber wenn man seine Finanzplanung aufstellt und über Jahrzehnte spart, sollte man auch einen Gedanken darauf verwenden, was passiert, wenn ein Partner frühzeitig pflegebedürftig wird. Kann ja auch mit 50 durch einen Unfall oder durch einen Schlaganfall passieren.

    Der gesündere Partner bräuchte dann ggf. erst 30 Jahre später Pflege.

  • Allerdings schon eher, wenn es Konstrukte gibt, mit denen das umgangen werden kann (auch wenn diese weniger Rendite erbringen).

    Ja gibt es es, nennt sich Pflegezusatz-/Pflegetageldversicherung o.Ä.


    Dann wäre doch eine lebenslange (private, Rürup, Riester-) Rentenzahlung von Vorteil?

    Wie hoch soll diese Rente sein, damit sie die Wahl eine Luxus-Pflegeheims eigenfinanziert ermöglicht, da wohl in dem Szenario keine verwertbaren Barreserven vorhanden sind?


    Als Selbstständige(r) hat man sowas (hoffentlich, sonst war es m.M.n. eine brotlose Selbstständigkeit), aber als Angestellter neben GRV, BAV noch eine private Rente mit (derzeit) mind. 2€ Netto / Monat ansparen (und dann müssen GRV+BAV schon gut zahlen), die ich dann auch einzig als lebenslange Rente erhalten kann?


    Dann hätte der Überlebende doch auch als Witwer noch den Vorteil des mietfreien Wohnens?

    Das macht sicher Spaß, wenn es keine altersgerechte Wohnung sondern das Haus mit Garten ist und man keine Kinder in der Gegend hat, die sich "freiwillig" um alles anfallende kümmern. Gärtner, Haushaltshilfe und Handwerker sind auch von ihrgendwas zu zahlen. Für größere Instandhaltungen wollte ich nicht nur ein paar Euro auf dem Konto haben oder diese mir aus der Rente noch Monate-/Jahrelang ansparen müssen.


    wenn ich als Witwe auch noch pflegebedürftig würde, noch ein anständiges Heim leisten kann, ohne vom Taschengeld und Sozialhilfe leben zu müssen.

    Mein Glückwunsch, wenn Du Dir Dein Pflegeheim früh genug vor der zwingenden Heim-Pflege aussuchst und dahin umziehst (Betreutes Wohnen mit angeschlossenem Pflegeheim). Sowas haben nur wenige Bekannte meiner Mutter geschafft, die meisten wollten (verständlicher weise) so lange wie möglich zu Hause bleiben und wurden irgendwann, mehr oder weniger kurzfirstig, in ein Pflegeheim eingewiesen, weil die Betreuung zu Hause nicht mehr möglich war. Das ist nur mit viel Glück das Heim, welches man sich früher erträumt hat.