Kosten Pflegeheim
Pflege im Heim: Reicht Deine Rente aus?

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Es ist ein großer und schwieriger Schritt im letzten Lebensabschnitt: der Umzug ins Pflegeheim. Nicht immer können ältere Menschen in ihrem geliebten Zuhause noch angemessen betreut und gepflegt werden. Dann ist der Umzug ins Pflegeheim oft die beste Lösung. Doch die Entscheidung fürs Pflegeheim bringt auch große finanzielle Belastungen mit sich. Mit welchen Kosten Du rechnen musst und welche Hilfen Du in Anspruch nehmen kannst, falls Deine Rente für das Pflegeheim nicht reicht, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz bestehen aus mehreren Komponenten – Du zahlst schließlich nicht nur für die Pflege und Betreuung, sondern auch für Miete und Essen. Wie viel ein Pflegeplatz kostet, variiert je nach Pflegeheim. Es kann sich deshalb lohnen, bei mehreren Einrichtungen anzufragen und die Preise zu vergleichen. Dabei solltest Du auf die folgenden Punkte achten:
Der Grund für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist meist die umfassende Betreuung. Die Kosten für die Versorgung durch das Pflegepersonal sind deshalb ein wichtiger Bestandteil auf der Rechnung des Heims. Für einen Teil dieser Pflegekosten kommt die Pflegeversicherung auf. Es bleibt allerdings ein Eigenanteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung, den Du selbst tragen musst. Dieser Eigenanteil ist für alle Bewohner eines Pflegeheims gleich – unabhängig davon, welchen Pflegegrad Du hast. Damit hast Du die Sicherheit, dass Du nicht mehr für die Pflege zahlen musst, wenn es Dir im Laufe der Zeit im Pflegeheim gesundheitlich schlechter geht.
Die Kosten für die pflegerische Versorgung, auch Pflegesatz genannt, können die Betreiber nicht frei bestimmen. Sie müssen die Pflegesätze mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern aushandeln (§ 85 SGB XI). Diese Institutionen sollen für die Interessen der Bewohner eintreten und dafür sorgen, dass die Pflegekosten angemessen bleiben.
Der Rechnungsposten für Unterkunft und Verpflegung (auch Hotelkosten genannt) umfasst Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser, aber auch Kosten für die Zimmerreinigung und das Zubereiten der Mahlzeiten.
Die Investitionskosten stellen im Grunde die eigentliche Miete für das Zimmer oder Apartment in der Pflegeeinrichtung dar. Der Heimbetreiber kann auf die Bewohner auch Ausgaben für die Instandhaltung des Gebäudes umlegen.
Werden im Heim Pflegekräfte ausgebildet, dann kann der Betreiber die Kosten dafür ebenfalls auf Dich als Bewohner umlegen. Wie genau das funktioniert, haben die einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Es ist also möglich, dass dieser Punkt auf Deiner Rechnung auftaucht, muss aber nicht zwangsläufig so sein.
Falls Du ein besonders luxuriöses Zimmer gebucht hast oder Kleidung ändern oder persönliche Dinge reparieren lässt, tauchen solche zusätzlichen Services auf der Rechnung auf.
Die Pflegeversicherung ist eine sogenannte Teilkostenversicherung. Das bedeutet, sie übernimmt nicht alle Ausgaben für die Pflege – einen Teil musst Du selbst finanzieren. Wie viel die Pflegeversicherung für die Betreuung im Heim zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Mit ihm wird angegeben, wie schwer pflegebedürftig ein Mensch ist. In unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen erklären wir, wie Du einen Pflegegrad bekommst und wie Du eine Höherstufung beantragst, wenn sich Dein Zustand verschlechtert hat.
Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung zwischen 770 und 2.005 Euro im Monat für die Pflege im Heim. Die genauen Beträge findest Du in unserer Tabelle:
monatlicher Leistungssatz | |
---|---|
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Quelle: § 42 SGB XI (Stand: 12. Oktober 2022)
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf die Kosten für die Versorgung durch das Pflegepersonal angerechnet. An den Ausgaben für Unterbringung und Verpflegung sowie den Investitionskosten beteiligt sich die Versicherung nicht. Und der Eigenanteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung bleibt – wie gesagt – für alle Pflegegrade gleich. Die Einzelheiten dazu liest Du gleich im nächsten Abschnitt.
Zu den genannten Beträgen gibt es noch den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Davon lassen sich Beschäftigungen wie Gruppenangebote oder auch eine stundenweise Einzelbegleitung finanzieren.
Wie viel Du für einen Platz im Pflegeheim bezahlen musst, lässt sich pauschal nicht sagen, denn die Preise unterscheiden sich von Heim zu Heim. Im Bundesdurchschnitt kostete im Juli 2022 ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung 2.248 Euro (plus den Betrag, den die Pflegeversicherung übernimmt). Das zeigt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK). Es gibt aber große regionale Unterschiede. Am niedrigsten waren die Heimkosten in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 1.700 Euro im Monat. Am teuersten war der Pflegeplatz mit 2.619 Euro in Baden-Württemberg.
Die tatsächlich von den Heimbewohnern zu zahlenden Pflegeheimkosten fallen aber seit Januar 2022 etwas geringer aus, denn die ehemalige Regierung aus CDU und SPD hat einen Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten im Heim eingeführt. Abhängig davon, wie lange Du bereits im Pflegeheim bist, sinkt Dein Eigenanteil an den Pflegekosten zwischen 5 und 70 Prozent – die untenstehende Tabelle zeigt die Details. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen, die einen großen Teil der Rechnung ausmachen, werden allerdings nicht bezuschusst.
Aufenthaltsdauer im Pflegeheim | Zuschuss zum Eigenanteil |
---|---|
ab 1. Monat | 5 % |
ab 13. Monat | 25 % |
ab 24. Monat | 45 % |
ab 37. Monat | 70 % |
Quelle: § 43c SGB XI (Stand: 13. Oktober 2022)
Der Zuschuss reduziert den Eigenanteil an den Heimkosten für langjährige Pflegeheimbewohner deutlich. Menschen, die noch nicht lange stationär gepflegt werden, profitieren hingegen recht wenig.
Rechnet man den staatlichen Zuschuss mit ein, mussten Heimbewohner im Juli 2022 zwischen 1.573 und 2.200 Euro im Monat aus eigener Tasche für die vollstationäre Pflege ausgeben – abhängig davon, wie lange sie schon im Pflegeheim lebten. Das ist der Durchschnittswert für Gesamtdeutschland, in einigen Bundesländern waren die Kosten höher, in anderen niedriger.
In diesem Herbst sind viele Pflegebedürftige von dramatischen Kostensteigerungen betroffen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) sind die Eigenanteile für die Pflege im Heim in den vergangenen Monaten um Hunderte Euro gestiegen. Dem BIVA-Pflegeschutzbund liegen Extremfälle mit Erhöhungen von über 1.000 Euro im Monat vor. Gängig seien aber Preisanstiege von 600 bis 700 Euro.
Die oben gezeigten Grafiken spiegeln diese Kostensteigerungen noch nicht wider, da die aktuellsten Zahlen des Verbands der Ersatzkassen aus dem Sommer stammen. Grund für die Kostenexplosion ist – neben den gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen – die sogenannte Tariftreueregelung, die seit September 2022 gilt. Pflegeeinrichtungen müssen Pflegekräfte seither nach Tarifvertrag bezahlen. Für Pflegekräfte, die bisher keinen Tariflohn bekamen, bedeutet das eine Gehaltssteigerung zwischen 10 und 30 Prozent. Diese Kosten geben die Heime an die Bewohner weiter. Denn der Kostensatz, den die Pflegeversicherung übernimmt, ist gleichgeblieben.
Wenn Du eine Preiserhöhung vom Pflegeheim bekommst, solltest Du prüfen lassen, ob diese sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Enthält das Schreiben formale Fehler, ist die Erhöhung unwirksam. Unterstützung bei der Prüfung bekommst Du zum Beispiel in der Pflegerechtsberatung einiger Verbraucherzentralen und beim BIVA-Pflegeschutzbund. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Preiserhöhungen im Pflegeheim.
Wer stationär und nicht zuhause gepflegt wird, muss Tausende Euro selbst zahlen. Die Rente reicht dafür meist nicht aus, deshalb sind eine zusätzliche Altersvorsorge oder Ersparnisse wichtig. Auch eine private Pflegezusatzversicherung kann hilfreich sein.
Kannst Du die Pflegekosten selbst nicht finanzieren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung:
Wer nicht in der Lage ist, die notwendige Pflege selbst zu finanzieren, kann „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Mit dieser Sozialleistung unterstützt der Staat Pflegebedürftige – egal ob sie zuhause oder im Heim betreut werden. Im Jahr 2020 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts mehr als 400.000 Menschen Hilfe zur Pflege bekommen; der Großteil davon – rund 337.000 – lebte in einem Pflegeheim. Damit mussten mehr als 40 Prozent der Heimbewohner Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Bevor Du Hilfe zur Pflege bekommst, musst Du jedoch Dein Vermögen aufbrauchen. 5.000 Euro darfst Du als Schonvermögen behalten (Stand: 2022). Auch das Einkommen Deines Ehepartners wird berücksichtigt. Hat er oder sie genug Einkommen oder Vermögen, um Deine Pflege zu finanzieren, bekommst Du keine Sozialhilfe. Zu zweit bleiben allerdings 10.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Auch Ersparnisse für Beerdigung und Grabpflege bleiben unangetastet, wenn der Betrag angemessen und in einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag angelegt ist.
Hilfe zur Pflege gibt es erst auf Antrag und nicht rückwirkend. Wenn sich also abzeichnet, dass Du durch die Pflegekosten in finanzielle Nöte gerätst, solltest Du Dich schnell ans Sozialamt wenden. Schulden, die Du durch Pflegekosten anhäufst, übernimmt das Amt nämlich nicht. Beim zuständigen Sozialamt kannst Du alles über die Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege und die für den Antrag notwendigen Unterlagen erfahren.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter mit geringem Einkommen. Auch Pflegeheimbewohner können Anspruch auf Wohngeld haben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG). 2020 bezogen rund 85.000 Pflegeheimbewohner Wohngeld, so das Bundesgesundheitsministerium. Ab Januar 2023 sollen dank einer Reform deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben als bisher. Außerdem soll der ausgezahlte Betrag von durchschnittlich 180 Euro im Monat auf etwa 370 Euro im Monat steigen.
Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige bekommen, hängt von der Höhe des Einkommens und der Miete sowie vom Wohnort ab. Ob Du oder Deine Angehörigen Wohngeld bekommen und wie viel, kannst Du mit dem Wohngeldrechner der Stadtentwicklung Berlin abschätzen. Dort lässt sich auch das Wohngeld für Heimbewohner berechnen.
Ein schneller Wohngeld-Antrag kann sich lohnen: Denn wer zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld bezieht, erhält zusätzlich einen Heizkostenzuschuss von einmalig mindestens 415 Euro.
Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um unterstützt zu werden, und wie Du die Hilfe beantragst, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Wohngeld. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz soll ab 2023 die Antragsstellung einfacher werden. Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, dürfen Pflegebedürftige künftig das Heim damit beauftragen, einen Wohngeldantrag zu stellen – sie müssen sich also nicht mehr selbst kümmern.
In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Unterstützung für bedürftige Pflegeheimbewohner: das Pflegewohngeld. Damit bezuschussen die Bundesländer einen Teil der Kosten für den Heimplatz, die sogenannten Investitionskosten. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Heimkosten samt Investitionskosten zu finanzieren, gibt es gegebenenfalls den Zuschuss vom Bundesland.
Welche Voraussetzungen Heimbewohner erfüllen müssen, um Pflegewohngeld zu bekommen, unterscheidet sich je nach Bundesland. Es gelten Grenzen für Einkommen und Vermögen: In Schleswig-Holstein wird bei Alleinstehenden Barvermögen bis 6.900 Euro nicht berücksichtigt, in Nordrhein-Westfalen ist vorhandenes Vermögen bis 10.000 Euro erlaubt. Insgesamt sind die Hürden für das Pflegewohngeld aber niedriger als für Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe).
Informationen zu den in Deinem Bundesland geltenden Vorgaben erhältst Du beim für das Pflegewohngeld zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt oder bei einer Pflegeberatungsstelle.
In den meisten Fällen beantragt das Pflegeheim den Zuschuss, falls der Pflegebedürftige zustimmt. Das Pflegewohngeld wird auch direkt an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt.
Wenn die Rente nicht für die Pflegeheimkosten reicht, müssen Kinder von Pflegebedürftigen nur noch selten finanziell einspringen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 müssen Kinder nur noch dann die Pflegekosten für ihre Eltern zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vermögen, das die Kinder besitzen, zum Beispiel eine eigene Immobilie, wird für den sogenannten Elternunterhalt nicht berücksichtigt.
Vom Ehepartner hingegen erwartet der Staat, dass er die Pflegekosten für Dich übernimmt, falls Du nicht alles aus eigener Tasche zahlen kannst. Nur wenn auch das Einkommen und Vermögen Deines Ehegatten nicht reichen, um die Pflege zu finanzieren, kannst Du Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Ein Schonvermögen von 10.000 Euro müsst Ihr als verheiratetes Paar für die Pflege allerdings nicht aufbrauchen. Sollte Dein Partner noch in Eurer gemeinsamen Immobilie wohnen, während Du im Pflegeheim bist, dann ist dieses Haus oder die Wohnung ebenfalls geschützt und muss nicht verkauft oder vermietet werden.
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