Erbschaft, Testament

  • 1) Erbschaftsteuer gering halten.

    Besteht die Möglichkeit im Testament festzuhalten, daß Vermögen, das über die Versorgung der Frau (500',-€) und das über dem Freibetrag für 2 Kinder (400',-€), an die 3 Enkel verteilt wird?

    2) Wie kann ich den Wunsch umsetzen, dass die Enkel erst mit dem 25sten Geburtstag über des Geerbte verfügen können, um zu verhindern dass, das Geld mit dem 18ten Labensjahr event. für teure Reisen, teure Autos, etc. ausgegeben wird.

    Gibt es für diese Gedanken Lösungen?

    Ich bedanke mich im Voraus ser herzlich für Ihre Antwort(en)?

    Außerdem bedanke mich auch sehr für Eure super informative Arbeit, in jeder Hinsicht. Das hat die deutsche Bevölkerung schon lange gebraucht. Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg, Ihr helft wirklich vielen bei ihrem Umgang mit Geld! Man spürt förmlich, daß Ihr es ehrlich meint und jedem helfen wollt finanziell vorwärts zu kommen. Ihr seid einzigartig!

    Mit freundlichem Gruß

    M. G.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Manometer,


    in einem Testament können Sie (fast) jede Verteilung Ihres Erbes vornehmen. So können Sie z.B. formulieren (sinngemäß):

    Von meinem Vermögen erhält meine Frau X 500k, meine Kinder A und B je 400 k und der Rest wird auf die Enkel 1, 2 und 3 zu gleichen Teilen aufgeteilt. Aber Achtung: je nach Ihrem Gesamtvermögen haben X, A und B ggf. einen höheren Pflichtteilsanspruch.


    Sie können hinsichtlich des Erbes für die Enkel auch Testamentsvollstreckung anordnen (sinngemäß): Bis zum 25 Lebensjahr jedes Enkels verwaltet Y (vorher fragen, ob einverstanden) das Erbe mit der Maßgabe, dass die Erben bis zum 25. Lebensjahr nur den Ertrag des Vermögens ausgekehrt bekommen und erst danach die volle Verfügung erhalten – oder auch ähnlich.


    Für konkreten Formulierungen in Ihrer konkreten Situation lassen Sie sich am besten durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten.


    Gruß Pumphut

  • zu 1)

    Man kann viel Blödsinn in ein Testament schreiben, was es hinterher anfechtbar macht.


    Sorry Pumphut ich meine das nicht böse, aber bei Deinem Formulierungsbeispiel stehen im "Testament" jede Menge Vermächtnisse aber keine Regelung wer Erbe sein soll ... das kann gut gehen, hat aber Potenzial gründlich daneben zu gehen.


    Ich würde Ihnen den Youtube-Kanal von Nachlass Bayern empfehlen, da kriegt man ein gutes Gespür für Testemant selber machen und ab wann suche ich professionellen Rat: https://www.youtube.com/@nachlassbayern


    Ich halte ein Testament mit Bedingung (Wenn -> Dann) für sehr schwierig und Fehleranfällig.


    zu 2)

    Ein Testament mit einer Auflage ist auch so eine Sache.


    Damit spricht man dem Erbe schon mal aus, dass man ihm nicht traut oder wenig zutraut. Habe ich sowas schon erlebt mit einer Immobilie, die laut Testament nicht verkauft werden darf ... na Dankeschön ^^ ... dass eine Immobilie auch Geld kosten kann oder wie man die Erbschaftsteuer mit Kredit begleichen muss .... daran hat der Erblasser nicht gedacht. Man spricht da manchmal auch von einem vergifteten Erbe.


    Wie wäre es den Enkeln zu sagen, was man sich wünscht, was mit dem Geld passieren soll, aber dem Enkel dennoch die Wahl lässt?


    Frei von der Leber

    Oft sagt man, ein Testament ist dann schon mal nicht gut, wenn sich am Schluss eine Erbengemeinschaft bildet (aus Frau und den Kinder, geschweige den Enkelkinder).

    Machen Sie Ihre Frau z.B. zur Alleinerbin und geben Ihr durch Vermächtnisse an die Kinder und Enkel auf, was zu tun ist. Vorteil ist, dass Ihre Frau alleine alles regeln kann und nicht zu Terminen bei der Bank die komplette Erbengemeinschaft antanzen muss.

    Man könnte sich dann überlegen, wie man die Vermächtnisse ausgestaltet und das Testament evtl. jährlich an das sich veränderende Vermögen anpassen möchte.


    Die Vermächtnisse mindern das Erbe und damit die Erbschaftsteuergrundlage für Ihre Frau. Bedenken sollte man dabei, dass ggf. die selbstgenutzte Immobilie steuerfrei sein kann, wenn die Frau noch 10 Jahre nach Erbfall das frühre Familienheim selbst bewohnt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).


    In Bezug auf die Enkel, ganz ehrlich ... warum nicht Vertrauen. Oder besser noch, den Enkel zu Lebzeiten ein Depot eröffnen und dort das Geld reinstecken. Und warum nicht den Enkel bei einer schönen Reise denken lassen, Danke Opa, dass Du mir das ermöglicht hast ... Aber da bin ich villeicht zu romantisch <3 :D

  • Man kann viel Blödsinn in ein Testament schreiben, was es hinterher anfechtbar macht.


    Sorry Pumphut ich meine das nicht böse, aber bei Deinem Formulierungsbeispiel stehen im "Testament" jede Menge Vermächtnisse aber keine Regelung wer Erbe sein soll ... das kann gut gehen, hat aber Potenzial gründlich daneben zu gehen.

    Ja, das kann ich nur bestätigen! Ich bin selbst Anwalt und würde trotzdem für ein Testament mit dem gewünschten Regelungsumfang des Threadstarters zum Notar bzw. Fachanwalt für Erbrecht gehen. Erbrecht ist einfach tricky. Mit irgendwelchen Vorlagen und gefährlichem Halbwissen aus dem Internet hinterlässt man den Angehörigen möglicherweise jede Menge Ärger und Scherereien.

  • Bei der Höhe des Nachlasses (über 1,3 Mio?) bitte aber eine Pauschalvergütung oder meinetwegen Stundensatz mit dem Fachanwalt vereinbaren. Eine Vergütung nach dem RVG könnte hier teuer werden. :/

  • Ich kann hier ebenso wieder Anwalt nur dazu raten, wirklich ein Fachanwälty oder eine FachanwältIn aufzusuchen.

    Warum verwendest Du zwei verschiedene geschlechtsneutrale Schreibweisen? Warum wird bei beiden der Stamm der weiblichen Variante verwendet?

    Wäre es nicht noch inklusiver zu schreiben:

    "Ich kann hier ebenso wie der Anwalt* nur dazu raten, wirklich ein Fachanwälty, eine FachanwältIn, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt, eine(n) Fachanw[a|ä]lt(in) oder eine Fachanwalt:in aufzusuchen."?


    Und: haben wir uns nicht dieses Jahr eigentlich auf "fachanwaltende" geeinigt?


    Mach die Büchse lieber schnell wieder zu...


    * ich meine mich zu erinnern, dass der Anwalt hier eine Anwältin ist.

  • Ob man mit 25 soviel reifer ist wie mit 18? Männer ab 25 kaufen bestimmt keine teuren Autos mehr...


    Und was ist mit den Möglichkeiten, die man mit solchen Lösungen verbaut?

    Ein Kind/Enkel, ist ja nicht ganz klar wer wie alt ist, könnte mit dem Geld ja auch sein Studium finanzieren und sich durch die finanzielle Entlastung voll aufs Studium zu konzentrieren, dadurch einen Topabschluss samt Topstelle bekommen, anstelle sich mit Nebenjobs durchs Studium zu hangeln und dies dadurch ggf. zu versauen oder gar abzubrechen.

    Oder jemand würde damit ein erfolgreiches Unternehmen gründen. etc etc

  • 1) Erbschaftsteuer gering halten.

    Besteht die Möglichkeit im Testament festzuhalten, daß Vermögen, das über die Versorgung der Frau (500',-€) und das über dem Freibetrag für 2 Kinder (400',-€), an die 3 Enkel verteilt wird?

    Kann man testamentarisch so regeln.

    2) Wie kann ich den Wunsch umsetzen, dass die Enkel erst mit dem 25sten Geburtstag über des Geerbte verfügen können, um zu verhindern dass, das Geld mit dem 18ten Lebensjahr eventuell für teure Reisen, teure Autos, etc. ausgegeben wird.

    Gibt es für diese Gedanken Lösungen?

    Ja. Die Lösung heißt Testamentsvollstrecker. Hier steht ein lesenswerter Artikel zum Thema.


    Ich halte den Gedanken für Unsinn. Erst neulich hat eine etwa 60jährige Matriarchin danach gefragt, wie sie ihren erwachsenen Kindern so Geld schenken könne, daß diese noch 30 Jahre lang nicht dran kommen. Meine Meinung dazu: Wer so auf seinem Geld sitzt, sollte am besten drauf sitzen bleiben. Auf diese Weise ist sicher, gewährleistet, daß die Nachkommen keinen Unsinn damit anstellen (zumindest so lange bis man selbst mit der Harfe auf der Wolke sitzt).

    Außerdem bedanke mich auch sehr für Eure super informative Arbeit, in jeder Hinsicht. Das hat die deutsche Bevölkerung schon lange gebraucht.

    Offensichtlich beziehst Du Dich hier auf die Finanztip-Redaktion, die im Forum traditionell nicht mitliest. Probiers doch mal per E-Mail!