Die Beihilfe hat den Rechnungsbetrag um 153,30 Euro gekürzt mit dem Hinweis, dass man maximal 26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage berücksichtigt wird.
Am Tresen des Physiotherapeuten, bei dem ich neulich war, hängt ein Aushang: "Wir berechnen für Beihilfeberechtigte <irgendwas bei 30 €>, was von der Beihilfe übernommen wird."
Dieser Aushang wird wohl seine Berechtigung haben.
Ich brauchte akut eine Physiotherapie, hätte aber erst zwei Tage zum Arzt gekonnt, also habe ich die Behandlung mit 30 € aus der eigenen Tasche bezahlt.
Meine Krankenkasse schickt mir immer mal wieder lange Listen von z.B. Hilfsmitteln und speziellen Behandlungen, hinter die sie die Preise schreiben, die sie akzeptieren. Ich schaue mir diese Liste nicht an, bevor ich zum Arzt oder Therapeuten gehe.
Man sollte zwar keinem Dienstleister signalisieren, daß man im Zweifelsfall auch mehr bezahlen würde (sonst erhöht er umgehend die Preise), wenn ich mir aber den Rücken verrenkt habe und vor die Wahl gestellt werde: 40 € jetzt gleich oder 30 € übermorgen mit Rezept, würde ich vermutlich ersteres wählen. Heißt es nicht immer, man solle Geld gegen Erlebnisse tauschen? Das wäre in diesem Fall dann so ein Erlebnis.
Die debeka glich diese Kürzung dann nicht (wie von mir erwartet, da ja Beihilfeergänzungstarif), sondern nahm ebenfalls eine Kürzung vor. Hier mit dem Hinweis, dass die Leistung der debeka dem "beihilfefähigen Höchstsätzen" entspreche, plus Verweis auf das Bedingungswerk.
Und? Steht es denn auch so im Bedingungswerk drin? Ich an Deiner Stelle hätte das nachgeprüft.