Auszahlung Rentenversicherung anlegen

  • Hallo,

    ich bin 57 Jahre alt und habe eine Rentenversicherung die 2003 Abgeschlossen wurde. Im April kann ich die Versicherung in Anspruch nehmen, und zwar 44.000,-€ einmalige Auszahlung oder eine monatliche Rente von 228,-€.

    Meine Frage ist nun, nehme ich die Auszahlung von 44tsd und lege sie in einen ETF an oder nutze ich die Monatliche Auszahlung? Das Kapital bzw die Rente benötige ich zur Zeit nicht, so das ich diese sowieso wieder anlegen würde. Ich habe so

    eine Tendenz, möchte aber eure Meinung gerne dazu hören.

  • Elena H. 11. März 2025 um 15:16

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bist Du alleinstehend?

    Wäre die Rentenzahlung lebenslang?

    Wie sieht es in Deiner Familie mit der Langlebigkeit aus?

    Grundsätzlich braucht es 193 Monate, bis Du Deine 44.000€ in Form einer Rente erhalten hast.

    Das wären etwas über 16 Jahre. Wenn Du also mit 58 in die Rentenphase kommst, musst Du mindestens 74 werden um Dein Geld (nominal) heraus zu bekommen.

    Wenn Du also eher mit einem langen Leben gesegnet bist, könnte sich die Rentenzahlung schon lohnen. Bitte auch beachten, dass die Rente mit jedem Jahr an Kaufkraft verlieren wird (Inflation). Stirbst Du allerdings frühzeitig ist das Geld weg.

    Anderer Gedankengang: Das Geld jetzt nehmen und noch für einige Jahre anlegen. Wenn man es jetzt und die nächsten 10-15 Jahre definitiv nicht benötigt, könnte man das Geld in einem marktbreiten ETF-Portfolio anlegen und sich daraus dann später eine selbstgemachte Rente zu zahlen.

    Insbesondere wenn man das Geld bzw. einen Teil davon gern vererben möchte, wäre das wohlmöglich eine bessere Option.

  • Ich bin 57 Jahre alt und habe eine Rentenversicherung, die 2003 abgeschlossen wurde. Im April kann ich die Versicherung in Anspruch nehmen, und zwar 44.000,-€ einmalige Auszahlung oder eine monatliche Rente von 228,-€.

    Nehme ich die Auszahlung von 44tsd und lege sie in einen ETF an oder nutze ich die monatliche Auszahlung? Das Kapital bzw die Rente benötige ich zur Zeit nicht, so dass ich diese sowieso wieder anlegen würde.

    Ich habe eine Tendenz, möchte aber eure Meinung gerne dazu hören.

    Wenn die Bedingungen stimmen (was ich annehmen möchte), wäre die Kapitalauszahlung steuerfrei, die monatliche Rente unterläge der Besteuerung des Ertragsanteils, der sich nach dem Lebensalter zu Beginn der Rentenzahlung richtet, in Deinem Fall 25%. Du würdest also 25% * 228 € = 57 € als Einkommen versteuern. Immerhin wäre die Auszahlung für Versicherungspflichtige beitragsfrei.

    Erste Frage also: Kapitalabfindung oder Rente?

    Wenn Du das Geld aktuell nicht brauchst, würde ich die Kapitalabfindung nehmen, weil das flexibler ist.

    Daraus ergibt sich die zweite Frage: Anlegen, wenn ja, in was?

    Auf diese Frage gibt es auch keine allgemeingültige Antwort, weil das sehr vom Anlegertyp abhängt. Ein Sicherheitsanleger würde ein Tages- oder Festgeld davon machen. Ich bin der Aktientyp und würde daher einen ETF davon kaufen. Was für ein Typ Du bist, ahne ich nicht. Die Antwort auf die Frage ist ohnehin kein entweder-oder. Du kannst den Betrag natürlich auch aufteilen.

    Wenn einer auf Rente steht, kann er durchaus auch erwägen, Rentenpunkte zu kaufen. Man muß ja nicht den ganzen Betrag dort hineinstecken, wie es unser Sozialversicherungsfachangestellter Janders aus nachvollziehbaren Gründen vorschlägt. Man könnte ja auch halbe-halbe machen. Wenn man Rentenpunkte kaufen will, sollte man darauf achten, daß man die Einzahlung von der Steuer absetzen kann. Auf einen Satz mag das gehen, lohnt sich aber nicht, weil die steuerliche Grenze überschritten wäre. Man würde eine solche Maßnahme sinnvollerweise auf mehrere Jahre strecken. Weiterhin sollte man im Blick haben, daß man die Auszahlungen typischerweise nicht nur versteuern, sondern auch verbeitragen muß.

    Wie immer, wenn es ums Geld geht: Rechenexempel. :)

  • Wenn die Bedingungen stimmen (was ich annehmen möchte), wäre die Kapitalauszahlung steuerfrei, die monatliche Rente unterläge der Besteuerung des Ertragsanteils, der sich nach dem Lebensalter zu Beginn der Rentenzahlung richtet, in Deinem Fall 25%.

    Gab es nicht ein Urteil des BFH demnach Kapitalabfindungen und Rentenzahlungen bei solchen Altverträgen gleich zu stellen sind? Mir war so, dass ich das mal gehört habe. :/

  • Vielen dank für die schnellen Antworten.

    Die Rente wäre lebenslang und wird auch 3 Jahre an die Erben ausgezahlt, hätte aber keine Steigerung.

    Ich hatte auch gedacht das Kapital zu nehmen und in ETFs anzulegen und dann je nach Bedarf

    zu verwenden ( Rente, Erbe, Verprassen ;) ) da ich es zur Zeit nicht benötige. Bis zur Rente ist ja noch etwas Zeit.

  • Gab es nicht ein Urteil des BFH demnach Kapitalabfindungen und Rentenzahlungen bei solchen Altverträgen gleich zu stellen sind? Mir war so, dass ich das mal gehört habe. :/

    Doch das gab es (und es ist wohl an mir vorbeigegangen)

    Bundesfinanzhof

    Az. IIIV R 4/18

    Demnach sind Renten aus solchen Verträgen so lange steuerfrei, bis die Höhe der ursprünglichen Kapitalauszahlung erreicht ist.

    Meine Darstellung der Rechtslage im Vorposting ist also veraltet :(

  • Jo, und bei der Auszahlung bezahlst Du dann die vorher eingesparten Steuern wieder drauf...dieses "Steuersparmodell" erscheint mir nicht sonderlich attraktiv.

    Du bekommst ja mehr erstattet (100%) als Du hinterher zahlen musst (85%-87%).

    Nur weil ich es erwähne, wirst Du nicht gezwungen es gut zu finden oder es gar zu machen.

  • [Rentenpunkte kaufen]

    Jo, und bei der Auszahlung bezahlst Du dann die vorher eingesparten Steuern wieder drauf...dieses "Steuersparmodell" erscheint mir nicht sonderlich attraktiv.

    Die Antwort auf die Frage ist komplexer.

    Der TE hat die Wahl, eine Kapitalversicherung entweder zu verrenten oder auszahlen zu lassen.

    Wenn er prinzipiell eine Rentenzahlung haben möchte, stellt sich die Frage, ob er die von der Versicherungsgesellschaft machen läßt (dann betrifft es stets den ganzen Betrag) oder Rentenpunkte kauft (wenn das in seinem Fall zulässig ist).

    Wenn er Geld freiwillig in die deutsche Rentenversicherung steckt, sollte er auf den Betrag achten (Altersvorsorgeaufwendungen sind in der Höhe begrenzt) und bedenken, daß er den Beitrag zwar von der Steuer absetzen kann (wenn er es richtig macht), die Auszahlungen aber versteuern und als gesetzlich Krankenversicherter auch verbeitragen muß.

    Es gibt also mehrere Möglichkeiten, die man sinnvollerweise für sich selbst durchrechnet.

  • Die Rente wäre lebenslang und wird auch 3 Jahre an die Erben ausgezahlt, hätte aber keine Steigerung.

    "Keine Steigerung" ist bei privaten Rentenversicherungen allgemein üblich (und Kalkulationsgrundlage).

    "3 Jahre an die Erben ausgezahlt" wundert mich, kenne ich so nicht, ist aber möglich. Ich kenne eine Rentengarantiezeit, die in erster Linie Marketingargument ist: "Was ist aber, wenn ich zwei Monate nach Rentenbeginn sterbe, ist dann mein ganzes Geld weg?" "Nein, dann zahlen wir bis zu 10 Jahren an die Erben weiter." Kalkulationstrick. Der Kunde glaubt, er bekommt etwas geschenkt, dabei zahlt er das letztlich selber (nämlich über eine niedrigere Rentenhöhe.

    Aber egal. Ich würde mir an Deiner Stelle die Kapitalabfindung holen.