Anpassung Grundbuch vor Investition von Partner notwendig bzw. sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    folgende nicht ganz einfache Situation:


    Ein Zweifamilienhaus gehört zu jeweils gleichen Teilen zwei Geschwistern.

    Schwester A (verheiratet) bewohnt mit ihrem Ehemann die eine Wohneinheit.

    In die zweite Wohneinheit werden nach der anstehenden Sanierung Bruder B (nicht verheiratet) mit seiner Partnerin einziehen.


    Bedingt durch einen Darlehensvertrag von Schwester A ist das Objekt noch einige Jahre mit einer Grundschuld über 140.000€ belastet.


    Die Partnerin von Bruder B würde sich hier mit einem niedrigen 6-stelligen Betrag einbringen wollen bzw. müssen, damit die Sanierung gestemmt werden kann.


    Wie kann die Partnerin von Bruder B hier abgesichert werden?


    Wäre eine anteilige Aufnahme der Partnerin von Bruder B in das Grundbuch zwangsläufig notwendig?

    Oder könnte ein Wohnrecht eine Alternative sein?


    Wenn sich die Partnerin von Bruder B mit dieser größeren Investition einbringt und es auf ihren Namen keine oder nur geringfügige Rechnungen (von Handwerkern, Badausstattern usw.) gibt, könnte dieser Umstand ggf. dazu führen, dass die Partnerin von Bruder B auf ihren eigenen Investitionsbetrag auch noch Schenkungssteuer/Grunderwerbssteuer oder Ähnliches bezahlen muss?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mal abgesehen von den übrigen Umständen:

    Es ist das Haus der Geschwister A und B und die sollten auch die finanzielle Last stemmen. Wäre denn ein Kreditvertrag zwischen B und seiner Partnerin denkbar, der ggf. Grundbuch abgesichert ist und dann auch monatlich zurückgezahlt wird?

    Ich bin mir nicht sicher , ob eine Grundschuld nur zu Lasten von B eingetragen werden könnte oder ob da immer die gesamte Bruchteilsgemeinschaft drin hängt.


    Da es scheinbar keine rechtlich getrennten Eigentumswohnungen sind (Stichwort Teilungserklärung), wäre es mir als A zu gefährlich eine dritte Partei hier als Eigentümer im Grundbuch zu finden. Was passiert wenn die Partnerin in die Privatinsolvenz geht? Oder sich der B "im Bösen" trennt?


    Nur ein Wohnrecht scheint mir auf den ersten Blick, keine adäquate Absicherung für eine Investition im 6-stelligen Bereich für die Partnerin.


    So einen richtig guten Ansatz kann ich aber gerade auch nicht bieten.

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung und Einschätzung.


    Das ist richtig, eine Teilungserklärung liegt leider nicht vor und wäre leider auch nicht ohne Weiteres möglich.


    Wäre es denkbar, dass sagen wir mal der Einfachheit 100.000€ eingebracht werden und hierüber irgendwie ein Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit ausgesetzter Rückzahlung - dafür aber das Wohnrecht für die Partnerin in dem Vertrag) gemacht wird - den man dann wieder "auflöst", wenn B und die Partnerin nach der Sanierung heiraten würden und die Partnerin bzw. dann Ehefrau den entsprechenden Anteil anteilig übertragen bekommt (sowas in diese Richtung)?


    Dann würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.

  • Ein Zweifamilienhaus gehört zu jeweils gleichen Teilen zwei Geschwistern.

    Gemeinsames Eigentum ist schonmal schlecht, da konfliktträchtig. Vermutlich ist das Haus ein Erbstück.

    Schwester A (verheiratet) bewohnt mit ihrem Ehemann die eine Wohneinheit.

    In die zweite Wohneinheit werden nach der anstehenden Sanierung Bruder B (nicht verheiratet) mit seiner Partnerin einziehen.


    Bedingt durch einen Darlehensvertrag von Schwester A ist das Objekt noch einige Jahre mit einer Grundschuld über 140.000€ belastet.

    Wer zahlt das Darlehen denn (und was steckt sachlich dahinter)? Hat möglicherweise die Schwester ihre Wohnung beim Einzug saniert - und wenn sie pleitegeht, hängt der Bruder mit drin?

    Die Partnerin von Bruder B würde sich hier mit einem niedrigen 6-stelligen Betrag einbringen wollen bzw. müssen, damit die Sanierung gestemmt werden kann.

    Das Stemmen scheint zum neuen Steckenpferd der Deutschen zu werden. Dieser Begriff begegnet mir in den letzten Monaten gefühlt in jedem zweiten Zeitungsartikel.


    Ohne klare Rechtsgrundlage würde ich einen derartigen Betrag nicht einbringen wollen.

    Wie kann die Partnerin von Bruder B hier abgesichert werden?

    Per Darlehensvertrag und per Grundschuld. Möglicherweise ist die Trennung des Hauses in zwei Eigentumswohnungen eine Idee.

    Wenn sich die Partnerin von Bruder B mit dieser größeren Investition einbringt und es auf ihren Namen keine oder nur geringfügige Rechnungen (von Handwerkern, Badausstattern usw.) gibt, könnte dieser Umstand ggf. dazu führen, dass die Partnerin von Bruder B auf ihren eigenen Investitionsbetrag auch noch Schenkungssteuer/Grunderwerbssteuer oder Ähnliches bezahlen muss?

    Ich überblicke den Fall nicht. Ich würde vermutlich das Geld für eine anwaltliche Beratung springen lassen mit dem Ziel klarer Verhältnisse.


    Es ist ja jetzt schon verworren mit der Grundschuld der Schwester. Wenn die unverwandte Partnerin nennenswert einsteigt, werden die Verhältnisse eher komplizierter. Was passiert, wenn die Beziehung platzt? Dann wird die Partnerin ihr Geld zumindest zum Teil zurückhaben wollen. Es könnte aber auch sein, daß der Bruder auszieht (vielleicht zu einer Flamme und einem Arbeitsplatz 200 km weiter) und die Partnerin wohnen bleiben möchte.

  • Ohne Grundbucheintrag würde ich an Stelle von Partnerin von B auf keinen Fall etwas zur Sanierung beitragen.


    Hab in der nahen Verwandtschaft zwei Beispiele davon mitbekommen. Da sind richtig miese Tricks gelaufen.

    Und die Leute waren jeweils verheiratet.


    Ein schriftlicher Darlehensvertrag auch noch, so wie bereits geschrieben.



    Und bevor das alles passiert, anwaltlichen Rat (Passender Fachanwalzt)dazu einholen.


    Aufteilung nach WEG würde das Ganze langfristig vereinfachen für beide Seiten. Aber da muss die Bank von Schwester A mitspielen. Denn die Grundschuld ihres 140t Darlehens ist ja auf dem gesamten Haus eingetragen. Ok, wenn eine Hälfte natürlich deutlich mehr als 140k Wert ist, wird das wohl möglich sein.

    Aber auch das müsste man vorab anfragen. Banken und ihre Sicherheiten sind so ein Thema für sich.

  • Bedingt durch einen Darlehensvertrag von Schwester A ist das Objekt noch einige Jahre mit einer Grundschuld über 140.000€ belastet.

    Da haftet also das Gesamtobjekt und damit auch der Bruder.

    In die zweite Wohneinheit werden nach der anstehenden Sanierung Bruder B (nicht verheiratet) mit seiner Partnerin einziehen.

    Die Sanierungen sind wertsteigernd für das Gesamtobjekt, kommen also zur Hälfte der Schwester zugute. Wie sollen die Sanierungskosten aufgeteilt werden?

    Die Partnerin von Bruder B würde sich hier mit einem niedrigen 6-stelligen Betrag einbringen wollen bzw. müssen

    Was ist mit "Einbringen" gemeint? Als Miteigentümerin oder als Darlehensgeberin?

    Möglicherweise ist die Trennung des Hauses in zwei Eigentumswohnungen eine Idee.

    Falls die Wohneinheiten abgeschlossen sind, wäre das auch mein erster Schritt.

  • Das ist richtig, eine Teilungserklärung liegt leider nicht vor und wäre leider auch nicht ohne Weiteres möglich.

    Aus Deinem Namen schließe ich, daß Du die Partnerin des Bruders B bist und erwägst, die Sanierung der Wohnung zu finanzieren. Ich kann Dich nur warnen: Wenn das Geld verbaut ist, ist das Geld weg, dann mag die Partnerschaft platzen und Du stehst mit leeren Händen da.

    Wäre es denkbar, dass sagen wir mal der Einfachheit 100.000€ eingebracht werden und hierüber irgendwie ein Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit ausgesetzter Rückzahlung - dafür aber das Wohnrecht für die Partnerin in dem Vertrag) gemacht wird - den man dann wieder "auflöst", wenn B und die Partnerin nach der Sanierung heiraten würden und die Partnerin bzw. dann Ehefrau den entsprechenden Anteil anteilig übertragen bekommt (sowas in diese Richtung)?

    Du suchst nach einem Weg, wie Du das Geld bezahlen und dann im Bedarfsfall doch irgendwie wieder herausziehen kannst. Laß Dich von einem Profi beraten und orientiere Dich bei irgendwelchen Vertragsgestaltungen am Fremdvergleich. Beim Geld hört die Freundschaft auf, sagt man, die Verwandtschaft mit Sicherheit auch. Wenn ich schon höre: Darlehensvereinbarung mit ausgesetzter Rückzahlung, sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich würde das nicht machen. Was hast Du von einem eingetragenen Wohnrecht, wenn ein Rosenkrieg tobt und Du einfach nur weg willst?


    Wenn Dein Freund B für seine Schwester A quasi eine Bürgschaft für ihr Darlehen übernimmt, mit dem vielleicht sie ihre Wohnung gerichtet hat, mußt Du Dich nicht daran beteiligen. Behalt Dein Geld, beteilige Dich, indem Du eine faire halbe Miete für die Wohnung zahlst - das kannst Du aus den Zinsen Deines Kapitals locker leisten. Ohne Grundbuch würde ich kein Geld in ein letztlich fremdes Haus stecken.


    Dein Geld, Dein Leben, Dein Glück, Deine Entscheidung.

  • Wenn ich schon höre: Darlehensvereinbarung mit ausgesetzter Rückzahlung, sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich würde das nicht machen. Was hast Du von einem eingetragenen Wohnrecht, wenn ein Rosenkrieg tobt und Du einfach nur weg willst?

    Und auch ein Rückzahlungsanspruch hilft das praktisch vermutlich kaum - die 100.000 EUR sind dann im Haus versenkt, der (dann Ex-)Partner wird das Geld nicht haben, vielleicht / wahrscheinlich auch nicht ohne weiteres einen Kredit dafür bekommen (selbst wenn er guten Willens wäre, das Geld zurückzuzahlen), und dann?


    Nie und nimmer würde ich mich in so ein Konstrukt "einkaufen". Übrigens selbst als Verwandter nicht, und selbst mit Grundbucheintrag nicht. Als "nur-Partnerin" erst recht nicht.

    Das ist richtig, eine Teilungserklärung liegt leider nicht vor und wäre leider auch nicht ohne Weiteres möglich.

    Warum nicht? So wie es jetzt ist, ist es für keinen der Beteiligten ein wirklich "sauberes" Konstrukt. Eigentlich hätte man das schon am Anfang machen müssen. Die Schwester hat mit ihrem Darlehen eine Grundschuld auf das ganze Haus, vermutlich steht die Bank im ersten Rang und der Bruder tut sich schwer, für einen weiteren Sanierungskredit eine Bank zu finden, die in den zweiten Rang geht. Kann das sein?

    Behalt Dein Geld, beteilige Dich, indem Du eine faire halbe Miete für die Wohnung zahlst

    Das fände ich auch am sinnvollsten.


    Oder schauen, dass das Haus in zwei Einheiten geteilt wird, die eine Wohnung verkaufen und mit dem Erlös etwas wirklich gemeinsames eigenes suchen, wo dann beide 50/50 (oder welche Verteilung im konkreten Fall fair ist) im Grundbuch stehen.

  • Guten Abend in die Runde und vielen Dank für die rege Beteiligung :)


    Gemeinsames Eigentum ist schonmal schlecht, da konfliktträchtig. Vermutlich ist das Haus ein Erbstück.

    Genau, ursprünglich wurde es zu gleichen Teilen an die beiden Geschwister übertragen (bzw. ist das noch der aktuelle Stand).


    Wer zahlt das Darlehen denn (und was steckt sachlich dahinter)? Hat möglicherweise die Schwester ihre Wohnung beim Einzug saniert - und wenn sie pleitegeht, hängt der Bruder mit drin?

    Das ist so genau richtig vermutet. Wobei beide eine recht gute Anstellung und entsprechende Versicherungen haben.


    Aufteilung nach WEG würde das Ganze langfristig vereinfachen für beide Seiten. Aber da muss die Bank von Schwester A mitspielen. Denn die Grundschuld ihres 140t Darlehens ist ja auf dem gesamten Haus eingetragen. Ok, wenn eine Hälfte natürlich deutlich mehr als 140k Wert ist, wird das wohl möglich sein.

    Aber auch das müsste man vorab anfragen. Banken und ihre Sicherheiten sind so ein Thema für sich.

    Das Problem hierbei ist leider, dass für eine Teilungserklärung bestimmte Räumlichkeiten "hart abgetrennt" werden müssten. Dadurch hätte man dann auch keine 50/50-Aufteilung mehr und die andere Partei müsste eine entsprechende Kompensation zahlen (auf die man sich dann auch erstmal einigen müsste).


    Die Sanierungen sind wertsteigernd für das Gesamtobjekt, kommen also zur Hälfte der Schwester zugute. Wie sollen die Sanierungskosten aufgeteilt werden?

    Bei der Sanierung würde jede Partei ihre eigenen Sanierungskosten tragen bzw. Gemeinschaftseigentum würde anteilig aufgeteilt werden.

    Was ist mit "Einbringen" gemeint? Als Miteigentümerin oder als Darlehensgeberin?

    Ich würde es dann eher als Miteigentümerin deuten.


    Oder schauen, dass das Haus in zwei Einheiten geteilt wird, die eine Wohnung verkaufen und mit dem Erlös etwas wirklich gemeinsames eigenes suchen, wo dann beide 50/50 (oder welche Verteilung im konkreten Fall fair ist) im Grundbuch stehen.

    Das wäre wie gesagt leider nicht ohne Weiteres zu realisieren (hierfür müsste erst eine bauliche Maßnahme erfolgen und dann wäre eine Aufteilung zu gleichen Teilen unter den Eigentümern nicht mehr möglich).

  • Das Problem hierbei ist leider, dass für eine Teilungserklärung bestimmte Räumlichkeiten "hart abgetrennt" werden müssten. Dadurch hätte man dann auch keine 50/50-Aufteilung mehr und die andere Partei müsste eine entsprechende Kompensation zahlen (auf die man sich dann auch erstmal einigen müsste).

    Bestimmte Räumlichkeiten wie z.B. Keller, Trocknungsräume, Heizungsraum oder ähnliches kann man aber beiden Parteien zuordnen.


    Ich weiß natürlich nicht, wie das Haus aufgebaut ist und welches Problem da dann genau bestehen würde.


    Natürlich wird eine solche Aufteilung für Diskussionen sorgen. Wie z.B. die von dir angesprochene Höhe einer möglichen Kompensation.

    Aber durch eine Nicht-Aufteilung können später noch viel fiesere Konflikte entstehen.



    Ich will eine WEG Aufteilung nicht als DIE Lösung für das Problem darstellen.

    Jedoch wirst du diejenige sein, die bei vielen "Familien-Kuschel-Lösungen" das finanzielle und rechtliche Hauptrisiko trägt.

    Und besonders, wenn viele Beteiligte eher konfliktscheu sind, werden solche Lösungen gerne genommen.


    Da musst du im Endeffekt natürlich selber entscheiden, welches Risiko du eingehen möchtest.

  • Also:


    Das Haus ist ein Erbstück zu gleichen Teilen. Es hat zwei unterschiedlich große Wohnungen. Die Schwester bewohnt die größere Wohnung, die sie bei ihrem Einzug renoviert/saniert hat. Dazu hat sie ein Darlehen aufgenommen, das an erster Stelle im Grundbuch steht, für das somit auch der Bruder mit haftet, der von der Sanierung nichts hatte.


    Die beiden Wohnungen sind im Moment nicht eindeutig voneinander getrennt.

    Für eine Teilungserklärung [müssten] bestimmte Räumlichkeiten "hart abgetrennt" werden. Dadurch hätte man dann auch keine 50/50-Aufteilung mehr und die andere Partei müsste eine entsprechende Kompensation zahlen (auf die man sich dann auch erstmal einigen müsste).

    Mutmaßlich hat die Schwester die größere Wohnung, müßte also den Bruder entschädigen. Sie hat aber vermutlich kein Geld, sonst hätte sie ja das Darlehen nicht aufgenommen.

    Bei der Sanierung würde jede Partei ihre eigenen Sanierungskosten tragen bzw. Gemeinschaftseigentum würde anteilig aufgeteilt werden.

    Die Schwester hat Geld in ihre Wohnung gesteckt, die dadurch (unabhängig von ihrer Größe) sicherlich mehr wert ist als die unsanierte zweite Wohnung. Darüber müßte man sich natürlich einigen, was sicherlich ein gewisser Prüfstein ist. Wenn die Wohnung der Schwester auch ohne die Sanierung (die hat sie ja erstmal selber bezahlt) mehr wert ist als die Wohnung des Bruders, müßte die Schwester einen Ausgleich zahlen.


    Du fürchtest, daß sich die beiden nicht einigen könnten. Das wäre für mich in dieser Situation ein hinreichender Grund, mich als Familienfremde herauszuhalten.


    Ich würde mich mit meinem Geld erst dann beteiligen, wenn die Verhältnisse klar sind. Es steht nun ein "niedriger sechsstelliger Betrag" im Raum. Das könnten nochmal 150 T€ sein (Es ist immer besser, sich konkrete Zahlen vorzustellen als Wolkenzahlen). Noch bist Du mit dem Bruder lediglich liiert, hast kein Eigentum am Haus und sollst das wohl auch nicht eingeräumt bekommen.


    Meines Erachtens sollte der Bruder das Sanierungsdarlehen selbst aufnehmen bei einer Bank. Das geht sicherlich leichter, wenn das Haus geteilt ist, wobei die Schwester das von ihr aufgenommene Darlehen logischerweise auf ihre Hälfte übernehmen müßte. SioMio sagt richtig, daß die Bank damit Probleme haben könnte. Das kann aber kein Gegengrund sein, die klaren Verhältnisse, die man meines Erachtens schon damals zweckmäßigerweise geschaffen hätte, nicht jetzt herbeizuführen.


    Du kannst und solltest Dich im Rahmen einer Mietzahlung beteiligen. Sechsstelliges Geld wollte ich nicht ohne Sicherheit aus der Hand geben, und wie sich für Dich hier Sicherheit gewinnen ließe, sehe ich nicht. Dadurch mag Zins verlorengehen: Der Bruder muß der Bank einen höheren Zinssatz bezahlen, als man für ein Privatdarlehen zahlen müßte. Du läßt Dein Geld auf der Bank liegen (in welcher Anlageform auch immer) und bekommst dafür vermutlich weniger Zins als Dein Partner zahlt. Mir wäre meine finanzielle Ungebundenheit vermutlich die Zinsdifferenz wert.


    Deine Beziehung, Dein Geld, Deine Sache. :)

  • Ich kann mich allen Aussagen von Achim Weiss vollumfänglich anschließen.

    D.h. dein Partner sollte ein Darlehen bei der Bank aufnehmen, du zahlst eine Mietbeteiligung und legst dein Geld nach deinem Gusto an.

    Also:


    Das Haus ist ein Erbstück zu gleichen Teilen. Es hat zwei unterschiedlich große Wohnungen. Die Schwester bewohnt die größere Wohnung, die sie bei ihrem Einzug renoviert/saniert hat. Dazu hat sie ein Darlehen aufgenommen, das an erster Stelle im Grundbuch steht, für das somit auch der Bruder mit haftet, der von der Sanierung nichts hatte.

    Falls die Annahme (Schwester bewohnt die größere der beiden Wohnungen) stimmt, dann gilt zudem folgendes:

    Der Bruder ist quasi auch 50% Besitzer der sanierten Wohnung.


    D.h. ich spiele jetzt mal den "Drecksack":

    Der Bruder könnte seine 50% verkaufen und der neue Besitzer könnte der Schwester die Hölle heiß machen. Denn bei solchen ungeteilten Sachen gibt es eigentlich immer "rechtliche Lücken".

    Schwester und Bruder haben anscheinend im Guten entschieden, wer welche Wohnung bewohnen darf.

    Aber ein fremder Dritter muss das nicht einfach so akzeptieren.

    Oder auch mögliche Erben, sprich falls du und dein Partner Kinder bekommt und ihr früh verstorben solltet.

    Was natürlich niemals zu wünschen wäre. Aber Probleme entstehen meistens durch solche besch...en Dinge, die das Leben so spielt.


    Es muss also auch der Schwester bewusst sein, was eine Nicht-Aufteilung für mögliche Folgen mit sich ziehen kann.

  • Der Bruder ist quasi auch 50% Besitzer der sanierten Wohnung.


    D.h. ich spiele jetzt mal den "Drecksack":

    Der Bruder könnte seine 50% verkaufen und der neue Besitzer könnte der Schwester die Hölle heiß machen. Denn bei solchen ungeteilten Sachen gibt es eigentlich immer "rechtliche Lücken".

    Schwester und Bruder haben anscheinend im Guten entschieden, wer welche Wohnung bewohnen darf.

    Aber ein fremder Dritter muss das nicht einfach so akzeptieren.

    Man wird davon ausgehen können, dass kein fremder Dritter am Kauf der 50% Miteigentum Interesse haben wird, solange das Haus nicht nach WEG geteilt ist. Die Hälfte dürfte quasi unverkäuflich sein.


    Ich würde es dann eher als Miteigentümerin deuten.

    Und dann? Selbst wenn Du zu x% Miteigentümerin des Hauses wird, was bringt Dir das praktisch? Das Geld ist im Haus versenkt und gebunden, und es ist quasi unmöglich, Deinen Miteigentumsanteil an einen Dritten zu veräußern, wenn es mal Krach gibt.


    Ich würde da sowas von die Finger weglassen. Marktübliche anteilige Miete, wenn und solange Du in der Wohnung wohnst, klar. Alles andere sollen die Geschwister unter sich ausmachen.

    Das Problem hierbei ist leider, dass für eine Teilungserklärung bestimmte Räumlichkeiten "hart abgetrennt" werden müssten. Dadurch hätte man dann auch keine 50/50-Aufteilung mehr und die andere Partei müsste eine entsprechende Kompensation zahlen (auf die man sich dann auch erstmal einigen müsste).

    Besser früher als später. Die Eltern haben ihren Kindern mit der 50/50-Übertragung (sofern das eine aktive Entscheidung war und kein Erbfall) echt keinen Gefallen getan…

  • Die Eltern haben ihren Kindern mit der 50/50-Übertragung (sofern das eine aktive Entscheidung war und kein Erbfall) echt keinen Gefallen getan…

    Naja, bei allen vorliegenden Details, auf die zu achten sind: Das halte ich für zu zugespitzt gesagt. Freilich hätte man es anders machen können … aber das hätte andere „Probleme“ nach sich gezogen. Wären die Wohnungen bspw. vorher geteilt worden, hätte eines der Geschwister eine größere, also mehr übertragen bekommen: auch nicht fair. Insofern bleibt festzuhalten: Die Eltern haben ihren Kindern einen erheblichen Vermögenswert übertragen. Das als „echt keinen Gefallen“ zu bezeichnen, halte ich für übertrieben.

  • Die Eltern haben ihren Kindern mit der 50/50-Übertragung (sofern das eine aktive Entscheidung war und kein Erbfall) echt keinen Gefallen getan…

    ... bzw. haben gedacht "Kinder, ihr macht das schon". Und A hat ja losgelegt. Ich verstünde nicht, wenn man ein Größenverhältnis der Wohnungen von sagen wir mal 60:40 als 50:50 aufrechterhalten wollte. Was nützt Letzteres, wenn B sich doch nicht ungefragt auf die Couch der Schwester setzen kann und ihr Wohnraum eben doch größer ist.

    Als Bruder würde ich die Teilung forcieren und den halben Unterschied auszahlen lassen. Oder - bisschen spät jetzt - den eigenen Anteil ihr verkaufen und woanders das Wohnglück suchen. Hätte zuerst geklärt werden, ggf. eben das Haus verkauft und der Erlös geteilt werden sollen.

  • Und dann? Selbst wenn Du zu x% Miteigentümerin des Hauses wird, was bringt Dir das praktisch? Das Geld ist im Haus versenkt und gebunden, und es ist quasi unmöglich, Deinen Miteigentumsanteil an einen Dritten zu veräußern, wenn es mal Krach gibt.

    Das stimmt so nicht. Als Miteigentümerin kann sie jederzeit eine Teilungsversteigerung des Hauses beantragen.


    Man wird davon ausgehen können, dass kein fremder Dritter am Kauf der 50% Miteigentum Interesse haben wird, solange das Haus nicht nach WEG geteilt ist. Die Hälfte dürfte quasi unverkäuflich sein.

    Das ist nur eine Frage des Preises. Könnte man die 50% zum Preis einer kleinen, unsanierten Wohnung bekommen, würde man in der anschließenden Teilungsversteigerung entweder günstig die andere Hälfte bekommen oder eben 50% des Erlöses für das teilsanierte Haus.


    Solange sich die Geschwister (und deren Partner) einig sind, funktioniert viel. Nach einem Verkauf oder Todesfall kann sich plötzlich alles ändern.

  • Guten Abend zusammen und nochmals herzlichen Dank für euren Input und die Beteiligung.


    Grundsätzlich möchte ich auf folgenden, für mich sehr wichtigen, Umstand hinweisen:


    Man möchte ja nicht die Familie zerstören - denn das wäre quasi zwangsläufig die Konsequenz daraus, wenn man hier keine gütliche Einigung findet/finden kann. Das muss natürlich alles in einem, für alle, fairen Rahmen ablaufen.


    Fakt ist: Bruder/Partner B könnte die Kosten, die für die (halbwegs komfortable) Sanierung der entsprechenden Wohnung anfallen würden, nicht alleine tragen. Selbst wenn ein Finanzinstitut ein solch hohes Darlehen für Bruder/Partner B gewähren würde, dann wäre dieser so hoch verschuldet, dass kein Urlaub oder sonstige "entspannte Freizeitaktivitäten" mehr drin wären. Daher kann das also leider keine Option sein.


    Letztendlich wäre das ja auch nicht gerade zuträglich für die Beziehung, wenn sich ein Partner Urlaube, Restaurants (was auch immer) leisten könnte und man dann entweder den anderen Partner "mitfinanziert" oder aus "Solidarität" dann ganz darauf verzichtet. Das kann ja unmöglich die Perspektive sein. Ich denke ihr werdet das nachvollziehen können bzw. versteht wie es gemeint ist.



    Die Alternative wäre nur das absolut Notwendigste in die Sanierung der Wohnung zu stecken, um dann eine Wohnung zu haben "die bewohnbar ist" - allerdings lebt man dann für den Rest seines Lebens (gut: sowas kann man natürlich absolut nicht vorhersagen) in einer Umgebung, bei der man sich immer sagt "man hätte ja das Geld gehabt, um es schön zu machen". Oder anders gesagt: man verwährt sich damit ja auch selbst Lebensqualität, die man sich hätte leisten können.


    Ich denke gerade das sollte ja ein sehr wichtiger Aspekt sein.

    Perspektivisch würde man in dem Objekt also bis ans Lebensende wohnen bleiben und müsste dieses hierfür aber jetzt erst noch einmal ordentlich sanieren.

  • Ich würde mich mit meinem Geld erst dann beteiligen, wenn die Verhältnisse klar sind. Es steht nun ein "niedriger sechsstelliger Betrag" im Raum. Das könnten nochmal 150 T€ sein (Es ist immer besser, sich konkrete Zahlen vorzustellen als Wolkenzahlen). Noch bist Du mit dem Bruder lediglich liiert, hast kein Eigentum am Haus und sollst das wohl auch nicht eingeräumt bekommen.

    Die Herausforderung ist hier aktuell, dass man brauchbare Angebote für die entsprechenden Gewerke benötigt, um erstmal einen halbwegs realistischen Indikator zu bekommen, mit welchen Gesamtkosten überhaupt zu rechnen ist und wo es dabei ggf. noch Spielraum gibt. Bisher habe ich diese Gesamtinvestition aufgrund meiner Erfahrung und Recherchen "grob geschätzt".


    Eigentum am Haus möchte man mir einräumen, das wäre nicht das Problem. Eher die Frage, wie das sinnvoll umgesetzt werden kann.


    D.h. dein Partner sollte ein Darlehen bei der Bank aufnehmen, du zahlst eine Mietbeteiligung und legst dein Geld nach deinem Gusto an.

    Aber damit schade ich mir bzw. uns doch finanziell selbst. Zumal die Mieteinnahmen dann auch noch versteuert werden müssten - damit würde ich mir/uns dann nochmals schaden.


    Und dann? Selbst wenn Du zu x% Miteigentümerin des Hauses wird, was bringt Dir das praktisch? Das Geld ist im Haus versenkt und gebunden, und es ist quasi unmöglich, Deinen Miteigentumsanteil an einen Dritten zu veräußern, wenn es mal Krach gibt.

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass man als Miteigentümer immer die Möglichkeit hat eine Teilungsversteigerung zu erwirken (wenn es hart auf hart kommt - das wäre dann aber auch wirklich der absolute worst case).

  • Man möchte ja nicht die Familie zerstören - denn das wäre quasi zwangsläufig die Konsequenz daraus, wenn man hier keine gütliche Einigung findet/finden kann. Das muss natürlich alles in einem, für alle, fairen Rahmen ablaufen.

    Ja, das ist verständlich. Aber Liebe darf nicht blind machen! Die Möglichkeit, dass Familien auseinander gehen (Trennung oder Tot) sollte immer berücksichtigt werden. Bei allen Beteiligten.


    Fakt ist: Bruder/Partner B könnte die Kosten, die für die (halbwegs komfortable) Sanierung der entsprechenden Wohnung anfallen würden, nicht alleine tragen. Selbst wenn ein Finanzinstitut ein solch hohes Darlehen für Bruder/Partner B gewähren würde, dann wäre dieser so hoch verschuldet, dass kein Urlaub oder sonstige "entspannte Freizeitaktivitäten" mehr drin wären. Daher kann das also leider keine Option sein.

    Doch, wenn er auf der anderen Seite entsprechende Mieteinnahmen seiner Partnerin hat.


    Letztendlich wäre das ja auch nicht gerade zuträglich für die Beziehung, wenn sich ein Partner Urlaube, Restaurants (was auch immer) leisten könnte und man dann entweder den anderen Partner "mitfinanziert" oder aus "Solidarität" dann ganz darauf verzichtet.

    Wenn die Partner ungleiche finanzielle Mittel haben, lässt sich ein "mitfinanzieren" nicht vermeiden. In einer traditionellen Ehe mit Alleinverdiener plus Hausfrau ist das automatisch so. Es ist halt Sache des Paares zu entscheiden, was mein, dein bzw. unser ist.


    Ist für Dich eine laufende Mitfinanzierung psychologisch anders, als eine einmalige, sechsstellige Vorab-Mitfinanzierung?



    Deine ganzen Informationen ändern nichts daran, das schon die Ist-Situation zwischen den Geschwistern unglücklich bzw. gefährlich ist. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Erbschaft Geschwisterliebe zerstört.


    Nun kommt noch eine dritte Person dazu, die bereit ist, eine Sanierung zu finanzieren. Schön, verkompliziert das Ganze aber erheblich weiter. Sinnvollerweise sollte die Dritte sofort Miteigentümerin werden. Natürlich vom Gesamtobjekt, denn das Gesamtobjekt steigt ja im Wert. Denkbar wäre z.B. jeder 1/3.

    Da wird möglicherweise die Schwester nölen, da sie glaubt, dass ihr sanierter Teil doch mehr Wert sein sollte, als der Teil des Bruders. Nein, denn derzeit gehört ihr 50% vom Ganzen und ihrem Bruder auch.


    Angenommen ihr macht jeder 1/3 und die Beziehung geht ungeplant auseinander. Das passiert übrigens öfters bei Hausbau oder Generalsanierung. Was passiert dann?

    Oder einer der Drei verstirbt und vererbt an wen auch immer, der/die natürlich keine alten, mündlichen Absprachen interessieren? Wie geht es dann weiter?


    Ich wiederhole: Liebe darf nicht blind machen! Der Worse-case muss mit betrachtet werden.

  • Das Problem hierbei ist leider, dass für eine Teilungserklärung bestimmte Räumlichkeiten "hart abgetrennt" werden müssten. Dadurch hätte man dann auch keine 50/50-Aufteilung mehr und die andere Partei müsste eine entsprechende Kompensation zahlen (auf die man sich dann auch erstmal einigen müsste).

    Ich würde trotzdem versuchen, hier weiter zu überlegen.


    Wer nutzt denn diese "bestimmten" Räumlichkeiten?


    Warum sollte denn eine 50/50-Aufteilung aufrecht erhalten werden?? Idealerweise sollte die Aufteilung doch eher den Wertverhältnissen entsprechen.


    Ist eine Teilung in 3 Einheiten möglich?


    Etc.