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Schulden

  • Juliette25
  • 26. März 2025 um 18:47
  • Erledigt
  • Juliette25
    Neuling
    Beiträge
    1
    • 26. März 2025 um 18:47
    • #1

    Hallo,

    Ich habe letzte Woche eine Steuerrückerstattung erhalten, und habe leider Schulden weshalb ich am 01.04 zum Gerichtsvollzieher muss um eine Vermögensauskunft abzugeben.

    bin derzeit arbeitslos.

    Auf meinem Konto habe ich 867€ durch Lohn und Steuerrückerstattung.(p Konto) aber es ist auf dem psk auskehrungskonto das wird ja erst am 01 freigegeben.

    Lohn war 347 da ich gekündigt wurde.

    Steuerrückerstattung war 1220€

    Ich habe etwas von den Steuern ausgeben, und bin unter den 1400 Pfändungsgrenze.

    Meine Frage ist jetzt ob das Geld trotzdem wenn ich zu dem Termin gehe gepfändet werden kann obwohl es unter der pfändungsgrenze ist, da es eine Rückerstattung war.

    Oder bekomme ich Probleme weil ich das Geld ausgeben habe ? Ich habe davon auch andere Schulden noch die kleiner waren bezahlt.

    Danke und liebe Grüße

  • Elena H. 26. März 2025 um 20:27

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Online
    Tomarcy
    Ehrenmitglied
    Reaktionen
    2.159
    Trophäen
    2
    Beiträge
    4.180
    • 26. März 2025 um 22:37
    • #2

    Bekommst du derzeit Bürgergeld (auch aufstockend) ?

  • adrianberg
    Koryphäe
    Reaktionen
    649
    Trophäen
    2
    Beiträge
    3.390
    • 27. März 2025 um 08:41
    • #3

    Hallo zusammen,

    willkommen im Forum von Finanztip.

    Da haben Sie schon einiges richtig gemacht.

    Hier mal etwas grundsätzliches:

    https://www.finanztip.de/girokonto/p-konto/
    Denken Sie bitte auch an eine kostenlose Schuldnerberatung. Meistens ist das ein guter unterstützter Weg in ein finanziell selbstbestimmtes Leben.

    Viel Kraft wünsche ich Ihnen.

    LG

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