Betriebsrentenversteuerung

  • Hallo,

    ich werde eine gesetzliche Bruttorente von ca. €2200 erhalten,

    nun bekomme ich eine Betriebsrente von ca. €120.000.

    Meine Frage, was würde von der Betriebsrente nach Kranken/Pflege/Steuerabzug bei einer Einmalzahlung übrig bleiben?

    Ich Habe auch die Möglichkeit die € 120.000 gesplittet über 10 Jahre mir auszuzahlen lassen,

    werden dann die Steuerlichen Abgaben geringer ausfallen?

    Vielen Dank :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich werde eine gesetzliche Bruttorente von ca. €2200 erhalten,

    Nun bekomme ich eine Betriebsrente von ca. €120.000.

    Was würde von der Betriebsrente nach Kranken/Pflege/Steuerabzug bei einer Einmalzahlung übrigbleiben?

    Das kommt drauf an, das kann anhand Deiner bisher spärlichen Informationen keiner sagen.

    Ich habe auch die Möglichkeit, [mir] die € 120.000 gesplittet über 10 Jahre auszuzahlen lassen, werden dann die steuerlichen Abgaben geringer ausfallen?

    Auch das muß man sich im Einzelfall anschauen. Für eine tragfähige Auskunft mußt Du deutlich mehr Info herauslassen.

  • Hallo.


    Eine bAV von vor 2005 könnte bei Auszahlung als Einmalbetrag steuerfrei sein.

    Dann würden nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Auszahlung fällig werden. (10 Jahre lang 1/120 der Auszahlung)

  • Hallo Herr Weiss,

    welche Informationen werden noch benötigt?

    (Das kommt drauf an, das kann anhand Deiner bisher spärlichen Informationen keiner sagen.)

    LG Elmodus

  • Wenn Du ein Steuerprogram wie z. B. Wiso oder ein Elsterkonto hast, dann erstelle doch einfach mal eine Erklärung mit den von Dir angegebenen Werten.
    Dabei kannst Du ja mit den Zahlen spielen und sie in verschiedene Felder eintragen. Am Ende hast Du einen niedrigsten und einen höchsten Betrag und kannst so in etwa einschätzen was auf Dich zukommt.

  • Den schon gelesen?

    "Den" zu lesen, schadet sicher wenig.


    Wobei der gute Herr Klotz als Autor von "dem" sich aber nicht zu schade sein sollte, sein Traktat mal nach über 5 Jahren zu aktualisieren.


    Nur ein Beispiel schon im Entree:

    Statt "im Durchschnitt 15,7 % Krankenkassenbeiträge" käme er mit "... 21 % Kranken- und Pflegekassenbeiträge" der heutigen Wahrheit ein ganzes Stückchen näher.


    Und dass lumpige 15% Arbeitgeberbeteiligung an den Beiträgen ein kapitaler Witz - aber nicht zum Lachen - sind, könnte er auch etwas deutlicher betonen.


    Aber vielleicht ist er auch schon nicht mehr am Set, der Herr Klotz. Dann könnte er natürlich auch nichts mehr nachbessern.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Kleiner Tipp: Verschiebe die Auszahlung der Betriebsrente auf das folgende Jahr, in dem du in Rente gehst. Dann wird der Steuerbetrag auf jeden Fall niedriger, da dann dein Arbeitseinkommen ja für das Jahr wegfällt.

    Bei ca 2200 € brutto kannst du mit ca 1950 netto rechnen, je nach Krankenkassenbeitrag. Im Auge behalten musst du aber, dass am Ende des Steuerjahres das Finanzamt ggf. darauf Steuer erheben wird, also bilde Rücklagen!

    Übrigens wird alles automatisch ans Finanzamt gemeldet.

  • Naja, das Prinzip gilt weiterhin unverändert. Die aktuell gültigen Beitragssätze einzusetzen, sollte auch niemanden überfordern. Hinsichtlich des kassenundividuellen Zusatzbeitrages eine ohnehin notwendige Übung.

  • [Hast Du den Artikel von Finanztip zum Thema] schon gelesen?

    [Diesen Artikel] zu lesen, schadet sicher wenig.

    Wobei der gute Herr Klotz als Autor [den Artikel mal überarbeiten sollte].

    Naja, das Prinzip gilt weiterhin unverändert. Die aktuell gültigen Beitragssätze einzusetzen, sollte auch niemanden überfordern.

    Das nicht, dennoch ist es immer ein gutes Zeichen, wenn in einem Artikel aktuelle Daten stehen ("Stand 2025"), weil so der Leser weiß, daß nicht nur die Prozentsätze angepaßt wurden, sondern auch der ganze Artikel darauf überprüft wurde, ob die dort dargestellte Rechtslage noch aktuell ist.

  • Hellseher nicht, aber .....

    Aber was? Eine schnelle Suche im Netz liefert mir mind. drei Wege, wie eine BAV durchgeführt werden kann/konnte, so "Kleinigkeiten" wie am Anfang von Referat Janders genannt, kommen dann noch dazu.


    Aber schon die Frage, ob Du GKV (Pflichtversichert oder nicht) oder PKV bist (bzw. im Auszahlungsjahr sein wirst), ist für jeden außer Dir Hellseherei, genauso wie die Frage, wie hoch Deine sonstigen, mit der ESt zu versteuernden Einahmen im Jahr der Auszahlung oder in den 10 Jahren sein könnten. Oder soll hier jemand die Steuerklasse I und keine Abzüge außer dem Grundfreibetrag erraten?


    Im folgenden Artikel sind vermutlich ähnliche Infos enthalten wie im Finanztip-Artikel, und selbstverständlich muss man bei dem Artikel oder jedem Rechner im Internet selber prüfen, ob die korrekten Werte dort genannt sind.


    So funktioniert die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge
    Alle Optionen, steuerliche Aspekte und Modelle zur Auszahlung Ihrer bAV im Überblick, inkl. Rechenbeispiele und Experten-Tipps.
    www.transparent-beraten.de


    Von daher habe ich für meine BAV selber abgeschätzt, was für Abzüge kommen könnten. Wenn es dann weniger wird, freue ich mich, wenn nicht, hatte ich keine falschen Hoffnungen. Will ich es genau wissen, muss ich wohl ein Jahr vor der Auszahlung zu einem Honorarberater oder Steuerberater gehen und hoffen einen zu finden, der mir das vorab genau genug ausrechnen möchte.

  • Will ich es genau wissen, muss ich wohl ein Jahr vor der Auszahlung zu einem Honorarberater oder Steuerberater gehen und hoffen, einen zu finden, der mir das vorab genau genug ausrechnen möchte.

    Und der ist dann auch kein Hellseher, sondern braucht Zahlen, sonst kann er nicht rechnen ...

    :)