Hallo,
habe gerade die Absichten der neuen Regierung zur Frühstartrente gelesen. Gilt dies auch für im Ausland lebende Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, u.z. Auch wenn sie keine deutsche Schule im Ausland besuchen?
mfg
Hallo,
habe gerade die Absichten der neuen Regierung zur Frühstartrente gelesen. Gilt dies auch für im Ausland lebende Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, u.z. Auch wenn sie keine deutsche Schule im Ausland besuchen?
mfg
Hallo.
Wie soll das jemand wissen, wenn er nicht in der Verhandlungsgruppe sass?
Der Vertrag ist ein Entwurf und muss noch von den Gremien der drei Parteien abgesegnet werden, bevor er überhaupt unterschrieben wird. Erst dann kann an die Feinarbeit gegangen werden. Bevor nicht der Referentenentwurf aus dem entsprechenden Ministerium vorliegt, hilft uns Spekulation nicht weiter.
Der Koalitionsvertrag ist ja erstmal nur ein Wunschkonzert. Ob und wie das ganze dann umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Riesterreform sollte bei der Ampel auch kommen und jetzt sieht man ja, wo wir stehen.
Der Koalitionsvertrag ist ja erstmal nur ein Wunschkonzert. Ob und wie das ganze dann umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Riesterreform sollte bei der Ampel auch kommen und jetzt sieht man ja, wo wir stehen.
Es sind zumindest erstmal nicht mehr als Absichtserklärungen. Und von einem Koalitionsvertrag wird regelmässig knapp mehr als die Hälfte umgesetzt.
Eingeführt werden soll das neue Konzept der Frühstart-Rente zum 1. Januar 2026. Ist also noch etwas Luft.
fabioso hatte in einem anderen Thread diesen Auszug aus dem Koalitionsvertrag gepostet:
Zitat
Da steht jedenfalls mal "das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht". Damit wären alle Kinder, die in Deutschland zur Schule oder Kita wären (ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft) erfasst, alle Kinder, die das nicht tun (auch ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft) raus.
Kann aber natürlich sein, dass es in der praktischen Umsetzung dann alle möglichen zusätzlichen Regelungen gibt, um solche Sonderfälle abzudecken.
Da hoffen wir mal, dass da nicht schon die Kreissparkassen und Volksbanken im Boot dabei sitzen….
Mir schwant da was….
fabioso hatte in einem anderen Thread diesen Auszug aus dem Koalitionsvertrag gepostet:
Da steht jedenfalls mal "das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht". Damit wären alle Kinder, die in Deutschland zur Schule oder Kita wären (ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft) erfasst, alle Kinder, die das nicht tun (auch ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft) raus.
Kann aber natürlich sein, dass es in der praktischen Umsetzung dann alle möglichen zusätzlichen Regelungen gibt, um solche Sonderfälle abzudecken.
Damit wäre der hier diskutierte Fall ja definitiv ausgeschlossen.
Jimknoof52 Was heißt "u.z."?