Private Krankenversicherung - fristlose Kündigung

  • Ja es gibt mittlerweile Bundesländer die zahlen auch Beamten die Hälfte zur GKV, dafür entfällt die Beihilfe, was gerade für Beamte mit Behinderung und Vorerkrankungen eine enorme finanzielle Erleichterung darstellt. RLP leider nicht.

  • Meine einzige Frage, die mich wach hält: Hätte die rückwirkende Vertragsauflösung und nachträgliche Einstufung in Basistarif dienstrechtliche Konsequenzen für mein Beamtenverhältnis? Kurzum: Könnte der Freistaat mich entlassen?

    Seien Sie unbesorgt, die Antwort auf Ihre Frage lautet "Nein". Auch wenn es keinen "PKV-Zwang" für Beamte gibt, ist der Basistarif ja auch eine PKV. Außerde werden sogar Menschen verbeamtet, die ohne zwingenden Grund in der GKV bleiben.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vielen Dank! Ja, das wurde mir jetzt auch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigt. Sehr erleichternd.

    Als jemand, der über zehn Jahre nicht in Deutschland gelebt hat, und dem das deutsche KV-System sehr unvertraut geworden ist, habe ich noch eine Frage: Mir sind die Unterschiede zwischen Versicherungsmakler, -berater, -vermittler nicht so klar (wenn es denn da Unterschiede gibt). Meine Frage: An wen wende ich mich am besten schon präventiv, für den Fall, dass ich auf den Basistarif gestuft werde, der mir genau erklären kann, was das praktisch für mich bedeutet? Haben Sie Ratschläge, Empfehlungen? Danke!

  • Mir sind die Unterschiede zwischen Versicherungsmakler, -berater, -vermittler nicht so klar (wenn es denn da Unterschiede gibt)

    Erklärungen dazu finden Sie auf verschiedenen Webseiten, u.a. auf unserer, die Sie per Google unschwer finden. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Meine Frage: An wen wende ich mich am besten schon präventiv, für den Fall, dass ich auf den Basistarif gestuft werde, der mir genau erklären kann, was das praktisch für mich bedeutet?

    Auch hierzu finden Sie online viele Informationen.

    Für individuelle Erklärungen sollte primärer Ansprechpartner die Person / Firma sein, die Ihnen Ihre PKV damals vermittelt hat. Wen hatten Sie denn damit beauftragt?

    Plan B wäre ein Versicherungsberater, den Sie für seine Erläuterungen mit einem Honorar vergüten.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich habe heute die Info erhalten, dass ich mich nächste Woche mit meiner alten Krankenversicherung zusammensetzen kann und dort im Basistarif für dieses Jahr aufgenommen werde. Und dann zum 01.01.2026 wohl wieder in den Normaltarif wechseln darf.

    Das ist ja interessant. Ich habe jetzt viel herumgegooglet, auch beim Verbund der Versicherten nachgefragt... aber so eine Fallentwicklung wie bei Ihnen ist mir dabei nicht begegnet. Könnte jemand die Entwicklung vielleicht jemand hier einschätzen? Ich hatte gelesen, dass man bei Vertragskündigung wg Arglist/Vorsatz automatisch in dieses HIS-Register reinkommt, den Basistarif bei einer anderen PKV abschließen muss, dann für 5 bis 10 Jahre de facto (nicht de jure) gesperrt ist für Normaltarife. Oder weicht die Praxis dann doch davon ab? Danke!

  • Wie hat die PKV überhaupt von der Diagnose jetzt 3 Jahre später mitbekommen?


    Mein Hausarzt hat wegen einer völlig anderen Sache eine falsche Abrechnung gestellt. Pkv hat gesagt: passt nicht.

    Hat deswegen gesamt Überprüfung angetreten.

    Ich wusste - da Ewigkeiten im Ausland gelebt - nicht, dass es so etwas wie patientenquittung in Deutschland gibt. Habe sie mir jetzt erst geben lassen.

    Da stehen die f Diagnosen drin. Die wiederum ein anderer Hausarzt gemacht hat (ein Arzt bei dem ich nur vier mal war).

    Ich dachte bei diesen Risikofragen, dass die Psychofragen nur auf psychiatrische Fachärzte abzielten. Deswegen hatte ich verneint.

    Anwalt sagt: es sehe objektiv nach Arglist aus,
    Aber Angesicht meiner biographischen Situation ließe sich eventuell ein Deal aushandeln.
    Es ist einfach so: verglichen mit den Ländern, in den ich vorher lebte, ist das deutsche kv System das komplizierteste. Was mich total überrascht hat.

    Für mich zum Beispiel war ein plus-Grund aus dem Ausland nach d zu wechseln, dass ich dachte, dass das deutsche kv System so einfach und gut sei… aber: ich wusste nicht, was pkv bedeutet, weil ich halt mit 20 Jahren d verlassen hatte… und wusste nicht dass ich de facto in pkv gehen muss.

    Naja: seis drum.

    Dass meine seine Verbeamtung nicht verliert, ist eine Erleichterung. Und Basistarif klingt auch besser als das, was man in vielen anderen Ländern so für Grundversorgung hat. (Denke ich jedenfalls)

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen