Kapitalerträge versteuern

  • Ich habe zum ersten Mal seit vielen Jahren meine Steuererklärung alleine verfasst,

    Im Steuerformular KAP habe ich alle Daten eingetragen, wie das die Erträgnisaufstellung der Bank vorgibt. Das Ergebnis war eine anständige Rückzahlung der Kapitalertragsteuer aufgrund meines Steuersatzes unter 25 %. Aber auch eine Zahlung der Einkommensteuer, die sich laut Rückfrage beim Finanzamt aus den hohen Kapitalerträgen ergibt.

    Die Antwort auf Deine Frage ist:


    a) kein großes Problem

    b) völlig unmöglich.


    Dir Deinen Steuerbescheid zu erklären und nachzuschauen, ob er plausibel ist, ist ganz einfach. Aber dafür müßte er vorliegen. Dein Name interessiert hier keinen, den nimmst Du vorher sinnvollerweise weg, bevor Du den anonymisierten Steuerbescheid hochlädst. Wenn Du Fragen zu den Erläuterungen hast, schickst Du sie sinnvollerweise mit.


    Wenn Du das nicht willst, wenn Dir selbst ein Steuerbescheid ohne Namen zu persönlich ist, wird Dir niemand helfen können - ein Steuerfachmann übrigens auch nicht.


    Nein, Deine Versuche, laienhaft zu erläutern, was auf dem Steuerbescheid steht, helfen leider nichts, es muß schon der Bescheid selbst sein. Wie gesagt: Alles Persönliche solltest Du vorher wegnehmen.


    Du deutest an, daß Du mehr Einkommensteuer bezahlen sollst als im letzten Jahr. Möglicherweise hast Du ja vergessen, etwas Offensichtliches anzugeben. Wer mit der Sachlage vertraut ist (und das sind viele hier) wird es vielleicht auf Anhieb sehen, Du als Neuling siehst es nicht. Du hast nach Zusendung des Steuerbescheids einen Monat Zeit, etwas nachzureichen.


    Deine Wahl. :)

    Jedes Angebot kann man annehmen oder ablehnen.

  • Ich habe das mal ChatGPT so einfach und verständlich wie möglich für dich aufbereiten lassen:

    Man sieht, daß ChatGPT nicht ganz auf der Höhe der Zeit ist. :)

    Fazit:

    Glaub nicht alles, was Dir ChatGPT weismachen will. :)


    Ich habe der Einfachkeit halber gleich im Zitat korrigiert, die falschen Werte durchgestrichen, die richtigen dahintergeschrieben, geänderte Stellen blau markiert. Hey, Du verblüffst mich!


    Für den TE bleibt es aber gleich: Ohne seine Zahlen wird ihm keiner antworten können.

  • 1. Der Wissensstand von Chatgpt liegt bei Mitte/Ende 2024.

    2. Wir reden hier vermutlich eh über die Steuererklärung für 2024.

    3. Selbst wenn die berechnete Steuer nicht exakt passt, ändert das nichts an der Richtigkeit der Darstellung.

    4. Meine Aufgabe für Chatgpt war nicht die korrekte Ermittlung der Steuer, sondern eine möglichst laienhafte Darstellung des Sachverhalts unter Angabe von angenommenen Zahlen.

    5. Du kannst nicht Dinge bemängeln, die von Chatgpt nicht sauber und klar definiert angefordert wurden.

  • Vielen, vielen Dank für die vielen Beiträge und die große Hilfsbereitschaft. Dann hier ein paar Zahlen:

    1. Einkommenssteuer 2023: 386 Euro bei Kapitalerträgen von 21.897 Euro

    2. Einkommenssteuer 2024: 2.315 Euro bei Kapitalerträgen von 33.378 Euro

    3. Ansonsten haben sich die Zahlen (kleine Renten etc.) zwischen 2023 und 2024 marginal verändert, das sagte mir auch das Finanzamt.

    4. Und zog den Schluss, dass bei Ausschöpfung der Freibeträge (Ehepaar!), wegen der höheren Kapitalerträge auch eine deutlich höhere Einkommenssteuer fällig war.


    Also: Auch wenn nach meiner Laienmeinung, die Bank mit Verlusttöpfen und notwendigen Abführungen an das Finanzamt seine Arbeit gemacht hat, muss ich dennoch Steuern zahlen.

    P.S.: Wegen der gezahlten Kapitalertragsteuer und meinem Steuersatz unter 25% habe ich unter dem Strich dennoch Geld zurückerhalten.

  • Dein Einkommen 2024 ist um ca.12.000 Euro höher, als dein Einkommen 2023 (unter der Annahme, dass der Rest einigermaßen gleichgeblieben ist). Das ist doch logisch, dass dann auch mehr Einkommensteuer zu zahlen ist.

  • 3. Ansonsten haben sich die Zahlen (kleine Renten etc.) zwischen 2023 und 2024 marginal verändert, das sagte mir auch das Finanzamt.

    4. Und zog den Schluss, dass bei Ausschöpfung der Freibeträge (Ehepaar!), wegen der höheren Kapitalerträge auch eine deutlich höhere Einkommenssteuer fällig war.

    zu 3) Diese Veränderung hast du doch in die Formulare selbst eingetragen...


    zu 4) Ja klar. Aber eben bis zur maximalen Besteuerung der Kapitalerträge von 25 %.

  • Dein Einkommen 2024 ist um ca.12.000 Euro höher, als dein Einkommen 2023 (unter der Annahme, dass der Rest einigermaßen gleichgeblieben ist). Das ist doch logisch, dass dann auch mehr Einkommensteuer zu zahlen ist.

    Danke. So habe ich das Finanzamt verstanden! Und die Bank eben falsch verstanden. Meine Kapitalerträge, obwohl von der Bank versteuert, gelten als Einkommen und das wird, weil Freibeträge überschritten, versteuert. Allerdings werde ich jetzt noch das Gespräch mit der Bank suchen!

  • Danke. So habe ich das Finanzamt verstanden! Und die Bank eben falsch verstanden. Meine Kapitalerträge, obwohl von der Bank versteuert, gelten als Einkommen und das wird, weil Freibeträge überschritten, versteuert. Allerdings werde ich jetzt noch das Gespräch mit der Bank suchen!

    Du kannst ihnen natürlich freundlich sagen, dass es besser wäre gar nichts zu sagen, als Quatsch zu erzählen. Aber am Ende machen sie keine Steuerberatung und kennen vermutlich auch gar nicht alle deine sonstigen Einkünfte im Detail.

  • Du kannst ihnen natürlich freundlich sagen, dass es besser wäre gar nichts zu sagen, als Quatsch zu erzählen. Aber am Ende machen sie keine Steuerberatung und kennen vermutlich auch gar nicht alle deine sonstigen Einkünfte im Detail.

    genau, das ist dann die Antwort. Wir dürfen keine Steuerberatung durchführen

  • Vielen, vielen Dank für die vielen Beiträge und die große Hilfsbereitschaft. Dann hier ein paar Zahlen:

    Das bröckchenweise Nachliefern von Teilinformationen bringt nichts.


    Lege Deinen Steuerbescheid auf den Scanner, lösche alle persönlichen Bezüge und lade das Ding dann hoch.


    Wenn Du das nichts willst, ist das natürlich akzeptiert. Du wirst dann aber halt keine gute Antwort bekommen können.


    Das wäre übrigens genauso, wenn Du einen Steuerberater fragen würdest: Der wollte den Steuerbescheid sehen und nicht das hören, was Du ihm an Teilinfo lieferst.

  • Hier nochmal ChatGPT für dein Jahr 2023, ohne Prüfung der Zahlen, einfach nur zur Darstellung der grundsätzlichen Berechnungssystematik bei der Günstigerprüfung.


    Beispiel: Steuerbelastung mit und ohne Günstigerprüfung (2023, Zusammenveranlagung)

    Eckdaten (Zusammenveranlagung):

    • Vermietungseinkünfte: 2.000 €

    • Renteneinkünfte: 5.000 €

    • Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden): 21.897 €

    • Gesamt-Einkommen: 28.897 €

    • Grundfreibetrag 2023 (Zusammenveranlagung): 21.816 €

    Ohne Günstigerprüfung:

    • Die Vermietungseinkünfte und die Rente bleiben steuerfrei, weil dein sonstiges Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

    • Auf die Kapitaleinkünfte zahlst du pauschal 25% Abgeltungssteuer → das sind 5.474 € Steuern.

    • ⚠️ Die Abgeltungssteuer wird extra gerechnet und nicht mit den anderen Einkünften verrechnet.

    💡 Ergebnis:

    • Einkommensteuer: 0 €

    • Abgeltungssteuer: 5.474 €

    • Gesamtsteuer: 5.474 €

    Mit Günstigerprüfung:

    • Das Finanzamt rechnet alle Einkünfte zusammen → 28.897 €.

    • Grundfreibetrag abgezogen: 28.897 € – 21.816 € = 7.081 € zu versteuerndes Einkommen.

    • Vereinfacht mit Eingangssteuersatz 14% gerechnet:

      7.081 € × 14% = 991 € Steuer.

    💡 Ergebnis:

    • Gesamtsteuer (alles zusammengerechnet): 991 €

    • Die Abgeltungssteuer entfällt, weil sie durch den niedrigeren persönlichen Steuersatz ersetzt wird.

    📌 Fazit:


    SzenarioSteuer gesamtOhne Günstigerprüfung5.474 €Mit Günstigerprüfung991 €

    ✅ Die Günstigerprüfung spart dir in diesem Fall 4.483 € Steuern.

    ✅ Es werden alle Einkünfte zusammengerechnet und dann der normale Einkommensteuertarif angewendet.

  • Hier nochmal ChatGPT für dein Jahr 2023, ohne Prüfung der Zahlen, einfach nur zur Darstellung der grundsätzlichen Berechnungssystematik bei der Günstigerprüfung.

    Was hilft die grundsätzliche Berechnungssystematik? Nichts.


    Mit den richtigen Zahlen ist die Antwort einfach, mit angenommenen Zahlen ist das nur Stochern im Nebel.

    Bei diesen Größenordnungen liegt nahe, daß eine Günstigerprüfung eine Menge bringt. Die Kalkulation von ChatGPT suggeriert allerdings eine Präzision, die realiter nicht vorliegt.


    Mieteinkünfte werden nicht versteuert, sondern der Überschuß aus Mieteinkünften, also Einnahmen minus Ausgaben.


    Renteneinkünfte werden nur zum Teil versteuert, abhängig vom Rentenzugangsjahr (später dann per individuellem Freibetrag).


    Regelmäßiger Absetzposten bei Rentnern sind Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sonstige Sonderausgaben und auch Werbungskosten werden auch abgezogen, sind typischerweise vom Betrag her aber unbedeutend.


    Man braucht wirklich den Steuerbescheid, erst dann kann man etwas Sinnvolles dazu sagen, übrigens auch, ob der Steuerbescheid schlüssig ist.


    Eine Steuererklärung ist in vielen Fällen (vielleicht den meisten?) kein Hexenwerk. Wenn man sich damit nicht auskennt, hilft einem übliche Steuersoftware mit ihrem Interview enorm weiter. Sie fragt eigentlich alle relevanten Parameter ab. Man muß die Fragen, die einem die Software stellt, nur sorgfältig, richtig und vollständig beantworten (Das würde hier im Forum übrigens meistens auch erheblich weiterhelfen). Als Anfänger den Gang der Dinge selbst gestalten zu wollen, führt regelmäßig in die Irre oder nicht weiter (so auch hier).


    Dieser Thread wäre vermutlich längst erfolgreich abgeschlossen, wenn der TE das täte, wozu man ihn auffordert.

  • Es gibt Leute, die ergehen sich im Mikromanagement und es gibt Leute, die sehen das große Ganze. Mikromanagement erklärt dir mehr oder weniger exakt das spezifische Problem, die Erkenntnis um das große Ganze erklärt dir aber wesentlich mehr und lässt dich auch Variationen verstehen.


    Aber jeder so wie er mag.


    Um auf dein Mikromanagement einzugehen:


    "Mieteinkünfte werden nicht versteuert, sondern der Überschuß aus Mieteinkünften, also Einnahmen minus Ausgaben."


    Da eine Verrechnung mit weiteren positiven Einkünften stattfindet, werden rechnerisch auch negative Mieteinkünfte versteuert, indem Sie die Steuerlast vermindern. Das nur mal so nebenbei. Wobei auch diese Aussage nur bedingt korrekt ist, wenn das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag fällt.


    "Renteneinkünfte werden nur zum Teil versteuert, abhängig vom Rentenzugangsjahr (später dann per individuellem Freibetrag)."


    Das kommt wohl ganz auf die Rente an (Altersrente, Kapitalrente etc.), hier musst du im Mikromanagement schon mehr präzisieren.


    Ich bleibe dabei: Wer das große Ganze versteht, dem ist mehr geholfen, als wenn man jeden Sachverhalt einzeln bis zum Cent herunter analysiert.

  • Wer das große Ganze versteht, dem ist mehr geholfen, als wenn man jeden Sachverhalt einzeln bis zum Cent herunter analysiert.

    Stimmt. Und Verständnis wächst schneller mit den eigenen Zahlen als mit irgendwelchen Beispielzahlen, die man aus den Wolken gepflückt hat.


    Der Durchschnittsanleger oder -steuerzahler fragt ja regelmäßig und sinnvollerweise: Und wie ist das bei mir? und nicht etwa: Wie ist das prinzipiell?


    Ein munterer Thread ist das, obwohl er in der Sache nicht weiterkommt. Brauchen wir den TE für unseren Stammtischchat überhaupt?