Altersvorsorge

  • Hallo Ihr lieben Forumsteilnehmer,


    von Saidi hören wir immer wieder, wie wichtig es ist, sich selbst um seine Finanzen zu kümmern. Finanziell rechnet es sich unter dem Strich weniger in Riester und Rürup oder andere Versicherungen etc. zu investieren, eher lohnen sich ETFs. Nun interessiert es mich, ob ich diese Beiträge, welche ich nur für meine Altersvorsorge einzahle und verwende, von der Steuer absetzen kann. Wird diese Mühe bei der Steuer anerkannt? Falls ja, wo genau darf ich den Betrag angeben?


    Bitte nur sachdienliche Beiträge.


    Vielen Dank!


    Helena

  • Meine Rentenversicherung von 1998 (jaja, mit ETF hätte ich vermutlich das Vielfache, im nächsten Leben)... kann ich sehr wohl angeben. Allerdings wird das gegengerechnet mit ??? (vergessen Referat Janders bitte um Hilfe). Und damit ist dann immer der mögliche Betrag zum Absetzen bereits ausgeschöpft.


    Kommt also auf deinen Verdienst an.


    Ist das so richtig? Hat mir vor Jahren mal eine Sachbearbeiterin vom FA telefonisch erklärt.

  • Hallo.


    Die feste Ansicht den Depot-Inhalt als Altersvorsorge zu verwenden qualifiziert die Sparrate für das Depot noch nicht im Sinne des EStG als Altersvorsorgeaufwendung.

  • Meine Rentenversicherung von 1998 (jaja, mit ETF hätte ich vermutlich das Vielfache, im nächsten Leben)... kann ich sehr wohl angeben. Allerdings wird das gegengerechnet mit ??? (vergessen Referat Janders bitte um Hilfe). Und damit ist dann immer der mögliche Betrag zum Absetzen bereits ausgeschöpft.


    Kommt also auf deinen Verdienst an.


    Ist das so richtig? Hat mir vor Jahren mal eine Sachbearbeiterin vom FA telefonisch erklärt.

    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung belegen regelmässig den "Slot" für die Altersvorsorgeaufwendungen gem. Paragraph 10 EStG.

  • Das geht leider nicht, bzw. nur indirekt, falls die 1000€ Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt sind.


    Außerdem ist es nicht pfändungssicher und wird auch auf die Sozialhilfe angerechnet, falls du mal eine benötigen solltest. Hier muss der Staat dringend nachbessern.

  • Danne86

    Wie meinst du das genau?

    Er meint damit, dass du nur dann einen relativen Steuervorteil hast, wenn du den Sparerfreibetrag nicht voll ausgeschöpft hast.

    Ansonsten zahlst du ihm 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag.

    Und das kannst du quasi nicht verhindern.

    Ausnahmen wären nur dubiose und ungünstige Anlageformen.