ETF Sparplan Enkel Junior Konto

  • Aber es solange es vom Steuerrecht nicht abgedeckt ist, scheint es ja gewollt zu sein.

    Eine sehr abenteuerliche Auslegung. Ich würde sagen, das kann man schon mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen verargumentieren.

    War einfach nur ne Überlegung, da es effektiv genau so mies wäre, das geld für ein kind bei mir zu lagern bis es bafög bezogen hat und es ihm danach zukommen zu lassen.

    Eben nicht. Dann wäre es ja so lange dein Geld, auch wenn es fürs Kind bestimmt ist.

  • Wie ich sagte wenn ich das Geld offiziell auf mich laufen habe zahle ich winzige Steuerbeträge. Wenn mein Kind es besitzt bekommt es kein bafög. Kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein oder?

    Also ganz theoretisch bekommt dein Kind auch kein Bafög, wenn du genug Geld hast (und es unterstützen kannst). Da ist doch im Prinzip keine Unterschied. Und mit der Steuer hat es auch nicht wirklich zu tun.

  • Ich gebe gerne auch mal meinen Senf dazu, als Elternteil von drei inzwischen erwachsenen Kindern, der einige Erfahrung genau mit diesen Themen hat:

    Es mag fies und undankbar klingen, aber ich appelliere tatsächlich an alle Großeltern:

    Wenn Ihr Euren Kindern keinen Streß machen wollt, lasst das mit den Anlagen im Namen der Enkel. Ich selbst war damals auch steuerspargeil und fand´s super und habe es bis heute oft bereut.

    Ich bin bekanntlich kein Freund dieser Großeltern-Eltern-Kinder-Depots, aber ich rechne gern.

    Ohne Deine Unterschrift als Vater ging damals nichts, die hast Du geleistet, das Enkel-Depot also genehmigt.

    Wer macht am schnellsten und am meisten Streß? - die GKV (gesetzliche Krankenversicherung). Die will nämlich ganz schnell Geld sehen. Und da sind Kinder/Jugendliche schlechter gestellt als Studierende.

    Die Einkommensgrenze, ab der die Familienversicherung entfällt, beträgt etwa 7500 €/a (etwa 1000 € Kapitaleinkünfte, der Rest kann auch Kapitaleinkunft sein, kann auch Erwerbseinkommen sein).

    Wenn Kinder sich freiwillig in der GKV versichern müssen, zahlen sie den normalen Tarif, wenn Studenten sich freiwillig versichern müssen, zahlen sie den günstigeren studentischen Tarif. In dieser Situation kann übrigens die private Krankenversicherung eine finanziell günstige Option sein. Das mag manchen erstaunen.

    Beispiel gefällig? Unser Sohn hatte einen Minijob (mit 17), weil er Geld verdienen wollte für den Führerschein, für den es von uns nur einen Zuschuss gab. Super- sehr gute Erfahrung. Fand ich beeindruckend, wie er sich die Schichtarbeit in der Bäckerei gegeben hat. Leider hat die Bäckerei den Job zwar befristet (auf 1 Jahr, geschmissen hat er nach 5 Monaten), ihn aber trotzdem als geringfügig (Personengruppe 109) beschäftigt angemeldet, anstatt als kurzfristig (Personengruppe 110), das wussten wir damals aber nicht.

    Wissen ist halt Macht, das galt damals schon.

    Diese Art der Anmeldung nach Schema F war zwar bürokratisch einfacher für den Arbeitgeber, aber halt teurer für den Arbeitnehmer. Man hätte es wissen können: Für den Minijob zahlt der Arbeitgeber Krankenversicherung, aus dem Beitrag entstehen allerdings für den Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche. Möglicherweise wäre ein Lohn von 1 Euro mehr eine gute Idee gewesen; damit wäre aus dem Minijob ein normal sozialversicherungspflichtiger Midi-Job geworden, dessen Mini-Krankenversicherungsbeitrag die Krankenversicherung abdeckt. Selbst wenn die Sache schon so lang her ist, daß es damals noch keinen Minijob gab, wäre es günstiger gewesen, diese kurzzeitige Tätigkeit als normal sozialversicherte Tätigkeit abzurechnen. Steuer wäre nicht angefallen, die Krankenversicherung wäre billiger gewesen als der Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung und der Rentenbeitrag nicht verloren.

    Nun hat der junge Mann auch noch von einer Tante Anteile an einem Unternehmen (Groß-Familienunternehmen, seit über 200 Jahren in Familienbesitz- das verkloppt nicht mal so eben) bekommen, die ihm pro Jahr 3000 Euro (Dividende) einbringen (Danke Dir! Tante G. (Nur dass das Familiengericht dafür einen Bevollmächtigen von außerhalb der Familie wollte, weil das könnte ja zum Nachteil des Kindes sein - aber das ist nochmal eine ganz andere Geschichte - hat auch Nerven gekostet!).

    Naja, und was soll ich sagen? die GKV wollte 2800€ von uns haben (für 5 Monate Beschäftigung!). Letztlich konnten wir sie nach vielen vielen Emails und Zitaten von Gerichtsurteilen dazu bringen, dass wir nur gut 1000€ Zahlen mussten, aber die Nerven die das gekostet hat!? Und der Sohn hat gelernt: Es lohnt sich nicht. - Super - genau das wollten wir nicht erreichen!

    Sohn und Vater haben aus der Sache gelernt, daß es sich lohnt, sich vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit der Bürokratie auseinanderzusetzen, weil man nämlich ggf. draufzahlt, wenn man es nicht tut.

    Mir fällt es schwer, aus 3000 € Dividende und 5 Monaten Minijob zu 550 € auf 7500 € Einkommen zu kommen. Oder waren es nur 6500 €, weil möglicherweise diese Dividende nicht als Kapitaleinkunft zählt, sondern als Einkommen, somit der Sparerpauschbetrag wegfällt? Keine Ahnung. Dazu lieferst Du zu wenig Info.

    Möglicherweise sind da noch andere Einkünfte im Hintergrund. Umso mehr: Wenn man das weiß, dann fängt man keinen Minijob an, sondern allenfalls einen Midijob, und die Geschichte mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vom Tisch.

    Für das Auslandsschuljahr unserer Tochter haben wir uns viel abgespart, und sie ist auch (vereinfacht gesagt) "betteln" gegangen bei Großeltern etc.. Wir hätten Auslandsbafög bekommen, das wir nicht hätten zurückzahlen müssen (sog. Schülerbafög - für die Antragsunterlagen haben wir damals 5 Stunden investiert), WENN sie nicht schon eigenes "Vermögen" gehabt hätte (nämlich die gleichen o.g. Firmenanteile und einen Sparplan der Großeltern) - klar, da kann man sagen, das Kind ist schon reich, aber die Schenkenden haben sich das zum Teil auch abgespart, bzw. gut gemeint.

    Rechnen wir mal die Dividende des Firmenanteils mit 10% ganz hoch; dann betrüge der Wert dieses Vermögens 30 T€; zahlt die Firma nur 5% Dividende, dann sind das 60 T€. Das ist schon eine ganze Menge. Dazu kommt: Dieses Geld fließt ja jährlich. Wenn wir annehmen, daß diese Dividende schon lange Jahre fließt und nicht verlebt worden ist, dann müßte sich über die Jahre ein erhebliches Vermögen angesammelt haben. Wenn das dann in ein Auslandsschuljahr investiert wird, halte ich das für eine ausgesprochen sinnvolle Ausgabe. Und daß Vermögende keine zusätzliche Staatsknete bekommen, halte ich grundsätzlich für in Ordnung.

    Auch manche Stipendien bekommt man vornehmlich, wenn man nicht was auf der hohen Kante hat. Von Bafög ganz zu schweigen. Und auch jetzt überlegen sich die Kids im Studium sehr genau, was sie machen, weil sie natürlich ratz-fatz aus der Familienversicherung fliegen.

    Ich halte die Vermögensgrenze fürs BaFöG mit 15 T€ für zu niedrig. Aber Deine Kinder sind mit ihrem Firmenanteil ohnehin deutlich drüber.

    Besonders gute Studenten bekommen ein Stipendium eines Begabtenförderwerkes, das ist zumindest zum Teil vermögensunabhängig. Solche Stipendien richten sich in ihrer Berechnung nach den Richtlinien des BaFöGs, werden allerdings als Zuschuß gewährt, nicht (cum grano salis) halbe/halbe als Zuschuß und Darlehen. Dieser Teil wird bei eigenem Einkommen ggf. bis auf 0 reduziert. Dazu kommt aber ein Festzuschuß von 300 €/m, der vermögensunabhängig gewährt wird.

    Die studentische Krankenversicherung ist (wie Du oben richtig schreibst) billiger als der Mindestbeitrag einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Und jetzt gibt es die Regelung mit dem Midijob ja, sprich: Würden sie jetzt regelmäßig zuverdienen wollen, würden sie darauf achten, dort mehr zu verdienen als mit einem Minijob, und wenn es nur ein einziger Euro ist.

    Nicht die Steuer ist das Problem bei Schülern und Studis. - Es ist immer die Krankenversicherung.

    Das sind dann zwar pro Monat "nur ca. 125€" KV, aber das ist bei den Mieten in Unistädten auch kaum zu stemmen.

    Für einen Midijob von z.B. 560 €/m (wenige € über Minijob) beträgt der Arbeitnehmeranteil des GKV-Beitrags wenige Cent (ausgerechnet mit diesem Midijobrechner).

    Bei uns war es besonders ärgerlich, weil die Anlageart besonders unrentabel war:

    Bei dem Zinssparplan haben meine Schwiegereltern jeden Monat 50€ angelegt (jeweils für alle drei - by the way - Danke trotz allem!). 18 Jahre lang. Einzahlung waren bei ihm in Summe (210x50 - da erst ein paar Monate nach Geburt gestartet) 10.050€. Immerhin kamen mit Zinsen und Bonus am Ende knapp 2700€ on top, also etwas mehr als 25%. Das ist aber halt auch nicht weit weg von der Inflation ...

    Ja, ich weiß, daß es die Abgeltungsteuer noch keine 20 oder mehr Jahre gibt. Ich überschlage dennoch mit dieser. 2700 € Zinsertrag hätten um die 700 € Steuer gekostet, das wäre kein großer Abzug gewesen (berücksichtigend, daß sich ja auch der Steuerabzug auf 18 Jahre verteilt hätte).

    Hätten sie jedes Jahr eine Feinunze Gold gekauft, oder auch mal erst, wenn das Geld beisammen war, wäre damit mehr anzufangen.

    Das machen manche Großeltern sogar; ist natürlich eine Spekulation, weil der Goldpreis schwankt.

    Natürlich ist diese Schenkung steuerpflichtig (Freibetrag von Großeltern zu Kindern 20 T€ in 10 Jahren). Steuerbewußte und steuerehrliche Großeltern würden daher die Goldfüchse kaufen und ihren Kindern schenken, in der Hoffnung, daß diese sie ihren Kindern weiterschenken (was bei normalen Familienverhältnissen ja wohl auch klappen wird). Dann beträgt der Freibetrag jeweils 400 T€ in 10 Jahren.

    Insbesondere wenn die Kindseltern nicht im Geld schwimmen, ist z.B. die Finanzierung eines Auslandsschuljahres das Beste, was Großeltern unserer Meinung nach machen könnten, weil das etwas ist, was später in Geld niemals aufzuwiegen ist, und gerade in der Lebensphase für Eltern sehr schwer zu finanzieren ist.

    Auch das läßt sich auf dem gleichen Weg steuerehrlich erledigen: Die Großeltern geben den Eltern das Geld, das diese wiederum für ein Auslandsschuljahr einsetzen.

    Und wie oben schon erwähnt: Wenn die Eltern selbst das Auslandsschuljahr nicht bezahlen können, könnte man ja die gesammelten Dividenden der Familienstiftung dafür einsetzen. Das schiene mir eine sinnvolle Ausgabe.

    Möglichkeiten gibt es immer - allerdings kann man nur für die Zukunft gestalten, nicht für die Vergangenheit. Es ist also sinnvoll, sich Gedanken zu machen, bevor man einen Plan umsetzt.

  • Selbst wenn die Sache schon so lang her ist, daß es damals noch keinen Minijob gab, wäre es günstiger gewesen, diese kurzzeitige Tätigkeit als normal sozialversicherte Tätigkeit abzurechnen.

    MIDI-Job, Das probate Mittel ist hier die kurzfristige Beschäftigung.
    Allerdings ist die Frage, was diese Beschäftigungsart dann in der Familienversicherung auslöst. Auch durch den Sozialdatenabgleich. Hochkomplex.

  • Natürlich ist diese Schenkung steuerpflichtig (Freibetrag von Großeltern zu Kindern 20 T€ in 10 Jahren). Steuerbewußte und steuerehrliche Großeltern würden daher die Goldfüchse kaufen und ihren Kindern schenken, in der Hoffnung, daß diese sie ihren Kindern weiterschenken

    Achim…Achim…was ist heute mit dir los?

    Der Freibetrag bei Schenkungen von Großeltern an Enkel beträgt 200.000 Euro (wenn die Eltern noch leben).

    Somit braucht es deinen goldigen Umweg nicht…

  • Der Freibetrag bei Schenkungen von Großeltern an Enkel beträgt 200.000 Euro (wenn die Eltern noch leben).

    Somit braucht es deinen goldigen Umweg nicht.

    Irren soll ja menschlich sein, heißt es.

    In einem vernünftigen Forum könnte ich meinen Lapsus korrigieren, dann stünde es nicht in alle Ewigkeit falsch im Netz und würde von Google gefunden.

    :)

  • Das Vermögen der Eltern spielt bei Bafög keine Rolle. Nur das Einkommen.

    Danke für den Hinweis, das war ein Irrtum. Und sind es nicht sogar bei Selbstständigen die Einnahmen und nicht der Gewinn? Ich kenne Fälle, wo das so war und die Kinder kein Bafög bekommen haben. Ist aber länger her.