Elfies Problem 2: Das „Besondere Kirchgeld“

  • Elfie aus der Yoga-Gruppe hat einige Probleme.

    Hier Problem Nr. 2

    Das „Besondere Kirchgeld“

    Elfie hat neulich geheiratet. Sie nennt sich selbst Taufscheinchristin. Sie ist in der Evangelischen Landeskirche, will mal christlich bestattet werden und Austritt will sie nicht. In die Kirche geht sie nie.

    Jetzt hat der Gatte (konfessionslos) von der Steuerberaterin erfahren, dass im Jahr plötzlich 3.600 Euro „Besonderes Kirchgeld“ über die Einkommenssteuererklärung zu zahlen wären.

    Das erhebt die Evangelische Landeskirche „bei glaubensverschiedenen Ehen.“.

    Der Gatte macht jetzt richtig Druck.

    Hat da jemand für Stuttgart und Umgebung eine Lösung ?

    Andere Kirche ?

    https://www.elk-wue.de/fileadmin/Downloads/Wir/Unsere_Kirche/Kirchensteuer/1_Besonderes_Kirchgeld_-_Flyer_fuer_Mitglieder_-_WEB.pdf

  • Hallo Tomarcy,

    echtes Beispiel oder für eine Seminararbeit o.ä. ausgedacht? Der Gatte von Elfie zahlt immerhin den Höchstsatz, der lt. verlinktem Artikel ab 310k gemeinsamen steuerpflichtigen Jahreseinkommen greift.

    Lese ich den verlinkten Artikel richtig, das besondere Kirchgeld gibt es nur bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung? Dann wäre es eine Rechenaufgabe für die Steuerberaterin, die getrennte Veranlagung zu prüfen. Dumm nur, dass damit auch das steuersparende Ehegattensplitting wegfällt.

    Nebenbei, hat Elfie wenigstens kirchlich geheiratet?

    Gruß Pumphut

  • Elfie aus der Yoga-Gruppe hat einige Probleme.

    Hier Problem Nr. 2

    Das „Besondere Kirchgeld“

    Elfie hat neulich geheiratet. Sie nennt sich selbst Taufscheinchristin. Sie ist in der Evangelischen Landeskirche, will mal christlich bestattet werden und Austritt will sie nicht. In die Kirche geht sie nie.

    Jetzt hat der Gatte (konfessionslos) von der Steuerberaterin erfahren, dass im Jahr plötzlich 3.600 Euro „Besonderes Kirchgeld“ über die Einkommenssteuererklärung zu zahlen wären.

    Es hilft eine getrennte Einkommensteuererklärung - also keine gemeinsame Veranlagung, sondern Einzelveranlagung. Aber ob das finanziell günstiger wäre, wage ich zu bezweifeln.

    ODER:

    Gang zum Amtsgericht und dort kann sie nur den Austritt aus der Kirche beantragen, ansonsten bleibt es beim "Stress" mit dem Gatten.

  • Hallo,

    es gibt noch ein paar mehr theoretische Möglichkeiten:

    Scheiden lassen; man kann auch glücklich ohne Trauschein zusammenleben. Dürfte aber für den Gatten ein schlechtes Geschäft sein.

    Elfie tritt in eine Freikirchliche Vereinigung über. Die erheben zwar keine Kirchensteuer, aber Achtung, zumindest einige setzen ihre Mitglieder so unter Druck, da ist das Besondere Kirchgeld der Amtskirche ein Schnäppchen.

    Die Kirchensteuer abschaffen. Die einzige Partei, bei der ich das in den letzten Jahren gelesen habe, war die PARTEI.

    Schlussfolgerung; vor der Heirat den Steuerberater fragen.

    Gruß Pumphut

  • Vorab:

    McProfit kennt die „Stuttgarter Szene“ und unser pietistisches Württemberg.

    Da wird in „glaubensverschiedenen Ehen“ der Mann der Hausfrau angezapft, obwohl der extra ausgetreten ist. Das Finanzamt berechnet im Auftrag der Kirche erst die normale Kirchensteuer für Elfie (z.B. 200 Euro im Jahr) und dann wird automatisch mit der Tabelle des „Besonderen Kirchgelds“ verglichen. Der höhere Wert gilt entsprechend.

  • Genau auf den Punkt gebracht!!

    Ich habe mit dem Pfarrer werden der Steuer verhandelt.

    Er hat mir diskret vorgeschlagen ich soll offiziell austreten, dann zahle ich keine Steuer mehr. Diese bekommt ohnehin die Zentrale der EKD (Ev.Kirche Deutschland) in Hannover. In meinem Fall über 50.000 Euro.

    Wenn ich davon nur einen Teil an die ÖRTLICHE hiesige Kirchengemeinde spend,e wäre mir und IHM von der örtlichen Kirch mehr geholfen.

    So machten wir es - und ich werde jetzt sogar bei jeder 4- oder 5-stelligen Spende (z-B. für das neue ev.Bürgerhaus oder die Weihnachtsfeier für Wohnsitzlose) ) extra in der Presse geehrt, was mir wirklich unangenehm ist!!

    Der Pfarrer sagt jedoch, damit würden andere wohlhabende Menschen animiert, meinen Beispiel zu folgen.

    Letzlich eine pragmatische Lösung bevor es gar kein Geld gibt.

  • Ich habe mit dem Pfarrer werden der Steuer verhandelt.

    Das war aber kein Pfarrer der evangelische Landeskirche oder er hatte keine Ahnung.

    In Württemberg geht die Kirchensteuer nicht an die EKD, sondern davon wird seine Besoldung bezahlt und seine Kirchengemeinde finanziert.
    Wenn seine Gemeindeglieder austreten und direkt spenden, muss er seine Gemeinde bald mit einer anderen fusionieren, die Stellen seiner Mitarbeitenden reduzieren und bekommt weniger Zuschüsse für seine Gebäude.

    Wer besonders wohlhabend ist, kann seine Kirchensteuer deckeln lassen. Damit wäre dem Pfarrer und insbesondere seiner Gemeinde weit mehr geholfen gewesen…

  • Er hat mir diskret vorgeschlagen ich soll offiziell austreten, dann zahle ich keine Steuer mehr.

    Ich habe vorhin mit einem hohen Tier von der bayrischen evangelischen Kirche telefoniert, das ich kenne.

    In Bayern gibt’s das „Besondere Kirchgeld“ nicht mehr, weil denen extrem viele Gutverdiener-Hausfrauen ausgetreten sind und dann auch nichts mehr spenden.

    Er hatte aber einen Top-Tipp für Elfie:

    In Stuttgart gibt es tatsächlich eine EINZIGE offizielle seriöse evangelische Gemeinde der EKD, die NICHT an das Kirchensteuersystem angeschlossen ist.

    Dort spendet man eben seinen Mitgliedsbeitrag wie man will. Bei Gutverdiener sehr beliebt.

    Es ist eine Gemeinde der Reformierten Kirche der EKD.

    Gottesdienste in der Schlosskirche im Alten Schloss (wird gerade renoviert).

    McProfit kennt sicher auch das nette Café dort im Landesmuseum.


    Startseite
    stuttgart.reformiert.de
  • Es ist eine Gemeinde der Reformierten Kirche der EKD.

    Kommt halt darauf an, was Elfi möchte.
    Anders als bei der katholischen Kirche, ist man in der evangelischen Kirche zunächst Gemeindeglied seiner Kirchengemeinde vor Ort, die wiederum (in diesem Fall) der württembergischen Landeskirche angehört.
    Die EKD ist nicht die übergeordnete Hauptkirche, sondern eher eine Art Dachverband.
    Tritt Elfie in eine andere Kirche über, ist die dortige Pfarrerin für sie zuständig.
    D.h. es gibt keine Rechte und Pflichten mehr in ihrer bisherigen Landeskirche.
    Wenn sie also nur irgendwie auf dem Papier evangelisch sein will (oder sich tatsächlich für diese reformierte Gemeinde interessiert), könnte das eine Option sein.

    Wenn sie sich nur weniger finanziell an der Arbeit ihrer Kirche beteiligen möchte, wäre eine getrennt Veranlagung die bessere Option.

    In Bayern gibt’s das „Besondere Kirchgeld“ nicht mehr

    Bayern ist ein Sonderfall, weil dort zusätzlich zur normalen Kirchensteuer noch das Kirchgeld erhoben wurde/wird. Das gibt es in Württemberg nicht. Stattdessen ist hier der freiwillige Gemeindebeitrag (also eine jährliche Spende) üblich.

  • Wenn sie also nur irgendwie auf dem Papier evangelisch sein will (oder sich tatsächlich für diese reformierte Gemeinde interessiert), könnte das eine Option sein.

    Genau das ist so bei ihr.

    Ihr Mann hat ihr sogar gesagt katholisch wäre auch o.k.

    Die erheben in Baden-Württemberg nämlich kein „ Besonderes Kirchgeld“.
    Irgendwie ist dieser Begriff schon der Hammer…auf so was muss man mal kommen.

  • Da erleben wir eben die Realitäten bezüglich Kirchensteuer in Deutschland, genauer Stuttgart.

    Den Ostdeutschen hat man dieses System anno 1990 auch übergestülpt, Nun ist da fast keiner mehr in einer „Staatskirche“.

  • Wird höchste Zeit, dass in D Kirche und Staat getrennt werden. Religion sollte frei, aber Privatsache sein. Ich verstehe bis heute nicht, warum Privatunternehmen dazu verpflichtet werden, von ihren Mitarbeitern Kirchensteuer (und das auch nur für bestimmte Kirchen) einzuziehen. Das gibt es nicht mal im lran.

  • Wird höchste Zeit, dass in D Kirche und Staat getrennt werden. Religion sollte frei, aber Privatsache sein. Ich verstehe bis heute nicht, warum Privatunternehmen dazu verpflichtet werden, von ihren Mitarbeitern Kirchensteuer (und das auch nur für bestimmte Kirchen) einzuziehen. Das gibt es nicht mal im lran.

    Die extrem verkürzte Begründung:

    Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5, Abs. 6 WRV.

    "(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

    (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben."

    Dadurch aber gleichzeitig unmittelbare Grundrechtsverpflichtung und keine Grundrechtsträger mit Ausnahme solcher, die gerade zu ihrer Tätigkeit gehören, hier zuvorderst Art. 4 i.V.m. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV (sog. Konfusionsargument: Man kann nicht gleichzeitig grundrechtsverpflichtet sein und sich selbst auf Grundrechte berufen).

  • Die extrem verkürzte Begründung:

    Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5, Abs. 6 WRV.

    "(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

    (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben."

    Dadurch aber gleichzeitig unmittelbare Grundrechtsverpflichtung und keine Grundrechtsträger mit Ausnahme solcher, die gerade zu ihrer Tätigkeit gehören, hier zuvorderst Art. 4 i.V.m. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV (sog. Konfusionsargument: Man kann nicht gleichzeitig grundrechtsverpflichtet sein und sich selbst auf Grundrechte berufen).

    Wie gesagt: das gehört umgehend geändert. D ist kein Gottesstaat.