Kündigung Arbeitnehmer an Arbeitgeber

  • Hallo,

    ich kann zum 01.09.25 eine neue Stelle anfangen.

    Wenn ich am 31.07.2025 zum 31.08.2025 kündige, ist das rechtens?

    Anbei der Teil des Arbeitsvertrags in dem es um die Kündigungsfristen geht.

    Wann würdet ihr dem aktuellen AG die Kündigung einreichen? am 31.07.25 oder schon ein paar Tage früher?

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Chris

  • Hallo,

    ich kann zum 01.09.25 eine neue Stelle anfangen.

    Wenn ich am 31.07.2025 zum 31.08.2025 kündige, ist das rechtens?

    Nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
    Also nein, rein rechtlich wäre das nicht rechtens. Viele Arbeitgeber akzeptieren aber auch eine kürzere Kündigungsfrist. Schließlich will der Mitarbeiter ja weg und wird demnach kaum noch voll motiviert arbeiten.

  • Nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
    Also nein, rein rechtlich wäre das nicht rechtens. Viele Arbeitgeber akzeptieren aber auch eine kürzere Kündigungsfrist. Schließlich will der Mitarbeiter ja weg und wird demnach kaum noch voll motiviert arbeiten.

    Das bezieht sich eigentlich nur auf den Arbeitgeber. Die Formulierung im Vertrag könnten man aber auch so lesen, dass damit gemeint ist, dass diese Fristen für beide Seiten gelten.


    Ich würde auch sobald wie möglich das Gespräch suchen. Einen unmotiviert Arbeitenehmer will ja eigentlich niemand bezahlen.

  • Hallo Chris123456,

    wie meine Vorposter schon betont haben, Sie haben drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Dumm gelaufen.

    Ich empfehle Ihnen zweigleisig zu fahren. Bitten Sie den bisherigen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag. Den kann er zustimmen, muss aber nicht. Ich habe Unternehmen erlebt, da musste der AN bis zum letzten Tag voll durchziehen und er wurde sehr genau beobachtet, ob er einen Fehler macht. Sollte Abschreckung für Nachahmer sein.

    Deshalb reden Sie parallel mit dem neuen AG, ob der Sie auch noch zum 1.11. nimmt.

    Gruß Pumphut

  • Ein paar andere Punkte:

    - was wurde denn im Vorstellungsgespräch/den Bewerbungsunterlagen hinsichtlich einer möglichen Verfügbarkeit kommuniziert? Ich fände es seltsam wenn ein AG den Bewerber nicht fragt insofern offensichtlich ist, dass dieser in einem bestehenden Arbeitsverältnis ist?

    - wurde denn schon ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben? Zum einen sollte in diesem ja ein Startdatum fixiert sein (siehe auch eigener Arbeitsvertrag) und zum anderen wenn noch kein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wurde würde ich überhaupt nicht kündigen. Evtl ist man nur die zweite Wahl und die erste überlegt noch und Unterschreibt dann doch noch etc etc. Dann hatte man gar keinen Job mehr.

  • Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.

    Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

  • Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.

    Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Ich muss zurückrudern.... Die bisherigen Informationen von den Mitforisten sind alle korrekt....... ;)

  • Das ist so nicht ganz richtig: es kann mit dem Arbeitnehmer auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als die gesetzliche von 4 Wochen zur Monatsmitte/-ende, diese darf nur nicht länger als die des Arbeitgebers sein.

    Meine Laienmeinung wäre, dass hier mit dem zweiten Satz unter Punkt drei eine legitime Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer stattgefunden hat:

  • Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Auch der Arbeitnehmer kann längere Kündigungsfristen haben, die gelten.

  • Das bezieht sich eigentlich nur auf den Arbeitgeber. Die Formulierung im Vertrag könnten man aber auch so lesen, dass damit gemeint ist, dass diese Fristen für beide Seiten gelten.

    3) ist da relativ eindeutig und legt eine symmetrische Kündigungsfrist fest. Die ist bis zu einem gewissen Umfang (ich habe 3 Monate im Kopf) rechtlich unproblematisch.

    Der liebe Chris hat auf jeden Fall jetzt ein Problem, da er die neue Stelle nur pünktlich antreten kann, wenn der alte Arbeitgeber mitspielt. Ein Auflösungsvertrag ist eine Option, aber der Juli ist fast um und jetzt ist mitten in der Urlaubszeit. Selbst ein wohlwollender Arbeitgeber hat hier gute Gründe, dem Auflösungsvertrag auf Ende August nicht zuzustimmen. Nach 8 Jahren gibt es unter Umständen eine Menge Spezialwissen, das sich nicht einfach in 5 Wochen mitten in der Urlaubszeit übergeben lässt.

    (Ich muss zugeben, dass ich selbst überrascht war, wie viele Sachen bei den Übergaben hochgekommen sind, mit denen sich kein anderer gut auskannte. Obwohl wir jahrelang darauf hingearbeitet haben, Wissen im Team zu verteilen)

    Die große Frage ist jetzt, wie man aus dem Schlamassel wieder rauskommt.