nachträgliches Gutachten für Schenkung

  • Hallo zusammen,

    wir stecken in einer Entscheidungskriese. Wir haben 2022 ein Haus geschenkt bekommen. Im November 2022 habe ich ein Kurzgutachten machen lassen, wegen der Schenkungssteuer. Von unserer Bank und von diesem Gutachten wurde uns geraten das Haus abreißen zu lassen. Da es ein sehr altes Haus (BJ 1820, aber kein Denkmalschutz) ist und schon immer im Familienbesitz war, eine alte Bäckerei mit langer Geschichte, haben wir uns trotzdem dazu entschlossen das Haus zu erhalten und haben es für viel Geld kernsaniert.

    Das Kurzgutachten wurde nicht anerkannt vom Finanzamt. Das war meine Schuld, ich hatte nicht gewusst, dass es Vorgaben mit Zertifizierungen etc gibt.

    Wir haben dann ein neues Gutachten anfertigen lassen, Rückwirkend zum Sticktag.

    Natürlich wohnen wir nun drin.

    Das neue Verkehrswertgutachten hat nun auch Abriss ergeben und der Wert ist nochmal deutlich unter dem ursprünglich angenommenen Wert.

    Die Frau vom Finanzamt meinte, sie hat Bauchweh, und befürchtet das wird wieder nicht anerkannt werden, da wir ja drin wohnen.

    Hat jemand Erfahrung oder kann uns etwas raten? Sollen wir das Gutachten ändern lassen ohne Abriss oder es riskieren und schlussendlich einklagen?


    Vielen Dank :)

  • Die Frau vom Finanzamt meinte, sie hat Bauchweh, und befürchtet das wird wieder nicht anerkannt werden, da wir ja drin wohnen.

    Die Logik erschließt sich mir jetzt nicht, da ein Mensch auch das Recht hat, in einer völligen Bruchbude zu wohnen.

    Dass diese Frau „Bauchweh“ hat….

    Keine Ahnung, was das soll. Dann soll das Finanzamt eine Entscheidung treffen, gegen die man dann auch erst mal Einspruch einlegen kann.

  • Die Logik erschließt sich mir jetzt nicht, da ein Mensch auch das Recht hat, in einer völligen Bruchbude zu wohnen.

    Dass diese Frau „Bauchweh“ hat….

    Keine Ahnung, was das soll. Dann soll das Finanzamt eine Entscheidung treffen, gegen die man dann auch erst mal Einspruch einlegen kann.

    Ist der Lebensabschnittsgefährte der Dame vom Finanzamt zufällig Immobiliengutachter auf der Suche nach Aufträgen?

  • Die Logik erschließt sich mir jetzt nicht, da ein Mensch auch das Recht hat, in einer völligen Bruchbude zu wohnen.

    Dass diese Frau „Bauchweh“ hat….

    Keine Ahnung, was das soll. Dann soll das Finanzamt eine Entscheidung treffen, gegen die man dann auch erst mal Einspruch einlegen kann.

    Ja so habe ich das auch gesagt. Zum Stichtag 2022 war es ein Messi-Haus, mit wirklich schweren Baumängeln, da die Tante die davor drin gelebt hat nur 1 Zimmer bewohnt hat und sich Jahrzehnte um das Haus nicht kümmern konnte.

    Und das eine sind Fakten, die der Gutachter für das Gutachten herangezogen hat, wir haben alles zur Verfügung gestellt und auch gesagt, wenn er nicht auf Abriss kommt, dann ist das so. Aber er war da ganz eindeutig. Dass wir das dann doch saniert haben, war eine emotionale Entscheidung. Das hat ja eigentlich nichts mit dem tatsächlichen Wert der Immobilie zu tun.

  • Hallo.

    Welcher Freibetrag wäre denn relevant? Oder anders gefragt, wie wertvoll darf das Haus 2022 gewesen sein, bevor es teuer für Euch wird?

    Und wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt einen höheren Wert ansetzt?

    Das FA hat schon einen höheren Wert angesetzt, der ist tatsächlich deutlich drüber.

    Das neue Gutachten ist auch deutlich unter dem Kurzgutachten


    Wir haben von einer Tante die Schenkung erhalten also 30% Steuersatz

  • Ich würde mich fragen: Welche Art von Gutachten will das FA denn überhaupt bzw. was muss dort als Gutachten akzeptiert werden?

    Wenn euer Gutachten die Anforderungen erfüllt, dann seit ihr doch fein raus. Wenn nicht, müsst ihr bei der Art des Gutachtens nachbessern und nicht beim Ergebnis des Gutachtens!

  • Ich würde mich fragen: Welche Art von Gutachten will das FA denn überhaupt bzw. was muss dort als Gutachten akzeptiert werden?

    Wenn euer Gutachten die Anforderungen erfüllt, dann seit ihr doch fein raus. Wenn nicht, müsst ihr bei der Art des Gutachtens nachbessern und nicht beim Ergebnis des Gutachtens!

    Das ist auch schon abgeklärt und das Gutachten hat alle erforderlichen Rahmenbedingungen.

  • Hallo FluffyJones,

    nochmal sortiert. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert zum Schenkungszeitpunkt. Was Sie danach mit dem Haus gemacht haben, ist irrelevant.

    Die Gutachter haben festgestellt, das Haus ist wirtschaftlich betrachtet abrissbedürftig und haben die Abrisskosten vom Grundstückswert abgezogen, um auf den Schenkungsbetrag zu kommen; richtig? Es ist Ihnen absolut freigestellt, wirtschaftlich unsinnige Entscheidungen zu treffen und statt eines „billigen“ Neubaus die zu teure Sanierung zu wählen. Das geht das Finanzamt nichts an.

    Haben Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das zweite Gutachten beauftragt? Falls ja, können Sie das „Bauchweh“ von der Dame vom Finanzamt ignorieren. Mit so einem Gutachten haben Sie bei einer Klage gegen das Finanzamt, wenn das einen höheren Schenkungsbetrag feststellt, gute Karten.

    Haben Sie allerdings einen ggf. nur selbsternannten Gutachter beauftragt, könnten die „Bauchschmerzen“ relevant werden. Dann ist es eine sorgfältige Abwägung, ein drittes nunmehr anerkanntes Gutachten zu beauftragen – mit ungewissem Ergebnis – oder zu sehen, welchen Wert das FA festsetzen will und den ggf. zu akzeptieren.

    Gruß Pumphut

  • Das ist auch schon abgeklärt und das Gutachten hat alle erforderlichen Rahmenbedingungen.

    Dann verstehe ich das Problem nicht! Das FA kann doch schlecht ein passendes, d.h. für das FA verbindliches Gutachten ablehnen mit der Begründung, dass dort jemand in Anbetracht des Ergebnisses Bauschmerzen bekommt? Was fehlt denn dann formal am Gutachten?

  • Haben Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das zweite Gutachten beauftragt? Falls ja, können Sie das „Bauchweh“ von der Dame vom Finanzamt ignorieren. Mit so einem Gutachten haben Sie bei einer Klage gegen das Finanzamt, wenn das einen höheren Schenkungsbetrag feststellt, gute Karten.

    Eben, das wäre dann ja bindend für das FA, Ergebnis hin oder her. Verstehe die Bauchschmerzen aller Beteiligter nicht…

  • Dann verstehe ich das Problem nicht! Das FA kann doch schlecht ein passendes, d.h. für das FA verbindliches Gutachten ablehnen mit der Begründung, dass dort jemand in Anbetracht des Ergebnisses Bauschmerzen bekommt? Was fehlt denn dann formal am Gutachten?

    Am Gutachten fehlt formal nichts, sie meinte es gäbe Sateliten-Aufnahmen auf denen das Haus mit Gerüst zu sehen ist. Daraufhin hab ich ihr auch gesagt, es ist kein Geheimnis, das wir das Haus nicht abgerissen haben, aber das hat ja mit dem Wert des Hauses zum Stichtag nichts zu tun, dass wir eine wirtschaftlich unkluge Entscheidung getroffen haben ist ja unsere Sache

  • Hallo Pumphut,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann belassen wir es bei dem Gutachten und lassen es drauf ankommen. Wir haben jetzt auch nochmal Rücksprache gehalten mit unserem Gutachter, er sagt auch, dass das Finanzamt eine Ablehnung auch begründen muss und die Kenntnis, dass wir darin wohnen, eigentlich nicht als Argument heranziehen darf.

    Die wirtschaftlich unkluge Entscheidung, das Haus zu erhalten, obliegt uns.

    Der Gutachter ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und bei der DAKKS gelistet, so wie es das FA verlangt.

  • Wir Mitforisten hingegen stecken mal wieder in einer Informationskriese.

    Ich schreibe mal zusammen, was ich verstanden habe.

    Eine Tante hat Dir irgendwann im Jahr 2022 ein altes Haus geschenkt (Geringer Schenkungsteuerfreibetrag von 20 T€; relativ hoher Steuersatz von 30%). Es war Dir klar, daß dafür Schenkungsteuer anfällt, also hast Du im November 2022 ein Wertgutachten anfertigen lassen, das vermutlich ergeben hat, daß das Haus selbst keinen Wert mehr hat, wohl aber das Grundstück.

    Die steuerliche Abwicklung der Schenkung wolltest Du nicht abwarten, sondern hast tatkräftig damit angefangen, das an sich abrißreife Haus für nennenswertes Geld zu sanieren. Darüber ist viel Zeit hingegangen.

    Irgendwann hat sich das Finanzamt gemeldet und Dir mitgeteilt, daß es das Wertgutachten nicht akzeptiert. Also hast Du stracks ein zweites Wertgutachten erstellen lassen, das sogar einen geringeren Wert des Hauses angab als das erste. Da duftet es in meiner Nase ganz deutlich nach Gefälligkeitsgutachten. So sieht das wohl auch das Finanzamt.

    Das hat Dich nicht weiter angefochten, schließlich hattest Du mit Deinem Bau genug am Hals.

    Dann aber meldete sich das Finanzamt wieder. Wie weit die Sache hier gediehen ist, verrätst Du nicht. Wir wissen also nicht, ob es bereits einen Schenkungsteuerbescheid gibt. Offensichtlich hast Du mittlerweile einen Steuerberater konsultiert, der sich an der verfahrenen Sache nicht die Finger verbrennen will.

    Also soll es jetzt das Forum kostenlos für Dich richten.

    Habe ich das richtig zusammengefaßt?

    Es ist natürlich nicht ganz so einfach, jetzt, drei Jahre und eine Kernsanierung später, den Zustand des Hauses vor der Sanierung zu belegen. Aber zum Glück hast Du ja ein gut gemachtes Gutachten, das den damaligen Zustand umfangreich und zweifelsfrei belegt.

    Wenn man gute Unterlagen hat, braucht man eine Kontroverse mit dem Finanzamt nicht zu scheuen. Wenn nicht, dann allerdings schon.

    Um wieviel Geld geht es eigentlich? Hättest Du das Geld für die Schenkungsteuer denn? Ach so: Du hast es vorsorglich zurückgelegt, obwohl die Haussanierung teuer war. Dann kannst Du ja mit Zuversicht der Kommunikation mit dem Finanzamt entgegensehen.

  • Mit dem Finanzamt sollte man nie telefonieren und wenn selbst so gut wie nichts sagen. Ich würde auf eine schriftliche, rechtsverbindliche Begründung drängen.

  • Da ist jetzt sehr viel hineininterpretiert und auch nicht richtig interpretiert. Die wichtigsten Sachen habe ich mitgeteilt und ob ich das Geld habe oder nicht spielt keine Rolle in dem Fall.

    Mir gings rein um Erfahrungswerte mit Gutachten.

    Danke für die Zeit die du investiert hast, das weiß ich zu schätzen.