Hausgeld massiv erhöht

  • Das weiß ich alles. Es ging mir eigentlich nur um den Vormieter und was ich machen soll.

  • Vormieter, Voreigentümer... sorry, wenn selbst das vom Fragesteller nicht korrekt mitgeteilt wird, wie soll dann ein Forum helfen können?

    Bin selbst Mitglied im Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft und möchte mal eine Lanze für corsa brechen. Alles fundiert und richtig geschrieben :thumbup:

  • Vormieter, Voreigentümer... sorry, wenn selbst das vom Fragesteller nicht korrekt mitgeteilt wird, wie soll dann ein Forum helfen können?

    Bin selbst Mitglied im Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft und möchte mal eine Lanze für corsa brechen. Alles fundiert und richtig geschrieben :thumbup:

    Also bitte. Als hättest du dich nie verschrieben.

  • Hallo Neu1988: Du / ihr habt jetzt vier Wochen Zeit, die Unterlagen nochmal in Ruhe durchzusehen und zu verstehen. Dann geht ihr beide zur Eigentümerversammlung. Dann noch offene Fragen zur Erhöhung des Hausgeldes bekommt ihr dort beantwortet. Ist persönlich vor Ort auch viel einfacher als schriftlich (zB in einem Forum), da allen Beteiligten dort die Gesamtumstände bekannt sind.

    Also: Blutdruck senken, in Ruhe an die Unterlagen und dann zur Eigentümerversammlung!

    Viel Erfolg dabei!

    Vielen Dank. Ja ist wohl das beste. Das mit dem Hausgeld ist uns auch nicht so wichtig. Es geht eher darum wie wir berechnen können, was der Vorbesitzer verbraucht hat. Wo selbst meine 2 Kumpels, die wo Vermieter sind, nicht Durchsteigen. Was aber hier gewisse Personen nicht verstehen. Ich verstehe schon, dass diese mir weiterhelfen wollen, aber für mich ist die Thematik zu schwierig .

  • Also bitte. Als hättest du dich nie verschrieben.

    Verschreiben kann jedem mal passieren. Geschieht am häufigsten übrigens bei niedergelassenen Ärzten, pro Tag über 100 mal, nach dem Motto "die Krönung des Arztbesuchs ist das Rezept".;)

    Nur, als TE sollte sich die Verschreiberei, z.B. in Gestalt nicht zusammenpassender Zahlen oder ständiger Verwechselung von Begriffen nicht als roter Faden bzw. als zuverlässige Konstante in den eigenen Beiträgen etablieren. Das macht es für diejenigen, die Dir helfen wollen, unnötig kompliziert.

    Lies doch einfach nochmal drüber, vllt. auch zweimal, bevor Du das Ding auf die Reise schickst. Oder lass deine Freundin drüberschauen - die ist ja schließlich maßgeblich involviert. Zumindest hier in diesem Thread.

    Gruß
    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Verschreiben kann jedem mal passieren. Geschieht am häufigsten übrigens bei niedergelassenen Ärzten, pro Tag über 100 mal, nach dem Motto "die Krönung des Arztbesuchs ist das Rezept".;)

    Nur, als TE sollte sich die Verschreiberei, z.B. in Gestalt nicht zusammenpassender Zahlen oder ständiger Verwechselung von Begriffen nicht als roter Faden bzw. als zuverlässige Konstante in den eigenen Beiträgen etablieren. Das macht es für diejenigen, die Dir helfen wollen, unnötig kompliziert.

    Lies doch einfach nochmal drüber, vllt. auch zweimal, bevor Du das Ding auf die Reise schickst. Oder lass deine Freundin drüberschauen - die ist ja schließlich maßgeblich involviert. Zumindest hier in diesem Thread.

    Gruß
    Alexis

    Ja, ich hätte es auch über ChatGPT laufen lassen können, aber jetzt passt es.

    Wir wenden uns jetzt erstmal an die Hausverwaltung, dann an den Vorbesitzer der Wohnung und anschließend gehen wir zur Eigentümerversammlung.

    Ich bin da ja auch involviert, weil ich nicht das Bedürfnis habe, meine Freundin im Regen stehen zu lassen. Natürlich übernehme ich auch die Hälfte der Kosten.

    Mir geht es einfach darum, dass wir nicht über den Tisch gezogen werden – gerade weil die Hausverwaltung hier einen schlechten Ruf hat und es ums Geld geht. Auch wenn es „nur“ ein Euro ist.

  • Nur, als TE sollte sich die Verschreiberei, z.B. in Gestalt nicht zusammenpassender Zahlen oder ständiger Verwechselung von Begriffen nicht als roter Faden bzw. als zuverlässige Konstante in den eigenen Beiträgen etablieren. Das macht es für diejenigen, die Dir helfen wollen, unnötig kompliziert.

    Von mir gefettet.

    Gut ausgedrückt, danke.

  • Das weiß ich alles. Es ging mir eigentlich nur um den Vormieter und was ich machen soll.

    Schaut mal bitte im notariellen Kaufvertrag nach dem Stichwort „Lastenübergang“. Dort sollte ausführlich beschrieben sein, zu welchem Zeitpunkt welche Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen.

    Der Kaufvertrag ist die privatrechtliche Grundlage der „Geschäftsbeziehung“ zwischen deiner Freundin und dem Ex-Eigentümer. Darüber hinaus könnte der Vorbesitzer ggf. aus Kulanz Nachzahlungen leisten. Verpflichtet ist er nur zu allem, was im Kaufvertrag festgeschrieben wurde.

    Also beschäftigt euch zuerst mal intensiv mit diesem!

  • Ich würde dir jetzt gerne eine ausführliche Antwort der KI zu deinem Problem geben, gerne auch in einfacher Sprache. Leider ist das verpönt und ich müsste den langen Text in eigenen Worten verfassen und so tun, als wenn ich so schlau wäre.

    Also schmeiße ich mal den § 446 BGB in den Raum, der bringt in Bezug auf den nicht geregelten Übergang von Nutzen und Lasten m.E. die Lösung zur Kostenaufteilung. Alles weitere ergibt dann ein einfacher Dreisatz.

  • Schaut mal bitte im notariellen Kaufvertrag nach dem Stichwort „Lastenübergang“. Dort sollte ausführlich beschrieben sein, zu welchem Zeitpunkt welche Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergehen.

    Der Kaufvertrag ist die privatrechtliche Grundlage der „Geschäftsbeziehung“ zwischen deiner Freundin und dem Ex-Eigentümer. Darüber hinaus könnte der Vorbesitzer ggf. aus Kulanz Nachzahlungen leisten. Verpflichtet ist er nur zu allem, was im Kaufvertrag festgeschrieben wurde.

    Also beschäftigt euch zuerst mal intensiv mit diesem!

    Meinst du dies?

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  • Tatsächlich wäre einer der entscheidenden Punkte hier, dass die Freundin letzten Endes das Ganze versteht. Klingt zwar komisch aber ob Neu1988 das versteht ist hier zu einem Gewissen Punkt irrelevant:

    Rein statitisch gesehen dauert die durchschnittliche Ehe in Deutschland 14,8 Jahre (wobei der TE ja noch nicht mal mit seiner Freundin verheiratet ist), die durchschnittliche Immobilienfinanzierung aber 25,8 Jahre. Daher auch wenn ich jedem sein Glück wünsche, aber statistisch ist der TE wahrscheinlich von seiner Freundin getrennt wenn diese immernoch die Immobilie abzahlt.

    Das ist nicht persönlich gemeint, aber es wirkt so als würde der TE versuchen alles für seine Freundin zu regeln, wenn diese aber ggf. dazu gar keine Lust hat (was wir nicht wissen) ist das Ihre Entscheidung und nicht seine, wobei Sie dann eben auch mit den Konsequenzen leben muss. Im schlimmsten Fall fängt der TE dann mit dem Voreigentümer und der Hausverwaltung streit an oder sorgt dafür dass die Freundin dies auf sein raten tut und am Ende muss es die Freundin ausbaden. Denn wie schon angermerkt, rein rechtlich steht der TE in keiner Beziehung zum Voreigentümer und zum Hausverwalter (außer ggf. als Mieter).

    Daher sollte Neu1988 ggf. erstmal klären wie denn seine Freundin das Ganze sieht, falls noch nicht geschehen. Denn auf die hier geposteten Zahlen bezogen bekommt man wenn überhaupt einen niedrigen dreistelligen Betrag vom Voreigentümer wieder. Wenn man sich anschaut was vermutlich an Eigentkapital, Maklerkosten, Grundbuch, Grundsteuer, Notar und ggf. Renovierungs- und Umzugskosten geflossen sind geht das ganze im Rauschen unter.

    Neu1988 nein Absatz 11 des Vertrages hatten wir schon. Da du 7,8,9 und 10 nicht gepostet hast wird der Lastenübergang, wenn er Vertraglich geregelt, vermutlich in diesen stehen.

    Wenn ihr es aber schriftlich habt, z.B. per Mail, dass der vorherige Eigentümer ggf. anfallende Nachzahlungen übernimmt, würde ich es damit versuchen. Du meintest ja weiter oben er das deiner Freundin zugesichert, nur in welcher Form stand nicht dabei. Wobei man sich hier klar sein sollte was man fordert und ob es überhaupt der Mühe Wert ist.

    koho ich bin selber Verwaltungsbeirat seit Mitte meiner 20iger :)

  • Danke für die Antwort. Naja, sie beschäftigt sich selber damit und ich sagte, dass ich es hier mal posten kanm. Aber den Ratschlag mit der Scheidung usw. gebe ich auch immer. Hatte in meinem Leben schon genug Frauen und da sie keine redflags zeigt und ich weiß wann ich angekommen bin, passt das schon. Mir wird später selbst mal ein Haus gehören und meiner Schwester auch eins. Dann werde ich selbst wissen wie das so ist. Hoffentlich dauert das aber noch länger. Meine Freundin verdient genug, sodass ich keine Angst habe abgezogen zu werden und wir gleichen uns da sehr gut aus. Weiß aber schon was man mir hier mitteilen will. Bin ja auch nicht auf der Zwiebelsupp daher geschwommen. Habe das von Anfang an viel zu panisch geschrieben und kann auch jeden hier verstehen!

    Schaue morgen Mal nach den anderen Punkten und gebe hier Bescheid.

  • Habe das von Anfang an viel zu panisch geschrieben und kann auch jeden hier verstehen!

    Schaue morgen Mal nach den anderen Punkten und gebe hier Bescheid.

    Sehr gute Idee, das mal in aller Ruhe anzugehen. Abrechnungen und Wirtschaftspläne aus Hausverwaltersoftware sehen auf den ersten Blick sehr umfangreich und unübersichtlich aus. Man muss sich da mal in Ruhe reinfuchsen, um alles zu verstehen. Schon alleine die verschiedenen Umlagemöglichkeiten der Kosten (nach Miteigentumsanteil, nach Verbrauch, pro Einheit etc.) können erst mal verwirren. Versucht das alles mal ganz konkret zu verstehen, bevor ihr mit Hausverwaltung oder Voreigentümer sprecht. Sonst könntet ihr ins offene Messer laufen ...

  • Naja die scheinen ein interessantes Modell zu haben: ich habe nochmal genau hingeschaut und tatsächlich sind beim TE auch die Kaltwasser dabei, was allein 400 Euro ausmacht. Daher es sind nur rund 2200 € für Heizung und Warmwasser, dennoch vermutlich eher kein Neubau (der aber je nach Region vermutlich einen 6 stellige Summe mehr gekostet hätte. Das muss man erstmal verheizen)

  • Die machen sich aber vermutlich auch keinen Kopf, ob Sie ggf. ein paar hundert Euro von einem möglichen Voreigentümer wieder bekommen. Da geht es eher darum wieviel Sekt und Kavier man für das nächste Brunch vorbestellen sollte :)